Hallo,
da ich ja hoffentlich sehr bald meinen Sohn alle zwei Wochenenden bei mir haben werde, möchte ich doch sehr gerne wissen, wann ein WE anfängt und wann es endet? Richtet sich natürlich primär nach dem Tagesablauf des Kindes!? Aber richtet sich das WE auch danach, wann ich das Kind geholt habe. Z. B. ich hole mein Kind freitags um 15 Uhr, muss ich ihn dann auch um 15 Uhr am Sonntag wieder zur KM bringen?
Gibts da irgendwelche verbindlichen Regelungen?
Wie siehts eigentlich mit Feiertagen aus, an z. B. Weihnachten? KM = zwei Tage und KV = ein Tag? Was ist mit den anderen ges. Feiertagen im jeweiligen Bundesland, in dem Kind, KM und KV wohnen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
DmL
Moin,
arbeitest du beim Deutschen Institut für Normung oder hast du irgendeinen Berührungspunkt mit Gesetzgebungsverfahren?
Ich frage, weil mir auffällt, dass du jeden Pups mit rechtlicher Würdigung einschweißen möchtest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hehe ...
Wäre vielleicht von Vorteil, wenn manN weiß, was manN darf! Sonst kommt evtl. KM früher oder später mit dies und das und jenem ...
Hi
Gibts da irgendwelche verbindlichen Regelungen?
Nein, die gibt es nicht.Ich darf /normalerweise,in der Regel,wenn Mutti nichts dazwischen kommt, die Kid's nicht krank, und wenn nicht gerade wieder Umgangboykott/ die Kinder alle 14 Tage Fr18 Uhr bis So18Uhr bei mir haben.
Wie siehts eigentlich mit Feiertagen aus, an z. B. Weihnachten?
Da ist es auch so, das wenn /........../, ich die Kinder an jedem 2. Feiertag und Ferien hälftig habe.
Ist aber alles ganz individuell geregelt.
Gruss Wedi
Mann darf worauf mann sich einigt.
Es gibt keinerlei Gesetzesnormen, die den Umgang regeln. Und das zum Glück. Wüde es dir helfen, wenn es ein Gesetz gibt, das dir zugesteht dein Kind am WE für exakt 48 Stunden bei dir zu haben, du dir aber den Begin dieser 48 Stunden aussuchen darfst? Umgekehr darf die KM dann jede Minute, die du diese Zeit überzieshtbeim nächsten Umgang kürzen....
Das ist ja wohl nicht dein Ernst.
Zu den Feiertagen: Die Hohen Feiertage können entweder im Wechsel stattfinden oder der KV darf den jeweils 2. Feiertag mit dem Kind verbringen.
Unterschiedliche Feuertage in unterscheidlichen Bundesländern scheitern schon dann ,wenn das Kind in die Schule geht und dann eben nicht frei hat. Soll es in der Schule fehlen, weil bei Papa grad Feiertag ist?
Mit ein wenig gesundem Menschenverstand und Kommunikationsbereitschaft sollten Eltern in der Lage sein, auch ohne gesetzliche Normierung einen vernünftigen Umgang für das Kind hinzubekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
DmL,
hier möchte ich Deep und midnightwish bei ihren Aussagen unterstützen.
Es gibt nicht für alles eine gesetzliche Regelung.
Eines fällt mir aber dazu ein, weil es im Arbeitsrecht bei mir immer wieder Thema war:
Der Begriff der Woche wird weiter nicht im Gesetz geregelt. Allerdings hat sich in der gängigen Rechtssprechung ergeben, dass der Wochenanfang mit dem Montag gleichgesetzt wird.
Ansonsten beginnt bei mir das Wochenende am Freitag um 14.30 Uhr, wenn ich Feierabend habe.
Ihr müsst für Euch ordentliche Regeln finden, an die sich alle zu halten haben.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
