vom vater teilweise...
 
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vom vater teilweise untersagter umgang

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(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr lieben,

kurze vorgeschichte: trennung von KV 2007 ( nicht verheiratet ), sohn 8 jahre, geteiltes sorgerecht, ich jetzt verheiratet, KV ebenfalls

bei uns läuft die "familienkiste" mal andersrum...soll heißen, dass mein sohn (8 jahre) vor  1/4 jahr zu seinem vater gezogen ist, und ich ( die mutter ) nun der elternteil bin, der den umgang ausübt oder besser gesagt ausüben möchte.

warum ist er zu seinem vater gezogen???  nun zum einen, weil es sein wille war ->  zu hause war mittlerweile alles doof, bei papa is alles besser usw.
zum anderen, weil der vater mich zum wiederholten male vor gericht ziehen wollte, um das aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen zu lassen.
nach 5 jahren und etlichen jugendamtsterminen bei versch. jugendämtern und versch. mitarbeitern und mehreren gerichtsverhandlungen, wo mir die haarsträubendsten dinge vorgeworfen wurden, habe ich schließlich resigniert ... war wohl ein fehler...

vor das jugendamt hat er mich immer zitiert wegen sachen wie: die sachen sind zu klein, die sachen sind zu groß, das kind muß zum friseur, die fingernägel sind zu lang....etc..es war extrem nervig

so nun aber zu meinem problem.
ich möchte den umgang unbedingt, schließlich habe ich das kind jahrelang großgezogen....
das läßt sich nur mit meinem dienstplan schwer vereinbaren...soll heißen, dass ich auch am wochenende arbeiten muß und mir nur ein freier samstag im monat zusteht, den ich teilweise nicht mal bekomme.
seit dem wegzuges meines sohnes ergaben sich demzufolge nur wenige möglichkeiten, mein kind am WE zu sehen.
diese möglichkeiten wollte ich jedoch immer wahrnehmen, was mir aber vom KV stellenweise untersagt wurde.

1. grund:  stiefbruder hat geburtstag, es wird geb gefeiert,... konnt ich ja noch nachvollziehen

2. grund:  ich sollte eigentlich einen freitag und samstag frei haben, mußte nun doch kurzfristig freitags arbeiten, konnte kind dadurch statt 14:00 erst 18:30 abholen... durfte ich nicht, wäre zu spät fürs  kind...termin fiel aus

nächster termin konnte stattfinden

vom 26.12-27.12. war kind auch bei uns, äußerte den wunsch, noch länger bleiben zu dürfen, was vom vater untersagt wurde, weil ich den nächsten tag wieder arbeiten mußte und kind mit meinem mann allein gewesen wäre, was dem KV nicht paßte, da mein mann das kind früher angeblich verprügelt hat ( ich darf das kind auch nicht mit meinem mann allein lassen, wenn es nach dem KV ginge)

im januar sollte ich doch tatsächlich mal 2 freie wochenenden haben, ich ihm die termine genannt, wäre letztes WE gewesen ( 3./4.01.-6.1.) und jetzt das kommende WE 11.-13.1.
habe den damals aktuellen arbeitsplan erst am 2.1. erhalten und ihm die termine gleich mitgeteilt.
das 1. WE wäre zu kurzfristig -> umgang fiel aus... aber an dem 2. WE ginge wohl, waren seine antworten

vorgestern schrieb ich ihm, das ich ihn gern von der schule abholen würde ( würde sich kind auch drüber freuen), hausaufgaben könne er bei uns machen ( würd mich ja auch mal interessieren)...seine antwort: nein, das kind kommt erst nach hause, macht hausaufgaben und wird dann abgeholt...darf er mir verbieten ihn von der schule abzuholen??? ist es mein recht, ihn trotzdem abzuholen und "mitzunehmen" , obwohl es dem KV nicht paßt? würde das dem KV natürlich mitteilen, damit er sich keine sorgen macht... oder ist das dann kindesentführung???

darf er den umgang nur zulassen, wenn es ihm recht ist und ihm sämtliche umstände genehm sind???

ich versuche seit letztem donnerstag unseren zuständigen JA-mitarbeiter zu erreichen, geht immer nur der Ab ran...

hab ich auch noch rechte oder...????

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 01:48
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Kleene,

Willkommen im Forum.

Gibt es denn nach den etlichen Gerichts-und jA-Terminen keinen Umgangsbeschluß?

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 01:54
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

hallo wedad,

es gab seit dem wegzug meines sohnes, nur einen JA-termin, bei dem ich allein war, wo ich das problem auch angesprochen hatte, und der nette herr meinte: dass der umgang dann halt spontan gestaltet werden muss.

ich muss fairerhalber dazu sagen, dass ich nach diesen 5 jahren möglichst keinen persönlichen kontakt mehr mit dem KV möchte (nur noch per mail oder sms), was der JA mitarbeiter auch durchaus verstanden hat.

demnächst gibt es nochmal einen gemeinsamen termin bei amt, wegen klärung des umgangs, was mir aber jetzt in dem moment nix bringt.

ich weiß auch jetzt schon wie der termin aussehen wird, der KV wird wieder mit 2 dinA4 seiten da auflaufen und mir wieder alles an kopf werfen, was dann nix mit dem umgang zu tun hat...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 02:03
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Kleene,

Wenn ein vom JA moderierter Termin stattfindet, solltest Du im Vorfeld schon mit dem SB sprechen. Wenn der Termin um den Umgang geht, sollte klar sein, dass andere Dinge nichts dort zu suchen haben.

Du solltest meiner Meinung nach jedoch mit Deinem AG sprechen und ganz klar zumindest ein freies Wochenende fordern.
Denn es sollte auch Dir und Deinem AG bewusst sein, dass Kinder einen verlässlichen Umgang mit beiden Elternteilen benötigen.
Einem "spontanen" Umgang so wie Du ihn Dir vorstellst, würde ich als Vater wohl auch nicht entsprechen. Kinder brauchen eine planbare Sicherheit.
Und nur so hast Du auch eine Chance auf einen regelmäßigen Umgang.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 02:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Kleene,
zu diesem gemeinsamen Gespräch würde ich einen Vorschlag, welcher mit Deinem Dienstplan komform geht und für Dich realisierbar wäre, ausarbeiten (als Gesprächsgrundlage).
Wäre auch Umgang an den Schultagen (Nachmittag) denkbar?

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 10:24
(@loewenmama)

Moin Kleene,

meine beiden Kids, die mittlerweile fast volljährig sind, sind auch beim Vater großgeworden. All die von dir beschriebenen Verhaltensweisen und Schikanen kenne ich zu Genüge.

Ich bin auch im Schichtdienst für Papa Staat tätig, hatte damals mit Mühe und Not 1 mal im Monat ein freies Wochenende bekommen. Umgang in der dienstfreien Zeit, Abholung von der Schule bwz. KiTa wurden vom Vater untersagt mit der Begründung, die Kinder sollten nicht aus ihrem Alltag herausgeholt werden, es würde die neue Familie (ihn, Next und die Kids) stören, wenn ich als Mutter außerhalb der(starren) 14-Tage-Regelung auftauche und womöglich noch "Unruhe hereinbringe".

Selbst 2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Jugendamtmitarbeiter (wegen Untätigkeit) brachten keinen Erfolg, ich stand da mehr als Störenfried da.

Um wenigstens 2 mal im Monat den Umgang wahrnehmen zu können und dafür die Wochenenden diestfrei zu haben, habe ich mit meinen Kollegen alles gedreht und gewendet, bis wir es irgendwie hinbekommen hatten. Es gab ja auch betroffenen männliche Kollegen mit dem gleichen Problem.Tja, und dann kam das Problem auch dazu, dass der Vater kurzfristig auch die Umgangswochenenden abgesagt hatte. Schön Schiet!

Versuche bitte, es auch an deiner Dienststelle so hinzubekommen, dass du wenigstens 2 mal im Monat ein freies Wochenende hast. Dafür kannst du ja mal in der Woche einen Zusatzdienst machen oder für einen anderen Kollegen einspringen. Sollten alle Stricke reissen, denk´über einen Wechsel in den Tagesdienst nach.

Spontane Umgänge gab es bei uns leider auch nicht, dazu war der Vater auch gar nicht bereit. Finde ich persönlich Quatsch. Planbarkeit hin oder her, der Kontakt zum (Umgangs)elternteil ist wichtiger als alles andere!

Empfehlenswert ist auch, dir ein "dickeres Fell" anzuschaffen, um die Schikanen besser zu ertragen.Und auf keinen Fall aufgeben.
Mir hat die ganze Zeit therapeutische Unterstützung sehr geholfen.

Alles Gute für dich und herzliche Grüße
LM

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 10:48
(@Brainstormer)

Moin Kleene,

konnte kind dadurch statt 14:00 erst 18:30 abholen... durfte ich nicht, wäre zu spät fürs   kind...termin fiel aus

Diese Begründung ist natürlich an den Haaren herbeigezogen und ganz sicher nicht im Interesse des Kindes.
Ich verstehe immer nicht, was so etwas soll. Es muss wohl in der Natur einiger Menschen liegen, sich wie Gott aufzuspielen, wenn ihnen eine gewisse Macht übertragen wird...

vorgestern schrieb ich ihm, das ich ihn gern von der schule abholen würde ( würde sich kind auch drüber freuen), hausaufgaben könne er bei uns machen ( würd mich ja auch mal interessieren)...seine antwort: nein, das kind kommt erst nach hause, macht hausaufgaben und wird dann abgeholt...

Auch das ist sicher nicht im Sinne des Kindes. Es kommt auch in "normalen Familien" vor, dass Kinder nach der Schule mal woanders (z. B. bei einem Freund) die Hausaufgaben machen, weil sie anschließend dort noch spielen.

Da aber herauszulesen ist, dass die Kommunikation zwischen dir und dem KV nicht stimmt, würde ich auch sagen, dass ein geregelter Umgangsplan erarbeitet werden sollte. Dabei ist es dann aber auch deine Aufgabe, die Verlässlichkeit sicherzustellen und Lösungsmöglichkeiten mit deinem Arbeitgeber zu suchen.

Nur mal so nebenbei: Ich finde es durchaus interessant, dass du erwähnst, warum dein Kind beim KV lebt. Ein Vater wäre vermutlich nicht auf die Idee gekommen, sich hier zu erklären. Ein guter Beleg dafür, dass die Meinung "das Kind gehört zur Mutter" immer noch in den meisten Köpfen verankert ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 14:05
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr lieben,

mein dienstgeschehen ist wie folgt: ich arbeite im einzelhandel, in einer filiale zusammen mit einem kollegen. er ist vollzeit, ich bin 3/4 zeit.
soll heißen 30-35 wochenstunden, sind aber in der realität mehr. ersatzweise werden wir auch in andere filialen eingesetzt.

unsere arbeitstage sehen 10,5 h vor von 9:30 bis 20:00.
laut arbeitsvertrag steht mir ein freier samstag im monat zu, der aus betriebsbedingten gründen auch gestrichen werden kann. heißt im klartext, dass wegen krankheit, urlaub, etc anderer kollegen der anderen filialen, die freien tage von heute auf morgen gestrichen werden, indem einfach ein neuer plan zugemailt wird, an den sich jeder zu halten hat.

wenn ich dann mal einen samstag frei hab, heißt das noch lange nicht, dass ich den freitag auch frei hab. dann hab ich freitag um 20:00 feierabend und kann mein kind auch nich mehr abholen.

unter der woche kann ich ihn nicht abholen, zum einen weil er 45 km entfernt wohnt, zum anderen, weil noch 2 weitere kids bei uns wohnen.

die ferienregelung gestaltet sich auch schwierig, weil mein ältester und der zum papa-gezogene-sohn jetzt in versch. bundesländern wohnen, und die ferientermine immer verschieden sind.

aus diesen gründen versuche ich halt, die möglichen termine zu verlängern -> siehe die tage nach weihnachten, die abgelehnt wurden oder dass ich ihn von der schule abholen möchte...

mein mann  sagt immer, der KV sei ein mann getreu nach dem motto : "mich verläßt man nicht." das habe ich 2007 nun aber getan, und seit dem macht er mir die hölle heiß.
und da kann ich ihm nur recht geben !!!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 15:05
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Kleene,

Es tut mir leid, dass mal so in aller Härte sagen zu müssen. Aber Du tust genau das, was eigentlich uns Vätern immer vorgeworfen wird. Du zählst Gründe auf, warum Du den Umgang nicht wahrnehmen kannst und erwartest, dass sich Deine Umwelt Deinen Gegebenheiten anpasst.
So funktioniert das nicht.

mein dienstgeschehen ist wie folgt: ich arbeite im einzelhandel, in einer filiale zusammen mit einem kollegen. er ist vollzeit, ich bin 3/4 zeit.
soll heißen 30-35 wochenstunden, sind aber in der realität mehr. ersatzweise werden wir auch in andere filialen eingesetzt.
unsere arbeitstage sehen 10,5 h vor von 9:30 bis 20:00.

Das bedeutet Du arbeitest 3,5 Tage in der Woche. Ergo hast Du 3,5 Tage frei.
Wie gesagt, sprich mit Deinem AG damit diese Tage fixiert werden.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 15:27
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

mein AG ist nicht bereit diese freien bzw arbeitsatage zu fixieren, weil das aus betriebsbedingten gründen nicht geht, sagt er...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 16:07




(@yamagotchi)
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Hallo Kleene,

bin schockiert, das es anscheinend auch männliche "Kindsbesitzer" gibt.

Die Jobs im Einzelhandel, besonders bei den Discountern sind wahrlich kein Zuckerschlecken. Da kann man nicht mal genau planen, welche Wochentage, die eigentlich freien sein sollen. Und das ist doch das Problem wenn ich das richtig sehe.

Als Mann würde ich es hassen, den Umgang jede Woche neu besprechen zu müssen, besonders wenn man sich nicht mehr grün ist, warum auch immer. Das könnte einige Verhaltensweisen erklären.

Bleiben nicht viele Handlungsmöglichkeiten:

1. Wechsel den Job. Nicht nur wegen dem Kind, sondern auch wegen der Lebensqualität. Oder versuche in einer größeren Filiale unterzukommen, mit mehr Personal. Dort arbeitet man nicht unbedingt weniger, aber regelmäßiger.
2. Einigt Euch trotzdem auf einen Kompromiss, der für den Mann wenigstens halbwegs nach "Plan" aussieht. Z.B. fest 1-2x die Woche Umgang  und Du schickst bis spätestens Samstag abends die Tage und Uhrzeiten für die Folgewoche in einer SMS oder E-Mail.

Gruß,
yama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 16:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Kleene!

mein AG ist nicht bereit diese freien bzw arbeitsatage zu fixieren, weil das aus betriebsbedingten gründen nicht geht, sagt er...

Nun ja, in solchen Fällen wäre dann denkbar, dass Euer Sohn bei Dir zu Hause bleibt, bis Du mit Arbeit fertig bist (oder gibbets für diese Ausnahmen auch die Möglichkeit der Fremdbetreuung, sprich Grosseltern, Freunde, etc.?).
Obwohl ich schon einsehe, dass es nicht so pricklend wäre, dass ausgerechnet während der Umgangszeit Du arbeiten müsstest:
Ein 8-jähriger braucht auch nimmer eine 24 Stunde-rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 16:46
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

@ 82marco: ne fremdbetreuung wäre möglich durch meinen mann, das möchte der herr KV aber nicht, weil er meinen mann hasst, da er ihn angeblich meinen sohn geschlagen hätte. ist aber schon komisch, dass das kind damit keine probleme hätte...

großeltern etc haben wir nicht, oder haben wir schon, aber die kümmern sich nen dreck um ihre enkel...

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 19:29
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

aber ich hab dann vorhin endlich den mitarbeiter des JA ans telefon bekommen.

bezüglich des abholens von der schule gegen den willen des KV, eine "kindesentführung wäre es nicht, rein rechtlich könnte er auch nix gegen machen ( polizei etc ), aber ob es moralisch vertretbar wäre...???
aber ich glaub mit moral brauch er mir nich mehr zu kommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 19:31
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
also was die Argumentationsweise des KV angeht so kommt das schon sehr jener meiner Ex-Freundin nahe, die damals mit ähnlichen Argumenten gemeint hat mir den Umgang erschweren zu müssen.
So wie ich das sehe wurde ja schon recht viel versucht. Es wurde geredet... und geredet... und geredet... und beim JA auch schon... Alles brachte kein Ergebnis.

Ich schließe mich der Meinung von WEDad an, dass du nicht erwarten kannst, dass sich dein Umfeld vollständig deinem Leben anpasst.
Dass du solche Arbeitszeiten hast, dafür kann weder euer Kind noch dein Ex-Mann etwas. Das hast du dir irgendwann nunmal so ausgesucht.

Unabhängig davon steht außer Frage, dass euer Sohn ein Recht darauf hat Kontakt und Umgang mit beiden Elternteilen pflegen zu dürfen. Und wie das abzulaufen hat, dazu müssen feste Regelungen her.
Verabschiede dich ganz schnell von dem Gedanken, dass alles flexibel bleiben kann. Wie du selbst merkst funktioniert das so nicht.
Da die "klassische alle 2 Wochenenden Regelung" bei dir aus beruflichen Gründen nicht funktioniert, muss eben Umgang unter der Woche statt finden.
Die Argumente des KV "das bringt Unruhe rein", "das ist zu spät" etc. kannst du getrost ignorieren, denn das sind keine Argumente die gegen das Kindeswohl sprechen und somit rechtfertigen, wieso hier der Umgang eingeschränkt werden sollte.

So Sachen wie "einfach von der Schule abholen" würde ich ganz schnell wieder vergessen. Was soll das bringen? Eine Stunde später steht der KV vor deiner Tür und will, dass du euren Sohn herausgibst. Und dann? Meinst du wirklich, dass dadurch etwas besser wird? Wenn du nicht länger den Launen des KV unterliegen willst und im Interesse eures Kindes eine klare Regelung haben willst, lass ein Umgangsverfahren eröffnen.
Überlege dir aber vorher sehr genau, wie du den Umgang zukünftig gestalten kannst und willst. Denn wenn du einen Beschluss/einen Vergleich in der Hand haben willst, sollte der möglichst wasserdicht sein und klare Regelungen enthalten.
Euer Sohn ist in einem Alter, wo er wohl auch gefragt wird ob er gerne öfter zur Mama möchte. Ich denke du hast hier wenig zu befürchten...

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 21:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

gerade wenn der Sohn schon 8 Jahre alt ist und schon zur Schule geht, müssten sich ja hier auch gut durchführbare Lösungen ohne Übergabekontakt zwischen den Elternteilen ergeben können. Die Aufnahme an der Schule wäre doch ideal. Am nächsten Tag fährst Du ihn halt zur Schule und alle sind zu frieden.

Und ja, dieser Umgang soll mit allen Beteiligten geplant sein. Das manche Frauen gerne zu der Aussage "Du kannst ihn (das Kind) immer sehen" neigen und das wohl auch gerne von anderen erwarten, sehen wir hier ja nun öfter. Mach Dich davon bitte frei, da es in der Praxis so auch nicht funktioniert.

Zu Deinem Job: Aus meiner Sicht ist das ziemlich übele Ausbeutung, was da bei Euch betrieben wird (gerade wenn Du noch weitere Kinder zu betreuen hast). Mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat das nichts zu tun. Hier solltest Du auch mal zusammen mit Deinem Lebensgefährten prüfen, ob hier nicht andere Beschäftigungsmöglichkeiten für Dich / Euch besser sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 21:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kleene.

Normalerweise würde man in solchen Fällen zum Ungangsdreisprung raten, also
1. Gespräch mit dem anderen Elternteil.
2. Gespräch beim JA.
3. Umgangsklage.
Und zwar zügig hintereinander weg, bevor sich so etwas fest setzt.

Das, was die Umgangsklage in deinem Fall tatsächlich etwas kompliziert macht ist aber dein Schichtdienst.

Wenn die Klage nicht zu Einsicht und einlenken deines Ex führt, muss das Verfahren ja ein nachvollziehbares und sanktionierbares Ergebnis haben.

Das geht aber i.d.R. nur, wenn sich der Umgang in ein Schema oder eine Formel schreiben lässt.

Also etwas wie:

Jedes WE mit einem ungeraden Sonntag oder jeden 1. 10. 20. und 30. jeden Monat.

Etwas wie: "Immer wenn ich Zeit habe, soll mein Kind bei mir sein" ist nicht durchsetzbar.

Kannst du dir selbst vorstellen, wie du eine solche Umgangsregelung formulieren und darstellen könntest?
Das wäre einigermaßen wichtig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 21:38
(@wedad)
Rege dabei Registriert

ne fremdbetreuung wäre möglich durch meinen mann, das möchte der herr KV aber nicht, weil er meinen mann hasst, da er ihn angeblich meinen sohn geschlagen hätte. ist aber schon komisch, dass das kind damit keine probleme hätte...

Nun Kleene.... ( Ich will ja auch nicht immer so schreiben, als würde ich nur kritisiteren  :redhead: )
Ob dem KV es gefällt oder nicht, dass Dein Mann das Kind betreut, hat Dich in erster Linie nicht zu Kratzen. Es gilt, was Du in Deiner Umgangszeit mit dem Kind machst hat das andere Elternteil nicht zu interessieren solange es das Kindswohl nicht gefährdet.
Wenn Du es verantwortest, dass Dein Mann auf Dein Kind aufpasst, kann er dagegen nichts tun, es sei den er kann die Vorwürfe belegen.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 21:54
(@kleene)
Schon was gesagt Registriert

@ WEdad, nee kann er nicht belegen, is ja auch nix dran...
dass es meine entscheidung ist, was wann wo mit wem passiert, wenn das kind bei mir ist, das weiß ich...
ich könnte ja das kind theoretisch auch holen, wenn ich arbeiten bin ( also freitags frei ->kind holen, samstags arbeiten... ) dann hätte das kind samstags wenigstens was von seinen geschwistern und sonntags von uns allen...

das wird der KV boykottieren, scheiß auf umgangsregelung seitens des JA`s

es muss erst ne umgangsvereinbarung getroffen werden, das wird übernächste woche geschehen, mal sehen wie quer er sich auf dem JA stellt

nen vorschlag von mir wäre : ganz regulär jedes 2. WE und halt die typische ferien und feiertagsregelung, aber unter der prämisse, dass ich stellenweise arbeiten muss -> fremdbetreuung durch meinen ehemann, mit dem er wohlbemerkt seit 2009 zusammengewohnt hat

ach is schon alles zum  ;(

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2013 22:23
(@wedad)
Rege dabei Registriert

nen vorschlag von mir wäre : ganz regulär jedes 2. WE und halt die typische ferien und feiertagsregelung, aber unter der prämisse, dass ich stellenweise arbeiten muss -> fremdbetreuung durch meinen ehemann, mit dem er wohlbemerkt seit 2009 zusammengewohnt hat

Kleene,

Regulär alle 14 Tage von Freitag Schulschluß bis Montag Morgen Schulbeginn. Das erspart dem Kind den Stress zwischen den Eltern bei der Übergabe  😉
Und auf die Fremdbetreuung während eventueller Samstagsdienste würde ich garnicht eingehen vor dem JA und auch nicht vor Gericht.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 22:28




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