Hallo,
wie in meinem Thema bei Umgang angegeben suche ich eine Begleitperson (oder mehrere) als Zeugen bei einer Kindesübergabe.
Datum wäre der Freitag der 1.4. in München (Norden) 15:30-16 Uhr.
gruss
Olli
Wegen Fragen hat, kann hier mir Fragen stellen.
Servus Olli!
Ich habe Dein Anliegen hierher verschoben, ist m.E. besser aufgehoben. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
oha!
Kann man sich seinen "Umgangspfleger" quasi auch selbst besorgen, wenn das Gericht das nicht für notwendig erachtet (weil das ganze Pack an Staatsdienern (Richter, JA) mal wieder zusammenhält, wenn's darum geht, Kosten zu vermeiden) ?
Und wird dessen Aussage dann ggf. vor Gericht ebenso gewürdigt, wie die eines von Gericht bestellten "offiziellen" Umgangspflegers?
@ Olli
Also Münchner Norden ist für mich - noch dazu um diese Tageszeit - ziemlich besch... (da muss ich quer durch die ganze Stadt). Aber wenn wir Schicksalsgenossen schon nicht zusammenhalten, wer dann? Wenn sich also kein anderer findet, dann sag bescheid, dann komm ich.
servus
PdG
Also ich kenn nur den Fall, dass von der KM jemand aus dem Familienkreis bestimmt wurde, der das Kind abholen und bringen musste und bei den ersten Umgängen dabei sein musste, da schon länger keine Umgänge mehr statt gefunden hatten und die KM den KV nicht sehen wollte...
Die Begleitperson wurde jedoch nicht vom FamG gehört, als es um die Ausweitung der Umgänge ging.
LG, das Schwarzwaldmädel
Die Begleitperson soll nur als Zeuge dienen falls ich den §235 StGB ziehe.
Mein Anwalt hat sich vorgestern auch dazu geäußert. Er will sich noch einmal den Richter persönlich ansprechen.
Ich werde ende nächster Woche wenn der Umgang mit der tochter nicht statt findet, dann ein Ordnungsgeld beantragen (ersatzweise Ordnungshaft).
Heute schleppe ich eine Bekannte mit welche extra freigenomen hat. Aber die scheut sich um eventuell als Zeuge bereitzustehen.
Zeugen kann man beim FamG nennen so viele man will aber da gibt es keine Befragungen. so blieb ja auch die JA-Mitarbeiterin außen vor, welche unsere Familie von 2006-2009 begleitete (die Dame hatte meine EX vor der Kindesmitnahme gewarnt). Aber das interesssiert das Gericht nicht.
gruss
Olli
Hat das JA keinen Bericht verfasst und den dem Gericht zur Vefügung gestellt?
Wenn deine Bekannte schon nicht als Zeugin nützt, dann sieh sie als Rückendeckung bzw. als jemanden, der dir in den Hintern tritt, falls du wieder an dem Punkt bist aufzugeben.
Irgendwie geht es immer weiter auch wenn der Himmel manchmal noch so grau erscheint.
Aufmunternde Grüsse sendet das Schwarzwaldmädel
Hallo Schwarzwaldmaedel,
siehe unter Kampf um den Umgang.
Nun habe ich ein Hausverbot. Jetzt muss das Gericht etwas neues festlegen, da ein Umgang nicht mehr möglich ist.
Ich habe das Kind niemals einfach mitgenommen. Aber genau eine solche Befürchtung wird mir vorgeworfen.
Morgen ist der nächste Umgangstag.
gruss
Olli
Hab dir dort schon geschrieben.
Was das Hausverbot angeht: Ein Hausverbot kann man jedem aussprechen, dessen Nase einem nicht passt oder dessen Turnschuhe einem nicht gefallen. Vorgefallen muss da nichts sein. Wenn man jedoch dagegen verstösst, ist das schon nicht mehr so lustig.
Der Wille des Kindes zählt hier nicht, zumal die Abwehrhaltung die sie einnimmt, ja wohl nicht von echter Angst, sondern von dem Konflikt herrührt, dem sie ausgesetzt ist und das weisst du auch. Würdest du jetzt aufgeben, dann lässt du zu, dass sie glaubt, dass es richtig ist, was ihre Mutter ihr eintrichtert. Willst du das ernsthaft? Es ist schwer, verdammt schwer und ich glaube dir, dass du am Ende deiner Kräfte bist aber stell dir vor du bist ein Marathonläufer und der Mann mit dem Hammer kommt, von dem würdest du dich sicherlich auch nicht aufhalten lassen. Ich bin sicher, dass auch du diesen imaginären Marathon zu Ende bringen kannst und zwar zu einem Guten.
Geh zum Kindergarten (betrete aber das Grundstück nicht). Rufe an, wenn du davor oder um die Ecke stehst und verlange freundlich aber bestimmt die Herausgabe deines Kindes. Sollte dies abgelehnt werden, würde ich sofort die Polizei anrufen und denen ohne gross zu erklären was passiert ist sagen, dass sie sofort kommen sollen, um dein Kind da raus zu holen (am Besten wohl gar nicht erwähnen, dass es ein Kindergarten ist, sondern nur die Adresse nennen).
LG und tschaka du schaffst das, das Schwarzwaldmädel