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Vereinbarung annehmen oder aufs WM bestehen?

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(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hallo, mein Auszug steht kurz bevor. Nachdem wir in einer Moderation lange über das Wechselmodell geredet haben, will Exe nichts mehr davon wissen (Stichwort Kindsbeitz). Nun hat sie tatsächlich auch was zu Papier gebracht. Es liegt also eine Elternvereinbarung von ihr vor.

Man "bietet" mir:
- 14 tägig das Wochenende + 1 Übernachtung unter der Woche
oder
- 3 Wochenenden pro Monat

Nun, ich denke, das BESTE für meinen SOHN ist das WM. Ich will da dran bleiben, beisse aber bei Exe auf Granit.

Was könnt ihr mir raten? Morgen ist wieder Moderation - letzter Termin vor meinem Auszug. Das Ding im Grunde akzeptieren (ein paar Dinge lassen sich noch optimieren) oder aufs WM bestehen?  Durch die langen freiwilligen Abwesenheiten von Exe in den vergangenen Jahren sehe ich da durchaus Chancen. Anwaltstermin habe ich leider erst nächste Woche.

Was wäre taktisch kluges Verhalten? Kann ich das Ding unter "Vorbehalt" unteschreiben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2012 23:08
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oceanborn,

was Du da angeboten bekommst, ist ja nur mininmal mehr als Standardumgang. Ich würde das nicht annehmen, nichts unterschreiben und vor allem nicht ausziehen, bevor nicht ein Wechselmodell in einer beidseitig unterschriebenen Elternvereinbarung vorliegt.
Es ist eine Illusion zu glauben, das Gericht würde Dir nach Deinem Auszug das Wechselmodell beschaffen. Etwaige Abwesenheiten Deiner Ex interessieren das Gericht nicht, da sie in der Vergangenheit liegen (falls sie überhaupt nachweisbar sind). Die aktuelle Situation "Vater zieht aus und läßt Kind bei Mutter" wird für das Familiengericht maßgeblich sein. Dein Auszug wird als die Willensbekundung gelten, dass Du nicht der zukünftig betreuende Elternteil bist. So einfach ist das.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 00:11
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Tarek, danke. Das nützt mir nur nichts.

Der Auszug ist beschlossen. Die Situation in der gemeinsamen Ehewohnung ist für mich untragbar geworden, da Next hier ein und ausgeht. Wir sind ja auch seit Monaten in Moderation. Willensbekundungen meinerseits sollten daher nachweisbar sein, insbesondere habe ich die Schritte zum Umzug eingeleitet als in der Moderation noch klar das WM angestrebt wurde. Die Moderatorin wird sonst vom Gericht eingesetzt.

PS: Abwesenheiten sind sehr wohl nachweisbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 00:20
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oceanborn,

ich verstehe die Härte der Situation. Aber sei Dir darüber im Klaren, dass kein deutsches Familiengericht Dir ein Wechselmodell gegen den Willen der KM verschaffen wird, sobald Du ausgezogen bist. Da ändert auch eine gerichtliche eingesetzte Moderation nichts, und auch keine Willensbekundungen. 

Dass Next in der Ehewohnung verkehrt, mußt Du nicht dulden, sondern kannst Du im Gegenteil sofort unterbinden lassen.

Wie wäre es, wenn Du morgen in der Moderation sagst, dass Du ohne WM-Vereinbarung nicht ausziehst, sondern bleibst?

Du solltest auf jeden Fall nichts unterschreiben.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 00:35
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Ernüchternd. In der Wohnung zu bleiben ist aus vielen Gründen keine Option mehr.

Werde am WM erstmal festhalten, nichts unterschreiben aber zugleich versuchen Exleins Vorschlag in eine akzeptable Richtung hin zu optimieren. Dann ist halt der Anwalt gefragt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 00:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus oceanborn!
Weder das eine (nicht unterschreiben) noch das andere (Auszug) werden das WM fördern: ab dem Moment Deines Auszuges ist KM einfach am längerern Hebel.
Und dass sie eher tendiert, Abgemachtes nicht einhalten zu wollen, hat sie Dir bereits gezeigt.

Ohne Druckmittel (Nichtauszug) wirst Du vorhersehbar -selbst mit anwaltschaftlicher Unterstützung- nur den "Regelumgang" erreichen, so ist nu mal im dt. Familienrecht.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 10:15
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Tarek, danke. Das nützt mir nur nichts.

Der Auszug ist beschlossen. Die Situation in der gemeinsamen Ehewohnung ist für mich untragbar geworden, da Next hier ein und ausgeht. Wir sind ja auch seit Monaten in Moderation. Willensbekundungen meinerseits sollten daher nachweisbar sein, insbesondere habe ich die Schritte zum Umzug eingeleitet als in der Moderation noch klar das WM angestrebt wurde. Die Moderatorin wird sonst vom Gericht eingesetzt.

PS: Abwesenheiten sind sehr wohl nachweisbar.

Warum ziehst du aus und räumst das Feld für die KM ?? Sobald du ausgezogen bist hast du verloren.
Jede Vereinbarung die du mit der EX geschlossen hast interessiert nicht mehr,die EX muss sich nicht dran halten. Und dann ???

Ihr seid noch verheiratet, deine EX hat einen Neuen und der geht bei euch ein und aus.
Erteile diesem NEXT Hausverbot, mit Zuhilfebnahme der Polizei. Das geht und der darf die Wohnung nicht mehr
betreten.Habe ich auch gemacht.
Ziehe nicht aus sondern bleib in der Ehewohnung.soll eben die KM ausziehen.
Und sei keine Maus sondern halte dies durch. Klar ist es auch für euere Kinder nicht einfach,
aber das ist nicht deine Schuld sondern euer beiden. 

wenn du noch Fragen hast,dann melde dich.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 20:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Jede Vereinbarung die du mit der EX geschlossen hast interessiert nicht mehr,die EX muss sich nicht dran halten. Und dann ???

Naja, das wird sich letztlich nicht verhindern lassen!
Aber deshalb schon gar nicht vor der Vereinbarung ausziehen! Dann hast Du nämlich tatsächlich weniger als gar nichts in den Händen!

Und mal ehrlich: Wenn Du jetzt, kurz vor Deinem Auszug doch noch bleibst, bis das WM schriftlich festgezurrt wurde, idealerweise mit Zeugen, die die KM respektiert, dann könnte das die Kompromiss Bereitschaft fördern! Und danach verstößt sie gg eure Vereinbarung. Das ist zwar kein Freifahrtschein für Dich, wird aber Indizwirkung haben.

Also: Nicht ausziehen bis hier im Forum die Grundsatzdiskussion um die Rechtsverbindlichkeit von Elternvereinbarungen entschieden ist...  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 21:35
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oceanborn,

ich schließ3 mich jenpa´s

Warum ziehst du aus und räumst das Feld für die KM ??

und TotoHH´s Meinung an

Und mal ehrlich: Wenn Du jetzt, kurz vor Deinem Auszug doch noch bleibst, bis das WM schriftlich festgezurrt wurde, idealerweise mit Zeugen, die die KM respektiert, dann könnte das die Kompromiss Bereitschaft fördern! Und danach verstößt sie gg eure Vereinbarung. Das ist zwar kein Freifahrtschein für Dich, wird aber Indizwirkung haben.

Also: Nicht ausziehen bis hier im Forum die Grundsatzdiskussion um die Rechtsverbindlichkeit von Elternvereinbarungen entschieden ist...  😉

Bleib wo du bist – warum sollst du denn ausziehen ?!!?  Bleib du und dein Sohnemann in Eurem gewohntem Umfeld wohnen! - du willst doch nichts ändern…. sondern (‚Sie) – oder sehe ich das falsch ?!?!?

P.S.  von mir  - Würdest du die Herausforderung annehmen alleinerziehender Vater zu sein? Hast du ein Betreuungskonzept für Sohnemann wenn du dann allein in Eurer Wohnung lebst?

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 23:12
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Leider ist am Auszug nicht mehr zu rütteln. Dieser muss auch sein, die Situation nagt zu lange an mir. Dies nicht dem Kleenen zu zeigen und auf Arbeit weiter zu funktionieren, das pack ich nicht mehr lange.

Habe heute in der Mediation grundsätzlich meinen Willen zum WM nochmals rausgestellt, gleichzeitig aber versucht das Angebot der KM zu verbessern. Rausgekommen ist dabei ein Umgangsmodell, den ich mir zumindest vorstellen kann. Die fertige Vereinbarung wird in den nächsten Tagen vorgelegt.

Grundzüge:
- Jede Woche eine Übernachtung und den darauffolgenden Wochentag
- Alle 2 Wochen Freitag Nachmittag bis Montag Abend
- Gleichmäßige Aufteilung der wichtigen Feiertage
- min 5 Wochen Urlaub/Jahr mit dem Kleenen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 23:18




(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Oceanborn,

Grundzüge:
- Jede Woche eine Übernachtung und den darauffolgenden Wochentag
- Alle 2 Wochen Freitag Nachmittag bis Montag Abend
- Gleichmäßige Aufteilung der wichtigen Feiertage
- min 5 Wochen Urlaub/Jahr mit dem Kleenen

dies wiederspricht jedoch deiner Topic

– >du hattest uns um Rat gefragt…WM oder Vereinbarung annehmen ?
- >den hast du bekommen…. obwohl du schon wusstest was du hören wolltest  (mein Eindruck) - (meineFrage)was willst du ?!?! (Im Interesse Eures Sohnes ?!! Wovor hast du Angst ? 

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 00:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grundzüge:
- Jede Woche eine Übernachtung und den darauffolgenden Wochentag
- Alle 2 Wochen Freitag Nachmittag bis Montag Abend
- Gleichmäßige Aufteilung der wichtigen Feiertage
- min 5 Wochen Urlaub/Jahr mit dem Kleenen

ok - das ist zwar kein WM, aber erstmal nicht schlecht.
Wichtig jetzt, dass Du versuchst eine gute Einschätzung zu treffen, ob wasserdichte und haargenaue Formulierungen und Regelungen bei Ausfall nötig sind oder ob Du mit solchem Kleinklein Deine Ex sauer fährst. Nur auch hier wieder: Wenn sie nicht Böses plant, dann sollte sie auch kein Prob damit haben dies exakt aufzuschreiben. Ernsthaft diskutieren und daran arbeiten wird sie nur mit Dir, wenn Deine Anwesenheit in der Whg. sie schlicht weg nervt. Also ich versuch es  nochmal: was spricht dagegen, einfach ein paar Tage länger in der Whg. zu bleiben, bis die Umgangsvereinbarung Deinen Vorstellungen nach formuliert ist???

Gruss, Toto

PS: Beim Formulieren wird hier gerne geholfen!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 00:05
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

@LinasPapa:

Ich bekam eine klare Antwort: Nicht ausziehen sonst hast du verloren.
Ich habe es im Eingangspost gesagt und in jedem weiteren: Ich muss da raus.

Die Antworten die ich also bekam haben mich dazu gebracht heute vorsichtiger, kompromissbereiter zu agieren. Das Ergebnis habe ich beschrieben.

@TotoHH,
Sobald die Mediatorin die Vereinbarung fertig hat, würde ich sie dir mal zusenden. OK?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2012 00:17
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ocean,

.... die Situation nagt zu lange an mir. Dies nicht dem Kleenen zu zeigen und auf Arbeit weiter zu funktionieren, das pack ich nicht mehr lange.

Denke bitte drüber nach um wen es hier geht !

Ihr habt Euch getrennt – nicht Euer Kind von Euch…

…[Ihr -> Paarebene]…  habt euch getrennt - OK ...  [Ihr -> Elternebene]…. mit Sohnemann besteht ein Lebenlang... und  wird es immer geben !

deshalb noch einmal meine Frage würdest du deinen Sohn auch allein in Eurer Wohnung ohne Partnerin großziehen können / wollen?  Oder gibst du dich als Besuchspapi /  anders gesagt wüde Eurer Sohn sich als Vaterberaubt lebend wollend --- zufrieden geben?!?!

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 00:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@TotoHH,
Sobald die Mediatorin die Vereinbarung fertig hat, würde ich sie dir mal zusenden. OK?

Verfremde sie lieber ein wenig und stell sie hier ein. so bekommst Du ein größeres Feedback! (und wahrsch auch schnelleres...)

Wichtig sind die inhaltlichen Regelungen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 00:41
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn du diese  Vereinbarung kriegst hast du zwar eine, auf den ersten Blick gute, Umgangsregelung, aber nur auf den ersten Blick. Umwerfen kann deine Ex das schnell noch.

Hauptsächlich gewinnt deine Ex: Sie garantiert sich damit Unterhaltszahlungen und sie hat ab sofort die Macht. Ja mir ist klar ausziehen ist verlockend, aber ich fürchte du bereust in ein paar Monaten jetzt nicht härter gewesen zu sein.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 18:42
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ocean,

auch von mir leider die Rückmeldung, dass der Auszug ein schwerer Fehler sein wird. Warum berichten viele von uns so ausführlich über die Geschichten bzw. führt auch der trennungs-faq das Problem so ausführlich auf? Weil es für eine Exe ein leichtes Spiel ist, so Fakten zu schaffen.

Für "manche"(!) Frauen ist es innerhalb von Tagen möglich, sich den passenden Next heranzuschaffen und somit sich die notwenige emotionale Rückendeckung zu holen - die Du offensichtlich nicht hast.

Richtige Maßnahme wäre:
- Sofortiges Hausverbot an den Next.
- Ansage dass sich die Betroffenen ausserhalb der Ehewohnung treffen können bzw. sie gerne ausziehen darf, wenn sie das möchte.
- "Einige" Frauen kommen auch mit den vielen "Erinnerungen an Dich" gar nicht mehr klar - und ziehen dann in den nächsten Monaten selber aus der Wohnung aus. Also auch nichts gewonnen dadurch.

Also überleg Dir das Ganze und unterschreib nichts. Zur Umgangsregelung braucht es im Normalfall niemand Drittes. Ihr macht das für Euch klar und gut ist.

Auch ein 2-Wochenryhtmus mit einem Tag dazu ist ein Wechselmodell. Es gibt kein Markenrecht oder eine feste Definition für dieses Modell. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 18:58
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ocean 

Warum denkst du nur in die eine Richtung ??  Traust du dir nicht zu deinen Sohnmann alleine
zu erziehen ?? 
Deinen Vergleich oder Vereinbarung die euere Mediatorin für euch ausarbeitet ist nix wert,
ist nicht verbindlich. Und was machst du dann wenn sich KM nicht dran hält ?? 

Mit deinem Auszug bestätigst du, das du mit dem Aufenthalt deines Sohnes bei der KM
einverstanden bist. Man du hast die gleichen Rechte/Karten wie die KM.

Warum lässt du sie nicht ausziehen , ohne Sohn ??  Schmeiss ihren neuen Partner raus,
mit Hilfe der Polizei. Das Recht ist auf deiner Seite !!!

wenn du noch Tips brauchst,schreib mir ne PN

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 19:55
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke nochmal für die weiteren Rückmeldungen.
Aber noch eine Frage: Wenn die jetzt im Raum stehende Umgangsvereinbarung eh "keinen Wert hat" und diese  "von Exe jederzeit umgeworfen werden kann". Welchen Wert hätte dann ein mit Exe vereinbartes WM???

Zur Frage, warum ich nicht alleinerziehender Vater sein kann/will: Ich könnte dies. Dies ist aber nicht mein Ziel. "Allen Kindern beide Eltern". Ihr erinnert euch? Wenn also das WM das Ideal ist, dies aber nicht durchsetzbar ist. Was tun?

Nächste Woche werde ich mit meinem Anwalt die im Raum stehende Umgangsregelung und meine Chancen zu einem WM nochmal diskutieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2012 01:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ocean!

Aber noch eine Frage: Wenn die jetzt im Raum stehende Umgangsvereinbarung eh "keinen Wert hat" und diese  "von Exe jederzeit umgeworfen werden kann". Welchen Wert hätte dann ein mit Exe vereinbartes WM??

Solange dieses Model gelebt wird kannst Du Dich im Falle von Nichteinhaltung auf Kontinuität der bestehenden Verhältnissse berufen und evtl. auch Recht kriegen, sprich ein Fam.-Ger. könnte die Fortführung des WM anordnen. Das wäre für beide Seiten bindend (im Gegensatz zu Vereinbarungen, egal ob notariell beurkundet oder mit RA ausgehandelt).

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2012 10:35




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