Vater ohne Chancen ...
 
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Vater ohne Chancen ? Sind Kinder Freiwild und Frauen Götter ??!!

 
(@lombadir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich habe einen Bekannten, der so wie ich auch, gerade durch eine schwierige Zeit geht. Er ist 57 Jahre alt, Österreicher, und derzeit noch mit einer 40-jaehrigen Deutschen verheiratet. Beide sind schon seit 10 Jahren verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 6 Jahren. Zusammen hatten sich beide auf Gran Canaria eine gemeinsame Existenz mit einem Lokal aufgebaut. Nun ist die Mutter mit dem Sohn zusammen in einer Hau-Ruck-Aktion im Juni nach Deutschland gezogen und hat den Vater alleine sitzen gelassen. Mitauch hat sie ihm einen Berg von Schulden hinterlassen, da sie bis dato alle finanziellen Angelegenheiten geregelt hatte. Seither versuchte der verzweifelte Vater zweimal seine Frau in Deutschland aufzusuchen, vereinbarte Termine und wurde zweifach abgewiesen. Ein Zugang zu seinem Sohn wurde ihm nicht gewaehrt. Unzaehlige Versuche seinen Sohn von Gran Canaria aus anzurufen, wurden von der Mutter blockiert, da sie auflegte. Die Mutter will sich entgegen dem bestreben des Vaters die Ehe fortzufuehren, scheiden lassen ! Mehrfache Versuche des Vaters ueber das zustaendige Jugendamt Hilfe zu erlangen, blieben erfolglos, da die dortigen Beamten untaetig bleiben. Als Oesterreicher sieht er in Deutschland wenig Moeglichkeiten, zumal er schon an seine finanziellen Grenzen gestossen ist um sein Lokal in Gran Canaria aufrechtzuerhalten. Von den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland hat er nicht viel Ahnung. Auch nicht das noetige Geld um sich fuer alles einen Anwalt zu nehmen. Der Sohn ist hier auf den Kanaren in eine Deutsche Schule gegangen und spricht nur schlecht Deutsch. Seine Hauptsprache ist Spanisch und er hat fast nur spanische Freunde gehabt. Durch die Mutter wurde er total vom Vater und seinem bisherigen Umfeld isoliert, welches ihn voellig zerstoert.

Wie kann man dem Vater helfen ?
Welche Schritte kann er einleiten ?

Er hat einstweilen an das Amtsgericht geschrieben und hat nun am 23.11.2005 einen Termin in dem das Umgangsrecht geregelt werden soll. Unter diesem steht nun auch seine Befuerchtung, dass er seinen Sohn wiederum nicht sehen wird.

Ich waere euch um sehr dankbar, wenn ihr entsprechende Tips zur Hand haettet, mit welchem ihm geholfen waere.

LOMBADIR

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2005 22:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bitte Board-Regeln beachten (Nr. 3). Zu den gestellten Fragen werden noch Antworten kommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2005 22:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lombadir,
womit fange ich an?

Also erst einmal war es ein Fehler, die Frau mit den Kindern gehen zu lassen, weil nun der Gerichtsstand D ist. Schwamm drüber. Ich glaube, Dein Freund blutet noch, weil er die Ehe aufrecht erhalten will. Ich befürchte nur, dass der Zug abgefahren ist, da Frau X sehr konsequent und weitreichend handelt. Er sollte sich daran gewöhnen, single zu sein.

Dann zu den Kids. Der Gerichtsstand ist D (EG-Verordnung 44/2001, UNBEDINGT LESEN! Bitte auch die EG Verordnung 2201/2003 ansehen, da sie auch wichtig sein sollte).
Um in D Gerichtskostenhilfe zu bekommen, muss man nicht Deutscher sein. Wichtig ist der Gerichtsstand. Also zum DEUTSCHEN Anwalt. Das wird eine interessante Geschichte.

Dann zu den Schulden. Da ist es wichtig, wessen Schulden selbige sind. Da gibt es nämlich in den VErordnungen auch ein paar interessante Details zu. So einfach kommt die Frau da nicht aus der Verantwortung, so lange er nur beweisen kann, dass es nicht seine Schulden sind.

Menschlich ist die Sache unbegreiflich. Helfen kann er sich im Endeffekt nur selber. Ich glaube ich würde da mal einpacken, nach Ö ziehen (deutsche grenze, wenn möglich) und dann mal hübsch Prozesse führen.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2005 23:04
 yacc
(@yacc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lombadir,

ich gebe Michael uneingeschränkt Recht. Die Beziehung ist wohl (schon aufgrund des Altersunterschieds) nicht mehr zu retten, der Umgang zum Kind aber sehr wohl! Verhandelt wird das (vermutlich) in Deutschland und da gibt es seit 1998 den "neuen" § 1684 BGB. Er sollte aber auf den Absatz 3 achten, denn damit kann der Paragraph unwirksam gemacht werden. So einfach ist das aber nicht! Bitte achte auch auf den Link "Urteile ..." in diesem Forum. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Argument "Kindeswohl" bei weitem nicht dieser lange Hebel ist, als den man ihn anfangs ansieht.
Auch bei den Jugendämtern sollte Dein Bekannter möglichst alle Leute kennenlernen, die überhaupt mit dem Fall zu tun haben - Es ist nie nur eine Person zuständig. Wenn man vernünftig ist, dann passt irgendwo immer die Chemie (hab ich erst kürzlich erlebt).
Ich kämpfe gerade auch um meine Tochter, ich kann Dir am 01.11.2005 mehr dazu sagen. Mit viel Herumfragen und Einsicht konnte ich das JA auf meine Seite bringen und das ist schon mal ein guter Anfang. Das JA ist mit einer erweiterten Pflegschaft einverstanden und unterstützt mich. Diese erweiterte Pflegschaft gibt zwar alle Rechte an das JA, andererseits dürfen die entscheiden, was sinnvoll für das Kind ist.
Ich lebe in einem unendlichen (aber nicht von mir ausgehenden) Kampf mit der KM und da ist mir die Entscheidungsbefugnis des JA (Aufenthaltsbestimmungsrecht/Umgang) doch deutlich lieber, als die ablehnende KM.

Ich wünsche Deinem Bekannten sehr viel Glück und Erfolg - Er hat Chancen in der Sache mit seinem Kind!

Dir wünsche ich ebenfalls sehr viel Erfolg und bemühe Dich weiter für die Wünsche Deines Bekannten.

Viele Grüsse,

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2005 05:59
(@lombadir)
Schon was gesagt Registriert

Möchte mich vielmals für die bislang eingegangen Mitteilungen bedanken. Ich hoffe dass ich ihm damit einiges weiterhelfen kann. Klar, Er ist sehr verzweifelt und dass seine Ehe am Ende ist und Sie schon längst einen Neuen haben wird, versuchte ich ihm auch klar zu mache. Letztendlich wird es am 23.11.05 bei Gericht geregelt werden, denke ich mal.

😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2005 22:58