Hallo zusammen!
Wundert mich das dieses Urteil hier noch nicht aufgetaucht ist:
OLG Saarbrücken v. 8. 10. 12 - 6 WF 381/1
http://blog.beck.de/2012/10/25/und-du-besuchst-jetzt-deinen-vater
Tenor: Das OLG hat die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen eine KM bestätigt deren Kind "keine Lust" zum Umgang mit dem KV hatte. Nach Ansicht des OLG hat die KM nicht schlüssig dargelegt wie sie den Umgang des Kindes mit dem KV geförtert habe - und das gehöre zu ihrer Pflicht.
Sorry fuer meinen etwas "blaffigen " Kommentar
Aber.dieses Schreiben ist das Papier nicht wert auf das.es steht.
Alles nur graue Theorie um.die.Gelackmeierten Kindsvaeter bei Laune zu halten.
Genau so.wenig wert wie.eine zwischen den Eltern schriftlich vereinbarte Umgangsregelung.
Wobei bei uns das Jugendamt gleich zur Kindsmutter sagte "Nein nein liebe Kindsmutter das muessen Sie nicht unterschreiben !"
Leute nennt mich wieder destruktiv, miesepeterig oder sonst was aber das betreuende Elternteil hat die alleinige Macht.
Keine chance no.way
Hallo
Ich bin der meinung das ich das Urteil hier schon gelesen habe.
Ja nur graue Theorie wie auch die Gesetze.Sie gelten nur für die Kindesmutter und nicht für den Vater.