Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, wenn nicht bitte verschieben, es geht sich um folgendes.
Sachverhalt: KM vor gut 3 Jahren mit meinem Sohn nach Düsseldorf gezogen, GSR, ich pendel ausnahmslos alle 2 Wochen ca. 600 km nach Düsseldorf,
habe mittlerweile eine dauerhafte FeWo in Solingen (nochmal 45 min Fahrt von Düsseldorf, die Mutter würde mir den Sohn nicht nach Solingen bringen)
Ich zahle den Kindesunterhalt, die Fahrtkosten(ca 200€/Monat) und die FeWo (220€/Monat) aus meiner Tasche.
Mein Sohn soll 3-4 mal im Jahr bei mir sein und jedes mal gibt es Diskussionen über die Übergabe.
Ich empfinde es als fair, sich während mein Sohn zu mir kommt sich auf der Hälfte zu treffen.
Es ist jedes mal ein Kampf das umzusetzten, da es extrem Kraftraubend ist zur Abholung und Rückbringen 1200 km zu fahren.
Ich möchte das eigentlich alles außerhalb des JA oder per Gericht klären lassen, deshalb hier vorab die Frage ob es dazu irgendwelche Regelungen oder ähnliches gibt?
Bei Fragen zu mehr Hintergründen, einfach raus damit
Danke im vorraus
Moin.
Zunächst: Willkommen hier. Und :thumbup: für den Aufwand, den Du für und mit dem Kind betreibst!!
Mein Sohn soll 3-4 mal im Jahr bei mir sein und jedes mal gibt es Diskussionen über die Übergabe.
Wer bestimmt das "soll"? Letztlich ist es in Deiner Verantwortung als UET was ihr während des Umgangs macht. Ob Du das Kind den ganzen Weg mit zurücknimmst oder eben in der FeWo bleibst oder ganz woanders hinfährst, ist einzig und allein Deine Entscheidung. (Die natürlich von der Entfernung maßgeblich beeinflusst wird). Wie sieht denn Eure Ferienregelung aus? Da (und an langen WE) müsste doch mehr Zeit sein?!
Unabhängig davon ist die Frage, wo die Übergabe stattfindet. Grs. wird das Umgangskind geholt und gebracht (bilateral anders einigen kann man sich natürlich immer). Ausnahme: Wenn der BET (hier also die KM) die Entfernung geschaffen hat, dann ist es nicht unüblich (und recht und billig), dass die KM sich daran mindestens beteiligt.
Das sind also die Regelungen nach denen Du fragtest. Wie Du diese durchsetzen kannst, steht auf einem anderen Blatt. Das was ich in Deinen Post interpretieren, dass die KM sich hier nicht sehr kooperativ zeigt, macht mich allerdings skeptisch, ob Du an einer gerichtlichen Lösung vorbei kommst. Dazu kommt erschwerdend (auch dann vor Gericht), dass es offenbar seit Jahren auch anders funktioniert!?
Was ist denn aktuell der Auslöser für Deine Frage?
Und ist das Kind jetzt mit zunehmenden Alter evtl. auch bereit für das Abenteuer alleine zu reisen (begleitetes Fliegen/ Bahnfahren)?
Gruß, toto
Ich habe mich da glaube etwas missverständlich ausgedrückt.
Es wurde während einer Mediation, beschlossen das mein Sohn 3-4 mal im Jahr bei mir ist, heisst in meiner Wohnung und meinem sozialem Umfeld.
Das ist unter anderem auch das einzige was aus den Vereinbarungen der Mediation, übrig geblieben ist, der Rest steht jetzt aber nicht zu Diskussion.
Sie hat die Entfernung geschaffen und ich habe dem in der Mediation zugestimmt unter Vorrausetzung einiger Dinge unter anderem das er einmal im Quartal für eine Woche bei mir ist.
Der Auslöser ist der, dass die KM es allgemein in Frage stellt sich auf der Hälfte zu treffen, nach dem Motto: Ich muss gar nichts, wenn du deinen Sohn sehen willst, dann hole ihn gefälligst!
Mir geht die arrogante Art und Weise der KM zunehmender Weise auf den Senkel.
Da mein Sohn erst 5 ist, empfinde ich das begleitete Reisen als noch zu früh, sicher wird sich das früher oder später erledigen, doch aktuell und auch noch mittelfristig muss ich mich jedes mal
krampfhaft diskutieren.
Da mein Sohn erst 5 ist, empfinde ich das begleitete Reisen als noch zu früh,
Da haste recht!
Die "üblichen" Regelungen hatten ich Dir beschrieben. Ihr seid aber mit der Mediation bereits einen Schritt weiter gegangen. Und dabei leider vergessen, eine fixe Regelung zur Übergabe zu vereinbaren. Das ist die Krux - vermutlich hätte eine Diskussion hierüber ein Ergebnis der Mediation erschwert. Auf der anderen Seite ist das Ergebnis so wenig wert (ich schreibe bewusst nicht "nichts wert", da offenbar die Woche pro Quartal bei Dir doch nicht in Frage gestellt wird).
Ich würde es zunächst wieder mit einer freundschaftlichen Einigung und Vermittlung durch einen (befreundeten) Dritten und/ oder Mediation versuchen!
Und dies
Mir geht die arrogante Art und Weise der KM zunehmender Weise auf den Senkel.
einfach runter schlucken. Hilft Dir nicht...
toto
Moin,
grundsätzlich ist es ja so, dass der UET die Fahrten selber zu leisten hat. Alles andere kann dann eigentlich nur vor einem Familiengericht "erzwungen" werden, und auch dann ist "schwierig" dieses wirklich durchzusetzen. Auch wenn die KM als BET die Entfernung geschaffen hat.
Eine Möglichkeit bestünde, dass die Umgangskosten zu einem Teil bei der Berechnung zum KU gegengerechnet werden, dies geht aber nur, wenn mehr wie der Mindestunterhalt gezahlt wird und auch nicht ohne Kampf, wenn noch weitere Dritte (ARGE, etc.) mit im Boot sitzen.
Fairness darf man im Familienrecht nicht immer erwarten.
Sie hat die Entfernung geschaffen und ich habe dem in der Mediation zugestimmt unter Voraussetzung einiger Dinge unter anderem das er einmal im Quartal für eine Woche bei mir ist.
Wurde diese Meditation / Vereinbarung schriftlich festgehalten? Dann könnte dies ein Indiz sein, ob ein Richter dies dann aber auch so sieht, ist dann aber wieder ein Risiko...
Ich möchte das eigentlich alles außerhalb des JA oder per Gericht klären lassen, deshalb hier vorab die Frage ob es dazu irgendwelche Regelungen oder ähnliches gibt?
Und damit steht und fällt alles ...
Wenn Du es nicht gerichtlich klären lassen willst (wobei der Ausgang unsicher ist), und die KM sich auf keine Gespräche / kein Entgegenkommen einlässt, dann bleiben Dir nicht mehr viele Möglichkeiten.
Mein Rat würde eher so aussehen, dass Du die Situation so akzeptierst wie sie ist, wegen der Fahrten nicht immer wieder ein Fass aufmachst. Dann beruhigt sich vielleicht auch die Kommunikation und Punkt. Das dies anstrengend ist, bleibt außer Frage, aber welche Optionen stehen sonst zur Verfügung? Eigentlich keine!
Ein Gericht würde vielleicht der KM auferlegen, dass sie Dir entgegen kommen muss. Und dann? Dann ist das Auto kaputt, kein Geld für Sprit, etc. und "man kann jetzt gerade nicht fahren ...". Der Kampf würde nicht aufhören und ihr hättet immer wieder einen Aufhänger um Euch kräftig daran zu reiben und zu streiten.
Wenn die Umgänge ansonsten gut klappen, dann lass es dabei. Vielleicht kannst Du den Takt noch ein wenig erhöhen, dass er länger zu Dir kommt? Wenn die Schule beginnt, ändert sich sowieso wieder alles, da er dann an die Schulzeiten gebunden ist und nicht mal eine Woche zu Dir kann. Entweder siehst Du ihn dann weniger, oder Du fährst öfter.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.