Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und möchte mich einmal kurz vorstellen.
Mein Name ist Marco, bin 38 Jahre alt und Papa eines 4jährigen Mädchens. Sie lebt bei ihrer Mutter, ich habe aber das gemeinsame Sorgerecht. Sie ist jedes 2.WE bei mir und in der Zwischenwoche darf ich sie Freitags von 15-18 Uhr sehen...
Meine Frage ist nun, ob es eine Urlaubsregelung gibt bzw. wieviele Tage oder Wochen im Jahr ich das Recht auf Urlaub mit meiner Tochter habe? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben daß mir bis zu drei Wochen Urlaub im Jahr mit ihr zustehen, ist das richtig?
Viele Grüße, Marco
Hallo Marco,
ob es eine gestzliche Regelung gibt weiss ich nicht. Gibt es Probleme damit, dass Dir die KM den 3wöchigen Urlaub nicht geben will?
Mit dem Zustehen ist das so eine Sache, letzlich steht Dir soviel oder so wenige Umgang zu wie ein Richter ausurteilt.
Aber ihr könnt Euch ja auch freiwillig einigen, vielleicht machst Du einfach einen Plan wie Du Dir den Umgang, die Feiertage und den Urlaub vorstellst und bittest die KM dazu Stellung zu nehmen. Wenn das nicht funktioniert kannst Du das JA um Vermittlung bitten, wie aussichtsreich das ist, hängt von der KM und dem JA ab. Hilft alles nichts bleibt Dir nur die Umgangsklage.
VG Susi
Hallo Marco,
das wird von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt. Auch hängt es teilweise von der Laune der Richterin/des Richters ab.
(Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ihr euch nicht einigen könnt, da du sonst hier nicht schreiben würdest, oder?)
Bei sehr kleinen Kindern ist ein kürzerer Abstand wichtiger als mehrere aufeinanderfolgende Tage in größeren Zeitabständen.
Dann kommt es auf deine Bindung zum Kind an und ob es bereits bei dir übernachtete.
Also, "Standard" ist eigentlich hälftige Kindergartenferien (Sommer und Winter). Dazu kommt meist noch der zweite Feiertag der hohen Feiertage wie Weihnachten und Pfingsten.
LG Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin.
Üblich sind meist (bei Schulkindern, die rein statistisch die überwiegende Anzahl der Umgangskinder darstellen) die Hälfte der Schulferien. Da beginnt dann insb. für den UET schon ein Problem, da die Hälfte von 12-13 Wochen Schulferien meist die eigenen Urlaubstage übersteigen (Insb dann, wenn UET nicht am selben Ort wohnt, und eben nicht auf Ferienbetreuung in Schule/ Hort zurückgreifen kann). Das gilt es einfach zu bedenken, wenn man als UET die sehr berechtigte Forderung nach hälftigen Ferien versucht durchzusetzen.
Wie kommt man an eine solche ferienumgangsregelung? Zunächst natürlich in bilateraler Einigung mit dem BET. Sollte dies nicht gelingen, dann die weiteren Schritte des klassischen Umgangs3sprungs: Vermittlung beim JA, gerichtliche Umgangsklage. Die Tücke liegt leider oft im Detail (findest Du hier im Forum zu hauf): Wer hat Anspruch auf welche Ferienhälften, wann beginnen die Ferien, wohin darf ich mit dem Kind hin verreisen. Aber das ist letztlich alles regelbar, auch wenn man es eben nicht in "good Terms" als Eltern untereinander regeln kann, sondern es verschriften lassen muss.
In Deinem konkreten Fall handelt es sich ja noch nicht um ein Schulkind. Insofern gilt es den Spagat hinzulegen, zum einen jetzt schon eine Regelung zu schaffen, die auch länger Bestand hat, zum anderen aber die Vorteile der KiGa-Zeit (idR weniger Schließzeiten, aber auch die Möglichkeit außerhalb der Schulferien günstig und spontan zu verreisen) mit zu nehmen.
Wie ist das Verhältnis zur KM? Ich würde jetzt schon eine lfr Reglung für die Schulzeit anstreben. Sollte KM aber nicht zu Flexibiltät in der KiGa-Zeit bereit sein, die Schulzeitregelung bereits jetzt leben. Ein etwaiger Streit um Urlaub außerhalb der Ferienzeiten ist vergeudete Lebenszeit (weil auch kaum noch relevant); bei einer möglichen Argumentation der KM, dass Schulferien bei einem Kiga-Kind nicht relevant sind, würde ich dagegen halten , zum einen weil es bald eh darauf hinaus läuft und zum anderen, weil es eben deutlich mehr Ferienumgang ist als nur die halben Kiga-Ferien.
Und wenn ihr dabei seid euch zu einigen, dann gleich auch eine lfr Feiertagsregelung besprechen
Gruß, Toto
Toto, wieso sollte mit der Abdeckung der Schulferien in punkto Betreuung nur der UET ein Problem haben??? :question:
Die BETs müssen das genauso wuppen, ohne einen einzigen Urlaubstag mehr.
Hnd wenn UET dann sagt: sorry, kann nur 7 Tage, den Rest mußt du organisieeren liebes BET ist das keine Augenhöhe sondern Rosinenpickerei
Gruss
Frau Mima
wenn UET dann sagt: sorry, kann nur 7 Tage, den Rest mußt du organisieeren liebes BET ist das keine Augenhöhe sondern Rosinenpickerei
Korrekt. Auf diesen Punkt wollte ich implizit hinweisen, dass durchaus auch die Reaktion des BEt auf den Wunsch nach einer Ferienregelung sein kann, dass der UET sich bitteschön gerne auch um die Hälfte der Schulferien zu kümmern hat. Und das kann für einen UET, der ggf an einem anderen Ort wohnt und eher nicht über die Infrastruktur und Ferienbetreuung in der Schule oÄ verfügt Probleme bereiten.
Toto
Hallo,
erst einmal danke für die vielen Antworten.
Also, bisher war es so daß ich im Frühjahr und Herbst mit meiner Tochter für jeweils vier Tage verreist bin. Da es sich dabei aber immer um das WE handelte, an dem meine Tochter sowieso bei mir war, waren es immer nur zwei Tage, die sozusagen "außerplanmäßig" waren. So weit war auch die KM einverstanden.
Jetzt ist es aber so, daß ich dieses Jahr im Sommer eine ganze Woche mit ihr verreisen möchte und im Frühjahr auch wieder diese "außerplanmäßigen" zwei Tage haben möchte, oder wenn man so will ein verlängertes WE. Die KM ist zwar mit der Woche im Sommer einverstanden, aber nicht mit den zwei Tagen im Frühjahr... Sie meinte die Woche im Sommer wären genug Urlaub im Jahr.
Ich habe mal nachgeschaut und Folgendes bei familienrecht-heute.de gefunden, Zitat: "In der gerichtlichen Praxis ist folgende Regelung häufig anzutreffen, die allerdings überaltet erscheint: Das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, holt jedes 2. Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr das Kind zu sich nach Hause. Außerdem gibt es ein zusätzliches Besuchsrecht an den 2. Feiertagen zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten sowie an seinem Geburtstag. Daneben besteht das Recht zu einer Ferienreise von 3 Wochen. Wohnen die Eltern allerdings weit auseinander, kann eine andere Regelung erforderlich sein."
Letzteres trifft in unserem Fall nicht zu, wir wohnen etwa nur 8km voneinander entfernt.
Leider steht in diesem Text nicht, ob diese Regelung nur für Schulkinder besteht, was aber wohl der Begriff "Ferienreise" vermuten läßt. Die KM meint auch, daß diese Regelung erst ab der Schulzeit zutrifft.
Viele Grüße, Marco
naja,
und diese "Regelung", wie du sie nennst ist nicht einfach "da", die muss eingeklagt werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich miteinander zu einigen.
Also ein "guck mal, liebe Ex, bei "Familienrecht-heute" steht das und das reicht da nicht.
Da kann sie dir ne Nase drehen und du bist genauso weit wie vorher.
Du hast genau 2 Möglichkeiten.
Entweder
1. du findest im Gespräch mit deiner Exe einen Weg, wie ihr beide mit der Ferienregelung glücklich werdet
oder
2. du klagst. Mit der Gewissheit, DASS du Ferienumgang bekommst. Mit der Ungewissheit, WELCHEN und WIEVIEL.
Also damit meine ich, dass der Richter sicher einen Kompromiss zwischen euren beiden Wünschen finden wird, den ihr beide dann erfüllen müßt.
Im Nachbarforum hat das dann dazu geführt, dass ein KV geklagt hatte, der gerne spontanen Umgang wollte und dass die Ex ihm das Kind auf halber Strecke entgegenbringt.
Das Gericht sagte zum 2ten Punkt okay, beim ersten fand es jedoch regelmäßig alle 2 Wochen besser fürs Kindeswohl (weil auch öfter als vom KV beantragt).
Nun heult der KV, weil er regelmäßig ja gar nicht wollte und die Zeiten, die im Urteil stehen ja so gar nicht einhalten kann...
Also privat einigen ist immer besser.
Frau Mima
Hallo Marco,
mit Gesetz und Gericht wirst Du im Moment nichts erreichen.
Im Moment erscheint es der KM offensichtlich genug Umgang aller 14 Tage, Freitag dazwischen und eine Woche im Sommer.
Wenn ich es richtig sehe, dann gibt es 14 Tage-Schema und alles andere erfolgt auf Abruf. Hier wäre es schon sinnvoll einen Plan für Urlaub und Feiertage zu erstellen, der muss ja nicht in Stein gemeiselt sein, aber er sollte i.Allg. gelten.
Du solltest einfach versuchen Sie zu überzeugen, dass das verlängerte Wochenende Deiner Tochter gut gefällt und es diese verlängerten Wochenden auch nur bis zum Schuleintritt geben wird. Außerdem hätte die KM dann natürlich auch mehr Zeit für sich.
Mit dem Schuleintritt wird die KM sicher kompromissbereiter werden, da sie dann alle Ferien abdecken muss, was überhaupt nicht geht! Das hilft Dir zwar heute nicht, ergibt aber schon die Perspektive für die Schulzeit.
VG Susi
Moin Marco,
ich kann Toto nur zustimmen. Ich würde hier auch schon vorausschauend handeln, da 2 Jahre schnell rum sind und dann die Schulzeit beginnt.
Spätestens ab dann sollte die hälftige Teilung der Ferien laufen. Hier kannst Du entweder die Blöcke (Anfang oder Ende der Ferien) rollieren lassen oder auch statische Blöcke verteilen. Aus der Forenerfahrung ist es oft so, dass (wenn das Kind bei der KM wohnt) es sich die KMs wünschen, dass das Kind gegen Ende der Ferien sich zu Hause noch mal auf die Schule vorbereitet bzw. sich wieder "eingewöhnt". Vorteil: So weiss jeder kontinuierlich, welchen Ferienblock er verplanen kann (Ausnahme bilden meist Weihnachtsferien, dort sollte rolliert werden wg. Weihnachten).
Setz Dich mit der KM zusammen und erarbeitet einen vernünftigen Umgangsplan für die Ferienzeit, wenn möglich schon mit Ausblick auf die Schulzeit. So habt ihr an dieser Front lange Zeit Ruhe. Gruß Ingo
Hallo,
ja privat einigen ist immer besser... ich werd´s versuchen. Aber schon beim Kampf ums gemeinsame Sorgerecht sind wir knapp am Gericht vorbeigeschrammt, erst im letzten Moment hat sie eingelenkt dank dem neuen Gesetz zur Stärkung der Väterrechte. Das Jugendamt hatte ihr gesagt daß sie keine Chance vor Gericht hätte mir das Sorgerecht vorzuenthalten. Ohne dieses neue Gesetz hätte sie es mir nicht gegeben...
@Susi: Ja der Kleinen würde dieses verlängerte WE schon gefallen, nur wird es schwer sein die KM davon zu überzeugen. Zum Beispiel dieser 3h-Freitag, da ist es jedesmal ein Kampf die Kleine zu ihrer Mutter zu bringen. Sie weint fast jedesmal und möchte nicht weg. Ich habe versucht die KM zu überzeugen daß die 3h an dem Freitag zu kurz für sie ist, sie wird ja jedesmal vom Spielen "herausgerissen". Wäre es da nicht besser, wenn sie bei mir übernachten könnte und so am Samstag morgen ausgeglichen und ausgeschlafen zu ihrer Mutter könnte. Es wäre ja nur zum Wohl der Kleinen... naja, war kein Weg drin.
Obwohl ich auch glaube daß mir eine zwischenwöchentliche Übernachtung durchaus zusteht, aber das ist eine andere Geschichte.
Ja mit der Schulzeit wird dann alles anders, dann werden wir uns einigen müssen, so oder so. Aber ich denke, da sie es ja selbst so sieht daß mir dann drei Wochen Urlaubszeit zustehen, wird es wohl schon gehen. Es ging ja nur um die Vorschulzeit, in der es scheinbar keine feste Regelung der Urlaubszeit gibt. Aber ich möchte auch nicht unbedingt deswegen vor Gericht.
Viele Grüße, Marco
beim Kampf ums gemeinsame Sorgerecht sind wir knapp am Gericht vorbeigeschrammt, erst im letzten Moment hat sie eingelenkt dank dem neuen Gesetz zur Stärkung der Väterrechte. Das Jugendamt hatte ihr gesagt daß sie keine Chance vor Gericht hätte mir das Sorgerecht vorzuenthalten.
Na, dann stell in den Verhandlungen doch in den Raum, hälftige Ferien sind Standard und würden im Zweifelsfall auch so ausgeurteilt. Will KM das nicht glauben, dann JA zur Vermittlung, offensichtl sind bei Euch vergleichsweise aufgeklärte und unidiologische JA -MA am Werk. Und wenn dann in der Vorschulzeit zunächst nur 3 Wochen im Sommer und ein verl. WE herauskommen, scheinst Du ja - so interpretiere ich Deine Aussagen bis hierhin - nicht ganz unzufrieden (mir pers. wäre das zu wenig, aber das tut nichts zur Sache...).
Und vielleicht stellst Du ja mal pauschal und zunächst unspezifiziert in Raum, dass Du, wenn es schon vor Gericht geht, eine deutliche(!) Ausweitung des Umgangs beantragen wirst und gute Chance dafür siehst (mindestens mal für eine weitere Übernachtung am WE (also bis Mo) und eine Übernachtung unter der Woche).
Ich will hier keinesfalls als Kriegstreiber wirken. Aber offensichtlich lässt sich die KM ja von sowas beeindrucken. Also ein wenig hochpokern wird ja schon mal erlaubt sein.
gruss, Toto
Hallo,
also ich habe nochmal mit der KM gesprochen und siehe da, sie hat nun doch das verlängerte WE "genehmigt". Geht also...
@Toto: Ich finde es schon ausreichend, wenn man drei Wochen im Jahr mit seinem Kind+ ein verlängertes WE verreisen kann.
Habt Dank für Eure Hinweise und Tipps insbesondere mit Hinblick auf die Schulzeit.
Viele Grüße, Marco