Hallo,
ich bin neu hier und bräuchte mal einíge Infos.
Ich lebe seit 2003 von meiner Frau getrennt.
1 gemeinsames Kind, sie ist wieder verheiratet.
Sie hat ausserdem ein Kind aus einer vorausgegangenen Beziehung.
Unser Kind ist 4, das 2te Kind 6 Jahre alt.
Die letzte Zeit ist unser Verhältniss sehr angespannt, zuerst ging es um finanzielle Sachen ( geklärt )
aber aktuell gibt es Streit wegen der Urlaubsregelung. Ihr neuer Mann hat Urlaub im August, ich bekomme keinen hab sie dahingehend auch informiert ( letztes Jahr schon )
Jetzt haben sie trotzdem gebucht und fliegen fort, ich soll die kleine nehmen.
Voriges Jahr hat sie mir mit dem Urlaub auch schon vor den Kopf gestossen, ich konnte gerade noch weil ein kollege mit mir tauschte Urlaub machen.
Es gibt keine richterliche Vereinbarung über die Urlaubsregelung.
Deshalb die Frage :
Muss ich die Tochter nehmen auch wenn ich keinen Urlaub bekomme ?
Wieviele Wochen im Jahr müsste ich die kleine nehmen, bzw. hat meine Ex das Recht zu sagen " 2 Wochen im Jahr musst du".......
Alles läuft daraufhin heraus das die Anwälte wieder Arbeit bekommen......... :mad2:
Hallo
Erst einmal das was du wissen willst. Es kann dich keiner zwingen dein Kind zu sehen oder einen Urlaub bei dir verbringen zu lassen.
Es wird immer nur ein Maximum festgesetzt. Kein Minimum.
Aber wenn ich solche Sätze lese:
Muss ich die Tochter nehmen auch wenn ich keinen Urlaub bekomme ?
Wieviele Wochen im Jahr müsste ich die kleine nehmen, bzw. hat meine Ex das Recht zu sagen " 2 Wochen im Jahr musst du".......
macht es mich traurig. Viele wären froh wenn sie ihr Kind sehen dürften und wären sofort bereit Haus und Hof dafür aufs Spiel zu setzen.
Es ist auch dein Kind.
MFG
PhoeniX
moin, speedball,
erstmal willkommen bei VS, dem forum auch für urlaubsprobleme 😉 !
provokativer einstieg:
ja, sag' mal, deine ex muss dir sagen, dass du deine kleine für 2 wochen ferien im jahr zu dir nehmen sollst??? du machst das nicht freiwillig???? geschweige denn noch länger????
so, jetzt sachlich:
zuerst die fragen:
- was möchte eure tochter (deiner meinung nach) eigentlich??
- wie läuft denn der umgang sonst (wöchentlich, jedes 2. WE, mit/ohne übernachtung ....)????
- wie sieht es in den anderen ferien mit umgang aus??
- wieso 'kloppt' ihr euch überhaupt wegen der ferien, die kleine ist doch erst 4 = nicht auf schulferien angewiesen??
und jetzt meine meinung (unsortiert):
1. ich will dich nicht abschrecken oder 'vor den kopf stossen', sondern versuchen, deinen blickwinkel zu vergrössern....
2. sei froh, dass deine ex dir eure kleine 'aufs auge drückt', und nicht den umgang boykottiert (wie bei vielen anderen)
3. standardregel: der nicht-betreuende elternteil übernimmt die hälfte ALLER ferien => und ist in der regel froh drum.....
4. (gestrichen, da topic-themen verwechselt; danke, jens! das kommt davon, wenn man in den 1. mai reingefeiert hat...)
5. zu den ferien: du sagst, sie wusste davon, dass du im august keinen urlaub bekommen kannst. dass sie trotzdem bucht, ist ihr gutes recht. aber dass sie JETZT versucht, eure tochter 'loszuwerden' ist gelinde gesagt befremdlich. hier stimme ich dir zu: entweder sie bucht anders, oder sie nimmt eure tochter mit.
6. sie trägt/ihr tragt eure machtspielchen auf dem rücken eurer tochter aus: 'mal sehen, wer als erstes nachgibt...'
gedanke am rande: was will deine ex wohl damit bezwecken, dass sie dir eure tochter 'andient', obwohl sie weiss, dass du nicht kannst?? sie muss doch wissen, dass das so nicht klappen kann.... ('seht íhr, er will sie ja gar nicht....' - achtung!!!!)
zu deinen fragen:
a. nein, du MUSST nicht, aber das solltest du dir wirklich gut überlegen und nein, sie hat nicht das recht, ALLEINE darüber zu bestimmen.
b. individuelle vereinbarung - wieder, du MUSST gar nix (d.h. es gibt kein gesetz o.ä. darüber), aber wieder: überlegs dir gut!!! es ist DEIN kind!!!
c. seht zu, dass ihr auch für die ferien eine vereinbarung erreicht - mit zeiten, ankündigungsfristen etc.
ich wünsche dir eine gute entscheidung!
gruss
ulli
p.s. bei mir gehts andersherum: kinder bei mir, die ex rührt sich nicht mit plänen für WE und ferien (trotz stichtagen), ich sage dann 'so und so' und prompt heisst's 'du willst die kinder ja nicht zu mir ....'; meine ex will die kids übrigens nicht länger als 2 ferien-wochen im ganzen jahr haben, glaubt wohl, sie bringt mich dadurch ans 'limit'...
[Editiert am 2/5/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hey!
4. zum vatertag: kann es sein, dass sie bereits pläne gemacht hat, weil du dich nicht an eure '1-woche-vorwarnzeit' gehalten hast??
Äh, kann das sein das du da jetzt ein klein wenig durcheinander gebracht hast?
Das mit dem Vatertag u der 1 Wochen-Vorankündigung war doch in einem anderen Topic, das Topic von @Thomas ..!
Oder?
Gruß
Jens
hallo jens
Ja Uli scheint was vermischtt zu haben.
3. standardregel: der nicht-betreuende elternteil übernimmt die hälfte ALLER ferien => und ist in der regel froh drum.....
Wo steht das?? Regelfälle gibbet im Umgang nicht. Meißt sind es bedeutend weniger als die Hälfte der Ferien.
MFG
PhoeniX
moin, allerseits,
@phoenix: natürlich steht das nirgendwo im sinne von 'gesetz' oder so (hatte ich auch an anderer stelle meines posts gesagt!), aber genauso wie das 'alle-14-tage-ein WE'-verfahren (oder wie auch immer wir das nennen wollen) ist, so sagten mir RA und JA, die 'halbe-ferien-regelung' + jeden zweiten tag der sog. 'hohen feiertage' eine regelung, die 'häufig und gerne von den gerichten als grundsatz/vorschlag genannt wird'. deswegen hatte ich das als 'standardregel' bezeichnet. sorry, wenns falsch rüberkam.
@jens: danke für den hinweis! ich werd' alt....
schönen tag noch!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi Speedball,
will hier mal schreiben, wie ich es in dieser Situation machen würde:
Ich würde das Kind auf jeden Fall die 2 Wo. nehmen.
Dafür würde ich auf Biegen und Brechen versuchen, Urlaub zu bekommen. Notfalls unbezahlten!
Gutes Druckmittel für den Chef: "... sonst muss ich meine Tochter eben mit zur Arbeit bringen!"
Diese 2 Wo. Umgang mit der Tochter würde ich aber NICHT auf die Jahres-Gesamt-Umgangszeit anrechnen lassen, denn du nimmst deine Tochter ja dann nicht freiwillig. Bin gespannt, wie deine Ex darauf reagiert!
Gruß
Magna-HH
Danke für die Antworten.....
folgendes : Ich kann meine Tochter sehen wann und so oft wie ich will das ist nicht das Problem.
Die Entfernung ( 62 km einfach) und die Tatsache das ich 6 Tage die Woche arbeite führen dazu das ich sie in der Regel alle 14 Tage von Fr-So habe wobei samstags meine Stiefmutter auf das Kind aufpasst.
Ich lass mich halt nicht erpressen was den Urlaub angeht, das soll heissen entweder richtet sie sich danach wie ich Urlaub bekomme oder sie muss das Kind eben mitnehmen.
Für dieses mal springt meine Stiefmutter nochmal ein, aber wenn es in Zukunft keine Einigung gibt lasse ich den Urlaub richterlich festlegen.....
Hallo speedball,
jetzt habe ich mich gerade hier durchgelesen und merke ein weniglich Wut in mir aufkommen...
Was soll das zu Fragen, ob du deine Tochter nehmen musst? Sei froh, dass Du es darfst, denn viele Väter die hier posten können und dürfen nicht, weil die ex es nicht will.
Ich kann ja verstehen, dass Du sauer bist, weil sie dir das Kind aus Deiner sicht aufs Auge drückst...ABER: Hast Du schon mal überlegt, dass Deine Ex Euer Kind so gut wie immer und scheinbar jede Ferien hat???? Und wenn sie arbeitet hat vermutlich auch sie nur ca. 6 Wochen Urlaub im Jahr bzw. ihr neuer Mann.
Da kann es doch wohl mal erlaubt sein, zwei Wochen alleine Urlaub machen zu wollen (ich lese nirgendwo, dass das andere Kind mitfährt) - und ganz ehrlich: so wie Du schreibst, habe ich das Gefühl, es geht hier nicht darum, dass das Kind versorgt ist, sondern dass Du deiner ex eins auswischen willst und ihr immer noch nette Machtspielchen miteinander treibt. Hört damit einfach mal auf!!!!!
Grüße von Biga
*diejetztziemlichgeladenist
aber wenn es in Zukunft keine Einigung gibt lasse ich den Urlaub richterlich festlegen.....
Du willst also durch einen Richter festlegen lassen, wann du das Kind zu nehmen hast? Würdest du so nett sein, und deinen Antrag hier rein stellen?
DeepThought
*kopfschüttel*
[Editiert am 3/5/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich will meiner Ex keins auswischen.....die Frage ob ich meine Tochter nehmen muss ( hört sich blöd an, ich weiss ) bezog sich darauf das sie mir das Kind überlässt um in Urlaub zu fahren obwohl sie genau weiss das ich keinen bekomme, wer ist denn hier bitte egoistisch ?
Ist mir schon klar das es Väter gibt denen der Umgang verweigert wird aber das ist eine andere Sache, soll ich am Schluss jetzt noch dafür dankbar sein das ich mein Kind sehen darf ?
Das ist mein gutes Recht.
Als ich meine Frau kennengelernt hatte standen ihr die Probleme bis zu Hals. Schulden, Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex usw., das hat mich jede menge Nerven, schlaflose Nächte und Geld gekostet........aber wer fragt heute noch danach ?
Aber der Bock hat ja seine Schuldigkeit getan :mad2:
Kann mich noch gut daran erinnern als sie das erste Kind zugesprochen bekam ( wohlgemerkt die ganze Familie hat vor Gericht gegen sie ausgesagt !!! ).......
kaum war das Urteil rechtskräftig ging es wieder los.....mit den Freundinnen in die Disco bis in den frühen morgen, "Gesangskarriere" wieder starten etc., und last but not least ein Verhältniss dass über Monate ging und schlussendlich zur Trennung führte.
Um es noch einmal deutlich zu machen : Ich bin IMMER bereit meine Tochter zu nehmen wenn ich es kann, aber erpressen lasse ich mich nicht.
Hi Speedball,
IIst mir schon klar das es Väter gibt denen der Umgang verweigert wird aber das ist eine andere Sache, soll ich am Schluss jetzt noch dafür dankbar sein das ich mein Kind sehen darf ?
Das ist mein gutes Recht.
Sorry, aber die meisten hier wären mehr als dankbar dafür, wenn sie ihre Kinder sehen könnten.
Und wenn Du Dich hier mal ein bißchen eingelesen hast dann wirst Du wohl feststellen,
dass Recht haben und recht bekommen zwei ziemlich unterschiedliche Dinge sind.
Der ganze andere Kram aus der Vergangenheit ist eine Sache NUR zwischen euch beiden, da kann eure Tochter ja wohl mal gar nichts dafür, aber mit dieser Einstellung lasst ihr sie beide unter EUREN Fehlern leiden.
Um es noch einmal deutlich zu machen : Ich bin IMMER bereit meine Tochter zu nehmen wenn ich es kann...
Dann nimm die Kleine gefälligst auch, sonst sind das leider nur leere Worte!
...aber erpressen lasse ich mich nicht.
Musst Du auch nicht. Rede mit Deinem Chef, stelle Deine Situation als VERANTWORTUNGSVOLLER
Vater dar und mache Dir zwei schöne Wochen mit Deiner Tochter.
Zukünftig solltet ihr Dinge wie Urlaube etc. im Vorfeld schriftlich regeln, damit bei euch beiden etwas mehr Ruhe einkehrt. Würde, glaube ich, nichts schaden.....
Kai
Als wir noch zusammen waren sind wir immer mit den Kindern in Urlaub gefahren, stellt sich die Frage warum sie jetzt schon zum 2ten mal alleine mit ihm fährt.
Sie ist selbständig ( Nagelstudio im eigenen Haus ) und kann sich somit die Arbeit einteilen. Unsere kleine geht in den Kiga, der grosse in die Schule. Alle 14 Tage hat sie praktisch gar keine Kids, welche Mutter kann das schon von sich behaupten ?
Die Schwiegereltern wohnen direkt nebenan und sind auch schon öfters eingesprungen wenn sie was vorhat.
Mein "Mitleid" hält sich dahingehend in Grenzen.
Sie ist für ihre Situation alleine verantwortlich. Mit 30 schon das dritte mal verheiratet.
2 Trennungskinder von 2 Männern.
Mit allen Geschwistern spinnefeind ( hab mich immer gefragt warum, heute weiss ich es ) vom Vater des anderen Kindes will ich gar nicht sprechen.
Die Lage hat sich ja beruhigt, ich hoffe nur das sie erkannt hat das man nicht immer mit dem Kopf durch die Wand kann...