Hallo,
ich habe schon sehr viele Beiträge in diesem Forum gelesen und viele nützliche Informationen erhalten. Vielen Dank, dass es sowas gibt.
Nun habe ich allerdings auch eine Frage, die mich zur Zeit beschäftigt und schreibe deshalb jetzt auch mal einen Beitrag ins Forum. Ich hab` auch lange gesucht, ob diese Frage vielleicht schonmal beantwortet wurde. Konnte aber nichts finden. Ich hoffe, dass ich es nicht überlesen habe.
Also, nun zu meiner Situation:
Ich lebe seit ein paar Monaten getrennt von meiner Frau. Mein Sohn (5 Jahre) lebt bei meiner Frau und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Umgangsregelungen sehen vor, dass er alle 14 Tage am Wochenende bei mir ist und jeden Dienstag.
Nun plane ich einen Urlaub mit meinem Sohn und möchte Ende Januar mit ihm ein bischen in den Schnee fahren. Die KM wurde von mir darüber informiert und ich habe um eine Rückmeldung diesbezüglich gebeten. Allerdings hat sie sich dazu nicht geäußert. Ich erhielt lediglich die Antwort "Ich denke darüber nach.".
Ergänzend hierzu muss ich erwähnen, dass die Kommunikation seit der Trennung recht kompliziert verläuft und vernünftige Gespräche eigentlich so gut wie nie möglich sind.
Deshalb nur die kurze Frage:
Kann die KM mir den gemeinsamen Urlaub verweigern bzw. es ablehnen, dass ich mit meinem Sohn in den Urlaub fahre?
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Bis dahin...
Thorsten
