Hallo!
Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Fernreise in den Osterferien 2013 geschenkt bekommen. Meine Tochter (dann 7) ist auch eingeladen. Die KM erlaubt allerdings nicht, dass die Kleine mitkommt.
Nun fragt die KM mich, wie ich denn bitte die Betreuung des Kindes organisieren möchte. Wie ist da jetzt die Rechtslage? Ich habe weder ABM noch Sorgerecht noch sonst irgendein Recht.
Hallo Papamarie,
Du bietest doch Betreuung an (Mitnahme in den Urlaub). Wenn KM das nicht passt, dann ist das nicht Dein Problem, dann muss sie sich selbst kümmern.
lg
sleepy
Sleepy
Hi,
oder sollst du auf den Urlaub verzichten, bzw. das Kind in der Zeit nehmen, aber sie extra betreuen lassen, denn mitkommen darf sie nicht?
Bitte noch mal genauer erklären,
mahjoko 🙂
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hallo,
wie die Rechtslage ist, hast Du selbst schon beantwortet:
Ich habe weder ABM noch Sorgerecht noch sonst irgendein Recht.
Ohne
- Einverständnis der KM bzw.
- richterlichen Umgangsbeschluss
kein Urlaub.
Es geht der KM darum, dass sie nicht ihren Jahresurlaub darauf verwenden muss, das Kind zu betreuen, während ich im Urlaub bin. Wir haben das so geregelt, dass jeder die Hälfte der Ferien die Lütte hat.
Gestern haben wir dann aber doch noch eine ganz gute Lösung gefunden. Sie übernimmt die Osterferien komplett und ich nehme das Kind dann in den Sommerferien eine Woche länger, sodass es für sie von den Tagen gleich ist.
Ja,
aber wenn Sie das Kind schon von dir betreuen lassen will, dann muß sie auch DIR überlassen WIE.
Ankommen und sagen: "DU nimmst die Kleine da und da, darfst aber dies und jenes mich machen" geht gar nicht.