Hallo liebe Mitleser,
im April diesen Jahres wurde mein Umgang gerichtlich geregelt - das Forum war hierbei mit an Bord. Der eine oder andere wird sich vielleicht erinnern.
Gemeinames Sorgerecht haben wir / verheiratet.
14-tägiger Umgang bei mir, ab April mit einer Übernachtung, seit dem letzten Wochenende mit 2 Übernachtungen.
Dazu jeder Mittwoch 2 Stunden bei der KM, sowie an den umgangsfreien Wochenenden Freitags nochmals für 2 Stunden.
Der verzögerte Wechsel von 1 auf 2 Übernachtungen wurde vor Gerichst so vereinbart, damit mein Kleiner sich "gewöhnen" kann. Hier bin ich im Prinzip einen Schritt auf die KM zugegangen, die ja nun gar keine Übernachtungen wollte. Der Richter drängte da so ein wenig in die "Einsicht" bei ihr. Lange und schwierige Geschichte, um die es jedoch jetzt gar nicht geht.
Nun erreicht mich am Freitag eingeschriebener Brief der KM. Sie möchte zwischen den 15.8. und den 3.9. in den Urlaub, und teil dies informativ zur Kenntnisnahme mit.
Bisher war es immer so, dass ausgefallener Umgang nachgeholt wurde - in der Regel über den RA, da reden nicht funktioniert.
Wie verhält sich das mit dem Urlaub. Ich habe die Schwierigkeit, dass KM immer wieder versucht, mir Knüppel zwischen die Beine zu werfen - und ich selbst schaffe es auch nicht, eine Entspannung herbeizuführen.
Der Urlaub wurde derart gesetzt, dass mein Kleiner über einen Zeitraum von 6 Wochen nicht bei mir sein wird. Dies eben auch, weil die Wochenenden vor und nach dem Urlaub umgangsfreie Wochenenden sind und ich auch weiß, dass ich da nicht anklopfen brauche.
Ist dies so in Ordnung? Natürlich kann und möchte ich keine Absicht unterstellen....ihr versteht.
Wir haben in der Verhandlung erst eine Übernachtung gewählt, ab August 2 Übernachtungen - damit sich mein Sohnemann (2,5 Jahre alt) "gewöhnen" kann. Nun arbeiten wir durch den Urlaub schlagartig 6 Wochen ohne Übernachtung, weil sie ihren Urlaub so "vater/kindfreundlich legt. Wie geht das Verhalten mit dem Kindeswohl einher? Hier sehe ich mich in der Verantwortung, meinem Sohn gegenüber, der nach 3-monatiger Abwesenheit zu Beginn des Jahres sich einfach nur pudelwohl bei mir zu Hause fühlt. Gerade das letzte Wochenende, wo dann eben auch Oma und Opa regelmäßg zu mir kamen, gehören sie doch auch dazu.
Mich würde einfach eure Meinung interessieren.
Eine eigene Ferienregelung habe ich übrigens noch nicht. Mein Anwalt hatte diese in Abstimmung mit mir in der Verhandlung bewusst raus gelassen, da wir für das jetzige Ergebnis schon sehr boxen mussten.
Gruß und einen schönen Start in die Woche für alle,
Papakind
Moin Papakind,
Nun erreicht mich am Freitag eingeschriebener Brief der KM. Sie möchte zwischen den 15.8. und den 3.9. in den Urlaub, und teil dies informativ zur Kenntnisnahme mit.
Wie wär´s mit nem Antwortbrief:
Liebe KM,
ich möchte Dir den gemeinsamen Urlaub mit Sohnemann trotz unglücklicher Terminierung durchaus zubilligen (obgleich er durch unsere Umgangsregelung nicht abgedeckt ist).
Deshalb denke ich, es liegt auch in Deinem Interesse, die Umgangswochenenden auf den 9.-11.8. sowie den 6.-8.9. zu verlegen.
Gruß Papakind
Gruß
United
Gegenvorschlag:
Liebe KM, ich freue mich für X, dass er mit dir einen schönen Urlaub verbringen kann.
Dass dadurch der Umgang nicht in der vereinbarten Form stattfinden kann ist ok für mich, sofern X dafür davor und danach (genaues Datum) zu mir kommen kann, damit der Umgang nicht zu lange ausgesetzt wird.
Liebe Grüße
papakind
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
vielen Dank für Eure Textvorschläge. Ich habe hier die Variante vom Beppo verwendet, da diese mir nochmals "friedlicher" vorkam, was ja schlussendlich auch mein Ziel darstellt.
Ich erhielt folgende Rückmeldung:
Hallo Papakind,
ich muss für den Urlaub, den ich mit XXX machen möchte, keine Gegenleistung erbringen. Dennoch finde ich es gut, dass wir auch außergerichtlich versuchen, in Verhandlung zu treten. Auch mein Wunsch ist es, dass es möglich wird, unsere Wünsche zu berücksichtigen, wer wie und wann XXX nimmt. Für solche Deals muss aber eine Verhandlungsbasis bestehen. Dazu gehört korrektes und faires Verhalten dem anderen gegenüber. Gerne bin ich bereit, mir über dein Anliegen Gedanken zu machen, wenn auch von deiner Seite ersichtlich wird, dass du mir entgegenkommst. Mir meine privaten und angedachten Sachen zurückzugeben und mir meinen mir zustehenden Unterhalt vollständig und ohne Abzüge auszuzahlen gehören für einen guten Anfang dazu.
MfG,
DEF
So wie ich die Sache sehe:
- Gegenleistung? Verhandlung? Na ich weiß nicht. Es scheint wohl so zu sein, dass Urlaub die Umgangsregelung aussetzt, doch geht es doch um den Sohnemann
- Unsere Wünsche? Es geht nicht um unsere Belange, sondern viel mehr um die vom Kleinen
- Thema Unterhalt und private Sachen: Beides seit vielen Monaten geregelt. Jetzt noch auf derart alten Kram rumzureiten....naja. Unterhaltstechnisch gab es einmal einen Abzug von 60 EUR beim Ehegattenunterhalt. Doch selbst dies wurde seitens Anwalt begründet und kommuniziert und vor allem mit ihr vor anwaltlicher Einschaltung per Mail so abgestimmt.
- Hier werden doch ihre Belange vermengt mit den Belangen meines Sohnemanns. Es geht auch gar nicht um mich persönlich
Was meint ihr, wie ich damit umgehen sollte?
Gruß,
Papakind
Moin PK,
Was meint ihr, wie ich damit umgehen sollte?
wie jeder, der mit Erpressern verhandelt: Man muss sich einfach klar darüber werden, ob man in der Situation ist, Bedingungen zu stellen.
Ob irgendwelcher oller Käse mit 60 EUR Abzug beim EU "juristisch erledigt" ist, wird Deine Ex nicht interessieren, wenn sie diese Kamelle beim Umgang wieder rausholen kann: Dann ist das eben plötzlich wieder Thema und Voraussetzung für irgendwas. Ob Du darauf eingehst: Your choice. Üblicherweise ermuntert man Erpresser damit, weiterzumachen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin PK,
Mich würde einfach eure Meinung interessieren.
Wenn man ein Umgangsverfahren anleiert, sollte man vorher alles versucht haben, mit der Ex zu
verhandeln und eine friedliche am Kindeswohl ausgerichtete Lösung zu finden. Ist dieses nicht möglich,
heißt das für mich, dass mit der KM auf dem Verhandlungswege keine Einigung zu erreichen ist.
Wenn ich zu dieser Erkenntnis gekommen bin, ist für mich der Zeitpunkt gekommenn, eine gerichtliche
Umgangsregelung zu beantragen. Diese stelle ich mit dem Ziel, eine fixierte, wasserdichte Umgangsregelung
zu erhalten, die im Idealfall keinerlei Kommunikation mehr mit der KM über Umgangszeiten notwendig macht
(zur Erinnerung: Ex ist nicht verhandlungsfähig!).
Von diesem Weg (nämlich ein wasserdichtes Umgangsurteil zu bekommen) versuchen Dich im Laufe des Verfahrens
alle (JA, Richter, RA und Ex) immer wieder abzubringen.
Deine Strategie (bzw. die Deines Anwalts) war - sorry - grundsätzlich falsch. Ihr hattet Angst vor der KM und habt
erst gar keinen Beschluss des Richters im Falle der Uneinsichtigkeit der KM abgewartet. Selbst bei einem negativen
Urteil hättest Du die Option zumindest zum OLG zu gehen.
Ich vermute - Du schreibst es explizit nicht - dass Ihr Euch auf einen Vergleich eingelassen habt. Und dass eben der
wichtige Teile des Umgangs gar nicht geregelt worden sind.
Was gerade passiert ist nämlich Folgendes: Du willst jetzt wieder gerne mit der KM verhandeln, weil Du feststellst, dass
große Umgangslücken sich durch den Urlaub der KM auftun. Du hast Dir aber im Vorfeld des Gerichtsverfahrens nicht
klar genug gemacht, dass mit der KM nicht zu verhandeln ist.
Die Anwort Deiner Ex hast Du postwendend bekommen. Sie hat die Macht und alle Fäden in der Hand.
Du steckst in einem Dilemma. Da Deine Ex offensichtlich so tickt wie meine (das Schreiben hätte von ihr sein können),
hilft hier nur eines : Konsequenz! Halt Dich an den Umgangsbeschluss und versuche die nicht geregelten Punkte (wie
z.B. eine Ferienregelung mit Deiner Ex zu verhandeln. Bockt sie, merke Dir diesmal, dass man mit ihr nicht verhandeln
kann und stelle dann ggf. einen ergänzendnen Antrag bei Gericht, diese Punkte zu regeln (z.B. den Ferienumgang).
LG,
Mux
Deine Strategie (bzw. die Deines Anwalts) war - sorry - grundsätzlich falsch. Ihr hattet Angst vor der KM und habt
erst gar keinen Beschluss des Richters im Falle der Uneinsichtigkeit der KM abgewartet. Selbst bei einem negativen
Urteil hättest Du die Option zumindest zum OLG zu gehen.Ich vermute - Du schreibst es explizit nicht - dass Ihr Euch auf einen Vergleich eingelassen habt. Und dass eben der
wichtige Teile des Umgangs gar nicht geregelt worden sind.Was gerade passiert ist nämlich Folgendes: Du willst jetzt wieder gerne mit der KM verhandeln, weil Du feststellst, dass
große Umgangslücken sich durch den Urlaub der KM auftun. Du hast Dir aber im Vorfeld des Gerichtsverfahrens nicht
klar genug gemacht, dass mit der KM nicht zu verhandeln ist.Die Anwort Deiner Ex hast Du postwendend bekommen. Sie hat die Macht und alle Fäden in der Hand.
Du steckst in einem Dilemma. Da Deine Ex offensichtlich so tickt wie meine (das Schreiben hätte von ihr sein können),
hilft hier nur eines : Konsequenz! Halt Dich an den Umgangsbeschluss und versuche die nicht geregelten Punkte (wie
z.B. eine Ferienregelung mit Deiner Ex zu verhandeln. Bockt sie, merke Dir diesmal, dass man mit ihr nicht verhandeln
kann und stelle dann ggf. einen ergänzendnen Antrag bei Gericht, diese Punkte zu regeln (z.B. den Ferienumgang).
Ja, so langsam entsteht auch bei mir der Gedanke, dass die Taktik meines Anwalts nicht perfekt gewesen ist. Vielmehr habe ich auch das Gefühl, dass hier das Geld machen an erster Stelle steht. Anbei Auszug aus einem älteren Thread hier (mein Umgangsverfahren wurde hier komplett durchgeackert):
Es folgte die sehr zähe Verhandlung, die mit einer Vergleichsregelung endete:
- Ab sofort jedes 2. Wochenende von Fr auf Samstag, ab August von Fr auf Sonntag.
- Jeden Mittwoch 2 Stunden
- Jeden umgangsfreien Freitag 2 Stunden
Ordnungsgeld / Haft bei Nichteinhaltung.
Ferien in Abstimmung erst später geregelt, damit sich der Kleine nun erstmal "gewöhnen" kann.
Der Vergleich war schon sehr gegen den Willen meiner DEF. Die Beteiligten wurden so deutlich, dass Sie zum Schluss nur noch klein beigeben konnte.
Sie kam mit Tränen in die Verhandlung - und ist auch unter Tränen dort raus, da sie wirklich absolut keinerlei Stich bekam.
Auf raten meines Anwalts hin bewusst mit kleiner Pufferzone bis August, was die 2 Übernachtungen betrifft. Anwalt ist der sicheren Überzeugung, dass dies auf Dauer nicht der letzte Termin gewesen ist, und wollte hier bereits Vorarbeit leisten - wie sehr wir dem Kindewohl bedacht sind...
Er ist sich nicht sicher, wo dieses Verhalten meiner DEF noch hinführen wird, war er doch sehr entsetzt über die harte Haltung von ihr.
Ich hoffe sehr, hier gut beraten worden zu sein, war ich doch hinsichtlich des Vergleichst, statt Beschluss unsicher.
Zu guter Letzt darf DEF ihre Kosten tragen, da ihr Antrag auf PKH abgelehnt wurde, aufgrund der zu meiner Seite sehr eindeutigen Sachlage
Ich hoffe sehr, dass der Vergleich nun für Ruhe sorgt.
Das Problem ist ja, wie Du schon sagst - sie hat die Fäden komplett in der Hand.
Eine Ferienregelung habe ich auf anraten des Anwalts nicht. Er meint schon froh über jetzige Lösung sein zu können, da mein Kleiner zum damaligen Zeitpunkt erst 2 Jahre alt gewesen ist.
Nun merke ich mehr und mehr, das wirklich wichtige Elemente fehlen, und immer wieder ärgere ich mich darüber. DEF weiß eben auch ganz genau, was sie darf, bzw. maximal zugestehen muss und was nicht. Erst zuletzt wollte ich den Umgang um einen Tag verschieben, weil ich meinen Sohnemann zu meinem Geburtstag bei mir haben wollte: No Chance! Sie wollte auch viel und habe wenig bekommen....so ihre Worte.
Moin Papakind,
dass KM Ihren Urlaub ankündigt und nicht einfach wegfährt, könnte man durchaus positiv sehen.
Mit ihrer Ansicht "ich muss keine Gegenleistung erbringen" signalisiert sie analog Mux Ihre gefühlte Überlegenheit.
Dennoch, noch´n Versuch (ohne allzu große Hoffnung auf eine Änderung ihrer Meinung zu haben):
Liebe Ex,
Verhandlungsgrundlage ist unser Vergleich.
Ich komme Dir - wie geschrieben - gerne kurzfristig hinsichtlich einer Ferienregelung entgegen.
Da die Deinerseits gemachten Voraussetzungen aber nichts mit unserer Umgangsregelung zu tun haben, bitte ich Dich Deine Meinung nochmals zu überdenken.
Ansonsten sehe ich den geplanten Urlaub als Verstoß gegen die bestehende Umgangsvereinbarung und fühle mich gezwungen, ein Ordnungsgeld gegen Dich zu beantragen.
Gruß
Papakind
Ob ein solches Ordnungsgeld tatsächlich verhängt würde, sei mal dahingestellt.
Gruß
United
Servus,
finde die empfohlene Antwort von @United ganz gut. Evtl. sind noch folgende Änderungen und Ergänzungen i.S.e. "Feinschliffs" empfehlenswert:
"Liebe Ex,
bestimmende "Verhandlungsgrundlage" für Anpassungen beim geregelten Umgang ist unser gerichtlicher Vergleich, den wir im Sinne von ... (Kind) ja einvernehmlich geschlossen haben.
Ich komme Dir - wie bereits geschrieben - gerne kurzfristig hinsichtlich Deiner Ferienregelung entgegen.
Die von Dir erwähnten "Voraussetzungen" und "Anforderungen" haben nichts mit ... (Kind) und unserer Umgangsregelung zu tun. Ich bitte ich Dich, Deine bislang mitgeteilte Haltung i.S.v. ... (Kind) noch einmal zu überdenken.
Ansonsten muss ich Deine plötzlichen einseitigen Vorgaben, die die berechtigten Belange und Bedürfnisse von ... (Kind) und mir leider vollkommen ausblenden, bedauerlicherweise als das werten, was sie sind, nämlich:
Eine einseitige Unterwanderung der bestehenden (und noch jungen) Umgangsregelung, die überdies gerichtlich gebilligt wurde, was ggfs. die Anwendung von Ordnungsmitteln rechtfertigt.
Aktuell gehe ich noch davon aus, dass wir auch vor dem Hintergrund Deines Urlaubs, den ich Dir gönne, eine Lösung finden können, die den Belangen von (...) Kind und uns als getrennt lebenden Eltern gleichermaßen gerecht wird.
Bitte lasse mich also bis zum ... wissen, ob Du mit meinem Vorschlag, die notwendigen Umgangswochenenden unter Berücksichtigung Deines Urlaubs auf den 9.-11.8. sowie den 6.-8.9. zu verlegen, einverstanden bist.
Gerne höre ich von Dir und würde es bedauern, wenn sich wieder Dritte mit der Regelung des Ungangs befassen müssten, den wir als Eltern von ... (Kind) doch eigentlich viel besser und auch einvernehmlich klären können.
Gruß
Papakind"
Viele Grüsse
Moin.
Ich würde eher bei der Variante von United bleiben.
Sie ist kurz und griffig und sollte auch von unwilligen Umgangsverweigerern verstanden werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi
ehrlich gesagt finde ich den Vorschlag von bagger zu lang.
ich würde in den Text von united nur eine Kleinigkeit ergänzen
Liebe Ex,
Verhandlungsgrundlage ist unser einvernehmlich geschlossener Vergleich.
Ich komme Dir - wie geschrieben - gerne kurzfristig hinsichtlich einer Ferienregelung entgegen, auch wenn das gegen den Vergleich verstößt.
Ersatztermine für ausfallenden Umgang sind im Sinne von (Kind) dabei selbstverständlich und du solltest für mein Entgegenkommen nicht zusätzliche Bedingungen stellen, die zudem überhaupt nichts mit dem Umgang zu tun haben.
Bitte vermische nicht Themen wie Umgang mit anderen Themen, wie Unterhalt oder Hausrat. Das hat nichts miteinander zu tun und sollte separat betrachtet werden.
Ohne Ersatztermine für ausgefallenen Umgang laut Vergleich sehe ich den geplanten Urlaub als Verstoß gegen die bestehende Umgangsvereinbarung und habe dann keine andere Möglichkeit, als ein Ordnungsgeld gegen Dich zu beantragen.
Gruß
Papakind
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin.
Der WE-Umgang läuft mE durch, wenn für Ferien nichts vereinbart wurde.
Fallen WE-Umgänge -aus welchen Gründen auch immer- aus, dann wird nachgeholt - es sei denn, auch das wurde nicht fixiert.
Was spricht dagegen, die Ankündigung/den Wunsch der Mutter zum Anlaß zu nehmen, nun väterlicherseits längere (Ferien)Aufenhalte vorzuschlagen? Die Strategie des Anwaltes finde ich übrigens gar nicht so verkehrt.
Ansonsten sollte man den Ball flach halten. Es wird in der Erweiterung und Normalisierung des Umgangs zwangsläufig zu längeren U-Pausen kommen.
Auch für jüngere Kinder geht deshalb nicht die Welt unter - und sollte es auch nicht für den Vater tun.
Solche Pausen können sogar positiv wirken, erhöhen sie doch die Sehnsucht, die Freude auf den nächsten Besuch, schärfen das Gespür des Kindes für Nähe, Verlust usw.
Helfen kann auch ein kleiner Merker, ein Objekt, ein Bild oder so, das der Vater dem Kind für die Ferien mit unter das Kopfkissen legt... vielleicht sogar das Kinds-Kopfkissen beim Vater. So ist der Vater auch in entlegensten und längsten Ferien dabei und dem Kind sehr nahe. 🙂
W.
Servus,
ja, mein Vorschlag ist zu lang. Das nimmt die "Griffigkeit"(@Beppo). Bin bei @ginnie, die den Vorschlag "... (Kind)" übernommen hat...
Wie jeder weiß, kann das Schreiben nur ein letzter "Warnschuss" sein...insofern wünsche ich @Papakind viel Glück...an der Deutlichkeit kann ja eigtl. kein Zweifel mehr bestehen. Der Erfolg hängt wohl v.a. auch am "Empfängerhorizont" (d.h. ob die KM versteht) und (wenn nicht), ob letztlich konsequente Schritte eingeleitet werden...die dann ja wohl für @Papakind + Kind unerlässlich sind...
Scheena Gruaß
Moin,
na da hat sich noch eine zielführende Diskussion bei Euch ergeben.
Als ich den Text von @bagger1975 gestern erstmalig gelesen hatte, dachte ich mir so: Perfekte Antwort.
Wollte ich wieder zu freundlich sein?
Nun gut, ich habe mich für die letzte Variante von @ginnie entschieden und hadere der Dinge, die da nun kommen.
Ich danke Euch bis hierhin für den großartigen Input - bleibt zu hoffen, dass DEF versteht und einlenkt.
@Wildlachs:
Vielen Dank für Deine motivierenden Worte!
Das Nachholen von Umgang wurde übrigens ebenfalls nicht fixiert, genauso wenig wie die Ferienregelung selbst.
Gruß,
papakind
Moin,
die Antwort von ginnie und auch bagger1975 finde ich gut. Meine Ex würde allerdings ungefähr so darauf antworten:
"Der Vergleich war nicht einvernehmlich, ich wurde vor Gericht dazu gezwungen!!!
Mit meinem Kind fahre ich in den Urlaub, wann ich will, Dein Einverständnis brauche ich dafür nicht. Dass dadurch Umgang
für Dich ausfällt, tut mir sehr leid, Ersatztermine sind aber in der gerichtlichen Regelung nicht vorgesehen. Bitte halt Dich
daran. Du hast mich schließlich vor Gericht gezerrt!!
Und jetzt drohst Du mir schon wieder mit dem Gericht? Mit Druck wirst Du nichts erreichen!! Und zu einer besseren
Kommunikation trägt das auch nicht bei.
Ex"
So oder ähnlich würde das bei mir laufen. Ich bin nach 9 Jahren Umgangskrieg etwas pessimistischer, was die Wirkung irgend-
welcher Schreiben betrifft. Besser im direkten Gespräch Dinge klären, aber wenn hier die Karre im Sand steckt, hilft eigentlich
nur wieder Gericht. Und leider bleibe ich bei meiner Einschätzung, das die Kombination aus fehlender Ferienregelung und fehlender
Nachholregelung sehr unglücklich ist und Dich kurzfristig - wenn die Ex nicht einlenkt - wieder vors Gericht zwingen wird.
LG,
Mux
Moin Mux,
ganz ehrlich? Deine Beispielantwort könnte auch von meiner Ex kommen...
Und mit sowas in der Art rechne ich auch.
Persönlich Gespräche lehnt sie übrigens ab - ich möge schreiben.
So landen wir dann erneut vor Gericht. Du hattest ja hinsichtlich des ergänzenden Antrags geschrieben.
Am Dienstag habe ich Termin bei meinem RA, den ich mit dem ergänzenden Antrag einmal konfrontieren werde.
Doch warten wir mal ab, was wirklich von ihr jetzt kommt.
Gruß,
Papakind
ganz ehrlich? Deine Beispielantwort könnte auch von meiner Ex kommen...
Und mit sowas in der Art rechne ich auch.
Moin Papakind,
wenn eine solche Antwort kommt, und diese auch so deutlich ablehnend ausfallen sollte, dann weißt du zumindest wo die Reise hingeht. Dann kannst du ohne Stress eine gerichtliche Regelung beantragen und als freundlichen Hinweis, diese Antwort noch als Anhang beiheften und nächstes Jhr wird es dann eine deutliche Ferienregelung geben.
Gruß
Sputnik
P.S. So eine Antwort würde ich meiner Ex im Fall der Fälle auch zutrauen!
Hallo,
und doch kam eine etwas andere Antwort, als von allen vermutet:
es ist ganz normal, mal in den Urlaub zu fahren. Der Umgang mit dem jeweils anderen fällt während dieser Zeit weg. Sollte der Umgangsberechtigte Elternteil mal Urlaub mit dem Kind machen wollen, wird man ihm ja auch nicht in den folgenden Wochen jeglichen Umgang verbieten, um die "verlorene" Zeit wieder reinzuholen.
Daher kann ein Urlaub nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Ich werde das wohl kommende Woche mal mit dem Anwalt besprechen - ganz grundsätzlich, was Urlaube und Nachholen von Terminen angeht.
Gerne lese ich natürlich euer Feedback,
Gruß,
Papakind
Servus Papakind!
Sollte der Umgangsberechtigte Elternteil mal Urlaub mit dem Kind machen wollen, wird man ihm ja auch nicht in den folgenden Wochen jeglichen Umgang verbieten, um die "verlorene" Zeit wieder reinzuholen.
Das trifft m.E. zu, wenn es eine Ferien-Umgangsregelung gibt.
Bin gespannt, wie das Dein RA sieht...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Papakind,
Sollte der Umgangsberechtigte Elternteil mal Urlaub mit dem Kind machen wollen, wird man ihm ja auch nicht in den folgenden Wochen jeglichen Umgang verbieten, um die "verlorene" Zeit wieder reinzuholen.
Klingt voll logisch, solltest Du umgehend mit einem Urlaubswunsch (beispielsweise September) beantworten.
Bin ein wenig hin- und hergerissen, weil Madame durch die Urlaubsankündigung durchaus guten Willen gezeigt hat, mit ihren Antworten aber in eine "Du-kannst-mir-gar-nichts"-Mentalität zurück verfällt.
Gruß
United