Hallo,
meine Ex und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn. Er ist 13 Jahre alt und möchte in den nächsten Ferien ins Ausland mit seinem Schwager (volljährig). Mit diesem Rucksackurlaub bin ich nicht einverstanden. Meine Ex verlangt das ich meine Zustimmung zu einem Personalausweis gebe, damit er damit überhaupt ins Ausland kommt. Wie ist die rechtliche Lage? Darf unser Sohn ohne Eltern verreisen? Ich hätte nichts dagegen wenn meine Ex mit ihm verreist. Dazu hat sie aber keine Lust. Was tun? Bitte um Hilfe.
Hi grosserbaer,
rechtlich gesehen dürfen Kinder ohne Eltern verreisen, wenn diese zustimmen und die Aufsicht von einem Volljährigen übernommen wird.
Sonst gäbe es ja nicht diverse Ferienlager, Schulfahrten etc.
Perso wird er unter 16 nicht bekommen. Da geht es eher um einen Reispass, der kann auch schon für Kinder unter 16 ausgestellt werden.
Warum bist du dagegen? Ist der Schwager zu unverlässig?
Wenn die KM nicht mit dem Kind wegfahren möchte wäre die Alternative, das du mit eurem Kind in den Urlaub fährst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hey Tina,
das heisst beide müssen zustimmen?
Gruß
Hi,
ja theoretisch schon. U.U. bekommt sie den Pass auch ohne dein Einverständnis oder sie erklagt sich deineZustimmung.
Du hast aber noch nichts dazu gesagt warum du gegen diesen Urlaub bist und warum du nicht stattdessen mit eurem Kind wegfahren könntest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich halte meinen Sohn nicht reif genug dafür & habe nicht das notwendige Vertrauen in meinen Schwager. Der Vorschlag das ich mit ihm alternativ mit ihm wegfahre ist gut, denke aber wird an der Zustimmung meiner Ex scheitern.
hallo Grosser Bär,
Du bist sorgeberechtigt für Deinen Sohn und hast Umgangsrecht bzw -pflicht.
Du hast das Recht, die Hälfte der Ferien mit ihm zu verbringen und brauchst dazu nicht die Zustimmung Deiner Ex.
Lass Dich nicht unterbuttern!
LG, Alex
Moin,
Du hast das Recht, die Hälfte der Ferien mit ihm zu verbringen und brauchst dazu nicht die Zustimmung Deiner Ex.
Das ist so nicht richtig. Er hat die Pflicht auf Umgang und das Kind das Recht hierzu (§ 1684 BGB). Wie sich der Umgang ausgestaltet, richtet sich nach der Vereinbarung zwischen den Eltern oder ersatzweise einem gerichtlichem Beschluss/Vergleich. Es hat sich etabliert, dass Kinder die Hälfte der Ferien beim nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil verbringen, es ist aber nicht gesetzlich festgelegt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin, zuammen,
@tina:
Perso wird er unter 16 nicht bekommen.
warum nicht? ich hab' letzten oktober (wg. neuem perso) für meine 15- und für meine gerade 13(!)-jährige problemlos PAs erhalten.
das einzige, was ich bezgl. der '16-jahre'-grenze finden konnte, ist die sache mit der ausweispflicht: Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen.
halt, hier doch noch was: Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise bereits ab der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden (beide Zitate aus wikipedia.de).
@grosserbaer:
1. anscheinend traut sich dein junior die tour durchaus zu (und/oder fühlt sich bei seinem schwager sicher). versuche doch, mehr details rauszukriegen (z.b. welche strecke, unterkünfte etc.) und dich dazu zu bringen, dass auch du ihm das zutraust (und ihm das deutlich sagst!), auch wenn du weiterhin leichtes bauchgrummeln hast.
2. sei froh, dass die KM dich um zustimmung für den PA fragt - bräuchte sie imho nämlich garnicht! lt. OLG Bremen, Geschäftszeichen: 5 UF 34/06 vom 08.08.2007: .... Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge ....
gruß
ulli
(der seinen kids auch manchmal zuwenig zugetraut hat, die mich inzwischen aber eines besseren belehrt haben :wink:)
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Großer Bär,
die Frage ist in meinen Augen:
Was bringt es Dir, wenn Du dem Perso nicht zustimmst ?
Theoretisch könnte Dein Schwager mit Sohni dann eben eine Lust-und-Laune-Rucksacktour durch Deutschland unternehmen und Du kriegst nichts davon mit ...
... im Gegenteil Du hast ne Chance vertan (in Juniors Augen hast Du ihm einen Auslandsbesuch versaut).
Deshalb erscheint mir dieser Punkt deutlich wichtiger:
@grosserbaer:
1. anscheinend traut sich dein junior die tour durchaus zu (und/oder fühlt sich bei seinem schwager sicher). versuche doch, mehr details rauszukriegen (z.b. welche strecke, unterkünfte etc.) und dich dazu zu bringen, dass auch du ihm das zutraust (und ihm das deutlich sagst!), auch wenn du weiterhin leichtes bauchgrummeln hast.
Setz Dich doch mal mit Schwager und Junior zusammen und lass Dir nähere Infos geben.
Besten Gruß
United
Hi Ulliberne,
das wußte ich gar nicht. Letztes Jahr hatte mein Mann für die kleine unterschreiben sollen ,damit sie nen Reisepass bekommt. Es wurden alles Haushalt mit Kindern angeschrieben, das sie Reisepässe als "Ersatz" für den Perso für Kinder unter 16 beantragen könnten *Grübel*
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
tja,
also ich werde ganz bestimmt nicht zulassen das ein schwager, der probleme mit drogen hatte, sich derzeit nicht daran hält das es kennzeichungen für filme ab 16 bzw 18 jahre gibt in sausland mit meinem sohn reist. wir sind doch hier nicht beim weihnachtsmann. Info heute vom Jugendamt. Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich bei Reise eines Minderjährigem ohne einen oder beiden Eltern ins Ausland.