bin ein wenig ratlos - fahre im sommer mit den kindern ins europäische ausland - habe das gemeinsame sorgerecht - ist alles sehr sehr schwierig - muß ich irgendjemad bescheid sagen ?????? wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte. ich dachte schon an das JA - habe einen guten draht dorthin - mir wäre aber lieber - wenn es so ginge - ach als anmerkung der vater zeigt keinerlei interesse an seinen kindern und ist weit weit weg.
Moin charlybravo,
Urlaube sind, sofern der Umgang davon betroffen ist, natürlich abzustimmen. Ansonsten kann jeder Elternteil letztlich machen was er will bzgl. echtem Urlaub. Häufig wird bei bi-nationalen Ehen der Auslandsaufenthalt, der dann im Heimtland des Elternteiles stattfindet, als Fluchgefahr angesehen. Sollte bei dir aber nicht zutreffen.
Du brauchst natürlich Ausweise, ist dir ja auch klar. Und bei GSR ist hierfür die Unterschrift des KV nötig. Wie deine Auslandskrankenversicherung geregelt ist, musst du beurteilen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
D A N K E Deep - ich denke dann können wir ganz entspannt fahren - denn ein umgang hat seit einem halben jahr NICHT stattgefunden - es wäre doch sehr merkwürdeig wenn das aufeinmal - doch sein sollte und ausweise sind vorhanden aber in italien sicher nicht so wichtig - und fluchtgefahr - oh nein die besteht nicht. mir ging es nur darum ob ich jemadem bescheid sagen MUß.