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Unterhaltsrecht bei großer Entfernung

 
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Beziehung ist zu Ende gegangen, es ist daraus ein Kind entstanden, was nun 19 Monate ist. Wir haben uns eigentlich in Bezug auf das Kind im guten getrennt, ich habe, wenn ich da bin, also alle drei Wochen freien Umgang mit dem Kind.

Meine Eltern wohnen im selben Wohnort wie die Kindesmutter, sodaß ich eine optimale Umgebung habe, mich um das Kind dann zu kümmern. Das Kind übernachtet seit einigen Monaten auch bei mir bzw. meinen Eltern, was problemlos klappt. Ich bin i.d.R 3, bei Brückentagen 4 Tage bei meinem Kind und es hat auch mal drei Nächte bei mir geschlafen. Zwischendurch war es aber auch immer für kurze Zeit bei der Mutter.

NUN hat es Streit gegeben, und es wurde mir gedroht, den Umgang mit meinem Kind auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken. Dies wurde nach dem Streit erstmal nicht wahrgemacht. Mir ist aber klar, daß das irgendwann passieren wird, einfach nur, um mir zu schaden. Die Belange des Kindes sind da wohl eher zweitrangig (es fühlt sich bei mir und meinen Eltern sehr wohl).

Meine Frage: wie ist das, wenn ich nur alle drei Wochen (2x600km Fahrt) da bin? Welchen Umgang könnte ich durchsetzen bzw. würde mir zugestanden? Wie ist es, wenn ich mich mit der Kindesmutter schriftlich, evtl. unter Einbeziehung des Jungendamts einigen würde, daß der status quo erhalten bleibt. Ist das für die Mutter rechtlich bindend oder kann sie es sich jederzeit anders überlegen?

Danke für Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2007 23:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

den Umgang mit meinem Kind auf das gesetzliche Mindestmaß

Also erstmal es gibt kein gesetzliches Mindestmaß. Es gibt nur Empfehlungen,  die sich einfach eingebürgert haben.

Die wären in vielen Urteilen nachzulesen und bedeuten:

- Alle 14 Tage von Fr ca. 18 Uhr bis So ca. 18 Uhr
- Hälfte aller Ferien
-Hohe Feiertage (Ostern, weihnachten) und Silvester im Wechsel

Also mit ihrer Drohung würde sie dir mehr geben als du bisher hast 😉

Natürlcih könnt ihr gemeinsam beim JA eine Umgangsregelung ausarbeiten und unterschreiben. Bindend ist sie aber nicht. Wenn sie irgendwann nicht mehr will kann sie das einfach kippen. Sicherheit würde theoretisch nur ein Urteil eines Gerichts bieten. Aber auch da, wenn die Mutter nicht will kann sie trotz Urteil den Umgang verhidnern und niemand wird sie wirklich daran hindern.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:00
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn ich sage, ich bin alle drei Wochen da, von Freitag morgen bist sonntag spät nachmittag, liege ich also genau in dem Bereich der Empfehlung,
die Du genannt hast? 3 statt 2 Wochen Abstand -> ein Tag mehr Umgang?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So kann man das sicher sehen.
Wie gesagt es sind halt nur Richtlinien. Wobei es eben auch heißt das bei einem so kleinen Kind lieber öfter, dafür nicht so lange stattfinden soll. Viele Richter sehen es auch mit der Übernachtung so das man das dem Kind frühstens mit 3 - 6 Jahren zumuten kann. Es ist halt alles sehr schwammig und am besten ist es halt, wenn die Eltern sich irgendwie selbst einigen können.

Wenn du irgendwie mit ihr reden kansnt, versuche es und versuche das ihr eine Elternvereibnbarung aufsetzt. Wie sieht es eigentlich mit dem SR aus?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:16
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
Du hilfst mir sehr. Nur was ist SR? ´Da ich auch Unterhalt zahle, ist ein zweiwöchiger Besuch bei 2x600km schwierig, zumal
diese entfernung richtig schlaucht.
ich möchte weiterhin das amt aussen vorlassen, nur wurde mir schon gedroht und ich möchte mein recht auf umgang durchsetzen...
so wie ich die KM einschätze, wird sie irgendwann nur aus wut den umgang erschweren bzw. verhindern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok uleid,

SR = Sorgerecht.

Hat sie das alleingei Sorgerecht oder hat ihr das gemeinsame, weil ihr eine Sorgerechtserklärung unterschrieben habt?

Kann ich gut verstehen dasdie Entfernung schlaucht und auch finanziell sehr belastend ist. Wie kam es denn zu dieser Entfernung?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin auch hier,

spätestens wenn du den BU neu festlegen lässt, wirst du die Umgangsallmacht zu spüren bekommen. Dann greift das Standardprozedere: Vermittlungsgespräch beim JA. Kommt nix raus oder Ex hält sich nicht dran, ab zum Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:41
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

hallo DeepThought,
ja das ist so, wovor ich mich auch fürchte. ich will ja was von meinem kind haben, auch wenn es nur alle drei wochen für drei bis vier tage ist.
sie will geld und ich will mein kind sehen. das ist dann real schwer zu trennen.

wie es dazu kam? nun, ich war beruflich gezwungen wegzuziehen, sie wollte nachkommen, wurde schwanger, dann gings nicht, dann wollte sie gar nicht mehr und dann geht eine beziehung in die brüche...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht könnten die beiden Threats zusammengelegt werden. Da scheint ja Unterhalt und Umgang sehr verwoben zu sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:49
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo uleid,

ergänzend zur "Standardprozedur":

1. Mit "Ex" reden
2. Kommt dabei nix rum, Vermittlungsgespräch beim JA
3. Kommt dabei nix rum oder hält "Ex" sich nicht an evtl. Vereinbarungen, dann klagen

noch ein paar Argumentationshilfen:

Natürlich sagt man, bei einem kleinen Kind sollten die Besuche häufiger und kürzer sein. Du kannst das aber nicht leisten wegen der Entfernung. Kommt "Ex" jetzt mit dem Argument, das Kind sei zu klein für Übernachtungsbesuche, kannst du ja mal dezent darauf hinweisen, dass diese ja bisher auch hervorragend funktionieren.

Das Jugendamt ist ein gewisses Risiko. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, scheine aber eher eine Ausnahme zu sein. Ich würde mich von den Drohungen dennoch nicht einschüchtern lassen, denn was du willst, ist nichts Besonderes, sondern eine bei dieser Entfernung durchaus normale Regelung, auch wenn das Kind noch recht jung ist.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 01:18