war der Ex mit der Rolle des Umgangselternteils einverstanden oder wurde er ungefragt hineingedrängt und hat (Wegzug etc.) einfach nur das für ihn Beste aus der Situation zu machen versucht?
Gruss von der Insel
Hallo, ich bin komplett neu hier und habe mich hauptsächlich angemeldet, um meinen Frust und gleich mal ein paar Fragen loszuwerden...
Jo. Das passiert. Aber: Herzlich Willkommen
..., woher sich der Elternteil, bei dem aufgrund Trennung das gemeinsame Kind nicht lebt, meint, das Recht rauszunehmen, sich der Verantwortung gegenüber seinem eigen Fleisch und Blut komplett zu entledigen???!!! Woher nimmt sich im Regelfall (Ausnahmen bestätigen die Regel) ein Vater das Recht raus, nach einer Trennung die Mutter mit dem.gemeinsamen Kind alleine da stehen zu lassen und sich vielleicht auch noch anderso ein neues Leben aufzubauen, ohne.einen Gedanken an das Kind zu verschwenden?
Dito umgekehrt. Woher nimmt sich der i.d.R. mütterliche betreuende ET das Recht heraus, dem nichtbetreuenden väterlichen ET den Umgang zu verwehren, ja mitunter selbst die Vaterschaft anerkennen zu lassen, ohne einen Gedanken an das Kind zu verschwenden? Umgang verwehren - gleich nach der Geburt - bedeutet: der KV sieht das Kind von der Geburt an mitunter monatelang nicht einmal. Kannst Du Dich da hinein versetzen?
Warum wird die Verantwortung an den anderen Elternteil abgeschoben?
Warum wird (manchmal) der andere (hier der nichtbetreuende) ET komplett ignoriert und ausgegrenzt?
Warum darf der Vater hinziehen wo er will sich dementsprechend zb. Kilometerweit von seinem Kind entfernen? Hat man nicht als Paar sich gemeinsam entschieden, ein (das) Kind zu.bekommen? ( in der Regel) ... Ist dann nicht klar oder sollte dann nicht klar sein, dass man sein Leben lang sich an das Kind bindet? Und dass man damn, auch als getrennter Vater, einige Einschränkungen in Kauf nehmen sollte FÜR das Kind....ist das so wahnsinnig viel verlangt?
Warum darf eine Mutter mit dem Kind kilometerweit umziehen, selbst bei GSR? Hat man sich als Paar ... (Ähm, Du verstehst schon - vermutlich)
Und dass man damn, auch als getrennter Vater, einige Einschränkungen in Kauf nehmen sollte FÜR das Kind....ist das so wahnsinnig viel verlangt?
Gilt das gleiche nicht auch für betreuende Mütter, dass sie eben so manche Kröte schlucken müssen? Ist das zuviel verlangt? Für das Kind?
Wir alleinerziehenden schränken uns jeden Tag ein, opfern uns auf, geben alles für das Kind! Und tun das gerne, aus Liebe! Trotzdem gehören zum Kind machen immer zwei...
Wenn daran auch alle Mütter denken würden, wenn der Vater das Kind grosszieht und sie der Umgangs-ET sind? - Hochachtung. Nur scheinst Du mir da meilenweit von entfernt zu sein. Welches Geschlecht haben bei Dir AE's? Vermutlich beide Geschlechter. Dennoch agrumentierst Du auffällig Männer beschuldigend und Frauen als Opfer darstellend. Statistisch betrachtet würdest Du vermutlich ein böses Erwachen erleben. Kurze private Anmerkung: Seit 10 Jahren hält es die KM meines Sohnes nicht für erstrebenswert, sich an den Kosten unseres seit langem erwachsenen gemeinsamen Kindes zu beteiligen. Aber sicher: sie schränkt sich ein, opfert sich auf. Ich frage mich nur, was bedeutet für sie eigentlich ihr Kind?
...wo ist dann in so vielen Fällen der eine Elternteil nach der Trennung? Tut mir leid, aber meine momentane Situation kotzt mich einfach nur an... ich liebe mein Kind über alles und würd es nie wieder hergeben...aber ich stehe einfach mit allem alleine da. Nach der Trennung hat sich mein Ex ein neues Leben aufgebaut, wohnt nichtmal mehr hier, sieht unser Kind ein Mal die Woche...lächerlich....die komplette Verantwortung und Erziehung wurde an mich abgeschoben.
Was stört Dich mehr: das eigene Leben des Ex, dass er nicht mehr tagtäglich anwesend ist, dass durch die Trennung und die Entscheidung, dass das Kind bei Dir verbleibt, Du nun mal die Hauptlast der sorgemäßigen Versorgung zu tragen hast? Wurde mal das WM angesprochen? Nur:
ich liebe mein Kind über alles und würd es nie wieder hergeben...aber ich stehe einfach mit allem alleine da.
impliziert was anderes. Und das eine bedingt nun mal das andere. Oder - wie in diesem Fall vermutlich unterschwellig gewünscht - der KV würde anders herum zum Sklaven der KM mutieren.
Ja, der Frust muß raus, da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Nur wenn er dann raus ist, dann hast Du die Chance, Dich selbst zu reflektieren - zu versuchen, das Geschehene mit den Augen Dritter zu betrachten. Und lasse dann auch der Selbstkritik freien Lauf - wenn Du Dich traust, und wenn Du es kannst. DAS wäre mein Rat an Dich.
Gruss oldie
PS: Naja. Das hier ein harter Wind wehen kann, das weißt Du spätestens jetzt. Lass Dich davon nicht entmutigen oder frustieren. Suche den konstruktiven Weg für Dich, vor allem für Dich. Das Kind, da findet sich dann - wenn Du (für mich :wink:) positiv betrachtet stark bist - auch eine Lösung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
@mmm
Desinteresse des UET als Kavaliersdelikt gesehen wird. Und das ist es definitiv nicht!
Kein Umgang ist nicht automatisch mit Desinteresse gleichzusetzen. Es kann einige Gründe für fehlenden Umgang geben, die nichts mit Desinteresse am Kind zu tun haben.
Der Vater von meinem Stiefsohn (20) ist auch so ein Prachtexemplar.
Ignoriert den Bengel völlig seit seiner Geburt. Idiot!!!
Trotzdem ist der Mann für unseren Jungen wichtig.Auf die Fragen des Jungen antworten KM und ich seit Jahren unisono:
"Das weiß ich nicht. Das musst du ihn selbst fragen."
Also, dass die KM nicht weiß, warum der Vater des Stiefsohns sich so verhält, kann ich mir kaum vorstellen. Das ist sicher eine Schutzbehauptung, die davor bewahren soll auch den eigenen Anteil an diesem Ergebnis reflektieren zu müssen. In einem ersten Anlauf würde ich mal raten, dass der KV des Stiefsohns kein Sorgerecht hatte und auch an keiner relevanten Entscheidung beteiligt wurde. Wahrscheinlich ganz im Gegensatz zu dir, der von "unserem" Jungen spricht, obwohl das Kind gar nicht deines war und du dich bestimmt auch nicht rechtsgültig verpflichtet hast, für es zu sorgen.
Beste Grüße,
schultze
schultze, du bist mir schon ein echter fraggle.
wenn der Vater das Kindnicht sehen will soll gefälligst mal die Mutter nach ihrem Anteil suchen aber wenn lm dem Umfang boykottiert erübrigt sichdiese Suche beim kv (den der hat ja am boykott keinen anteil)???
mmm
@mmm
Sorry, ich verstehe beim besten Willen deinen Beitrag nicht.
Wo habe ich was zum Umgangsboykott geschrieben, was jetzt im Widerspruch steht?
Ratlose Grüße
schultze
ich habe bisher hier keinen einzigen Beitrag erlebt wo sich ein Vater über die den Umgang boykottierende KM beschwert hat und ihm nahegelegt wirde seinen eigenen Anteil am Boykottgeschehen zu reflektieten.
Vor diesem Hintergrund mutet dein Beitrag, HoWis Ex soll mal ihren eigenen Anteil daran reflektieren echt unreflektiert
mmm
Übersetzungsmodus:
Boykottiert die KM, ist die KM schuld.
Hat der KV keinen Bock auf Umgang, dann muss man erst mal gucken, was die KM angestellt hat, dass der arme Kerl keinen Bock hat.
@mmm: Ja, dass Umgangsboykott seitens des UET als völlige Lappalie betrachtet wird, die keinerlei Konsequenz unterliegt, macht mich auch richtig stinkig. Denen müsste man das Leben auch richtig schwer machen.
Ist für mich auch einer der großen Haken am gesetzlichen WM: wenn Papa will, hat er das RECHT, aber wenn er nicht will, keine PFLICHT. Dann darf er sich freikaufen. Und wenn er zum Freikaufen nicht genug verdient, dann hat Mutti eben die Ar.schkarte. Aber erzwingen kann man natürlich nur was, wenn Mutti dem Papi sein Recht nicht einräumen will....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Übersetzungsmodus:
Boykottiert die KM, ist die KM schuld.
Hat der KV keinen Bock auf Umgang, dann muss man erst mal gucken, was die KM angestellt hat, dass der arme Kerl keinen Bock hat.
Ah, jetzt habe ichs. Ich habe zwar selbst nicht geschrieben, dass beim Boykott durch die KM der KV unschuldig ist, aber ich weiß jetzt was du meinst.
Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass Umgangsboykott durch den BET und Umgangsverweigerung durch den UET nicht dasselbe ist:
Boykottiert der BET den Umgang zwischen Kind und UET, dann greift er ausschliesslich in die Rechte Dritter ein, nämlich die von Kind und UET. Deshalb ist Umgangsboykott auch viel besser missbräuchlich anzuwenden, weil der Boykottierende selber nicht betroffen ist. Und aus demselben Grund wird das auch zu recht juristisch anders behandelt.
Umgangsverweigerung betrifft neben dem Kind den Verweigernden selbst und den BET höchstens mittelbar. Deshalb eignet sich Umgangsverweigerung auch nicht so gut zum Mißbrauch, weil der Verweigernde vor allem auch selbst betroffen ist. Und das man nicht zu einem höchtspersönlichen Umgang gezwungen werden kann, finde ich richtig. Beim Umgangsboykott wird vom BET ja nicht verlangt persönlich Umgang zu haben, sondern diesen zuzulassen. Das ist etwas völlig anderes. Und dazu kann man völlig zu recht auch verurteilt werden.
@mmm: Ja, dass Umgangsboykott seitens des UET als völlige Lappalie betrachtet wird, die keinerlei Konsequenz unterliegt, macht mich auch richtig stinkig. Denen müsste man das Leben auch richtig schwer machen.
Ist für mich auch einer der großen Haken am gesetzlichen WM: wenn Papa will, hat er das RECHT, aber wenn er nicht will, keine PFLICHT. Dann darf er sich freikaufen. Und wenn er zum Freikaufen nicht genug verdient, dann hat Mutti eben die Ar.schkarte. Aber erzwingen kann man natürlich nur was, wenn Mutti dem Papi sein Recht nicht einräumen will....
Niemand sagt, dass es im Falle eines gestzlichen WM nicht auch eine Pflicht geben könnte. Meines Wissens nach ist das z.B. in Belgien so. Abgesehen davon: wieviele Mütter haben deiner Meinung nach denn ihre Kinder gezwungener maßen nach der Trennung zur Betreuung bekommen, obwohl sie sie nicht betreuen wollten? Und es gibt durchaus Fälle, wo Mutti sich verabschiedet hat und Papi mit den Kindern zurück gelassen hat. Das hat also nichts geschlechtsspezifisches.
Allerdings ist es bei uns immer noch so, dass ein Vater in aller Regel nur dann BET wird, wenn die Mutter das so will. Was der Vater will spielt hier selten einer Rolle, wie man aus den Ergebnissen der streitigen Sorgerechtsentscheidungen ablesen kann.
Beste Grüße,
schultze
Hi schultze,
dass die KM nicht weiß, warum der Vater des Stiefsohns sich so verhält, kann ich mir kaum vorstellen.
Das glaub ich dir aufs Wort! Das du dir das nicht vorstellen kannst.
Es kann einige Gründe für fehlenden Umgang geben, die nichts mit Desinteresse am Kind zu tun haben.
Dann gib mir mal eine nachvollziehbare und abweichende Deutung von "Das Kind ist für mich nicht existent." Das hat der KV am Wickeltisch gesagt als er neben KM 50 cm vom 6 Tage alten Baby entfernt stand und damit seine Fast-Schwiegereltern (meine späteren Schwiegereltern) im Nebenzimmer fast in den Herzinfarkt getrieben hat. KM hat jahrein jahraus gebetsmühlenartig wiederholt das das Kind nichts dafür kann das er eine andere Frau liebt. Ab 1998 hat sie ihm das GSR hinterhergetragen wie sauer Bier. Vor 1998 war das GSR für unverheiratete rechtlich nicht möglich. Vor jeder Entscheidung (Einschulung, OP etc.) wurde Monsieur von KM kontaktiert. Die Antwort war immer dieselbe: "Mach du mal ... gäääähnnn." Seinen älteren Kindern aus erster Ehe hat er den Kontakt verboten. Was im Zeitalter von facebook etc. mittlerweile für die jungen Leute obsolet ist. Die sind alle erwachsen und kennen und mögen sich. Das einzige was man KM u.U. vorwerfen kann ist das sie ihm das Kind zu intensiv hinterhergetragen hat. Wahrscheinlich fühlte er sich bedrängt durch Fotos zu jedem Geburtstag. Ein Anruf pro Jahr grenzt wirklich an Stalking.
Glaub es oder nicht:
im real life verzehrt sich tatsächlich längst nicht jeder Vater danach, seine Rolle mit Leben füllen zu dürfen. Um es mit den Worten von @Deep Thought zu sagen: "Schlümpfe gibt es auf beiden Seiten."
Isso!
Gruss Horst
PS: Und wer mir jetzt meine ältere Tochter unter die Nase reiben will: Würde deren Mutter oder die Tochter selbst mich kontaktieren wäre ich nicht so ablehnend wie ich gegenüber der rabiaten Einmischung der KM meiner jüngeren Tochter bin. Und solange mir der rechtliche eheliche Vater des Kindes Hausverbot erteilt, halte ich mich daran. Alles andere wäre sicher nicht zum Wohl des Kindes.
@ schultze: das Kind leidet, egal ob Mama boykottiert oder Papa keinen Bock hat. DAS ist das einzige, was wichtig ist und nicht irgendwelche "verletzten Rechte" irgendwelcher Erwachsenen.
Und selbstverständlich gilt das auch immer wenn die Rollenverteilung andersrum ist. Aber das betone ich weder in jedem Beitrag, noch fange ich an mit Mama/Papa - Schreiberei.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Horst
Dann gib mir mal eine nachvollziehbare und abweichende Deutung von "Das Kind ist für mich nicht existent."
PS: Und wer mir jetzt meine ältere Tochter unter die Nase reiben will: Würde deren Mutter oder die Tochter selbst mich kontaktieren wäre ich nicht so ablehnend wie ich gegenüber der rabiaten Einmischung der KM meiner jüngeren Tochter bin. Und solange mir der rechtliche eheliche Vater des Kindes Hausverbot erteilt, halte ich mich daran. Alles andere wäre sicher nicht zum Wohl des Kindes.
Du hast es damit selbst beantwortet. Es gibt eben auch andere Gründe als Desinteresse. Was natürlich im Umkehrschluss nicht heißt, dass es nicht auch Desinteresse sein kann, was für fehlenden Umgang sorgt.
@LBM
Ja, das ist so, dass das Kind in beiden Fällen leidet. Es ist ja auch bei Umgangsboykott und Umgangsverweigerung gleichermaßen betroffen. Es ist aber m.E. nicht hilfreich, die beteiligten Eltern und deren Situation auszublenden. In diesem Zusammenhang finde ich es besonders paradox einen nicht sorgeberechtigten Elternteil zum Umgang verpflichten zu wollen, wie dies beim nicht ehelichen Vater in Deutschland Standard ist. Mit welcher Begründung will man einen Elternteil, dem man das Grundrecht zur Pflege und Erziehung seines eigenen Kindes abspricht, zum Umgang mit diesem Kind verpflichten?
Beste Grüße,
schultze
schultze,
Ja, das ist so, dass das Kind in beiden Fällen leidet. Es ist ja auch bei Umgangsboykott und Umgangsverweigerung gleichermaßen betroffen. Es ist aber m.E. nicht hilfreich, die beteiligten Eltern und deren Situation auszublenden.
wenn die KM den Umgang zum KV boykottiert ist sie auch Beteiligte der Situation. Es wird ihr geraten, die Paarebene zu verlassen und dem Kindeswohl zuliebe auf der Elternebene anzukommen.
Darf das vom UET nicht erwartet werden? Egal, ob m oder w. Muss der UET (wenn wir hier jetzt vom Kindeswohl ausgehen, was wir ja immer tun sollten) nicht auch seinen eigenen Befindlichkeitskram zurückstecken um Umgang sicherzustellen?
Weil es eben ein Recht des Kindes ist
In diesem Zusammenhang finde ich es besonders paradox einen nicht sorgeberechtigten Elternteil zum Umgang verpflichten zu wollen, wie dies beim nicht ehelichen Vater in Deutschland Standard ist. Mit welcher Begründung will man einen Elternteil, dem man das Grundrecht zur Pflege und Erziehung seines eigenen Kindes abspricht, zum Umgang mit diesem Kind verpflichten?
Du tust so, als wenn dieses Problem ausschliesslich fies und mutwillig von der Sorge ausgeschlossene ET betrifft. Sei dir gewiss, das gibt es auch bei sorgeberechtigten Männern (und Frauen) und das ist kein Einzelfall. Deswegen finde ich es verkehrt, sich immer nur darauf zu berufen "er darf ja nicht sorgen, deswegen kümmert er sich nicht"
mmm
Hallo mmm,
Du tust so, als wenn dieses Problem ausschliesslich fies und mutwillig von der Sorge ausgeschlossene ET betrifft. Sei dir gewiss, das gibt es auch bei sorgeberechtigten Männern (und Frauen) und das ist kein Einzelfall. Deswegen finde ich es verkehrt, sich immer nur darauf zu berufen "er darf ja nicht sorgen, deswegen kümmert er sich nicht"
Ich weiß durchaus, dass dies auch sorgebrechtigte UET betrifft. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es besonders seltsam ist Umgang von jemandem zu verlangen, wenn man nicht einmal bereit ist, ihm das Sorgerecht zu geben. Dafür kenne ich zahlreiche Beispiele, einige sogar höchstpersönlich.
Beste Grüße,
schultze
schultze,
ich glaube dir, dass du die kennst, genauso wie ich die kenne, die zwar GSR haben (und interessanterweise auch beantragen) ohne wirklich Anteil nehmen zu wollen...
Und ich bleibe dabei: Unterhaltboykott, egal on vom BET oder UET ist genauso schädlich fürs Kind und nicht entschuldbar (ausser in bestimmten Fällen, die aber auch bewiesen werden müssen)
mmm
Ich will jetzt PopCorn; Eis und irgendwas zu Trinken. Es wird Prickelnd. Diese Streitigkeiten führen zu nichts.
Eigentlich hat sich hier doch nur mal eine Mutter ausgekotzt, weil sie gerade vielleicht selber nicht mehr kann. Ist auch eine Möglichkeit und wahrscheinlich deeskalierender, als den KV deswegen "rund" zu machen. Der könnte dann nämlich tatsächlich den bisher soweit laufenden Umgang (ob nun einmal wöchentlich zu wenig ist oder nicht. ist letztlich egal) einstellen und sagen: "Leck mich am Arsch, ich hab kein Bock mehr!" Und was ist dann? Vielleicht hat die KM kein Netzwerk und steht dann tatsächlich vor dem Aus. Der Arzt rät dann zur beliebten Mutter-Kind-Kur.
Und dann gibt es einen umgangsboykottierenden UET, dem man noch tausend Mal um Verzeihung bitten muss, nur damit das Kind seinen KV sieht.
Das ist ein Forum, wo es tausend verschiedene Meinungen gibt, gerade aus den Erfahrungen heraus.
Mir sagte mal jemand: Im Rahmen ihrer Wahrnehmung meinte sie, ihre Situation damit zu verbessern.
A life lived in fear is a life half lived
Hi mmm,
ich glaube dir, dass du die kennst, genauso wie ich die kenne, die zwar GSR haben (und interessanterweise auch beantragen) ohne wirklich Anteil nehmen zu wollen...
Und ich bleibe dabei: Unterhaltboykott, egal on vom BET oder UET ist genauso schädlich fürs Kind und nicht entschuldbar (ausser in bestimmten Fällen, die aber auch bewiesen werden müssen)
Also was denn jetzt, die GSR haben (oder erst beantragen)? Also bei denen, die es erst beantragen ohne Anteil zu nehmen stehen die Chancen das GSR zu bekommen schlecht. Vielleicht hätten sie sich aber mehr gekümmert, wenn sie das Grundrecht auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes nicht erst hätten einklagen müssen. Das wird man nicht wissen können. Fakt ist aber, dass auch Familienrechtler es schon kritisiert haben, dass durch diese Regelung auch sorgefähige Väter ausgeschlossen und aus der Verantwortung entlassen sind.
Und warum man als nicht sorgeberechtigter Elternteil zum Umgang verpflichtet sein soll, erschließt sich mir nicht. Es steht zwar so im Gesetz, aber es gibt keine schlüssige Begründung dafür. Kein Sorgerecht heißt eben auch keine Sorgepflicht.
Beste Grüße,
schultze
Moin
Und warum man als nicht sorgeberechtigter Elternteil zum Umgang verpflichtet sein soll, erschließt sich mir nicht.
Weil Sorge- und Umgangsrecht unterschiedliche Zielsetzung haben und unterschiedlicher Rechtssprechung unterliegen. Sicher unterliegt diese Beurteilung dem 'logischem' Verständnis, welches ein jeder hierzu hat und zu artikulieren weiß. Nur sagt mir meine Logik. Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen.
Kein Sorgerecht heißt eben auch keine Sorgepflicht.
Nun ja, das stimmt allerdings nicht so ganz. Der Gesetzgeber bürdet einem nichtsorgeberechtigtem ET die materielle Verantwortungspflicht, welche ja bekanntlich der Betreuungspflicht monetär gleichgestellt ist, auf. So betrachtet hat ein UH-Zahler die materielle Verantwortung, wie sie in §1626 Abs.1 über Vermögen artikuliert wird. Vermögen ist materiell, UH ist materiell, hier Unterschiede anzuführen entbehrt m.E. nicht einer gewissen Komik. Zumal es u.U. sogar eine Verrechnung gibt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
warum man als nicht sorgeberechtigter Elternteil zum Umgang verpflichtet sein soll, erschließt sich mir nicht. Es steht zwar so im Gesetz, aber es gibt keine schlüssige Begründung dafür.
Guten Abend zusammen,
im Gesetz steht, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern haben.
Die Rechtsprechung sagt: Dazu kann kein Elternteil gezwungen werden, weil es nicht im Interesse des Kindes wäre, sich in der Obhut eines Erwachsenen aufzuhalten, der es erklärtermaßen ablehnt, sich um das Kind zu kümmern.
Leibliche - aber nicht rechtliche Väter - haben sich das Umgangsrecht mit ihren Sprösslingen vor dem EuGh erstritten.
Letzten Endes steht es im Ermessen der Eltern ob sie Umgang haben oder nicht.
Wenn ein Elternteil nicht will, dann will er nicht.
Ein vorsätzlich boykottierendes BET wird kein Gericht davon überzeugen können, dass es etwas falsch macht, wenn es dem Kind den UET vorenthält. Der leibliche Vater meiner Tochter war fest entschlossen, seine Tochter vor dem Umgang mit der Mutter beschützen zu müssen. PAS wie es im Buch steht. Das hat die Kleine in sklavischer Loyalität zum Vater mitgemacht - bis sie ihr Abi in der Tasche hatte. Etwa ein halbes Jahr später hat sie von sich den Kontakt zu ihrer Mutter gesucht. Seitdem - das ist jetzt 15 Jahre her - hatte sie nie wieder Kontakt zu ihrem Vater.
Derselbe Vater hatte mit seiner jüngeren Tochter (meiner Ältesten) 14 Jahre lang keinerlei Kontakt. Es gab absolut nichts, womit ich ihn hätte locken, geschweigen denn zwingen können. Als Teenager hat meine Tochter selbst den Kontakt zum Vater gesucht. Der läuft seitdem sehr sporadisch - solange sie selbst die Initiative ergreift. Dass meine Tochter das halbwegs unbeschadet überstanden hat, verdankt sie ihrem Stiefvater - meinem geschiedenen Mann, dem Vater meines Sohnes.
Ein psychologisch geschulter Alles-Versteher könnte jetzt sagen: Nachdem die erste Tochter mit ihrer Hinwendung zur Mutter den Vater so enttäuscht hat, konnte und wollte er sich nicht an die Jüngere binden. Mag alles sein, aber das Kind kann nichts dafür. Beide Töchter nicht.
Vor diesem familiären Hintergrund können mein geschiedener Mann und ich uns vor Gericht oder per e-Mail streiten wie die Kesselflicker. Auf den Umgang mit beiden Kindern dürfen diese Streitigkeiten keinen Einfluss haben. Ob dieser Anwalt oder jener Richter zum Thema Zugewinnausgleich oder ehebedingte Schulden oder Versorgungsausgleich noch um diesen Rentenpunkt oder jenes Prozent Zinsen streiten, dafür können die Kinder nichts. Sie brauchen beide Eltern!
Das erste Kind, das ich betreut habe, meine 34-jährige Ziehtochter hatte eine entsetzliche Kindheit, weil ihre Eltern sich auch und vor allem um sie gestritten haben. 10 Jahre war sie ohne Mutter, seit 15 Jahren meidet sie den Vater.
Auch meine Große (20) hat unter der Scheidung und den Unwägbarkeiten der Umbruchsituation sehr gelitten - ebenso, wie unter dem Desinteresse ihres leiblichen Vaters.
Den Jüngsten (8 Jahre) versuchen wir alle 4 (Vater, Stiefmutter, Mutter und große Schwester) aus unseren Konflikten herauszuhalten. Ob und wie gut uns das gelungen ist, werden wir nach der Pubertät des jungen Mannes erfahren - und die wird früher beginnen, als wir alle uns träumen lassen.
"Kindheit ist ein verderbliches Gut" habe ich hier im Forum einmal gelesen. Das ist sind sehr weise und wahre Worte.
"Mein Gott, ist der groß geworden!" hat die große Schwester gesagt, als der Kleine vorgestern nach 3 Sommerferienwochen mit Papa zurück zu uns gekommen ist. "Das sagt die Richtige" dachte ich im Stillen, "fährt mein Auto und saß (nach meinem subjektiven Empfinden) doch neulich erst im Kinderwagen und hat mit zahnlosem Grinsen ihre Schuhe und Socken 'ausgesät'.""
Liebe Suzanna,
deinen Schmerz, mit Kind und der drückenden Verantwortung für so ein hilfloses, verletzliches Geschöpf allein zu bleiben, kenne ich sehr gut. Auch das Gefühl:
woher sich der Elternteil, bei dem aufgrund Trennung das gemeinsame Kind nicht lebt, meint, das Recht rauszunehmen, sich der Verantwortung gegenüber seinem eigen Fleisch und Blut komplett zu entledigen???!!! Woher nimmt sich im Regelfall (Ausnahmen bestätigen die Regel) ein Vater das Recht raus, nach einer Trennung die Mutter mit dem.gemeinsamen Kind alleine da stehen zu lassen und sich vielleicht auch noch anderso ein neues Leben aufzubauen, ohne.einen Gedanken an das Kind zu verschwenden? Warum wird die Verantwortung an den anderen Elternteil abgeschoben? Warum darf der Vater hinziehen wo er will sich dementsprechend zb. Kilometerweit von seinem Kind entfernen? Hat man nicht als Paar sich gemeinsam entschieden, ein (das) Kind zu.bekommen? ( in der Regel) ... Ist dann nicht klar oder sollte dann nicht klar sein, dass man sein Leben lang sich an das Kind bindet? Und dass man damn, auch als getrennter Vater, einige Einschränkungen in Kauf nehmen sollte FÜR das Kind....ist das so wahnsinnig viel verlangt?
kenne ich besser, als mir lieb ist.
Trotzdem ist dein Kind mit einem Vater der sich einmal pro Woche mit dem Kind beschäftigt, besser dran als manch anderes Kind, von dem ich hier im Forum gelesen habe. Das ist kein Trost für dich als verletzte, überforderte, traurige und gekränkte Mutter. Aber es relativiert vielleicht deine Sicht auf euer Schicksal ein wenig.
Es würde mir sehr leid tun, wenn das Gezänk der "üblichen Verdächtigen" dich nach nur einem Beitrag und nur einem Tag hier aus dem Forum wieder vergrault hätte. Wir können auch anders. 😉
Sei willkommen!
GlG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Danke Biggi!
Ich war gerade dabei, eine Antwort zu formulieren, die ähnlich deinen Schlussworten war.
An dieser Stelle würde ich es sehr begrüßen, Suzanna zu hören, als weitere Streithähne, die anscheinend so sehr mit ihrer Geschichte zu kämpfen hatten/haben.
Bis auf Biggi und mir ist noch keiner auf "einmal wöchentlich Umgang" eingegangen. Sehr schade.
Einmal die Woche, liebe Suzanna, ist nicht unbedingt wenig.
Deine Antwort ist richtungsgebend für den weiteren Thread hier.
Lass uns an deine Gedanken teilhaben.
Ja, hier sind viele gebrannte "Kinder", aber frauenfeindlich ist das Forum sicherlich nicht.
Ich bin relativ neu hier und durfte beide Seiten, beiderseitigen Schmerz, kennenlernen... ich empfinde es also nicht so.
Vielleicht dürfen wir bald mehr von dir hier lesen?
LG D
Hallo Biggi,
Derselbe Vater hatte mit seiner jüngeren Tochter (meiner Ältesten) 14 Jahre lang keinerlei Kontakt. Es gab absolut nichts, womit ich ihn hätte locken, geschweigen denn zwingen können. Als Teenager hat meine Tochter selbst den Kontakt zum Vater gesucht. Der läuft seitdem sehr sporadisch - solange sie selbst die Initiative ergreift. Dass meine Tochter das halbwegs unbeschadet überstanden hat, verdankt sie ihrem Stiefvater - meinem geschiedenen Mann, dem Vater meines Sohnes.
[...]
Auch meine Große (20) hat unter der Scheidung und den Unwägbarkeiten der Umbruchsituation sehr gelitten - ebenso, wie unter dem Desinteresse ihres leiblichen Vaters.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss die Trennung vom Vater deiner Ältesten erfolgt sein, als sie noch sehr klein war. Und dann gab es einen Stiefvater. Das ist doch die Standardkombination, bei der der leibliche Vater sich ganz schnell in der Rolle des Besuchsonkels fühlt. Ob objektiv zu Recht oder nur subjektiv gefühlt spielt im Ergebnis für den Vater leider keine Rolle. Erfolgte die Trennung gar in der Schwangerschaft sind die Aussichten besonders schlecht, dass es mit dem Umgang funktionieren wird. Meines Erachtens fehlt es dann meistens an einem geeigneten Rahmen für einen Bindungsaufbau zwischen Vater und Kind.
Das ist traurig, aber anscheinend eine häufige Folge von frühen Trennungen.
Beste Grüße,
schultze