Hallo VS - Gemeinde,
ich hätte mal eine Frage an Euch;
Wie verhält es sich, wenn die KM vom Land Brandenburg nach Mannheim ziehen will, im kommenden Jahr, zu ihren Neuen LP.
Schätze, das es vl. 1000 km bis dort hin sind.
Muß ich selbst die Kosten für die Reise dorthin aufbringen, um wenigstens einmal meine Lütte im Monat dann zu sehen?
Sie zieht dorthin , nicht, weil Sie arbeit hat, sondern, das ich so wenig wie möglich Kontakt zu meiner Tochter bekomme und sie den angeblichen Streß , den sie dadurch hat, nicht mehr auferlegen ist.
Bis zum heutigen Tage ist noch keine gerichtliche Umgangsregelung getroffen worden, leider.
MfG. Mad
Hallo mad,
besteht GSR?
In der Regel muß du als Umgangselternteil die Kosten für den Umgang komplett selbst tragen. Es gibt zwar inzwischen Urteile in denen der andere Elternteil sich beteiligen muß, aber nur dann, wenn er zum einen die Entfernung mutwillig geschaffen hat und zum anderen auch leistungsfähig ist. Ersteres trifft ja zu, zweiteres wohl kaum, wenn sie dort keinen Job hat.
Das einzige wäre, das du dem Umzug nicht zustimmst, falls das GSR besteht. Sie kann gerne zeihen wo immer sie hin will, aber das Kind kann ja auch bei dir leben, somit würde es in "gewohnter " Umgebung bleiben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Nein , sie hat das alleinige Sorgerecht, leider. Wenn es wirklich so kommen sollte, dann weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich die Fahrtkosten aufbringen soll, bzw. wie ich dann meine Pflichten gegenüber meiner Tochter noch rechfertigen soll.
Mfg. Mad
Hallo
Aber es kann doch nicht sein, dass es einem richter egal ist ob der KV seine Tochter sehen kann bei so einer riesen entfernung dann soll er zumindestens versuchen,daß die Km das Kind ihm die hälfte entgegen bringen Muss vorallem muss man ja auch mal an das Kind selber denken 1000 km ist für ein Kind die reinste Tortur.
Wie alt ist das Kind eigentlich, kann man es vieleicht mit Begleitperson fliegen lassen?
Aber es kann doch nicht sein, dass es einem richter egal ist ob der KV seine Tochter sehen kann bei so einer riesen entfernung dann soll er zumindestens versuchen,daß die Km das Kind ihm die hälfte entgegen bringen Muss vorallem muss man ja auch mal an das Kind selber denken 1000 km ist für ein Kind die reinste Tortur.
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Öhhhm Doch. Ist gänige Praxis.
Danke Euch für Eure Kommentare,
Meine Lütte ist zweieinhalb Jahre jung.
M.f.G. Mad
Sorry Mad
Jetzt mal zurück zum Thema:
Du solltest schnellstmöglich deinen RA darüber informieren. Der kann dann evtl. einen Dringlichkeitsantrag beim AG zur Sicherung der Umgänge stellen. Evtl. könnte man auch beantragen eine Pflegschaft einzurichten der bis zu einer Entscheidung das ABR für das Kind übertragen wird. Aber ich glaube das ist nur bei einem SGR-Antrag möglich.
Ohne GSR ist das immer eine
Gruß
Martin
Sorry Phoenix, das ist völlig aussichstlos.
Womit will Mad den Eilantrag begründen? Kindeswohl scheidet aus, da hier die Sorgebrechtigte alle Rechte hat. Eine Gefährdung des Kindeswohls wegen erschwerter Umgänge wird er niemals darlegen können.
Da bist Du als Vater ohne GSR völlig aussen vor. ;(
Bei den widerstreitenden Grundrechten aller Beteiligten, wird immer das Recht der Sorgeberechtigten obsiegen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Fragen über Fragen,
Ich weiß nicht, wenn sie wirklich die Absicht demnächst hat , wegzuziehen, wie die Umgänge mit meiner / unserer Tochter aussehen soll?
Alle 14 Tagedort hin fahren ? Dann bin ich mit Auto oder Zug mehr unterwegs, als das ich meine Kleine sehe.
Würde mich freuen, wenn man mir mal sagt/ bzw. schreibt, wie ich per Gericht die Umgänge, die ich nun wirklich will, realisieren soll, bzw. wie die Umgänge aussehen solln.
MfG. Mad
Moin
Leider kann ich dir keine bessere Anwort geben, als die, das es den Gerichten egal ist.
Bahncard Mitfahrzentrale Billigflug Zeitungsinserat (ob jemand aus deiner Gegend die selbe Strecke zurücklegen muß)......
Ich weiß, klug gesprochen, aber dieses Thema hatten wir schon öfters hier. ;(
Gruß
Martin
Hi mad,
das mit dem wegzug der KM ist natürlich SCH**!
aber du wirst sie wohl nicht stoppen können.
ob man JA (selbst) und gericht(über RA) benachrichtigen sollte(also eilantrag) ist schwer zu sagen.
ich überlege selbst noch, bei mir will KM auch weg. allerdings "nur" von berlin nach hamburg.
schau bei mitfahrgelegenheit (google mal)nach, da ist es ziemlich günstig, ansonsten siehe vorredner.
vielleicht ist eines tages ein umzug das sinnvollste. aber ich weiß, so einfach geht das mit job und co auch nicht.
und wenn dann KM gleich wieder wegzieht - dann nochmal SCHEI!
der wegzug scheint in beliebtes mittel so mancher KM zu sein 😡
leider ist ein ohne SR-KV da (fast) machtlos...
Gruss
Ariba