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Umgansregelung/der grosse Tat naht.

 
(@tigerus1)
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Hallo,
an Donnerstag dieser Woche naht hoffentlich mein grosser Tag,da geht es vor dem Jugendamt um die Umgangsregelung bzgl. meines Sohnes. Nähere Infos über die Umstände auf meine Geschichte http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3911 .
Nun stellen sich für mich als Kindsvater doch einige grundlegende Fragen,welche ich mit Hilfe des Forums angehen möchte,da die KM nun auf stur stellt.

1. Welche Umgangszeiten stehen mir bei einem Kind mit 3,5 Monaten zu,wenn bisher die Umgangszeiten Mo und Mi für 2 Std. eingerichtet waren?Kann ich mich auf diese Zeiten berufen?
2. Welche Umgangszeiten haben meine Eltern,welche mit Wissen der KM einen Sparvertrag fürs Kind angelegt haben?
3. Hat meine Schwester als Tante Umgangsrechte?
4. Kann ich mich darauf beziehen,das ich bei dem Umgang mit dem Kind alleine oder mit meiner Lebensgefährtin gehen möchte oder kann die KM verlangen,das ich Sie mitnehme?
5. Ab wann kann ich den Kleinen zu mir nehmen,die KM lässt das Kind im Sept. während ihres voraussichtl. Urlaubs für 5 Tage bei Ihren Eltern.Mir gegenüber äussert Sie das Kind wird noch gestillt??Interessenkonflikt Ihrerseits?
6. Kann mir die KM verbieten,das ich Kind mit meiner neuen Lebensgef. spazieren führe
7. ISt es heute schon sinnvoll ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen.
Kann ich von der Mutter vor dem JA verlangen,das Sie mir über den Gesundheitszustandes des Kindes informiert?Oder ist es in Ihrem ermessen ob Sie mich informiert???

Eigenartig ist auch,das die KM keinerlei Kontakt mehr zu mir pflegen möchte.Wieso eigenartig?Dann solltest ihr mal meine Geschichte lesen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2005 17:27
(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hallo Du
Ich denke Du wirst es schwer haben, das Kind vorerst übers We zu bekommen, wenn sie sagt das der Kleine noch gestillt wird. Du wirst warscheinlich auch nicht gegen ankommen wenn du drauf hinweisst, das die Eltern das Kind 5 Tage bekommen sollen. Dann braucht sie nur sagen, das geht ja auch nicht da ich noch stille.
Ich denke du wirst dich noch ein bis zwei Monate damit zufrieden geben müssen das du den Kleinen nur Stundenweise bekommst. Mit ein bisschen gutem Willen, wäre es für die Mutter kein Problem dir den Kleinen einen ganzen Tag oder am We mitzugeben. Es ist ohne weiteres möglich Muttermilch in den Tagen davor abzupumpen und einzufrieren. Aber trotzdem wirst du nicht dagegen ankommen, denn dann wird sie sagen, sie hat zuwenig Milch um auf Vorrat abzupumpen oder sie sagt einfach wenn das Kind über mehrere Mahlzeiten nicht an der Brust trinkt geht der Milchfluss zurück.Da ziehst du egal wie den kürzeren. Leider!!
Ich würde dir vielleicht auch raten, vor dem Jugendamt etwas anders und diplomatisch zu agumentieren.Um Reibereien zu vermeiden, versuche vielleicht erstmal nicht drauf zu bestehen das du die Besuchskontakte mit deiner neuen Partnerin durchführst.
Vielleicht bietest du an, den Kleinen gemeinsam mit deiner Mutter zum Spaziergang abzuholen.So könnte die Mutter den Kleinen sehen und die Kindesmutter könnte nicht sagen das du nicht mit dem Kleinen zurechtkommst, da deine Mutter schliesslich auch Kinder groß gezogen hat.Und dann könnt ihr ja immer noch deine Freundin unterwegs treffen ohne das die Kindesmutter es vorerst mitbekommt.Achso, das deine Mutter nen Sparvertrag gemacht hat und nun auch das Kind sehen möchte, wird das Jugendamt weniger interesieren. Dann trifft eher das Argument das der Kleine ebenfalls von Anfang an auch eine Oma haben soll.
Im ersten Jahr lernen die Kinder so extrem viel, das es wichtig ist das du an der Entwicklung teilhaben kannst. Versuche das auch dem JA und der Kindesmutter zu vermitteln, das du diese Entwicklungsschritte nach Möglichkeit miterleben möchtest und auch möchtest das von anfang an eine gute Vater/Kindbeziehung wachsen kann.
Es ist traurig das man als Elternteil dafür so hart kämpfen muss,denn es sollte doch im Sinne des Kindes eigentlich selbstverständlich sein.
Gruß Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2005 21:44
(@tigerus1)
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Hi Alexa,
naja deine Idee mit der Abholung durch meine Mutter ist nicht schlecht,leider kann ich Sie nicht in die Tat umsetzen,da meine Eltern über 120 KM entfernt wohnen.
Das mit dem Urlaub soll anscheinend schon fix sein,daher sind die Argumente des JA für mich absolut nicht nachvollziehbar,das Sie den Kleinen noch stillt und daher mir nicht mitgeben kann.
Also wie soll ich mich verhalten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2005 08:44
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi tigerus,

ich denke, dass du froh sein kannst, wenn der Umgang in der jetztigen Form mit 2x 2h pro Woche erhalten bleibt. Was dir an Umgang zusteht? Nun ja, das was die KM ermöglicht..., mehr wird nicht gehen.

Der Sparvertrag deiner Eltern hat mit dem Umgang nichts zu tun. Dies würde ich so auf keinen Fall in Zusammenhang bringen. Und ebenso würde ich "Umgangsrechte" für die Tante nicht ins Gespräch bringen. Umgangsrechte hat allein das Kind!

Versuche klar zu machen in einer ruhigen, freundlichen, verständnisvollen Art und Weise, dass du als Vater an der Entwicklung "unseres Kindes" sehr interessiert bist, dass du es liebst und in jedem Fall auch deinen Beitrag zu einem gesunden Aufwachsen trotz Trennung zu leisten bereit bist!

In diesem Sinne kannst du dir auch das gemeinsame Sorgerecht gut vorstellen! Würde ich schon so reinbringen.

Aber: wenn die KM nicht mitmacht und den Kontakt nicht halten will, dann ist es deutlich schwieriger.

Alles Gute

flyaway


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2005 12:08
 Papa
(@papa)
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1. Welche Umgangszeiten stehen mir bei einem Kind mit 3,5 Monaten zu,wenn bisher die Umgangszeiten Mo und Mi für 2 Std. eingerichtet waren?Kann ich mich auf diese Zeiten berufen?

denke da wirst du auch nicht mehr zu gesteht bekommen, man sagt um so kleiner das kind um so öfter aber kürzer wird der umgang umgesetzt;
du kanns dich auf die bisherigen zeiten berufen, allerdings wenn deine ex nicht möchte wird dir das ja auch nicht weiter helfen können,

2. Welche Umgangszeiten haben meine Eltern,welche mit Wissen der KM einen Sparvertrag fürs Kind angelegt haben?
3. Hat meine Schwester als Tante Umgangsrechte?

ich würde beides nicht ansprechen, da das kind ein recht auf umgang hat, wenn dann würde ich diesen kontakt mit deinem umgang ab und zu verbinden; auch der spravertrag hat nichts bei diesem gespräch verloren,

4. Kann ich mich darauf beziehen,das ich bei dem Umgang mit dem Kind alleine oder mit meiner Lebensgefährtin gehen möchte oder kann die KM verlangen,das ich Sie mitnehme?

hier solltest du versuchen, zu erziehlen, dass du bereit bist die ersten umgänge mit der km zu verbriengen, aber dann sollten die umgänge alleine statt finden, denke deiner ex wird das auch nicht gefallen wenn sie die umgänge mit dir verbringen muß; auch würde ich deine lebensfefährtin erst mal aus dem spiel lassen;

5. Ab wann kann ich den Kleinen zu mir nehmen,die KM lässt das Kind im Sept. während ihres voraussichtl. Urlaubs für 5 Tage bei Ihren Eltern.Mir gegenüber äussert Sie das Kind wird noch gestillt??Interessenkonflikt Ihrerseits?

wenn ihr euch einigt jederzeit, ohne einigung hast du schlechte karten;

6. Kann mir die KM verbieten,das ich Kind mit meiner neuen Lebensgef. spazieren führen;

kann sie nicht, wenn das kind bei dir ist kannst du den umgang gestallten wie du es für richtig hälst;

7. ISt es heute schon sinnvoll ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen.

laß davon die finger weg, denke da würde sich die km noch mehr dagegen wären, geht sowieso ohne zustimmung der km nicht;

Kann ich von der Mutter vor dem JA verlangen,das Sie mir über den Gesundheitszustandes des Kindes informiert?Oder ist es in Ihrem ermessen ob Sie mich informiert???

sie ist dazu verpflichtet, dir auskunft zu geben, ob sie es dann macht, steht auf einem anderen stern;
wenn sie nicht mit dir reden möchte, sollte ihr evtl. eine art tagebuch führen, damit jeder informiert ist;

Eigenartig ist auch,das die KM keinerlei Kontakt mehr zu mir pflegen möchte.Wieso eigenartig?Dann solltest ihr mal meine Geschichte lesen.

das wirst du nicht ändern können, sie möchte dich eben aus ihrem leben haben, aber da muß sie jetzt durch, sie wollte ja das kind mit dir, und nun muß sie auch dafür bereit sein, das du eben der vater bist;

solltest du noch fragen haben sende mir eine pn,

gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2005 14:31
(@tigerus1)
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Hallo an alle,
gestern war ein Freudentag für mich. Der Termin auf dem Jugendamt war ein voll Erfolg für mich, ich habe meine Wünsche komplett durchsetzen können und die Kindsmutter musste mehrfach in den sauren Apfel beissen.
Der Termin vom Jugendamt wurde von mir gewissenhaft vorbereitet und so konnte ich meine Ex mit ihren eigenen Waffen schlagen,als Sie sagte Sie wolle nur einen Umgang 1 mal die Woche,war mir klar,ok dann schlag ich mit 3 mal die Woche vor und schwupps kam vom JA-Mitarbeiter der Vorschlag zweimal die Woche 2 Tage,das war die erste Kröte für Sie zum schlucken.
Die zweite folgte anschliessend,als es um die weiteren Besuche ab Oktober,da ist der Kurze abgestillt,ging. Sie musste sofort vom JA anhören,ok Samstag bis zu 4 Std, Sie wollte das nicht,meinte des ist zu lang,ausserdem fährt er eh alle 2 Wochen zu seinen Eltern.Wurde sofort vom JA als unrelevant angesehen.
Ok weiter gings mit Weihnachten ich habe Pluspunkt gesammelt,da ich den zweiten Weihnachtsfeiertag vorgeschlagen habe,Sie meinte nö so weit denke ich net..Kommentar von JA:Sie müssen auch Kompromissbereit sein,wie der Kindsvater.
Also ich finde Regelungen gut,freie Gestaltung des Umgangs etc.
Ihr Schlusswort war natürlich von Frust geprägt:"Ich glaube nicht das es gut geht,ich bin nicht zufrieden".
Naja dumm gelaufen ohne Vorbereitung!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2005 14:31
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

GROSSARTITSCH!!!!

Rudy


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 15:40