Umgansrecht - Jugen...
 
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Umgansrecht - Jugendamt wohl auf der Seiter der Mutter.

 
(@tracid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe leider ein großes Problem mit dem Jugendamt. Ich möchte vorher kurz in Stichpunkten die Vorgeschichte erzählen, damit man einen Einblick hat und auch beide Seiten sieht, das jeder Schuld hatte.

-Beziehung mit einer Frau für 2 Monate
-Freundin wird schwanger
-Vater liest eine sms von Freundin an eine Freundin von ihr wo sie berichtet das sie sich wieder freut schwanger zu sein, aber der Vater nix weiß
- Vater erfährt das Freundin im Rotlichmilleu gearbeitet hat
- Vater verlässt Freundin darauf und will Kind auch nicht haben auf dieser Ebene-
- Kind geboren, Vater erkennt Vaterschaft an und will seine Tochter immer sehen
- Mutter lässt Vater Kind mal sehen mal nicht, je nach Laune
- Vater erkämpft gem. Sorgerecht an und gewinnt vor Gericht
- Vater hat neue Lebenspartnerin, Kindesmutter hängt noch am Kindesvater, Probleme fangen an

So nun ist es so das auch die Eltern vom Kindesvater ihr Enkelkind sehen wollen und erst einmal gesehen haben. 500km Entfernung zum Kind. Wenn Oma mal da ist erfindet Kindesmutter Gründe das es zu keinen Treffen kommt.
Es finden GEspräche beim Jugendamt statt. Vater stimmt sofort einer Familienberatung zu. Mutter ist dagegen.
Da es immer Ausreden beim Umgang mit den Großeltern gibt wenn die mal zu Besuch ist schlägt Vater vor beim Jugendamt das er dann halt mit sein Kind wenn er es hat zur Oma mal fährt. Jugendamt lehnt dies ab da Entfernung zu groß ist. Mutter von Kindesmutter wohnt aber fast genauso weit weg...da geht dies.
Kindesmutter ist nur beleidigend beim Jugendamt zum Vater...ein Protkoll wird seitens Jugendamt vor Ort nicht angefertig, daher schickt Vater dem Jugendamt ein Gedächtnisprotkoll um Bitte zur Unterschrift wie es war bzw. Widerspruch. Keine Reaktion. Kindesvater bittet auch um Einzelgespräch zwecks Bedenken Mutter-Kind. Keine Reaktion, kein Termin. Vater gibt pädog. Tagebuch beim Jugendamt ab incl. E-Mails von Kindesmutter etc. wo Probleme angesprochen werden wollen beim Einzelgespräch da es zu keinen Termin kommt. Wider keine Reaktion.

Frage nun..kann das Jugendamt dieses Gedächtnisprotkoll einfach ablehnen ohne zu reagieren. Müsste nicht SGB 10, §13 Abs. 4 greifen, da auch keine Begleitperson mit konnte und kein Protokoll vor Ort angefertigt wurde aber nicht reagiert wird auf das Gedächtnisprotokoll? Dies müsste doch bei Nichtbeantwortung auf "Zustimmtung" greifen.

Fachanwalt konnte nicht weiterhelfen, Umgangsrecht mit Termin wurde von Kindesmutter nicht eingehalten.  Person A bekommt Unterstützung zwecks wenig Einkommen Alg2, so das er sich den Anwalt nicht mehr leisten kann, da bei Beratung und Briefen keine Prozesskostenbeihilfe greift.

Welche Möglichkeiten gibt es denn noch. Vater hat das Gefühl das das Jugendamt leider Mütterorientiert ist. Dies soll keine Beschuldigung sein aber es kommt ihn einfach langsam so vor da nix unternommen wird. Kann das Jugendamt den Besuch zwecks Entfernung zu den Großeltern wirklich verbieten da das Kind erst 1 1/2 Jahre alt ist. Warum darf die Mutter das Kind aber zu ihrer Mutter bringen die auch ca. 400km entfernt wohnt. Vater hat Kind in 4 Wochen 1 mal gesehen. Nun fährt das Kind wieder für 2 Wochen zur Mutter der Kindesmutter. Das Jugendamt meint das Großeltern ihr Enkelkind in Sachen Umgangsrecht nicht unbedingt sehen müssen sondern Auskunft ausreicht und Großeltern immer an 2.ter Stelle stehen. Komischerweise kann der Vater sein Kind nicht sehen weil ja die Mutter der Kindesmutter nun wieder 2 Wochen das Kind hat. Wo ist denn hier die Gerechtigkeit?
Es sei gesagt das gem. Sorgerecht ja besteht. Bei der Mitarbeiterin des JA bzw des Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamt es sich um die Bezirksleiterin handelt, so das eine Beschwerde auch gar nix bringen wird, da sie an oberster Stelle steht vor Ort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2013 01:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es um Probleme beim Umgangsrecht geht, dann kann - wenn freiwillige Vereinbarungen beim Jugendamt nicht eingehalten werden - eine gerichtliche Klärung die Lösung sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2013 03:11
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tracid,

Teile deiner Geschichte kommen mir sehr bekannt vor. Allerdings habe ich noch keine neue Partnerin 🙂
Aber ein gern gesehener VAter war ich damsl auch nicht und mehr Mittel zum Zweck. Dafür dann auch ein entsprechender Störfaktor..... Ich sag immer, dass das der Augenblick ist, wo man erkennen muss, dass mein seinem Kind präsent sein muss und die Kindsmutter einen Lernprzess durch machen muss.

Also wichtig wäre noch zu wissen, wie die Umgänge im wesentlichen bis jetzt abgelaufen sind. Das Kind ist ja nun 1,5 Jahre alt und die weitere Frage ist, wie das Verhältnis Vater-Kind ist. Sprich, nimmt das Kind dich als "Papa" wahr und freut es sich dich zu sehen oder bist du eher eine Nebenfigur.

Wie Anna-Sophie schon andeutete, bleibt dir wohlmöglich nichts anderes übrig als den Umgang gerichtlich einzuklagen. Dazu muss man aber eine Forderung stellen. Die richtet sich nicht alleine nach dem Alter des Kindes sondern auch nach dem Verhältnis, was man als Vater dazu hat. Meine Situation ist aktuell bei weitem nicht ganz so drastisch aber ich stehe auch ein wenig vor dem Problem, welche Forderungen entsprechend sind. Du kannst die Vorschläge der anderen User hier mal erlesen:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27081.html

Im Grunde ist es so, dass das Jugendamt nur eine beratende Funktion hat. Dann kommt es darauf an, ob die entsprechende/n Mitarbeiter/inen eher mütterorientiert sind, was nicht selten vorkommt oder diese wirklich professionell sind und das Kiindswohl in den Fokus nehmen. Viele MA sind auch überlastet und haben einfach nicht die Lust und die Zeit sich mit aus deren Sicht "solchen Querelen herum zu ärgern." Aber Umgang ist nun mal das "A und O" für eine gefestigte Elternsituation. Und wenn es zukünftig feste Umgangszeiten gibt, dann wird es auch leichter sein beim Besuch deiner Eltern entsprechend bei dir zu haben und Boykotts werden der KM schwerer gemacht.

Gruß
Sputnik 

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2013 10:56