Umgangsverweigerung...
 
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Umgangsverweigerung bzw Bedingungen der KM

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(@dominik1984)
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Hallo an alle.

Bin neu hier und habe bereits sehr viele Themen hier durchgelesen,
jedoch trifft es keines irgendwie auf meinen Punkt.

Vorgeschichte wie folgt:

Ich hatte, vor ca 4einhalb Jahren "kurz" ne Freundin, etwa 3 Monate, die KM.
Diese hat bereits 2 Kinder aus ihrer Ehe. ( 6 & 8 )
Ich war folglich nicht verheiratet, ich würde es als kurze Affäre bezeichnen.
Die KM ist arbeitslos seit Jahren.

Die KM wurde in dieser Zeit schwanger, wir waren daraufhin während der Schwangerschaft bereits nicht mehr zusammen.
Als der Zwerg zur Welt kam war alles in Ordnung.
Ich habe die 200km entfernt wohnende KM mitsamt Kind alle 2 Wochen für etwa 3-4 Stunden besucht, solange
der Kleine noch ein Säugling war.
Unterhalt zahle ich seit Geburt regelmässig ohne Ausnahme.
Da ich gut verdiene war dies nie ein Problem.
Das Sorgerecht hat die KM alleine, warum auch immer.

Soweit so gut.

Zwischendurch hat die KM einen neuen Mann kennengelernt, ist mit diesem immer noch zusammen.
Auch dieser ist "arbeitssuchend". Beide leben ausschliesslich vom Amt bzw vom Staat in jeder Hinsicht.
Die 2 Wochenregelung hielt etwa bis Januar diesen Jahres.
Wobei ich mich immer an die Regeln der KM halten musste.
Also heisst wann genau, wo und wielange ich den Kleinen sehen durfte.
Bedingungen stellte sie, Rechte an sich hatte ich keine, was den Umgang betrifft.
Was sollte ich tun? Ich durfte ja den Klein sonst gar nicht sehen^^ :thumbdown:

Ich selbst habe seit Januar wieder eine Freundin.
Diese wohnt bereits bei mir und wir erwarten ein Baby.
Anfangs, als die KM nichts von der Schwangerschaft wusste, verstanden sich alle untereinander blendend.
Meine Neue kam super mit dem Kleinen zurecht, er akzeptiert sie voll und ganz.
Seit Bekanntgeben der Schwangerschaft gibt es nur noch Zoff.

Die KM will auf einmal das der Kleine keinen Umgang mehr mit mir und meiner Neuen hat etc etc.
Mir wird gesagt, ich darf den Kleinen nur allein im Haus der KM besuchen, wann und wie sie es will.
Meine Vermutung ist, das die KM mehr auf ihr Wohl, als auf das des Kindes schaut.
Am Telefon wird seither jeglicher Kontakt zum Kleinen verschleppt.
Auf einmal "will er nicht mehr mit dem Papa reden", oder ist grade rein zufällig "im Zimmer und spielt" bzw "schläft".
Vorher war es so, das die KM den Zwerg  öfter von sich aus hat anrufen lassen oder ihm sagte ich wäre am Telefon.
Nichts passiert mehr.
Bis auf das, das sie bei meinem Vater am Handy anruft, sich ausheult wegen der Neuen.
Psychoterror während ihr neuer Freund auf "Umschulung" ist.
Dies lässt sich zu dem Schluss kommen das sie persönliche Ziele verfolgt, obwohl sie einen neuen hat.

Auf anraten mehrerer Leute bin ich im Juni zum Jugendamt gegangen.
Bin von A-Z alle dort abgelaufen um endlich bei dem betreuenden Sozialdienst zu landen.
Dieser hat in Hinsicht auf den Umgang wenig unternommen, ja fast sich geweigert.
Gott weiss was die KM alles erzählte dort.
Nach dessen Kontaktaufnahme mit der KM (etwa Ende Juli) ist diese einfach (ohne meines Wissens wohin und weshalb) umgezogen.
Ich wusste weder wo mein "Baby" abgeblieben ist, noch wohin es verschleppt wurde.
Man denkt sich ja sonst was in diesem Fall.

Nach längerer Recherche habe ich nun den neuen Wohnort rausgefunden.
Sprich, das erste JA ist nicht mehr zuständig.
Heisst: Geht der Mist wieder von vorne los mit Ämter-Gerenne...

Jegliche Annäherungsversuche per Telefon werden nach wie vor abgewehrt.
Ich habe den Kleinen seit Mai nicht mehr gesehen. ;(
Der Kleine darf weder mit mir irgendwohin gehen noch darf meine neue Lebensgefährtin dort dabei sein.
Immer nur das was die KM will und wenn nur bei ihr in der Wohnung, dies wiederum alleine.
Begründung: "Der Kleine kennt dich nicht mehr", "Du kümmerst dich nicht um ihn", "Wir brauchen dich nicht", "Geh vor Gericht, du hast eh keine Chance"  blabla

------------------------------------------

Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Soll ich mich weiterhin vertrösten lassen? Wie oft und wie lang denn noch?
Wie soll das Kind denn in meine Umgebung reinwachsen, wenn es keinen kennt?
Mein Umfeld ist quasi tabu für ihn, in jeglicher Hinsicht!
Was kann ich gegen diese Entfremdung tun?
Was soll ich machen, wenn die KM ihm schlechte Dinge erzählt, mich überhaupt verleugnet?
Hat sie nicht auch die Pflicht den Umgang mit dem Kindsvater zu fördern bzw dessen Umfeld??

Danke im Voraus für Antworten und Lg

Dominik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 22:53
(@we-papa)
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Hallo Dominik,

erst einmal Herzlichen Glückwunsch zu Euerm Baby :-)! Ich habe ähnliche Probleme wie Du. Allerdings geht es hier wohl von meiner Tochter aus. Seit Mitte 2009 kommt Sie nur noch selten (ungern).

Als ich Sie lieb nach dem Grund gefragt hab, hat Sie abgeblockt. Jetzt die Tage sagte Sie sogar, dass Sie nur noch einmal kommen möchte  :exclam:. Nach der ganzen Zeit habe ich gelernt, dass ich an all dem nichts ändern kann. Ich kann meinen Kindern nur zeigen, dass ich meine Arme immer offen halte! Mein Sohn kommt regelmässig (5 Jahre) zu mir (gleiche KM).

Soll ich mich weiterhin vertrösten lassen? Wie oft und wie lang denn noch?

Wie alt ist Dein Sohn denn? Solange er nicht von sich aus Druck macht, kannst Du leider gar nichts tun. Wie Du schon geschrieben hast: Du kannst nur auf die Mithilfe der anderen Seite bauen. Wenn die unterbleibt... (hab ich alles bereits hinter mir :mad:)...kannst Du nur auf Vernunft hoffen.

Wie soll das Kind denn in meine Umgebung reinwachsen, wenn es keinen kennt?

Trennungskinder leben solange in zwei Welten, bis Sie sich für eine entschieden haben. Natürlich ist das meist bei der Mutter, weil ja Ihr gesamtes Umfeld darauf aufbaut (je grösser Sie werden). Deiner Kleiner wird also nicht in Dein Umfeld reinwachsen, sondern Dich höchstens eine Zeit begleiten. Du kannst nur die Arme offen halten, leider!

Mein Umfeld ist quasi tabu für ihn, in jeglicher Hinsicht!

Du hast ein Umgangsrecht! (Nur was nützen einem Rechte, wenn diese von der Gegenseite in Form von was auch immer boykottiert werden?) Trotz Rechte und Unterstützung vom Jugendamt kannst Du leider nur auf Zusammenarbeit hoffen.

Was kann ich gegen diese Entfremdung tun?

Wenn Dein Sohn Dich besucht, kannst Du nur lieb mit ihm sprechen und sanft das in Ordnung bringen, was bei der KM kaputt gemacht wurde: Eine Schlammschlacht auf dem Rücken Deines Sohnes schadet jedoch ihm am meisten :exclam:! Daher nochmal: Zeig Deinem Sohn, dass Du immer für ihn da bist und hoffe darauf, dass er irgendwann von sich aus zu Dir kommt. Nicht schlecht über die Mutter sprechen. (Du bist der Vernünftige von Euch beiden)

Was soll ich machen, wenn die KM ihm schlechte Dinge erzählt, mich überhaupt verleugnet?

Ignorieren! Meine Ex hat auch immer versucht mir weh zu tun. Ging da rein, da raus (innerlich war/ist es natürlich nicht leicht!). Leb Dein NEUES LEBEN!

Hat sie nicht auch die Pflicht den Umgang mit dem Kindsvater zu fördern bzw dessen Umfeld??

JA, HAT SIE! Leider sind dem Jugendamt, Gericht usw EURE Probleme vollkommen egal. Motto: Wenn die Eltern nicht zusammenarbeiten wollen,kann Sie keiner dazu zwingen. Deshalb sind wir Väter ja meistens die gea.... - Unterhalt kann man leicht einfordern, Vernunft nicht  :exclam:

Alles in allem kann ich Dir in Deiner Situation nur raten:

Zeig Deinem Sohn, dass Du immer für Ihn da bist (regelmässig anrufen). Dein Kleiner wird irgendwann selber merken, das Mama Euch das Leben schwer macht und von alleine kommen, wenn er will.

Freu Dich auf Deine Zukunft mit Deiner neuen Familie. DORT lebst Du jetzt und DAS lässt Du Dir von Deiner EX auch nicht kaputtmachen!

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 02:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich sehe es nicht so, dass man das hinnehmen muss oder sollte, sondern du solltest nicht zögern vor Gericht eine Umgangsregelung einzuklagen.

Wenn du willst, kannst du auch nochmal versuchen, das neue JA um Vermittlung zu bitten, denn es sind zwar viele so Bock los, wie du es erlebt hast aber nicht alle.

Du musst es aber nicht. Die Gerichte erwarten zwar gerne einen Versuch beim JA aber den hast du ja schon absolviert.

Bei einem 14 Jährigen wäre es sicher schwierig den Umgang gegen seinen erklärten Willen durchzusetzen aber in seinem Alter erkennt jeder Richter dahinter den Willen der Mutter.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 10:40
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten morgen 🙂

Habe mich sehr über die Antworten gefreut.

Zum einen, der Kleine ist nun 3 Jahre alt, habe ich übersehen zu schreiben.

Ich bin ja auch der Meinung die Arme immer aufzuhalten und auf Besserung zu hoffen.
Problematik dabei ist, das der Kleine davon wenig bis gar nichts mitbekommt.
WIE AUCH?
Auf anraten habe ich sämtliche SMSn, Schriftstücke bzw Terminzettel von Ämtern aufgehoben.
Damit ich dem Kleinen mal zeigen kann, "Gugg hier, ich habe alles getan um dich zu sehen".

Erst gestern Abend kam wieder ne geistreiche Kurzmitteilung von ihr am Handy.

"Mein Neuer kommt nicht zu euch und deine Neue nicht zu uns. Fertig! Wir beide sind die Eltern und Schluss.
Abgesehen davon mag ich auch nicht zu euch"
"Was haben wir mit deiner Neuen zu tun? Gar nix und so bleibt es. Nur du als Vater sollst Zeit mit ihm verbringen.
Da hat sie nun mal nix damit zu tun. Sind sie verwandt? Nein!  Akzeptier unsere Privatsphäre. Abholen geht überhaupt gar nicht weil wir nicht wollen das er Kontakt zu deiner Neuen hat. Von mir aus hast du einen Harem zuhause"

Wie herauszulesen ist, entweder ich komme alleine wieder zu ihr in die Wohnung oder es passiert wieder nix.
Heisst auf gut deutsch, "Hock dich zu uns, allein mit mir in die Bude und mach mit dem Kleinen dort was, unter Aufsicht von mir".
Ich antworte darauf schon gar nix mehr weils mir zu blöde wird langsam.

Ich meinte "hineinleben" in der Hinsicht, das er auch erkennt wer die Leute in meiner Umgebung sind.
Sprich Oma Opa Bruder sowie Neue Lebensgefährtin, in absehbarer Zeit sein Geschwisterchen.
Ich mein das ging ja vorher auch, hat super hingehauen!
Besagte Schlammschlacht geht ja leider von ihr aus, weil sie nicht wahrhaben will, das ich im Großen und Ganzen nichts mit ihr so privat zu tun haben möchte.

Ich wünschte der ihr Typ würde mal sehen was abgeht, wenn er nicht da ist.
Dann versucht sie meine Mutter stundenlang am Telefon auszufragen oder meinen Bruder zu manipulieren.
Siehe ganz oben das Ausgeheule am Telefon meines Vaters.
Finde es bescheuert den Kleinen dafür zu benutzen, nur um mich unter Druck zu setzen.

Solange ich nicht anrufe, kommt kein Lebenszeichen.
Wenn ich anruf, kommt das im ersten Text von mir beschriebene.
Mein Anwalt sagte, ich solle den Unterhalt mal 10 Tage rauszögern.
Habe ich bereits im September gemacht, um ganze 5 Tage. Kann sich jeder vorstellen was für Terror es daraufhin gab^^
Tut sich von ihrer Seite nichts, solle ich sie nochmals recht höflich persönlich drum bitten, den Kleinen holen zu dürfen.
Sollte darauf nur Ablehnung kommen, solle ich dies schriftlich per Einschreiben machen.
Dann nochmals das Ganze schriftlich, ein Brief vom Anwalt wo sie höflichst dazu aufgefordert wird.
Ansonsten beim Gericht einklagen.
Das Beste war ja dann als ich danach fragte, wer das denn bezahlen soll....
Er sagte das es kein Rechtsschutz übernimmt und ich auf den Kosten sitzenbleibe.
Sollte sie dennoch alles boykottieren, würde ihr Zwangsgeld auferlegt....
Suuuuper.....Das zahlt dann der Staat wenn sie nur vom Amt lebt....oder wie seh ich das?

Man ich will mein Baby wieder haben... ;(

ES WIRD OFT GEREDET, VÄTER WÜRDEN IHRE (Trennungs-) KINDER VERNACHLÄSSIGEN. SOLCHE FRAUEN SIND DER GRUND WARUM MAN SICH IRGENDWANN ABWENDET...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 12:31
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Für mich stellt sich die Sache recht einfach dar und mit der KM würde ich da gar nicht mehr drüber diskutieren. Dir und dem Kurzen steht das Umgangsrecht per Gesetz zu. Dieses Recht habt ihr - so oder so. Punkt!

Allerdings mußt Du (wie wir alle) dieses Recht durchsetzen, sobald die KM den Umgang boykottiert. Dazu beantragt man "einfach" eine Umgangsregelung beim zuständigen Amtsgericht. In der Regel endet das dann mit einer guten 14 Tages Regelung, Ferienregelung und Feiertagsregelung.

Wer klug ist beantragt gleich noch Ordnungsgelder gegen die KM für den Fall eines weiteren Boykotts. Dann hat man wenigstens was in der Hand, wenn die Mama mal wieder auf komische Ideen kommt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 13:40
(@we-papa)
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Guten Morgen,

ich hab noch einmal über Deine Worte nachgedacht und versucht die Mitte zwischen der KM und Dir zu finden.

Wenn die KM immer so den Kontakt zu Deinen Eltern sucht (aufrecht erhält), schlag Ihr doch vor, dass Du Deinen Sohn übers Wochenende zu Deinen Eltern holst und dort mit ihm übernachtest. Ihr seid schliesslich, wie Sie fordert, seine Familie und wenn Gras drüber gewachsen ist...  😉 Sollte Sie auch dagegen sein, hat Ihr ganzes Gerede gar nichts mit Familienleben zu tun und Sie hat eine Ausrede weniger...

Ansonsten stimme ich Milan zu:

Dazu beantragt man "einfach" eine Umgangsregelung beim zuständigen Amtsgericht. In der Regel endet das dann mit einer guten 14 Tages Regelung, Ferienregelung und Feiertagsregelung.

Wer klug ist beantragt gleich noch Ordnungsgelder gegen die KM für den Fall eines weiteren Boykotts. Dann hat man wenigstens was in der Hand, wenn die Mama mal wieder auf komische Ideen kommt.

gerade, weil Dein Sohn noch so klein ist.

Andersherum mal (zynisch betrachtet) auf den Unterhalt bezogen: Du könntest Ihr ja verkaufen, dass Du zur Online - Überweisung unbedingt den Kleinen bei Dir brauchst, weil sonst keiner da ist, der auf das Knöpfen drücken kann. :knockout: (Dann lässt Du Dich natürlich auf Ihr Level herab... aber lässt Sie mal zappeln.) Würde ich natürlich nur machen, wenn wirklich gar nichts mehr geht  und sich das mit Gericht erledigt hat/haben sollte!

ES WIRD OFT GEREDET, VÄTER WÜRDEN IHRE (Trennungs-) KINDER VERNACHLÄSSIGEN. SOLCHE FRAUEN SIND DER GRUND WARUM MAN SICH IRGENDWANN ABWENDET...

Ganz genau! Aber nicht weil Sie nach allen Versuchen aufgegeben haben, sondern irgendwann um die Nerven des Kindes zu schonen!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 14:42
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Hm als ich den Beitrag heut vormittag geschrieben ging ich erst mal zum Postkasten...
....und siehe da, ein gelber Brief ^^

Landratsamt XXX


Was genau soll das darstellen?
Keiner kann das Amtsdeutsch irgendwie übersetzen bzw kann mir konkret sagen was dieses Schreiben zu bedeuten hat.
Ich zahle seit Geburt des Kindes regelmässig Unterhalt....genug und mehr als ich zahlen bräuchte.

Vor allem auf der 2ten Seite dann der Satz "Diese Rechtswahrungsanzeige hat die Wirkung einer Mahnung"

Hilfee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 16:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dominik,

die möchten prüfen, ob Du in der Lage bist, für die Kindesmutter Unterhalt zu zahlen. Dazu bist Du nach den genannten Paragraphen verpflichtet und zwar für 6 Wochen vor der Geburt bis mindestens zum 3. Geburtstag des Kindes, das aber nur, wenn Du auch leistungsfähig bist. Das wollen sie prüfen und wollen von daher Auskunft über Dein Einkommen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 16:56
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal.

Ja das is schön und gut.
Ich schrieb ja bereits das der Kleine jetzt dann 3 Jahre wird.

Aus diversen Schreiben des Jugendamts, der ARGE von den letzten 3 Jahren  geht hervor, das ich lediglich den Kindesunterhalt
laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen habe.
Dort stand stets drin: "Zahlbetrag soundsoviel"

Diesem bin ich nachgekommen.

Jetzt wo sie umgezogen ist das gleiche Prozedere wieder?

Vor allem die Form des Schreibens ist mal der Hammer.

Anm.: Die KM ist Arbeitslos, hat 2 Kinder, mit meinem 3..., war vor mir verheiratet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 17:03
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt wo sie umgezogen ist das gleiche Prozedere wieder?

Genau so ist es leider  :thumbdown: (bin auch jedesmal superglücklich, wenn es wieder soweit ist).

Du wirst ab heute für den evtl. zu zahlenden Unterhalt für die KM in Verzug gesetzt. Eine Einkommensprüfung durch die Dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate ausgerechnet werden soll, kommt noch. Ob Du dann für die restliche Zeit, bis Dein Kleiner 3 Jahre alt ist, auch noch Unterhalt für die KM zahlen musst, wird sich dann zeigen. 

Kennst Du den Rechenweg?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 18:20




(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

Versteh ich auf der einen Seite....
Aber warum für die KM?
Wenn ich bisher nur fürs Kind zahlte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2010 19:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

weil die KM Leistungen aus Sozialtöpfen bezieht und nun geguckt wird, ob es gesetzlich Unterhaltsverpflichtete gibt, die dafür einspringen müssen. Das könnten neben Dir auch ggf. der/die Exmänner sein.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2010 20:12
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

hallihallo.

Denkbar das ich natürlich heute bei ARGE wegen der Zahlgeschichte angerufen habe.
Diese wollte mir GAR KEINE Auskunft geben.
Sowie beim "neuen" Jugendamt zwecks Termin nächste Woche.
Dieses sagte aber im Voraus, das man wenig Chance auf Erfolg hat, wenn die Mutter sich aus ungeklärten Gründen querstellt.
Also per Gericht^^
Auch habe ich die alten Briefe der ARGE von vor 2 Jahren rausgekramt.
Die haben mir damals schon mal in etwa genausowas geschickt, nur ein wenig förmlicher geschrieben,
ABER mit dem Verweis der Offenlegung meiner Einkünfte.
Damals kam heraus, das ich NUR FÜRS KIND zu zahlen hätte.

Wie sieht das denn überhaupt genau aus mit dem was die kriegt an Geld?

Die gute Frau ist seit 3 Jahren geschieden.
War nie arbeiten.
Hat 2 Kinder vom Ex-Mann, welcher für diese Unterhalt bezahlt.
Mit dazu, eins von mir....
Nun ist sie in eine neue Wohnung MIT ihrem neuen Partner gezogen.
Beide leben von ALG II und dessen Bezügen. Schauen nur was sie an Geld vom Staat einstreichen können.
Schmarotzer allerhöchsten Grades 😡
Die Großmutter ist gleich mitgezogen, nen Stockwerk drüber.

(Zur Großmutter möchte ich sagen, nach einem Gespräch mit meinem Anwalt: Normalerweise ist die KM "bedürftig" Kraft deutschen Gesetzes^^
Dadurch das ihre Mutter bei ihr lebt, könnte man erreichen das sie nichts an Betreuungsunterhalt bekommt. Da ihre Mutter, welche den ganzen Tag daheim sitzt, auf den Jungen aufpassen könnte bzw sie arbeiten gehen kann.)

Ich verdiente grob gesagt 1500 Euro im Durchschnitt diesen Jahres.
Habe Kredit f. Wohnung abzubezahlen (400€), Lebensversicherung, Bausparer
mein Baby kommt in 2 Monaten zur Welt. Lebensgefährtin wohnt bei mir.

Kann die KM denn immer noch Betreuungsunterhalt verlangen??

Wie kann es sein das die ARGE vor 2 Jahren den Nettoaufwand für die KM auf 565 Euro, fürs Kind auf 252 Euro festgesetzt hat?
JETZT nur noch 198 Euro für die KM, kein Wort in diesem Schreiben fürs Kind?

Ich bin absolut verwirrt von dem ganzen Amtsdeutsch und hab mal überhaupt  kein Plan davon^^
Das ganze macht mich echt kaputt, meine hochschwangere Lebensgefährtin noch viel mehr ;(

Zum anderen, eine andere Frage: Wäre es sinnvoll das gemeinsame Sorgerecht für den Kleinen zu beantragen, mittels den Vordrucken die hier im Forum rumgeistern? Welche Aussichten auf Erfolg habe ich damit? Was bringt es mir?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 23:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dominik,

die Kinder stehen in der Rangfolge vor den Müttern. Das heißt, dass Dein Gehalt bereinigt wird und Du so oder so in der untersten Einkommensstufe landen wirst. Der Tabellenunterhalt für die beiden Kinder beträgt je 225 Euro. Das macht schon 450. Wenn Dein Netto von 1500 bereinigt wird, bist Du schon bei unter 1000 Euro. 1000 Euro ist aber der Selbstbehalt gegenüber den Müttern.

Ich gehe daher davon aus, dass Du (spätestens ab Geburt des 2. Kindes) nicht leistungsfähig bist.
Für Deine LG bist Du ab 6 Wochen vor der Geburt unterhaltspflichtig, nach Abzug des KU für Kind 1 müssten sich bis zur Geburt dann beide Mütter die restliche Verteilermasse teilen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 23:56
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Naja gut das mit Unterhalt gegenüber dem 2ten Kind und Unterhalt gegenüber meiner LG erübrigt sich, da beide ja bei mir wohnen.

Ist der "Unterhalt" für unser zukünftiges Kind denn anrechenbar, auch wenn ich ihn nicht wirklich bezahlen muss?
Wenn ja würde sich das ganze für die EX ja erübrigen...
Außer dann für jetz bis Geburt 2tes Kind oder? Also 2 Monate höchstens... :thumbup:

STOP jetz versteh ist....sorry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2010 00:41
(@dapana)
Schon was gesagt Registriert

Hi Dominik,

interessantes Leben, dass du da gerade führst.

Die gute Frau ist seit 3 Jahren geschieden.
War nie arbeiten.
Hat 2 Kinder vom Ex-Mann, welcher für diese Unterhalt bezahlt.
Mit dazu, eins von mir....
Nun ist sie in eine neue Wohnung MIT ihrem neuen Partner gezogen.
Beide leben von ALG II und dessen Bezügen. Schauen nur was sie an Geld vom Staat einstreichen können.
Schmarotzer allerhöchsten Grades mad
Die Großmutter ist gleich mitgezogen, nen Stockwerk drüber.

So etwas gleich aus deinem Gedankengut verbannen, auch wenn es so ist! es regt dich nur unnötig auf, denn im Endeffekt hat dich ja niemand gezwungen dich mit ihr abzugeben und für Fehler zahlt man - fertig. Die Frage ist nur wie viel.
Wenn ich deine Postings hier lese, dann weiß ich nicht so genau, was du denn eigentlich möchtest?
Deinen Sohn sehen ist klar, aber wie und wo? Sorgerecht? Ja/Nein/egal?

Deine Ex, so doof und unfähig sie in deinen Augen auch sein mag, hat momentan einen wahnsinnigen Vorsprung. Erfahrung, euer Kind und du hast in der Vergangenheit die Fakten mehr oder minder akzeptiert und merkst erst jetzt, dass das ein wenig unvorteilhaft ist.
Also, wohin soll die Reise gehen?

Ganz liebe Grüße !

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 19:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich richtig gerechnet habe, so hat das Kind bereitsb seinen 3. Geburtstag hinter sich. Die Arge fordert in diesem Schreiben ausschliesslich Auskunft für die KM und beruft sich dabei auf §1615l BGB, insb. Abs.2. Dieser sagt mitnichten aus, dass es über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus einen generellen UH-Anspruch für die KM gibt. Es gibt die (regelmässige) Ausnahme, dass aus kindes- oder elternbezogenen Gründen der UH-Anspruch der KM sich verlängern kann. Doch dazu sagt das Schreiben der Arge nichts aus, obwohl in einem solchen Fall der Bedürftige, hier in Vertretung die Arge, beweispflichtig ist.

An Deiner Stelle würde ich mit denen etwas spielen und ihr Auskunftsersuchen mangels dargelegter Anspruchsvoraussetzung (§1602 Abs.1 BGB) zurückweisen. Lediglich "nicht arbeiten gehen" ist kein Grund. Ein bischen mehr Substanz sollte schon gefordert werden. Der Bezug von Sozialleistung beweist nicht, dass jemand ausserstande ist, arbeiten zu gehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 20:00
(@dominik1984)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Weshalb welches Leben ICH führe?
Ich geh normal arbeiten, habe seit 1 Jahr eine Partnerin welche schwanger ist, auch arbeitet, bei mir wohnt, habe eine Eigentumswohnung sowie ein normales Familienleben .
Welches Leben sollte ich führen?

Was ich genau möchte ist, meinen Sohn zu sehen bzw. eine Beziehung zu ihm aufbauen.
Etwas mit ihm zu machen, baden, eisessen, kuscheln, wie auch immer.
Was leider nahezu unmöglich ist.
Ich habe ertragen, jetzt fast 3 Jahre, mit meinem Sohn nie allein sein zu dürfen, geschweige denn ihn mit aufn Spielplatz zu nehmen.
Im Großen und Ganzen war ich jetz lange Zeit ein "Gast" der auf IHRER Couch hockte und das mit ihm machen musste, was die KM sagte.
Die Ausrede ihrerseits dabei war: "Lern den Kleinen erst mal kennen, blabla, bevor ich ihn dir mitgebe."
Bin teilweise anfangs jede Woche 200km hin und 200 wieder zurück gefahren Sonntags nur um ihn ne Stunde zu sehen.
Und was war diese Stunde? Reinkommen, hinsetzen, (sie immer anwesend als wären wir ein Paar), paar Min spielen, wieder heimfahren. Wow.
Man muss das leider so über sich ergehen lassen, wenn man ihn sehen will.
Oder will mir jemand weismachen das es unnötig ist, das der Kleine meine (fast) Frau besser kennenlernt?
Er sollte womöglich sobald als möglich auch mal hier schlafen, essen, spielen, k.A.
Wäre es unnötig das er in 2 Monaten ein Geschwisterchen hat wenn man so will?

Nun fällt diese Ausrede mit "zu klein" usw einfach weg.
Er ist 3, rennt rum, spielt, plappert alles nach, ist süß.

Ich zahle jedes Monat Kindesunterhalt, pünktlich, ausreichend.
Dafür werde ich wohl erwarten können, mit meinem Sohn einmal in 2 Wochen ein Eis essen gehen zu dürfen, zu spielen, Spass zu haben ohne das die KM dahinter steht.
WELCHE NUR EIN ZIEL VERFOLGT, alleine ZEIT MIT MIR ZU VERBRINGEN!
Weshalb sie logischerweise weder Meine Lebenspartnerin noch andere Leute in meinem Bekanntenkreis akzeptiert.
Erst letztens kam: "Entweder dein Sohn UND ich, oder keiner"
Ich möchte, rein privat (ICH <--> SIE), nichts mit ihr zu tun haben.
Lediglich was den Kleinen betrifft.

Eigentlich sollt sie froh sein das ich so denke.
Andere scheissen sichn Dreck um ihre Kinder, bzw zahlen nicht, hauen ab, usw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2010 20:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dominik,

Ich habe ertragen, jetzt fast 3 Jahre, mit meinem Sohn nie allein sein zu dürfen, geschweige denn ihn mit aufn Spielplatz zu nehmen.
Im Großen und Ganzen war ich jetz lange Zeit ein "Gast" der auf IHRER Couch hockte und das mit ihm machen musste, was die KM sagte.
Die Ausrede ihrerseits dabei war: "Lern den Kleinen erst mal kennen, blabla, bevor ich ihn dir mitgebe."
(...)
Und was war diese Stunde? Reinkommen, hinsetzen, (sie immer anwesend als wären wir ein Paar), paar Min spielen, wieder heimfahren. Wow.
Man muss das leider so über sich ergehen lassen, wenn man ihn sehen will.

das ist es, was den meisten Vätern widerfährt, die sich trennen oder getrennt werden, wenn die Kinder klein sind. Die Mütter erleben sich oft mit den Babies als "Einheit", was abgesehen von der Zeit des Vollzeitstillens absoluter Quatsch ist, da Flasche geben und Wickeln auch Väter können. Es gäbe also kein Problem ein Nichtstillkind von klein auf sofort normal für den Umgang beim Vater zu belassen. Umso früher es den Vater so kennenlernt, desto intensiver wird die Bindung und desto besser kommt es von klein auf klar, dass Mama und Papa kein Paar sind. Es erlebt die Eltern ja nicht als Paareinheit.

Im zweiten Teil des Zitats das zweite Problem: Wenn KM nicht verpackt hat, dass Du nicht mehr der Partner sondern der Ex bist, kann sie Dich für die Zeit der Umgänge eben noch wie einen Partner behandeln. Das ist so dieses "so-tun-als-ob-Familienleben", aber eben zu ihren Konditionen. Umso länger das andauert, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Du ewig abhängig bleibst von ihren Launen.

3 Jahre sind schon LANG, aber nicht so lang, als dass Du nun nicht eine "normale" Regelung finden kannst.
Nachdem Du das JA nun schon als ersten Schritt besucht hast, wäre nun eine Umgangsklage einzureichen. Hier im Forum wird gern gesagt, das ist das einzige Schlachtfeld, auf dem Väter zu 99% gewinnen, nämlich ein grundsätzliches Umgangsrecht bestätigt zu bekommen.
Wenn Du diesen Umgang hast, dann wird natürlich Dein Sohn auch Deine LG kennenlernen, denn es spricht da überhaupt nichts dagegen. Sie gehört zu Dir, so wie das Halbgeschwisterchen dazu gehört. Sie macht ja der Ex nicht die Mutterrolle streitig, sie ist schlicht ein Teil der Familie. Da muss Deine Ex durch und da hat sie auch während der Umgangszeiten nichts zu melden, da darf jeder sorgeberechtigter Vater tun, was er für richtig hält.

Also: Klage raus!

Alles Gute, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 21:16
(@dapana)
Schon was gesagt Registriert

Welches Leben du führst?
3 Jahre den Launen deiner Ex ausgesetzt, jetzt erwartest du und deine Neue ein neues Kind, darfst dich aber mit Altlasten rum schlagen die die Freude ein wenig trüben. Das war nicht vorwurfsvoll sondern eher die Kategorie "Hut ab".

Also, von dem was ich bisher erlebt habe entscheidet im Endeffekt ein Richter und du kannst dort Glück oder Pech haben. Er kann sich, wie in meinem Fall 4h Zeit nehmen, oder wie unseren Vortermin in 10 Minuten weg bügeln. Jugendamt, Kinderschutzbund, Verfahrenspfleger waren/sind bei mir alles super nette Leute. Hat meine Ex auch behauptet, ist mittlerweile aber anderer Meinung...  🙂

Wenn ich dich nun richtig verstehe, dann möchtest du lediglich Umgang... kein Sorgerecht und auch nicht irgendwann einmal den Kleinen permanent zu dir holen?
Dann würde ich dir nämlich vorschlagen, dass du einen Mediationstermin beim neuen Jugendamt anstrebst - du willst Umgang OHNE die KM. Sie darf dir da nämlich rein gar nichts vorschreiben, aber das würde ich auch nicht ansprechen. In deinen Augen ist der Kleine alt genug, man muss lediglich über die Zeitspanne reden. Deine Ex ist arbeitslos, der Kleine noch nicht in der Schule also gibt es auch keinen Grund für die 14 Tägige Regelung, da sie alle Termine und Ausflüge auch unter der Woche wahrnehmen kann. Wenn es dir nun möglich ist ein paar Tage unter der Woche nicht zu arbeiten, dann würde ich sogar eine Einigung anstreben in der du 3-4x betreuten Umgang durch eine Person des Jugendamtes akzeptieren würdest, aber definitiv nicht die KM. Sollten die dann keine Probleme feststellen, hat sie ganz schlechte Karten dir den Kleinen nicht zu geben.
Ganz wichtig, nicht streiten, keine Vorwürfe und im Zweifelsfall ein wenig dumm stellen und 20x nachfragen. Wenn du Mitarbeiter des Jugendamtes wärst, würdest jemanden auch lieber den Sachverhalt erklären, als dich belehren zu lassen welche Rechte ein Vater hat. Das juckt den/die nämlich rein gar nicht - sie vermitteln und wenn da zwei Klugscheisser sitzen, die eine Absolution für ihr Handeln und Tun wollen, dann verweisen sie auf das Gericht.

Du bist also kooperativ und Konsensfähig. Blockt die KM ab, dann gehst du vor Gericht. Dort kannst dann deinen Anwalt ruhig anbringen lassen, dass sie die Umgänge nach Lust und Laune gestattet, keine Planungssicherheit bei dir besteht und im Endeffekt eine geplante Entfremdung stattfindet. Dein Wunsch ist es lediglich im Leben eures Sohnes eine Konstante zu sein. Wöchentlicher, unbegleiter Umgang 2-3 Monate, dann mit Übernachtung. Sobald eine Berufstätigkeit der Mutter vorliegt alle 14 Tage mit Übernachtungen von FR-SO.

Klagen würde ich JETZT aber noch nicht. Nutze erst die Option des neuen Jugendamtes und festige dort deine Position, du wirst sie später evtl. noch brauchen.
Viel Erfolg!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 13:02




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