Hallo Zusammen
Ich habe jetzt die KM soweit der von mir verfassten Umgangsvereinbarung zuzustimmen, es bedurfte zwar noch etwas entgegenkommen von mir aber ich bin zufrieden.
Meine Frage ist nun soll ich das dann im Scheidungsverbund vom Gericht festschreiben lassen oder genügt es wenn die Km und ich die Vereinbarung unterschreiben.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus Gerhard,
wenn Du was im Urteil stehen hast, ist es meiner Ansicht nach immer besser als eine Vereinbarung, an die man sich plötzlich nicht mehr gebunden fühlt.
Insgesamt hast Du aber Glück, dass Deine Ex hier zustimmt. Das weißt Du hoffentlich?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin
Also ich würde zu diesem Zeitpunkt eher darauf verzichten.
Viel mehr bringen würde das nicht, da man in der ersten Veranstaltung auch kaum etwas durchsetzbares bekommt.
Wenn die Vereinbarung brauchbar ist, würde ich sie jetzt erstmal ausprobieren und erst dann zum Gericht rennen, wenn es nicht klappt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Michael
Wir sind in einem 3 Stunden Telefonat alle Punkte durchgegeangen und haben uns dann auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung geinigt.
Einzig die Ferien sind noch strittig da ich nur 4 Wochen zuzsagen kann, sie aber die Hälfte möchte.
Leider wird der überwiegende Teil meines Urlaubs von der Fa verplant
. Das ich 4 Wochen in den Ferien habe ist schon das maximum das mir mein Chef zugestehen will. Anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten hab ich auch nicht.
Schön find ich das ich nun noch einen zusätzlichen Tag unter der Woche habe.
Hallo Beppo
in der Trennungsvereinbarung hatten wir scho eine Regelung drin, die sie aber immer wieder ignorierte.
" Ich hab das mit den JA besprochen , Ich bin die Mutter ; ich darf das"
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus Gerhard!
Einzig die Ferien sind noch strittig da ich nur 4 Wochen zuzsagen kann, sie aber die Hälfte möchte.
Mensch, dann lass Dir was einfallen, dass Du es (mit Hilfe von wem auch immer) gebacken kriegst!!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Gerhard,
Du hattest in der Vergangenheit Deiner Ex einige Steilvorlagen geliefert, mit denen sie Dich erst mal ohne große Schwiriegkeiten aus dem Leben der Kinder entfernen können hätte.
Deshalb erwähnte ich Dein Glück, dass Du hast, wenn sie sich nun auf eine Vorlage von Dir einlässt.
Weil es eben in der Vergangenheit schon Schwierigkeiten gab, bin ich der Ansicht, dass es nicht schlecht wäre, wenn sie im Urteil auch mit erwähnt wird.
Allerdings musst Du hier schon sensibel vorgehen. Verlangst Du zuviel, dann kann der Schuss nach hinten losgehen. Dir als alten Schützen muss ich nicht erklären, was das heißt.
Und richtig: das mit den Ferien musst du gebacken kriegen!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus zusammen
Ich hab mal gelesen das man eine eigene Umf#gangsregelung einfach auch nur gerichtlich besätigen lassen kann.
Denn das könnte ich meiner EX wohl noch beibringen. Nix von Zwang und Urteil oder so.
Das mit den Ferien wird wohl erst gehen wenn die Kinder etws selbstsändiger sind und für die Zeit meiner Schicht alleine bleiben können.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Servus Gerhard!
Da die Kommunikation zwischen Dir und KM trotz allem scheinbar funtioniert, würde ich fragen, ob sie was dagegen hätte, die Umgamgstegelung im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung zu deckeln.
Sagt sie nein, würde ich Beppos Vorschlag beherzigen.
Das mit den Ferien wird wohl erst gehen wenn die Kinder etws selbstsändiger sind und für die Zeit meiner Schicht alleine bleiben können.
:thumbdown:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich denke, dass du nach den letzten Ereignissen nicht unbedingt in der Position bist, eine rechtliche Absicherung zu verlangen.
Ich denke, du bist besser beraten, wenn du auf die Kooperationsbereitschaft deiner Ex baust, die es ja scheinbar immer noch gibt, auch wenn du dir manches anders wünscht.
Ich halte eure Vereinbarung für eine gesunde Basis und du solltest daran arbeiten, dass ihr eine neue Vertrauensbasis findet.
Da solltest du eher froh sein, wenn sich nicht noch Juristen eures Problems fürsorglich annehmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.