Umgangsregelungsänd...
 
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Umgangsregelungsänderung

 
(@phantix)
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Hey,,
also ich habe eine 7jährige Tochter, die dieses Jahr in die Schule kommt. Meine Tochter lebt seit September 2003 mit ihrer Mutter, von der ich im November 2004 geschieden wurde. Inzwischen habe ich eine neue Beziehung, lebe aber nicht räumlich mit der Partnerin zusammen. Mit meiner neuen Partnerin habe ich einen gemeinsamen Sohn, der jetzt ein halbes Jahr alt ist.

Das Umgangsrecht wurde im Jahr 2003 gerichtlich wie folgt festgelegt:
Da ich im Schichtdienst arbeite konnte ich meine Tochter immer dann zu mir holen, wenn  ich frei hatte und sie konnte auch unter der Woche bei mir verbleiben.
Dagegen ging die KM vor und dann wurde der Umgang im Jahre 2004 gerichtlich (war dann ein anderes AG) wieder geändert:
Jeden Mittwoch Abholung um 12 Uhr aus dem KiGa - jedes zwweite Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Sonntag 18:30 Uhr.

Nun stellt die KM wegen des Schulbesuches meiner Tochter den Antrag, den Mittwoch zu streichen, so dass ich sie nur noch alle 14 Tage sehen soll. Kann eigentlich die KM alle naselang den Umgang ändern ? Wird sie damit vor Gericht durchkommen ?

Meine Tochter hat zu ihrem Halbbruder ein gutes Verhältnis, ebenfalls zu meiner neuen Partnerin und deren Sohn,. der sich im selben Alter befindet und mit dem sie früher im Kindergarten war. Auch diesen Jungen bezeichnet sie als ihren Bruder. Ist es nicht förderlich, wenn der Kontakt zu ihrem bei mir lebenden Bruder gefördert wird. Die KM begründet ihren Antrag mit dem Schulbesuch.

MfG
Phantix

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 03:38
(@patchen)
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Hallo Phantix,

wie ich lese, arbeitest du im Schichtdienst, hast zwar einen Sohn mit deiner neuen Partnerin wohnst aber nicht mit deiner neuen Familie zusammen (warum eigentlich nicht?).

Der Umgang wurde letztmalig 2004 geändert und jetzt (2006) möchte die KM eine Regelung, die den Umstand "schulpflichtiges Kind" berücksichtigt. Ist ja eigentlich auch nachvollziehbar, oder?!

Ich würde versuchen, eine Mediation zusammen mit der KM zu machen, um eine Regelung zustande zu bringen, daß eure Tochter (wurde sie überhaupt mal gefragt?) Mittwochs zu dir kommen kann, wenn du keine Schicht hast und mit ihr zusammen Hausaufgaben machen kannst.

Schule ist kein Kindergarten, dh. du wirst mit deiner Tochter üben müssen, sie wird vielleicht ziemlich groggy sein nach der Schule und ihre beiden Halb/Brüder haben dann auch die Verpflichtung, auf diese neue Situation und auf sie Rücksicht zu nehmen. Wenn du das alles gewährleisten kannst - wobei ja ihr Stiefbruder auch in die Schule kommen müsste oder sogar schon drin ist - dann sehe ich keinen Grund, warum der Mittwoch wegfallen sollte.

Wieso schreibst du eigentlich oben, daß du mit deiner Partnerin nicht zusammen lebst und unten steht "Ist es nicht förderlich, wenn der Kontakt zu ihrem bei mir lebenden Bruder gefördert wird." ? Paßt nicht so ganz...  😉

Aber eine Lanze möchte ich doch brechen: die Mutter deiner Tochter ändert nicht alle Naslang den Umgang, sondern jetzt aufgrund der völlig anderen Situation "Schule"  🙂

Grüsse Patchen - die ab September auch ein richtiges Schulkind hat

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 12:56
 Uli
(@Uli)

Aber eine Lanze möchte ich doch brechen: die Mutter deiner Tochter ändert nicht alle Naslang den Umgang, sondern jetzt aufgrund der völlig anderen Situation "Schule"  🙂

Und die Schule ist natürlich soooo anstrengend, dass der Vater erst mal draussen bleiben muss! Kopfschüttel  :knockout:

Zur Erinnerung: wir befinden uns hier bei VATERSEIN.de. Unser Hauptanliegen hier ist es, einen geregelten und umfassenden Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 14:15
(@phantix)
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1) Eine Mediation wurde vor 2 Jahren von der KM abgebrochen
2) Wir leben noch nicht zusammen, da finanzielle Aspekte eine Rolle spielen - meine Partnerin ist Hartz IV Empfängerin
3) Mittwochs habe ich meinen Dienst so geregelt, dass ich zu 95 % an diesem Tag frei habe.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 16:22
 Uli
(@Uli)

3) Mittwochs habe ich meinen Dienst so geregelt, dass ich zu 95 % an diesem Tag frei habe.

Dann kannst Du Dich ja vollumfänglich um die Hausaufgaben Deines Kindes kümmern.  🙂

Aber nicht zu früh gefreut: Viele Richter folgen dieser blödsinnigen Argumentation. So wurde mir damals auch der Mittwochnachmittag mit der gleichen Argumentation genommen. Ich bekam dann alle 14 Tage einen Montagnachmittag zugebilligt, der auf ein Wochenende fiel, an der kein Umgang stattfand. Ausserdem ein Telefonat an jedem Mittwochabend, der auf einen Montag folgte, an dem kein Umgangsnachmittag war und zwar um exakt 19.00 Uhr (19.05 Uhr war zu spät!). Ich weigere mich, so etwas zu akzeptieren!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 16:42
(@phantix)
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Na prima, ist schon toll was für Richter hier in Deutschland über das Kindeswohl entscheiden. Schade, dass wir nicht in der Türkei leben, da gäbe es solche Diskussionen nicht.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 16:53
(@patchen)
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Hallo Uli,

auch wenn wir bei Vatersein.de sind, geht's doch auch darum, nicht alles sofort zum Anwalt etc. zu bringen, sondern vielleicht auch mal die andere Seite zu sehen...macht die Kompromißfindung einfacher  🙂

Und übrigens habe ich nicht geschrieben, daß der Mittwoch wegfallen soll (selektives Lesen?!) sondern im Gegenteil, das - wenn alles geregelt ist, genug Zeit und Ruhe, damit das Kind Hausaufgaben machen kann - der Mittwoch erhalten bleiben soll! (Auch wenn ich eine KM bin, heißt das nicht, daß ich aufgrund meiner zweier x-Chromosomen Umgangsvereitelung unterstütze  :wink:)

Wenn du das alles gewährleisten kannst - wobei ja ihr Stiefbruder auch in die Schule kommen müsste oder sogar schon drin ist - dann sehe ich keinen Grund, warum der Mittwoch wegfallen sollte.

Und Schule ist in der Tat gerade am Anfang anstrengend, weil es ein völlig neuer Abschnitt ist und Kinder sich dann daran gewöhnen müssen, daß sie sich nach den Pausen wieder konzentrieren müssen (ist ja im KiGa etwas anders geregelt). 

@Phantix: ich würde an deiner Stelle trotzdem nochmal eine Mediation anleiern, 1. macht es einen guten Eindruck beim JA/FamGericht, weil du offensichtlich an einer harmonischen Lösung interessiert bist und 2. hat sie die Mediation kurz nach eurer Trennung abgebrochen - vermutlich war sie noch verletzt aufgrund eurer Trennung und dem Umstand, daß du relativ zeitnah eine neue Beziehung samt Kind hattest. Falls sie jetzt immer noch nicht bereit ist, disqualifiziert sie sich ohnehin.

Gruß

Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 11:37
 Uli
(@Uli)

Hallo Patchen,

ich denke schon, dass ich richtig lesen kann. Phantix Ex möchte im Hinblick auf die Einschulung den Nachmittagsumgang gestrichen wissen! Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sie damit durchkommen wird. Hierfür kann ich keine Lanze brechen. Wenn ich das richtig herausgelesen habe, ist diesbezüglich bereits Antrag gestellt. Wo bleibt hier noch der Raum für eine Mediation, die ich, so wie Du, begrüßen würde!

(Auch wenn ich eine KM bin, heißt das nicht, daß ich aufgrund meiner zweier x-Chromosomen Umgangsvereitelung unterstütze  :wink:)

Immerhin haben die beiden X-Chromosomen bewirkt, dass Du KM bist und nicht KV!  😉

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 12:40
(@patchen)
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Hi Uli,

Mit der Lanze meinte ich den Umstand, daß die KM sich wohl -zuviele-Gedanken um den neuen Lebensabschnitt der Tochter macht und deshalb den Mittwoch streichen lassen will. Die (irrationale)Angst, dass es fürs Kind zuviel wird - die kann ich ein Stück weit nachvollziehen, nicht aber, daß ein Tag gestrichen wird, obwohl Phantix 1. Mittwochs frei hat und 2. somit auch die Zeit, um mit ihr zu lernen und mit ihr zu spielen, zu sporteln whatever...  🙂

Das Gen "Umgangsverweigerung" ist auch auf dem Y-Chromosom vorhanden - kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten  😡

Ich würde sagen, das ist einfach eine Charakterschwäche, die geschlechtsneutral ist.  :crash:

Grüsse Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 13:51
 Uli
(@Uli)

Das Gen "Umgangsverweigerung" ist auch auf dem Y-Chromosom vorhanden - kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten    😡

Ich würde sagen, das ist einfach eine Charakterschwäche, die geschlechtsneutral ist.    :crash:

Ich hoffe Du hast bemerkt, dass mein Bildchen mit den beiden X-Chromosomen ein Spaß sein sollte !?  :redhead:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 13:59




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Wo Ihr hier so fleißig Lanzen brecht, da misch ich dann auch mal mit:

Die (irrationale) Angst, dass es fürs Kind zuviel wird - die kann ich ein Stück weit nachvollziehen,

Also sobald unsere Kids in der Schule sind, wird der Umgang mit dem Papa zu viel? Is ja klar - mit einem Elternteil zweiter Klasse bedeutet Umgang unter der Woche für ein Schulkind natürlich eine hohe Belastung, welche -selbstverständlich- abzuschaffen ist. Gaaaaanz toll!

Ich für meinen Teil kann rechnen, schreiben und Hausaufgaben machen kann ich auch. Denke das können ALLE Väter, die sich hier im Forum tummeln. Außerdem denke ich, daß es für ein Kind, welches seinen Vater sehr liebt und dennoch nicht sehen darf -weil Mama meint es wäre nicht gut- doppelt schwer ist in der Schule Fuß zu fassen.

Milan ... mitllerweile berufsmäßig verständnislos

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 14:44
(@patchen)
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@ Uli: bei dir schon...  😉

@ milan: vielleicht kannst du dir auch nochmal meine Posts in Gänze durchlesen und dann (ab)urteilen? Wäre lieb  :puzz:

Es ist nämlich sehr schade, wenn man Sätze aus dem Zusammenhang reißt - diese dann als die - selbst vom Lesenden interpretierte - Meinung des Schreibenden darstellt und dann noch völlig gereizt/verständnislos reagiert. 

Grüsse

Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 14:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kann aus Erfahrung sagen, dass meine Große keine Probleme hatte sich in den Schulalltag einzufinden. Meine Kleine hingegen war die ersten 4 Wochen einfach erschöpft. Ihr liegt das ruhigsitzen nicht. Das war richtig anstrengend. Aber danach ging das auch. Und von daher sehe ich - je nach Kind - schon eine gewisse Eingewöhnungszeit. Und danach kann der Umgang in der Woche doch wieder aufgenommen werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 10:41
(@riviera)

Hi,

prinzipiell ist es für ein Kind dann eine Belastung, wenn dies seitens eines ETs gemacht/produziert wird.

Wenn man, und mein Ex und ich haben das so praktiziert !!!, das als Normalität lebt, dann ist es für das Kind eine Bereicherung. Lernen mit beiden ETs ist gut, denn im Normalfall ergänzen sie sich.

Die erste Klasse mag neu sein, aber nur weil das Thema Schule neu ist und nicht etwa die nun folgende große schulische Lernbelastung eintritt. Beide ETs können hier hilfreich zur Seite stehen.
Man sollte die Tage, die in der Woche dann zusätzlich an "Umgang" anfallen auch entsprechend nutzen.

Gut ist, wenn unter den ETs Regelungen klar sind. Das heißt nicht, jeder muss so agieren wie nur einer es will, sondern beide sollten darüber Bescheid wissen wie der andere es macht.

Unser Kind ist immer gut damit gefahren, für sie war es nie eine Belastung. Sie konnte mehr Zeit mit beiden Elternteilen verbringen und beide Elternteile wußten immer was in der Schule los ist.

Belastungen erfährt das Kind einzig durch das Verhalten der Eltern, nicht durch Schule, Kita oder ähnliches.

Ich finde es bedauerlich, wenn ein ET meint, ein zusätzlicher Tag solle wegfallen wegen Schule, das wäre nicht gut fürs Kind, aber man dem Kind zumutet, die bestehenden Regelungen wiederholt abzuändern und folglicher Weise auch noch Zeiten mit dem getrenntlebenden ET einfach streichen will, weil es ja noch die 14-tägigen WEs gibt.

Wie antik Deutschland hier ist, sehen wir, wenn wir nach anderen Ländern kucken, die Umgang tatsächlich fördern und Eltern ihre Pflichten ausleben lassen!

Vermutlich wird man dir den Tag wegnehmen, es sei denn du hast einen Richter (sofern es vor Gerich geht) der sich mal drei Gedanken mehr macht, als nur den fadenscheinigen Argumenten einer Mutter zu folgen.

Suche nach den Vorteilen, begründe diese und hoffe.

Es grüßt, riviera----die weiß, dass nur die ETs selbst Belastungen für ein Kind schaffen, wenn sie es draufanlegen!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 11:33
(@cori-ma)
Schon was gesagt Registriert

Belastungen erfährt das Kind einzig durch das Verhalten der Eltern, nicht durch Schule, Kita oder ähnliches.

Aye, das kann ich voll und ganz bestätigen. Auch ein KiGa-Kind ist mittags nicht immer zum Durchstarten aufgelegt. Aber ich kenne die säckeweise Argumente, die Madame vorbringen wird: es ist zu anstrengend, der Vater ist nicht einfühlsam genug, der Vater hat einen anderen Lernstil und nur Madames ist der Richtige... außerdem wäre es ja irgendwie "doof", wenn der Vater von Anfang an in Kontakt mit Schule, Lehrer(in) und Mit-Schüler-Eltern träte... kenne ich, kenne ich.

Im Prinzip kann ich dir auch nur empfehlen: sammle sachlich-gute Argumente (kannst du eigentlich nachweisen, dass du Mittwochs frei hast?) und wappne dich für den Ernstfall: ein X-Chromosom mehr macht aus jeder Mutter eine Heilige... und das, wo der Katholizismus doch nur noch in Bayern... aber lassen wir das  :redhead:

Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 20:56
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

also die Mediation hat etwa 2 Jahre nach der Trennung stattgefunden. Die KM hat es bis jetzt immer wíeder versucht, den Kontakt KV/Kind zu stören. Dem Jugendamt gegenüber bin ich immer und immer wieder auf die Füsse getreten und habe über Vorkommnisse berichtet. Reaktion: Keine.

Ich bin jedenfalls zuversichtlich und kann mir nicht vorstellen,  dass der Mittwoch gecancelt wird. Die Argumentation der KM ist lächerlich. Auch das Gespräch mit dem Jugendamt, dass im Vorfeld stattfand macht mich eher zuversichtlich, da dort auch gesagt wurde, es sei besser, wenn das Kind "guten" Kontakt zum Vater hat.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 02:33
(@riviera)

Hi,

deine guten Hoffnungen in Ehren, aber denkst du das der Spruch "guter Kontakt zum Vater" unbedingt bedeutet, dass euch dieser Tag erhalten bleibt?

Das Jugendamt wird den Teufel tun, dir offen zu sagen, welche Meinung es denn hat. Wann tun sie dies denn? Lediglich dann, wenn sie merken man will ihnen an die Karre.

Sei vorsichtig mit deiner Hoffnung, gehe behutsam damit um, dann sind Verletzugen etc nicht ganz so heftig.

Aus deiner Sicht mag die Argumentation der Mutter (schon wieder lese ich KM-was soll das eigentlich?) lächerlich sein und da stimme ich bestimmt auch mit dir überein. Nur, auf deine kommt es leider nicht wirklich an.
Wenn du tatsächlich grünes Licht bekommst vom JA dann ist es schon mal gut, aber die Entscheidung liegt letztlich beim Richter, der meist denkt (scheinbar), dass das was Mama meint (weil sie ja das Kind so gut kennt und weil er selbst das auch so sieht, auch wenns keiner versteht) "ok, machen wirs halt so, guter Kontakt kann man auch am WE alle 14 Tage haben, bla, bla".

Nicht, dass du nichts tun kannst, aber deine Argumente müssen de facto stichhaltig sein und so aussehen, dass es nicht nur keinen Sinn macht den Tag zu streichen (den Sinn findet man schon wenn man ihn sucht), sondern dass es absolut positiv ist, wenn dieser Tag beibehalten wird.
Sozusagen das Pferd positiv satteln.

Da ich das selbst erlebt habe, kann ich dir nichts anderes sagen. Die Streichung von Umgang ist normal bei Gericht, immer zum Wohl des Kindes natürlich.

Bereite dich gut vor, bespreche Vor- und Nachteile, auch mit anderen Eltern, frag nach, was man Gutes tun kann etc.
Heißt, nicht nur nach der rechtlichen Seite kucken, sondern ganz bewußt auf das menschliche an dieser Sache.

Ich drück euch ganz dolle die Daumen, denn es ist eine Bereicherung fürs Kind, wenn man es lebt, es das Kind so leben lässt.

Gruß, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 11:26
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

So, nun kann ich mehr berichten:
Meine Ex hat beim Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragt ....

Daraufhin hat der verhandelnde Richter wie folgt reagiert:
Eine Gewährung von Prozesskostenbeihilfe kommt mangels Erfolgsaussicht des Antrages vom XX.XX.XXXX nicht in Betracht (§114 ZPO).
Es ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar wieso allein die Tatsache, dass das Kind schulpflichtig geworden ist, zu einer Abänderung des Umgangfsrechts führen soll, wenn dieses nicht mit dem Stundenplan kollidiert und das Kind eine eventuell erforderliche Erholungsphase nicht auch bei seinem Vater haben soll.

XXXXX XXXXX
Direktor des Amtsgerichts

Tja, mein ANwalt meinte, dass nun der Gegenanwalt raten wird, dass der Antrag zurückgenommen wird, da er keine Aussicht auf Erfolg hat. In einer Hauptverhandlung würde nichts Anderes dabei rauskommen.

MfG
Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 00:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein weiser Richter. Und, hübscher Nebeneffekt: RAs können für die PKH-Prüfung eine Gebühr in Rechnung stellen. Vielleicht wird das der Ex eine Lehre sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 10:53
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Ist ja alles Gut und Schön, bloss wer zahlt mir meine entstandenen Anwaltskosten ? Auf denen bleibe ich nämlich sitzen 🙁

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 15:21