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Umgangsregelung via Excel Tabelle Vorlage

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(@fruchteis)
Registriert

Ja, natürlich. Ab jetzt ALLES schriftlich!

W. 🙂

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Geschrieben : 14.04.2013 16:45
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich habe meinen jetzigen entwurf plus Anschreiben im sonderfallforum hinterlegt.

Vielen dank im voraus.

LG
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2013 00:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Der Wildlachs hat zur Zeit keinen Zugang zu deinem Sonderfallforum.
Wenn du ihn dabei haben möchtest, kannst du Deep Thought oder oldie eine PN schicken mit der bitte, ihm Zugang zu verschaffen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 08:54
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Moin Beppo,

Danke für diese Info!

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Themenstarter Geschrieben : 15.04.2013 09:03
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallöchen zusammen,

Meine EX hat mittlerweile eine Regelung von mir erhalten, ich habe ihr eine 14 Tage Frist gesetzt, diese läuft am Dienstag ab. Sie selber bat um Aufschub und meinte das Sie es bis dahin nicht schafft, und ich solle jetzt nicht zum Jugendamt rennen, ich möchte ja kein Unmensch sein und habe es gewährt. Nun die Frage, soll ich ihr etwas schreiben und um maximal 10Tage verlängerung gewähren und dann is aber schluss oder wie würdet ihr das ganze händeln.? Ich möchte nicht das Sie mir auf der Nase herum tanzt.

Das Sie mit der Regelung nicht einverstanden ist, zeigt Sie schon indem Sie es einfach verlängert.

Welche Ideen habt ihr, was ich ihr schreiben könnte damit Sie sich in den nächsten Tagen bewegt daran zu arbeiten!?

Danke
Papalein

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2013 09:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag sie an welcher Stelle sie ein Problem sieht.
Dann erfährst du auch gleich, ob sie sich überhaupt schon damit auseinander gesetzt hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 06.05.2013 09:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn die Vermutung ggf. valide ist, dass KM Aufschub haben will, weil sie sich entweder gar nicht damit beschäftigt hat/ beschäftigen will oder einer ihrer Einflüsterer die Zeit braucht, ist die Bitte um Aufschub nur legitim. Du solltest also etwas Aufschub gewähren - bei der ursprünglichen Frist von 14 Tagen - max 7 (vielleicht 10) Tage. Im Anbetracht der Feiertage sollte dies möglich sein.

Das ganze verpackt in ein paar nette Zeilen, zugleich - wie Beppo vorschlug - mit dem Angebot Unklarheiten direkt zu erläutern. Wenn ihr sprechen könnt, ggf. das Angbeot sogar persönlich/ telefonisch machen!

Gruss, Toto 

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Geschrieben : 06.05.2013 10:04
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnell Antwort. Persönlich wie auch per Telefon werde ich grundsätzlich von ihr abgewiesen, daher geht es nur in dieser Form.

Das mit den 7-10 Tagen Aufschub hört sich sehr gut an.
Tito du kannst es immer gut verpacken in einem Text, kannst du mit ein Beispiel schreiben so das ich es nach meinen Zeilen ändern kann?

Ich dachte mir zb. Wenn ich schreibe.

Auf deinem Wunsch hin, diese angemessene Frist bis zum 7.may 2013 zu verlängern, komme ich gerne entgegen! Ich gebe dir nun einen Aufschub um 10 tag bis zum 17.May 2013! Einen weiteren Aufschub kann in nicht gewähren!

Sollte etwas unklar sein oder du fragen haben, kannst du dich Zwischendurch Auch per Telefon bei mir melden.

Lg

Ungefähr so oder was meint ihr?

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2013 11:47
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

In Vorahnung hatte ich oben angeregt, den Vorschlag gleichzeitig Mutter und JAmt vorzulegen.
Auf den Wunsch der Mutter würde ich so eingehen:

"Hallo (Beste Mutter),

vielen Dank für die Eingangbestätigung meines Vorschlages zur Regelung des Umgangs.

Mir ist guter Kontakt von (Kind) zu beiden Eltern und eine rasche Fixierung einer Regelung sehr wichtig.

Ich habe den Dir vorliegenden Vorschlag auch ans Jugendamt mit der Bitte geschickt, uns Eltern zu unterstützen. Ich rechne jeden Tag mit einer Einladung zu einem gemeinsamen Termin.

In der Zwischenzeit erhalte ich gern Deine Anregungen und Vorschläge für eine Elternvereinbarung zum Umgangsrecht von (Kind).

Liebe Grüße
"          

'Frist', 'Aufschub', 'gewähren' usw. usf.  sind Vokabeln von Anwälten und mit Ämtern, nix für Eltern.  😉

Ansonsten immer freundlich sein und fest in den Zielen und Ansichten.

W.

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Geschrieben : 06.05.2013 13:10
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Naja eine Eingangbestätigung meines Vorschlages zur Regelung des Umgangs gab es nicht, zumindest nicht schriftlich. Sie hat lediglich gesagt dasSie keine Zeit im moment dazu hat, weil Sie viele Termine hat und bat darum jetzt nicht etwas zu machen, damit meint Sie zum JA zu gehen.

Ich wollte keinen großen Druck auf Sie ausüben, sondern erstmal ohne dem JA mit ihr zu arbeiten, habe aber geschrieben das wenn wir keine einigung erziehen bzw. uns nicht an einen Tisch setzen, ich das JA davon in Kenntnis setzen werde und um Vermittlung bitte. Ich denke davor hat Sie Angst.

Warum nehme ich derzeit noch Abstand zum JA? Ich denke weil wenn man die einmal im Boot hat, sind die Drinne, mei Anwalt sdagte mir es ist wichtig erst mal noch mal einen Brief an die Mutter zu schicken mit Fristsetzung und dann abwarten was passiert, erst dann wenn man sich eben nicht einigen kann oder Sie ablehnt, das JA um Hilfe bitten, funktioniert auch das nicht kommen die Anwälte ins Spiel und dann eben das Gericht.

Ich könnte natürlich hingehen und das JA über den Brief telefonisch informieren und denen über den Aufschub berichten und fragen ob die eine Mail mit dem Brief und der Regelung haben möchten und was die vorschlagen was zu tun ist?

Dein Brief Wildlachs ist wie immer sehr nett und gut beschrieben, das mit dem JA würde ich dennoch erst mal rauslassen und schritt für Schritt gehen wollen, also uihr diese 7-10 Tage gewähren und in dem Schreiben intregieren, wenn bis dahin keine Einigung erzielt werden konnte, eben extere Hilfe nötig ist.
Ich möchte natürlich das Sie mir nicht auf der Nase herum tanzt und Sie merkt das ich die Dinge konsequent durchziehe.

LG,
Papalein

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2013 14:37




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In enger Anlehnung an Wildlachs:

"Hallo (Beste Mutter),

Du hattest nach Erhalt meines Vorschlags zur Umgangsregelung um einen Aufschub gebeten, um eine qualifizierte Rückmeldung geben zu können.

Mir ist guter und verlässlicher Kontakt von (Kind) zu beiden Eltern wichtig, weshalb wir  zeitnah  eine Regelung fixieren sollten. Ich denke, dass dazu bis kommenden Dienstag, den 14.Mai eine Antwort von Dir vorliegen sollte, über die wir uns dann unverzüglich bis spätestens zum Pfingstwochenende (19./.20. Mai) austauschen sollten.

Ich habe den Dir vorliegenden Vorschlag auch ans Jugendamt mit der Bitte geschickt, uns Eltern zu unterstützen. Ich rechne jeden Tag mit einer Einladung zu einem gemeinsamen Termin. [??]

Solltest Du nach Durchsicht mit dem Entwurf einverstanden sein, bitte ich Dich, um eine möglichst schnelle Rückmeldung.
Solltest Du Fragen zu den von mir vorgeschlagenen Regelungen haben, lass es mich bitte wissen.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2013 22:19
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Das sieht doch klasse aus, eine Mischung aus Wildlachs und Toto, super. Vielen Dank, werde berichten!

LG,
Papalein

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 00:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde nur noch eines ändern:

Solltest Du nach Durchsicht mit dem Entwurf einverstanden sein, bitte ich Dich, um eine möglichst schnelle Rückmeldung.
Solltest Du Fragen zu den von mir vorgeschlagenen Regelungen haben, lass es mich bitte wissen.

Wenn ich bis zum xx.xx.2013 nichts von dir höre gehe ich davon aus, dass du mit dem Vorschlag einverstanden bist und wir die Reglung so umsetzen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 00:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde nur noch eines ändern:
Solltest Du nach Durchsicht mit dem Entwurf einverstanden sein, bitte ich Dich, um eine möglichst schnelle Rückmeldung.
Solltest Du Fragen zu den von mir vorgeschlagenen Regelungen haben, lass es mich bitte wissen.

Wenn ich bis zum xx.xx.2013 nichts von dir höre gehe ich davon aus, dass du mit dem Vorschlag einverstanden bist und wir die Reglung so umsetzen.

Oft ist dieser Weg sicherlich erfolgsversprechend. In diesem Fall aber, bei dem ein Mitwirken der KM bei der Umsetzung der Vereinbarung, mindestens aber die Unterschrift erforderlich ist, hilft es mE nicht weiter. Es muss weiterhin im Raum stehen bleiben, dass im Fall, dass es keine Reaktion gibt, das JA als nä Eskalationsstufe im sog. Umgangs3sprung  folgt.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 00:21
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten! Mal sehen wie sie reagiert!

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 16:55
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Man sieht wie Madame drauf ist! Heute habe ich meinen Sohn, übrigens gestern abgeholt. Da ich Freitag also morgen frei habe, hat sie sich das ganze wie immer offen gelassen und vor ein paar Tagen gesagt, kannst ihn Mittwoch Abend abholen wie immer und den vatertag haben, entweder du bringst ihn dann abends Bettfertig zurück oder er bleibt noch bei dir und sie würde Bescheid geben.

Gestern habe ich ihn abgeholt und wie immer wenn sie beleidigt ist, vermeidet sie jeglichen Kontakt, schickt sohnemann runter und keiner weiß wie lange Sohnemann bei mir bleibt! Ich habe ihr eine freundliche SMS geschrieben wann er zurück soll um Planen zu können. Keine Antwort! Dann heute wie wir von der Kirmes kamen rief sie den kleinen an, mich wollte sie nicht sprechen und hat dem kleinen die Wahl erlassen ob er bei mir bleiben möchte oder nicht! Wie zu erwarten wollte er bei mir bleiben was auch ok ist. Sie hat mit meinem Sohn die Rückgabe zeit mittags mit ihm besprochen und ihm gesagt, das er morgen in den Kindergarten soll, er solle mir das ausrichten. Zudem soll ich ihn zu dem von ihr bestimmten zeit draußen vor der Türe lassen, er kann selber hin gehen, sie möchte keinen Kontakt!

Zum einen das übliche sie hält mich hin, redet nicht mit mir über den Umgang sondern mit meinem Sohn! Das war schon sehr oft der fall! Sie bestimmt meine freie zeit mit meinem sohnemann und sagt ihm er solle morgen an dem brückentag in den Kindergarten, das ist doch alles kinderkram!

Zum einen hat sie einen anwaltsbrief erhalten mit dem sie sicherlich nicht zufrieden ist und auch das ich die Frist bis Dienstag wie hier besprochen gesetzt habe was die umgangsregelung betrifft. Denke das ist der Grund!

Was soll man da machen, bin über Tipps sehr dankbar!

Lg
Papalein

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Themenstarter Geschrieben : 09.05.2013 14:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was soll man da machen, bin über Tipps sehr dankbar!

zuallererst sofort damit aufhören, ein Kindergartenkind (!) als Sprachrohr zwischen offensichtlich kommunikationsgestörten Eltern zu benutzen!

Eine Notwendigkeit, ständig wegen allem und jedem um Erlaubnis zu fragen, besteht ebenfalls nicht. Erwachsene Eltern machen klare Ansagen ("...ich bringe Sohnemann am X-Tag gegen Y Uhr zurück...") und haben nicht ständig wegen irgendwas die Hosen voll.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2013 15:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Sage oder schreibe ihr, dass sie das unterlassen soll.
Solche Ding sind nicht über das Kind auzutauschen.
Du wirst keinerlei "Anweisungen" die durch ihn an dich heran getragen werden sollen, befolgen oder auch nur zur Kenntnis nehmen.

Außerdem solltest du deine Umgangsregelung anwenden, solange sie ihr nicht ausdrücklich widerspricht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2013 15:22
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Das werde ich Ihr schriftlich geben müssen. Ich muss es so schreiben das kein Vorwurf herauszulesen ist, aber bestimmend .

Natürlich muss ich bestimmender werden, bisher war ich aber immer freundlich nett und fair zu ihr und so als ihr was nicht passt, ist sie beleidigt, blockiert sie und kommuniziert als Sprachrohr wieder über unser Kind u d ja da muss mal etwas gesagt werden und das am besten schriftlich da die Dame noch reden will.

Ganz ehrlich ich rede mit ihr, doch sie hört mir nicht zu, deshalb kann man Nicht davon ausgehen das beide Eltern kommunikationsgestört sind weil im er einer blockiert, aber ich nehme die Kritik gerne an.

Lg
Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2013 16:11
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Sollte ich evt. einen Termin beim JA machen wg der endgültigen Klärung der Umgangsregelung oder besser warten bis die Aufschubfrist abgelauen ist?

Wenn ich beim JA anrufe, könnte ich ganz ruhig den Ablauf dieses Wochenendes beschreiben und fragen ob die mir einen Termin geben können.

Wie würdet ihr das machen? Spontan würde ich sagen die Frist abwarten und die Füße bis dahin still halten, aber ihr schriftlich mitteilen das unser Kind nicht als Sprachrohr zwischen uns benutzt wird, sondern wenn Klärung besteht Sie doch bitte die direkte Kommunikation zu mir wählen soll.

ICh weiß das Sie mich provozieren möchte und sicherlich auf Reaktion auf irgendeiner Art wartet, das ist so oder so futter für Sie weiter zu machen, aber langsam müssen fakten geschaffen werden, so geht das nicht.

Worauf sollte man bei der Kommunikation mit dem JA achten?

LG,
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2013 21:05




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