Hi Papalein,
die zweite Schulferienhälfte sollte dort liegen, wo mit der Schule der Alltag wieder beginnt.
Erfahrungsgemäß sind die elterlichen Regime verschieden und Kinder benötigen eine gewisse Zeit zur Anpassung. Der Alltagselternteil kann die Kids besser Re-Adaptieren.
Vielleicht haben wir uns gegenseitig mißverstanden.
Meinen Entwurf sieht den Wechsel so vor:
Mutter Weihnachten komplett
Vater Jahreswechsel
Mutter Ostern komplett
Vater Pfingsten komplett
Darauf folgend dann umgekehrt.
Ich persönlich halte nichts von einer Zerstückelung, besser komplett im Wechsel.
Was diese Krankgeschichten betrifft: Nicht alle Möglichkeiten lassen sich denken, erfassen und exakt regeln. Es muß eine gewisse Unbestimmtheit bleiben, zu der die Eltern dann zum Hörer greifen und klären müssen, wie aufzulösen ist.
W.
Hi Wildlachs,
Dsa mit der Schulferienhälfte ist richtig, das sehe ich auch so. Ich denke das kann man bei den Schulferien so machen das die Kindsmutter immer den zweiten Dreiwochenblock beansprucht und der KV enben den ersten, wichtig kist das beide planen können, Urlaub buchen, auf der Arbeit Urlaub zeitig einreichen was in meiner Firma z.b. bis Anfang Januar erledigt seun MUSS.
Das JA z.b. sagt das die übliche regelung bei kleinen Kinder so ist, das man sich Ostern/Herbst ferien und auch Weihnachten teilt, weil das Kind mit beiden Eltern in jedem Jahr in der Regel Ostern feiern kann und auch die Ferien hälfig teilen, so hat das Kind in jedem Jahr gleiche Zeitblöcke mit jedem ET, ich persönlich finde es so auch besser.
Weihnachten ist immer so eine Sache, alles ist verhandelbar, selbst wenn die KM sagt nein jedes Jahr möchte Sie Heiligabend haben, dann machen wir das eben so und jedes Jahr nehem ich den 1 Weihnachtstag und dann eben im Wechsel pro Jahr Sylvester und Neujahr. Ich denke weihnachten ist komplizierter.
In einem Jahr so wie du es aufgeschrieben hast komplett Weihnachten und komplett Ostern bei der Mutter, halte ich nicht für gut, wo ist denn da eine faire regelung?
Es würde die KM aber auch nicht eingehen, es sei denn es wäre immer so!
Es lässt sich nicht alles planen und genau dann muss man eben zum Hörer greifen, das ist so. Das wichtigste versuche ich in diese regelung zu intregieren.
LG,
PapaLein
Moin.
Zunächst:
Nicht alle Möglichkeiten lassen sich denken, erfassen und exakt regeln. Es muß eine gewisse Unbestimmtheit bleiben, zu der die Eltern dann zum Hörer greifen und klären müssen, wie aufzulösen ist.
Richtig ist: Nicht alle Ausnahmen sind zu erfassen! (da ist der Entwurf schon viel besser geworden). Allerdings darf die Unbestimmtheit nicht zu Auslegungsfragen im Regelumgang und der Ferienregelung führen. Das endet bei dieser KM iVm mit diesem KV im Desaster!
Dennoch: die Ausnahmeregelung im Krankheitsfall sollte raus! Du hast Umgang von Mi Nachmittag bis Do morgens - dh in erster Linie hat KM für die Krankheitsbereuung zu sorgen. Faktisch wird es doch aber so sein, dass - wenn das Kind bei Dir krank wird - ihr Euch abstimmt, ob Du es am Do Morgen zurück bringst oder die Betreuung (netterweise :wink:) übernehmen kannst. Und ist das Kind bereits vorher krank, wird der Mittwochs Umgang vermutlich (sinnvollerweise) ausfallen. All das braucht aber nicht festgehalten zu werden.
Das war bisher bei uns klar, aber auch hiermit kann KM ein Schnippchen schlagen, warum? Weil außerhalb der Schulferien auch bedeuten könnte, das ich wenn ich meinen Ferienblock habe, hiermit der in unserem Fall Mittwoch wegfällt, das ist natürlich Auslegungssache, aber Sie ist so!
Verstehe ich nicht! In jedem sollte in die Vereinbarung (zur Klarstellung), dass während Ferienumgang (bzw. den Ferienzeiten der KM) der regelm WE- und Mittwochsumgang ruht! Weiter wäre noch festzuhalten, wann die jew. Ferienregelung beginnt, wenn Freitags der letzte Schultag ist (Freitags? Samstags? Nach dem UmgangsWE?)
die zweite Schulferienhälfte sollte dort liegen, wo mit der Schule der Alltag wieder beginnt.
Erfahrungsgemäß sind die elterlichen Regime verschieden und Kinder benötigen eine gewisse Zeit zur Anpassung. Der Alltagselternteil kann die Kids besser Re-Adaptieren.
Das ist gut - genauso kann aber gekontert werden, dass in der ersten Sommerferienhälfte das Wetter aber immer besser ist :knockout: oder die Preise geringer... Ich würde im Sommer durchwechseln.
Anders im Herbsst und Ostern (hängt ein wenig vom Bundesland und den regelm. Ferienterminen ab): Wenn zB Ostern immer in der Mitte Dr Ferien liegt, dann würde ich einen fixen Wechsel am OsterMo vereinbaren zB. Und dann Osterso immer bei KV und Ostermo bei KM - oder umgekehrt.
Zu den Winterferien wenn ich das richtig lese würde ein Jahr der KV komplett Weihnachten erhalten und ein Jahr komplett die KM, umsetzbar wird dies nicht sein in unserem Fall, weil KM natürlich mit unserem Kind genau wie ich auch Weihnachten feiern möchte, allerdings möchte KM die Weihnachtsfeiertage jedes Jahr gleich halten, also KM immer Heiligabend und 2ter Weihnachtsfeiertag und Neujahr, KV 1.Weihnachtsfeiertag und Sylvester….so geht das aber nicht finde ich.
Ich würde die kurzen Wechsel auch nicht unbedingt machen - da hat letztlich niemand was von, alle nur Stress. Deshalb so ähnlich wie Wildlachs es vorschlägt, abwechselnd zB immer Wechsel am Morgen des zweiten Feiertags und dann wieder Neujahr. Und ganz ehrlich, wenn KM zickt, dann gib ihr Heiligabend und den 1 Feiertag jedes Jahr und bei Dir gibt es immer am 2. Feiertag Bescherung - who cares? Dafür kannst Du dann jedes Jahr Silvester mit dem Kind feiern. 😉
Gruss, Toto
Richtig ist: Nicht alle Ausnahmen sind zu erfassen! (da ist der Entwurf schon viel besser geworden). Allerdings darf die Unbestimmtheit nicht zu Auslegungsfragen im Regelumgang und der Ferienregelung führen. Das endet bei dieser KM iVm mit diesem KV im Desaster!
vieles sind Selbstverständlichkeiten und genau da liegt eben das Problem, siehe Telefonkontakte und Klamotten und andere Dinge, aber da habe ich einen Rückzieer gemacht.
Dennoch: die Ausnahmeregelung im Krankheitsfall sollte raus! Du hast Umgang von Mi Nachmittag bis Do morgens - dh in erster Linie hat KM für die Krankheitsbereuung zu sorgen. Faktisch wird es doch aber so sein, dass - wenn das Kind bei Dir krank wird - ihr Euch abstimmt, ob Du es am Do Morgen zurück bringst oder die Betreuung (netterweise ) übernehmen kannst. Und ist das Kind bereits vorher krank, wird der Mittwochs Umgang vermutlich (sinnvollerweise) ausfallen. All das braucht aber nicht festgehalten zu werden.
Gut das stimmt wohl, wird das Kind bei mir krank betreue ich ihn in dieser Zeit sowieso, wenn Kind vorher krank könnte je nach schwere der Krankheit ein UGT ausfallen. Ich denke für den einen Abend muss man da kein fass aufmachen, beim Umgangswochenende, da denke ich wenn Kind krank und nicht unbedingt 40° Fieber, dann kann das Kind aucbei mir situationsangemessen betreut werden. Auch hier würde die KM sonst sagen, na die Pflichten übernimmst du wohl nicht, doch das tue ich und er war schon oft krank und dann war er bei mir wenn das Umgangswochenende bei mir war. Also raus mit der Ausnahme.
Verstehe ich nicht! In jedem sollte in die Vereinbarung (zur Klarstellung), dass während Ferienumgang (bzw. den Ferienzeiten der KM) der regelm WE- und Mittwochsumgang ruht! Weiter wäre noch festzuhalten, wann die jew. Ferienregelung beginnt, wenn Freitags der letzte Schultag ist (Freitags? Samstags? Nach dem UmgangsWE?)
Genau so sehe ich es auch, ich habe mich falsch ausgedrückt, denn KM dachte bisher, das diese WE und der Abend in der Woche zu Ferienzeiten weiterlaufen.
Wenn Freitags der letzte Schultag ist und KM Umgang hat, finde ich sollte es so weiterlaufen und wenn dann im Anschluss die Ferien mit dem Papa beginnen, kann man sagen Sonntag 18Uhr abholung bei der KM, bisher gab es denn Fall noch nicht, weil der ET der Umgang hatte vor den Ferien auch die Ferien im Anschluss hatte, bisher passte es ganz gut so.
Es ist aber trotzdem festzuhalten dein Text: Während des Ferienumgangs entfallen die regelmäßigen Umgänge.
Den zweiten Punkt, das ist schwierig in der UGR zu regeln und eher abstimmungssache, wie soll man da einen Text verfassen, hat jemand dazu eine IDEE?
Das ist gut - genauso kann aber gekontert werden, dass in der ersten Sommerferienhälfte das Wetter aber immer besser ist c oder die Preise geringer... Ich würde im Sommer durchwechseln.
Anders im Herbsst und Ostern (hängt ein wenig vom Bundesland und den regelm. Ferienterminen ab): Wenn zB Ostern immer in der Mitte Dr Ferien liegt, dann würde ich einen fixen Wechsel am OsterMo vereinbaren zB. Und dann Osterso immer bei KV und Ostermo bei KM - oder umgekehrt.
So habe ich auch gedacht, durchwechseln, wobei ich mit dem Vorschlag von Wildlachs auch keine Probleme hätte wenn diese fixiert werden, dann ist es egal ob KM schreit und sagt Wetter ist besser oder sowas.
Bei uns ist liegt Ostern genau in der Mitte, daher ist dein Vorschlag sowie es in der jetzigen regelung mit dem Wechsel steht, gut.
Ich würde die kurzen Wechsel auch nicht unbedingt machen - da hat letztlich niemand was von, alle nur Stress. Deshalb so ähnlich wie Wildlachs es vorschlägt, abwechselnd zB immer Wechsel am Morgen des zweiten Feiertags und dann wieder Neujahr. Und ganz ehrlich, wenn KM zickt, dann gib ihr Heiligabend und den 1 Feiertag jedes Jahr und bei Dir gibt es immer am 2. Feiertag Bescherung - who cares? Dafür kannst Du dann jedes Jahr Silvester mit dem Kind feiern
Also letztes Jahr war es bei uns so, das KM Heiligabend und den 2ten weihnachtstag und Neujahr hatte und die Winterferien danach.
Ich hatte den ersten Weihnachtstag und den rest der Woche bis sylvester, das war okay für mich und wenn das jedes jahr so ist wie Sie es sich wünscht, ist es auch okay. Wenn Sie sylvester und Neujahr mal tauschen möchte ist es auch okay. Die Weihnachtszeit lief erstaunlicherweise gut. Einzigstes Problem war, der Junge hat dazwischen noch Geburtstag, diesen habe ich bei KM gelassen und den dann eine Woche später unabhängig von der Regelung mit ihm nachgefeiert, einen Tag in der Woche die mir zustand, hat KM dem kleinen abgenommen, denn es war vereinbart in der Weihnachtswoche nach dem zwetem Weihnachtstag das er zu mir kommt, Sie hat einen Kindergeburtstag vorgeschoben, der gar nichts stattfand und den kleinen am fesnter stehen lassen und im glauben lassen das der Papa gleich kommt, ich habe aber darauf nicht reagiert zu dem zeitpunkt.
Einzigstes Problem war, der Junge hat dazwischen noch Geburtstag, diesen habe ich bei KM gelassen und den dann eine Woche später unabhängig von der Regelung mit ihm nachgefeiert, einen Tag in der Woche die mir zustand, hat KM dem kleinen abgenommen, denn es war vereinbart in der Weihnachtswoche nach dem zwetem Weihnachtstag das er zu mir kommt,
Das macht es dann wieder komplizierter - oder vielleicht doch nicht...
Damit fällt die "einfache" von mir vorhin vorgeschlagene Regelung (Heiligabend immer bei Mama und die die Woche zw. den Jahren Meer bei Papa) eigentlich weg, denn KM wird sicher nicht akzeptieren, ihr Kind nie am Geb zu haben ...
Aber wenn ihr im jährlichen Wechsel immer am 2. Feiertag morgens (oder am 1. abends) und dann wieder am Neujahrstag wechselt, dann hat der eine Heiligabend, 1. Feiertag und die Ferientage im neuen Jahr und der andere den 2. Feiertag, Woche zw. den Jahren inkl. Geburtstag und Silvester. Ich finde das eigentl großartig!
Alternativ könnte man den Weihnachtswechsel schon am 1. Feiertag morgens machen (dann ist die zweite Bescherung früher und entzerrt vom Geb.) und den Rückwechsel schon an Silvester - dann können zwei Parties in untersch Haushalten gefeiert werden (Geb. und Gebnachfeier an Silvester).
So, nun aber zu!
Toto
Genau.
Einzigste Sache, nach Neujahr die Weihnachtswoche kann ich nie frei nehemn, da ist auf arbeit Urlaubssperre und soviele Urlaubstae habe ich auch nicht.
Ansonsten wie du sagst ist es ok!
LG
Papalein
Papa,
mach das bloß nicht so kompliziert. Das generiert mehr Streitpotenziall als es Ruhe und Zuverlässigkeit in Sache bringt.
Eine andere Variante zum Jahresende:
Die gesamten Weihnachtsferien im Wechsel organisieren.
Vorteil:
Die jeweilgen Familien können Sommer und Winter länger mal wegfahren.
W.
Eine andere Variante zum Jahresende:
Die gesamten Weihnachtsferien im Wechsel organisieren.
Vorteil:
Die jeweilgen Familien können Sommer und Winter länger mal wegfahren.
Welche KM wird es denn wohl akzeptieren, in einem Jahr Weihnachten komplett, Geburtstag und Neujahr "herzugeben"? :puzz: auch wenn es sich im Folgejahr ausgleicht.... ganz ehrlich, das würde ich noch nicht mal bei "meiner" KM durchkriegen...
Ich finde, ich mache es übrigens nicht kompliziert, denn die Aufteilung lässt sich in ganz wenige, eindeutige Worte packen - komplex mag die "Herleitung" sein, aber ohne weitere Diskussion und Argumentation kriegt er die Vereinbarung eh nicht durch die Tür....
Gruss, Toto
Moin,
irgendwie kommt mir das Ganze so vor, als würde man Autoprospekte wälzen und Sonderausstattungen zusammenstellen - noch bevor überhaupt klar ist, ob man sich überhaupt ein Auto leisten können wird. Sprich: Zu allem, was hier erdacht, formuliert, geändert und auf den Fall X angepasst wird, kann die KM den Kopf schütteln und ohne Begründung "Nö!" sagen.
Es geht derzeit nicht um die Frage, wer das Kind in welchem Jahr an Weihnachten hat, sondern darum, wie man Madame an einen Tisch bekommt, an dem eine einvernehmliche Regelung überhaupt erst einmal getroffen werden kann. Eine Möglichkeit könnte sein, eine fast leere Excel-Tabelle aufzusetzen, die nur einzelne Zeilen enthält, beispielsweise namens
- regelmässiger Wochenendumgang
- Ferienumgang Ostern
- Ferienumgang Sommerferien
- Ferienumgang Herbstferien
- Ferienumgang Weihnachtsferien
- Regelung Geburtstag Kind
- Regelung Geburtstag Elternteile
- Regelung Umgangsausfälle
- etc.
Daneben sollte eine zweite Spalte für handschriftliche Antworten stehen; danach wird das Ganze zwei Mal blanko ausgedruckt und samt Stift auf den Tisch gelegt. Das bietet BEIDEN Eltern die Möglichkeit, zunächst einmal ihre eigenen Vorstellungen einzutragen und danach ihre Vorstellungen abzugleichen. Durchaus mit dem Damoklesschwert über dem Tisch "wenn wir uns hier und jetzt nicht einigen, wird das Ganze zeitnah (!) samt Ordnungsgeldantrag gerichtlich geklärt, und der Richterspruch gilt dann ohne Wenn und Aber."
Was hier seit 67 Postings gemacht wird, ist etwas, das laut einem indianischen Sprichwort unmöglich ist: "Man kann das Fell des Bären nicht verteilen, bevor man ihn erlegt hat". Bislang gibt es keine Umgangsregelung; also kann die Mutter auch nicht gegen eine solche verstossen. Und das kann sie ewig so weitermachen und auch in einem halben Jahr auf Umgangsvorschlag Nummer 137 noch mit einem schnippischen "nö, passt mir nicht" reagieren, ohne Gegenvorschläge zu machen. Und solange bleibt alles, wie es derzeit ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ich finde Martins Beitrag wenig hilfreich, denn er fällt hinter den Status zurück.
Papalein ist der Anspruchsberechtigte, er hat seine Vorstellungen vorzutragen.
Er sitzt quasi schon mit der Mutter an einem Tisch und wird ihr im nächsten Step seinen ausgearbeiteten Vorschlag mit der Bitte um Zustimmung bzw Gegenvorschlag vorlegen.
Führt das in einer angemessenen Frist, sagen wir mal 14 Tage, nicht zum Ergebnis, dann kann beim Jugendamt Vermittlung nach §18 SGB VIII beantragt werden.
Führt auch das nicht zum Ziel, dann kann der TO beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen.
Diese drei vorgenannten Schritte sind auch als sog. 'Dreisprung' bekannt: Eltern, Jugendamt, Gericht
Drohungen sollte der TO vermeiden, dies Anwälten und Gerichten überlassen, vielmehr den Fokus auf das Kind richten, das für eine gedeihliche Entwicklung beide Eltern benötigt.
W.
Hallöchen zusammen,
Ich gehe die letztes Posts mal Chronologisch ab.
Eine andere Variante zum Jahresende:
Die gesamten Weihnachtsferien im Wechsel organisieren.
Vorteil:
Die jeweilgen Familien können Sommer und Winter länger mal wegfahren.
@Wildlachs: Ich verstehe was du meinst, allerdings ist es schwer den vorschlag mit Weihnachten umzusetzen, da auch noch der Geburtstag dazwischen liegt.
Welche KM wird es denn wohl akzeptieren, in einem Jahr Weihnachten komplett, Geburtstag und Neujahr "herzugeben"? auch wenn es sich im Folgejahr ausgleicht.... ganz ehrlich, das würde ich noch nicht mal bei "meiner" KM durchkriegen...
@Toto
Genau das ist es, dies wird keine KM akzeptieren, ich könnte mir Weihnachten ohne Kind auch nicht vorstellen, aber ich bin gerade in dieser zeit Verhandlungsbereit, also wenn z.b. KM unbedingt darauf besteht jedes Jahr Heiligabend für sich zu beanspruchen, dann machen wir das ganze so, dann bekommt Sie eben den 2ten Weihnachtstag noch hinzu und ich eben den ersten Weihnachtstag und Sylvester, Sie den Geburtstag den ich unabhängig der eigentlichen Umgangsregelung eine Woche später mit dem kleinen nachfeiere oder eben zwei Wochen später um den Wochenendrhythmus nicht zu beeinflussen.
Toto du sagst man kann die Aufteilung in ganz wenige eindeutige Worte packen, wäre nett wenn du mir einen solches Beispiel mal vorschlägst. Danke.
Ich verstehe natürlich auch deine Auffassung, vor allem weil der Thread hier immer länger wird was so nicht gedacht war, sorry!
Natürlich ist mir klar das die KM zu allem was hier formuliert wird, nein sagen kann. Die KM an einem Tisch zu bekommen ist ohne Anwalt und oder JA sehr schwer, die KM ist um es mal kurz zu erklären nicht Verhandlungsbereit, wenn ich Sie mündlich angesprochen habe sich mal vernünftig an einem Tisch zu setzen, hat Sie stets abgelehnt und erwähnt Sie seie die Mutter und hat zu bestimmen. Was will man dazu noch sagen? Zudem ist Sie sehr anstrengend, weil wenn ich etwas sagen möchte unterbricht Sie und sagt das was Sie meint und gibt einem kaum eine Chance sich zu äußern, es ist also sehr schwierig.
Ich habe nicht nur einmal versucht die KM an einem Tisch zu bringen, letztlich mit einem Brief weil Sie nicht mit sich reden ließ. Der Brief ist auch hier im Forum beschrieben. Und Sie hat sich dann beim JA informiert wie ich es empfohlen hatte, darüber war Sie sehr erbost weil man hätte das auch so hätte lösen kann, aber wie soll man es so lösen wenn Sie nicht bereit ist sich an einem Tisch zu setzen.
Deine Idee lieber Martin, wie soll ich KM an einem Tisch bekommen?
Hier versuche ich lediglich ein Grundgerüst zu finden, was zu Ihr, mir und unserem Kind passt und so in die Verhandlung zu gehen. Verhandeln kann man alles, unterschreiben wird Sie egal was ich schreibe eh nicht, warum nicht? Weil es von mir ist, aber in dem ein oder anderem Punkt kann ich nachgeben, bei den Terminen wie die regelmäßigen sicherlich nicht.
Nach einem Brief von mir sich gemeinsam vor dem JA hinzusetzen die natürlich nur vermitteln, hat KM den Weg über Ihren Anwalt gewählt und das muss ich mit meinem Anwalt noch besprechen ob man darauf eingehen solle sich mit zwei Anwälten was ich eigentlich nicht für sinnvoll halte, zusammen zu setzen. Ich denke mein Anwalt wird eher raten übers JA eine Einigung zu erzielen. Da mein Anwalt aber im Urlaub ist, dauert es noch ein paar Tage. Zum glück ist dieser aber immer erpischt Geld zu sparen, denn alles was er schreibt oder sagt, kostet Geld.
Das Wort „Einvernehmlich“ ist für die KM derzeit ein Fremdwort weil Sie sich vieles offen hält.
Die Regelung die ich hier fertigstellen möchte und auch fast fertig zu sein scheint mit den ganzen Vorschlägen der anderen User, kann man schon mal als Grundgerüst nehmen. Nebenbei dein Vorschlag der Excel-Liste ist ebenfalls sehr sehr gut, diese Excel-Liste kann ich erstellen und so gestalten das diese zur schriftlichen Regelung passt. Die Liste macht es noch was übersichtlicher.
Jetzt muss ich hierzu fragen, bist du sicher das wenn man sich wo auch immer mit einer Liste einer Regelung oder was auch immer zusammensetzen sollte, Ordnungsgeldantrag drohen kann und das auch durchsetzen kann? Ich meine solange sie nicht verstößt und nur jede Art der Regelung verweigert, kann doch kein Ordnungsgeld verhängt werden! Ich denke wenn ein Richter etwas entschieden hat und Sie dann verstößt und man wieder vor Gericht geht, wird man sicher ein Ordnungsgeld beantragen können. Was ist wenn Sie es dann nicht bezahlen kann? Was passiert dann?
Mein Anwalt sagte mir mal, wenn Sie immer wieder blockiert und verstößt und mündlich vereinbarte Regeln wie z.b. die Ferien boykottiert, dann kann man mit einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren vor Gericht. Das kostet aber, wobei man die kosten dem der Boykottiert auferlegen kann. Aber soweit möchte ich es nicht kommen lassen, denn das schränkt eine gewisse Flexibilität ein. Und wer zahlt letztendlich die Zeche? Das Kind! Die Richter lachen sich kaputt das zwei erwachsene Menschen es nicht hinbekommen fair und hälftig sich zu einigen. Das gleiche wäre fats mit dem Hausrat gewesen, sie wollte alles, aber um keinen Gezeter zu verursachen, habe ich ihr mehr überlassen, damit war der Fall für mich erledigt.
@wildlachs
Ich finde Martins Beitrag wenig hilfreich, denn er fällt hinter den Status zurück.
Hilfreich ist er schon.
Papalein ist der Anspruchsberechtigte, er hat seine Vorstellungen vorzutragen.
Er sitzt quasi schon mit der Mutter an einem Tisch und wird ihr im nächsten Step seinen ausgearbeiteten Vorschlag mit der Bitte um Zustimmung bzw Gegenvorschlag vorlegen.
Sowas ähnliches hat das JA mir auch gesagt.
Ich lasse aber auch meinen Vorschlag der Regelung mal gerne von meinem Anwalt prüfen.
Führt das in einer angemessenen Frist, sagen wir mal 14 Tage, nicht zum Ergebnis, dann kann beim Jugendamt Vermittlung nach §18 SGB VIII beantragt werden.
Führt auch das nicht zum Ziel, dann kann der TO beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen.
Diese drei vorgenannten Schritte sind auch als sog. 'Dreisprung' bekannt: Eltern, Jugendamt, Gericht
Drohungen sollte der TO vermeiden, dies Anwälten und Gerichten überlassen, vielmehr den Fokus auf das Kind richten, das für eine gedeihliche Entwicklung beide Eltern benötigt.
Wie kann diese Vermittlung beantragt werden? schriftlich über den Anwalt an das JA?
Das mit dem Familiengericht wäre die letzte Option, wenn es soweit kommt, dann wäre das sehr sehr traurig.
Der KM habe ich noch nie gedroht, weder in Briefen noch persönlich, andersherum hat Sie dies inklusive betitelungen schon des öfteren getan.
Ihren letzten Breif an mich wer Interesse daran hat, kann ich gerne per PN mal zusenden, nur um einen Eindruck zu gewinnen was Sie will und wie Sie so drauf ist.
Wie hier beschrieben, sollte der Fokus auf das Kind gerichtet sein, denn das muss sich letztenendes dem was bestimmt wird, einordnen.
LG,
Papalein
Ich finde Martins Beitrag wenig hilfreich, denn er fällt hinter den Status zurück.
[...]
Er sitzt quasi schon mit der Mutter an einem Tisch und wird ihr im nächsten Step seinen ausgearbeiteten Vorschlag mit der Bitte um Zustimmung bzw Gegenvorschlag vorlegen.
[...]Drohungen sollte der TO vermeiden, dies Anwälten und Gerichten überlassen, vielmehr den Fokus auf das Kind richten, das für eine gedeihliche Entwicklung beide Eltern benötigt.
Korrekt, so sehe ich das auch!
Dabei sollte er berücksichtigen, dass es einen ersten Vorschlag der KM gibt, der allerdings weder Konsens fähig ist, noch die berechtigten Interessen des Vaters/ des Kindes auf Verlässlichkeit berücksichtigt. Deshalb würde ich in der Formulierung, mindestens aber in der Anmoderation , Pkte. der KM aufnehmen bzw. auf die Gemeinsamkeiten hinweisen, wohl wahr natürlich ihr Entwurf vollkommen unzureichend ist. Aber er sollte es positiv formulieren: "Danke für Deinen Entwurf. Der enthält schon vieles was wir gemeinsam erreichen wollen. Ich habe einiges konkretisiert und [dies] und [das] geändert, weil [...]". und dann müssen sich beide ETs zusammensetzen und einen Kompromiss verhandeln!
Dabei sollte Papalein im Hinterkopf behalten, dass es einen Mindestumgang gibt, den er notfalls vor Gericht erreichen kann (mit der entsprechenden Durchsetzbarkeit).
Viel Erfolg, nun ist aber bald alles gesagt, hau den Entwurf endlich mal raus!
Wie läuft der Umgang eigentl aktuell??
Toto
Moin,
Ich finde Martins Beitrag wenig hilfreich, denn er fällt hinter den Status zurück.
naja, der Status lautet:
Eine schriftlicher Vorschlag einer Umgangsregelung liegt KM von mir seit Monaten vor, welche Sie erfolgreich ignoriert, weil Sie sich alles offen halten möchte.
und daran hat sich bislang nichts erkennbar bewegt. Die beiderseitige Suche nach einer (guten) Lösung sieht anders aus. Warum sollte die Dame ohne Druck einer Änderung zustimmen? Sie ist nicht verpflichtet, irgendwelche Vorschläge zu unterschreiben (und weiss das anscheinend auch).
Papalein ist der Anspruchsberechtigte, er hat seine Vorstellungen vorzutragen.
Er sitzt quasi schon mit der Mutter an einem Tisch und wird ihr im nächsten Step seinen ausgearbeiteten Vorschlag mit der Bitte um Zustimmung bzw Gegenvorschlag vorlegen.
das tut er doch seit Monaten bereits - ohne Erfolg.
Das aktuelle Vorgehen erinnert eher an den Chirurgen, der zu seinem Patienten sagt: "Machen Sie sich keine Sorgen, ich habe diese OP schon hundertmal gemacht, irgendwann muss sie ja mal gelingen."
Ohne erkennbaren Druck wird sich auch in den nächsten Monaten nichts bewegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Toto
Genau das ist es, dies wird keine KM akzeptieren, ich könnte mir Weihnachten ohne Kind auch nicht vorstellen, aber ich bin gerade in dieser zeit Verhandlungsbereit, also wenn z.b. KM unbedingt darauf besteht jedes Jahr Heiligabend für sich zu beanspruchen, dann machen wir das ganze so, dann bekommt Sie eben den 2ten Weihnachtstag noch hinzu und ich eben den ersten Weihnachtstag und Sylvester, Sie den Geburtstag den ich unabhängig der eigentlichen Umgangsregelung eine Woche später mit dem kleinen nachfeiere oder eben zwei Wochen später um den Wochenendrhythmus nicht zu beeinflussen.
Genauso ist es viiieeeel zu kompliziert! Angefangen mit dem Wechsel nur für den 1. Feiertag...
"Über den Aufenthalt zu Weihnachten und in den Weihnachtsferien einigen wir uns wie folgt: Im Jahr 2013 verbringt [Kind] die Zeit von Beginn der Weihnachtsferien bis einschl. des ersten Weihnachtsfeiertags bei der KM. KV holt Kind am 25.12. um 18 Uhr bei KM ab. Kind ist dann bis zum 1.1., 10 Uhr, bei KV inkl. des Geburtstags am [xx].12. Die verbleibenden Ferientage der Weihnachtsferien 2013/14 verbringt das Kind bei KM. Im Jahr 2014 dann umgekehrt und in den Folgejahren im jährlichen Wechsel."
Auf gehts...
Dabei sollte er berücksichtigen, dass es einen ersten Vorschlag der KM gibt, der allerdings weder Konsens fähig ist, noch die berechtigten Interessen des Vaters/ des Kindes auf Verlässlichkeit berücksichtigt. Deshalb würde ich in der Formulierung, mindestens aber in der Anmoderation , Pkte. der KM aufnehmen bzw. auf die Gemeinsamkeiten hinweisen, wohl wahr natürlich ihr Entwurf vollkommen unzureichend ist.
Ja genau das werde ich tun, so wird das Streitpotential gedämpft, erst mal streicheln. Es gibt tatsächlich 1-2 Punkte die zu erkennen sind und mit denen ich auch einverstanden bin, damit kann man anfangen, gute Idee. Bei Ihrem Exemplar ist mehr als die Hälfte eh nicht zu erkennen, somit kann ich auf vieles von ihr geschriebenes gar nicht eingehen.
Gute Idee, werde ich tun.
Viel Erfolg, nun ist aber bald alles gesagt, hau den Entwurf endlich mal raus!
Du meinst ich sollte ihr meinen neuen Entwurf übergeben oder zuschicken?
Dabei sollte Papalein im Hinterkopf behalten, dass es einen Mindestumgang gibt, den er notfalls vor Gericht erreichen kann (mit der entsprechenden Durchsetzbarkeit).
Ja das tue ich.
Wie läuft der Umgang eigentlich aktuell??
Die Wochenenden laufen soweit gut, seit Monaten FR-16Uhr30 bis Sonntag 18Uhr, Mittwoch nach der Arbeit abholen und zur KM Bettfertig wieder zurück.
Jetzt möchte Sie nächstes Wochenende blockieren, da für irgendwo ein Fest für Kinder ist und Sie mit ihm hinmöchte, ich ihr aber gesagt habe, da es mein Kinderwochenende ist kann Sie mit ihm nicht dahin fahren, wenn der kleine dahin möchte, fahre ich gerne mit ihm dahin, darauf ihre Antwort das Sie aber dahin wolle mit dem Kind (Es geht also um Sie, wie immer), ich denke unser Kind weiß noch nicht mal davon das es dieses Fest gibt. Ihre letzte Anwort bzw. Androhung war dann das ich mich darauf verlassen das kann das Sie mit ihm dahinfahren wird. Sollte Sie tatsächlich das nächste Umgangswochenende blockieren, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als meinem Anwalt davon zu berichten, denn tue ich nichts, so wird es immer wieder vorkommen und Sie denkt sowieso Sie kann tun was Sie will.
z Genauso ist es viiieeeel zu kompliziert! Angefangen mit dem Wechsel nur für den 1. Feiertag...
Danke für deinen Vorschlag zu Weihnachten, werde das anpassen.
und daran hat sich bislang nichts erkennbar bewegt. Die beiderseitige Suche nach einer (guten) Lösung sieht anders aus. Warum sollte die Dame ohne Druck einer Änderung zustimmen? Sie ist nicht verpflichtet, irgendwelche Vorschläge zu unterschreiben (und weiss das anscheinend auch).
Sie ist nicht verpflichtet dazu das stimmt, letztendlich versuche ich mit meinem Entwurf Sie dazu zu bringen, wenn nicht dann muss eben eine andere Ebene entscheiden und genau den druck wird Sie dann haben.
Ohne erkennbaren Druck wird sich auch in den nächsten Monaten nichts bewegen.
Wie würdest du druck ausüben?
ok - heute hast Du keinen Umgang.
Dann mach die Vereinbarung heute fertig, hau sie raus an KM (ggf telf. anmoderiert) mit dem (freundlichen) Hinweis, dass - wenn ihr euch in dieser Woche einigt - gerne die Vereinbarung ab kommenden WE gelebt werden kann, beginnend mit einem WE für sie ( mit einer Woche mehr Zeit zum Nachdenken wäre das einfacher gewesen...)
Das dauert.... so kommst Du nicht zum Ziel...
Toto, der sich nun zum Beginn seiner WM-Woche aufmacht und für heute hier raus ist 🙂
PS: auch wenn es (wahrscheinlich) nicht mehr klappt das Ding in dieser Woche fertig zu kriegen, würde ich wg kommenden WE kein Fass aufmachen. Zukünftig gibt es ja eine Regelung.
Heute Abend mache ich das Dinge fertig,
Bin jetzt auch weg!
danke
Papalein
Papalein,
vielleicht erreicht Dich dies noch...
IMMER freundlich sein und bleiben, immer damit rechnen, daß jede Zeile und jedes Wort auch von Dritten gelesen werden kann.
Druck sollte nicht von Dir, sondern aus Sache und der Zwangsläufigkeit der nächsten Schritte erwachsen. Dazu hatte ich Dich oben schon auf den 'Dreisprung' hingewiesen.
Step 1, Richtung Mutter hat sich bewährt:
Freundliches Anschreiben per Mail mit folgenden Absätzen
-Stand der Dinge schildern
-Deine (positiven) Gefühle dazu beschreiben
-Dein Vorschlag (Verweis auf Regelung und Kalender), uU einige Erläuterungen dazu
-Bitte an die Mutter um Zustimmung und/oder schriftlichen Gegenvorschlag in den nächsten Tagen
(Wenn Du schärfer rangehen möchtest, dann mitteilen, daß Du den Vorschlag als Gesprächsgrundlage auch an das JAmt geschickt hast)
Im Anhang der technisch-nüchtern und knapp verfaßte Vorschlag und entsprechende markierte Jahreskalender 2013 /14 aus schulferien.org als pdf-Dateien.
Anschreiben stets gegenlesen lassen !, schnell kommt ein zu vermeidender ungünstiger Zungenschlag rein.
Scheitert der Versuch an und bei der Mutter, dann
Step 2 stellst Du beim JAmt Antrag auf Hilfen zum Umgang gem. § 18 SGB VIII.
Laß Anwälte zunächst völlig raus. Sie sind Waffenlieferanten in Spannungsgebiete.
Übrigens:
Meine Vorschläge hier sind durchweg aus der Praxis für die Praxis, erfolgreich selbst gelebt!
Was NICHT heißen soll, daß sie in jedem Fall anwendbar und richtig sind! Es sind eben nur Anregungen, die auf die konkreten Verhältnisse und den persönlichen Geschmack abzuzustimmen sind!
W.
Papalein.
Ich sehe, daß Du online bist. Wenn Du noch eine Frage an mich hast, dann bitte rasch.
Sonst kann ich zuverlässig erst wieder spät abends reagieren...
W.
