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Umgangsregelung via Excel Tabelle Vorlage

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du machst immer noch die gleichen Denkfehler wie in den vergangenen Wochen und hast Dich seither kaum bewegt.

Was Sie mir da jetzt geschickt hat, ist keine Umgangsregelung sondern ein Terminplan. Und der ist unvollständig und teilweise unverständlich. Und obendrein möchte Sie die Termine nach Belieben abändern können. Ich möchte nicht jedes zweite Wochenende neu aushandeln, und auch Sohn muss sich mit seinen Wünschen an die Umgangsreglung ein bisschen anpassen. Sonst gäbe das ein heilloses Durcheinander!

Es macht keinen Sinn wenn Sie ständig kurzfristig und einseitig die Besuchstermine verlegt oder kürzt! Sie und Ich müssen beide unsere Termine planen können. Und dazu gehört eine verlässliche Umgangsregelung. Und an die müssen Sie und Ich uns beide halten.

davon musst Du nicht dieses Forum überzeugen, sondern Deine Ex. Niemand muss irgendwas "müssen".

Sie dachte Sie schickt mir Ihren Plan wie oben beschriebn und das ganze hat Gesetz, dabei habe ich gefordert das wir uns zusammensetzen um uns zu einigen und das ganze umzusetzen.

naja, bislang gibt es überhaupt keine einvernehmliche (und auch keine gerichtliche) Umgangsregelung; also gilt bis auf weiteres ihre. Und das wird so bleiben, bis Ihr Euch geeinigt habt oder einer von Euch ein Gericht anruft, um diese Frage zu regeln. Was Du "gefordert" hast oder für "gerecht" hältst, spielt dabei keine Rolle; das müsstest Du inzwischen längst selbst bemerkt haben.

Die "normative Kraft des Faktischen" ist derzeit schlicht: Euer Sohn lebt bei ihr. Und damit gilt wie im richtigen Leben: Wer die Autoschlüssel hat, bestimmt wer fährt und wohin gefahren wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 15:40
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Also, Sie schickt mir unleserliches gekraggel was ich auch nicht verstehe und da ich ihr bisher nichts an einer Regelung geschickt habe, gilt Ihre Regelung?
Ich habe nichts unterschrieben udn wir haben uns auch nicht zusammen gesetzt, Sie hat eine regelung die ich ihr von vor ein paar Monaten vorgelegt habe, überreicht, dan hätte diese regelung bis zu Ihrer Regelung doch bestand haben müssen wenn ich dich jetzt richtig verstehe!? 

gruss Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 16:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

Also, Sie schickt mir unleserliches gekraggel was ich auch nicht verstehe und da ich ihr bisher nichts an einer Regelung geschickt habe, gilt Ihre Regelung?
Ich habe nichts unterschrieben udn wir haben uns auch nicht zusammen gesetzt, Sie hat eine regelung die ich ihr von vor ein paar Monaten vorgelegt habe, überreicht, dan hätte diese regelung bis zu Ihrer Regelung doch bestand haben müssen wenn ich dich jetzt richtig verstehe!? 

es ist viel einfacher: Solange, bis Ihr Euch einvernehmlich auf eine Regelung geeinigt, diese beide unterschrieben und am besten noch dem zuständigen Familiengericht zur "gerichtlichen Billigung einer Elternvereinbarung" vorgelegt habt, gilt einfach ihre Regelung. Auch wenn sie sich jeden Tag eine andere überlegt.

Das ist dasselbe wie Parkverbote in einem Dorf, in dem es keine Politesse gibt: Du kannst dort so viele Parkverbotsschilder aufstellen wie Du möchtest - es kann trotzdem jeder dort parken, wo er möchte und es interessiert kein Schwein.

Wer was wann wem warum in welcher Schrift geschickt haben soll, ist unerheblich. Denk an die Autoschlüssel: Wer das Kind hat, sagt, wo es langeht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 16:25
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Wenn Ihre Regelung gilt, dann weiß ich nicht was z.b. an diesem Wochenende genau zu tun ist, da steht was, aber was das ist unleserlich, viele Fragezeichen usw. Naja drauf angesprochen habe ich Sie schon, als Antwort kam, tja dann musst du eben besser lesen lernen, da kann ich dir auch nicht helfen. Da ich mit dieser Antwort nichts anfangen kann, ändere ich z.b. an diesem Wochenende nichts, nächstes Wochenende warte ich mal ab was Sie sagt usw. bis eine wirklich einvernehmliche Regelung gilt.

Wenn ich mein Kind nächste Woche abhole und Sie wie angekündigt es nicht rausgibt, kann ich erst mal nichts machen außer es zu dokumentieren.

Deine Beispiele sind soweit einleuchtend, vergleichen kann ich es aber auch ein bisschen damit wenn ich dir jetzt einen Zettel schicke wo drauf steht das du dein Auto an mich verkauft hast, dann gilt das ja auch nicht ohne Unterschrift oder? ICh weiß schlechtes Beispiel und es ist was anderes und eigentlich nicht vergleichbar.

Ich möchte nochmal zurück zur Regelung kommen. Ich weiß ich muss Euch da nichts beibrinngen oder so, habe noch mal eben eine kleine Änderung vorgenommen und bitte nur um die Meinung.

Umgangsvereinbarung

Um unserem Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, vereinbaren wir,
Vater und Mutter
einvernehmlich folgende Umgangsvereinbarung:

1. Regelmäßge Termine:

Sohn soll die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater verbringen.

1.1 An den geraden Kalender-Wochenenden verbringt Sohn bei seinem Vater und zwar jeweils von Freitag 16Uhr30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Sohn wird bei der Mutter abgeholt.

1.2 In der Woche trifft sich Sohn jeden Mittwoch mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit spätestens um 18Uhr abgeholt, übernachtet bei seinem Vater  und wird am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.

Ausnahme: Ist Sohn unerwartet krank und kann deshalb morgens nicht in den Kindergarten, bringt der Vater den Sohn am Mittwoch Abend oder am Donnerstag morgen vor seiner Arbeit zurück zur Mutter.

Die Abholung findet jeweils bei der Mutter zu Hause statt.

2. Schulferien/ Hohe Feiertage:
Wir teilen die Schulferien sowie die hohen Feiertage hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig bis zum 10. Januar eines jeden Jahres absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.

2.1 Ostern: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seiner Mutter, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seinem Vater.

2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter.

2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter.

2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Sohn bei seiner Mutter.
Die jeweiligen Abholzeiten, werden fair und einvernehmlich abgestimmt.

Die Abholung findet jeweils bei der Mutter zu Hause statt.

Natürlich sind einvernehmlich zwischen den Eltern getroffene Abweichungen von der Umgangsregelung jederzeit möglich.

Die Feiertage werden wir fair zu gleichen Teilen einplanen, sollten allerdings nicht mit den Umgangswochenenden kollidieren.
Fällt ein Feiertag auf ein Umgangswochenende, steht automatisch dem Elternteil der Feiertag zu, der Umgang hat. Ausnahme sind wie in der Umgangsvereinbarung beschlossen, die hohen Feiertage (Ostern/Weihnachten)

Sollten aus welchen gründen auch immer ein Umgangswochenende oder auch nur ein Tag dessen ausfallen, so ist dieser in der Folgewoche auszugleichen, somit wird der Wochenendrhythmus nicht beeinflusst.

Die notwendigen Absprachen werden wir einvernehmlich und fair treffen. Denn Sohn soll trotz unserer Trennung eine glückliche Jugend haben und mit beiden Elternteilen gleichermaßen zusammen sein können.

Kann man das alles so schreiben oder habt ihr noch Ideen es anders zu formulieren oder etwas hinzuzufügen oder gar zu streichen?

Danke

PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 18:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

Wenn Ihre Regelung gilt, dann weiß ich nicht was z.b. an diesem Wochenende genau zu tun ist, da steht was, aber was das ist unleserlich, viele Fragezeichen usw. Naja drauf angesprochen habe ich Sie schon, als Antwort kam, tja dann musst du eben besser lesen lernen, da kann ich dir auch nicht helfen. Da ich mit dieser Antwort nichts anfangen kann, ändere ich z.b. an diesem Wochenende nichts, nächstes Wochenende warte ich mal ab was Sie sagt usw. bis eine wirklich einvernehmliche Regelung gilt.

und wodurch soll diese einvernehmliche Regelung zustandekommen? Sicher nicht dadurch, dass Du hier jeden Tag eine neue Version zur Diskussion stellst.

Wenn ich mein Kind nächste Woche abhole und Sie wie angekündigt es nicht rausgibt, kann ich erst mal nichts machen außer es zu dokumentieren.

das ist etwa so sinnvoll wie zu dokumentieren, dass es heute regnet oder was Du gestern gegessen hast. Solange es keine Umgangsregelung - welcher Art auch immer - gibt, kann sie auch nicht dagegen verstossen.

Deine Beispiele sind soweit einleuchtend, vergleichen kann ich es aber auch ein bisschen damit wenn ich dir jetzt einen Zettel schicke wo drauf steht das du dein Auto an mich verkauft hast, dann gilt das ja auch nicht ohne Unterschrift oder?

nein, in Deinem Beispiel hat dann juristisch kein Autoverkauf stattgefunden. Und ein Zettel mit Umgangsterminen ist keine Umgangsregelung.

Kann man das alles so schreiben oder habt ihr noch Ideen es anders zu formulieren oder etwas hinzuzufügen oder gar zu streichen?

Du kannst schreiben und formulieren und schicken, was immer Du möchtest; solange Deine Ex es nicht unterschreibt, ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Dein Ziel sollten daher nicht ausgefuchste Formulierungen sein, sondern die Frage, wie Du Deine Ex an einen Tisch bekommst, an dem sie mit Dir gemeinsam eine solche Regelung verfasst und am Ende unterschreibt. Ggf. mit dem Hinweis, dass Du auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust und am nächsten Tag zum Anwalt gehst, wenn sie nicht mitarbeitet.

Alles andere ist heisse Luft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 19:51
(@fruchteis)
Registriert

Wildlachs-Vorschlag, für Schulkind, vielfach bewährt:

Elternvereinbarung

zur Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB

für
Kind: Frechdachs, Geburtstag, Wohnung bei der Mutter

zwischen
Mutter: Immergut, Adresse
Vater: Zahlknecht, Adresse

1. Umgangsarten
1.1. Wochenendumgang
An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Wochenendumgang statt. Er beginnt 15 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin 20 Uhr.

1.2. Umgang unter der Woche
An jedem Donnerstag einer Woche mit un-gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Umgang statt. Er beginnt um 17 Uhr an der mütterlichen Wohnung und endet am nächsten Morgen an der Schule pünktlich zum Unterrichtsbeginn.   

1.3. Umgang in den Schulferien und an hohen Feiertagen
Die großen Schulferien (Frühjahr, Sommer, Herbst) verbringt das Kind in der ersten Hälfte beim Vater, in der zweiten Hälfte bei der Mutter.
Die erste Hälfte der Winter-Schulferien einschl. der Weihnachtsfeiertage verbringt das Kind im jährlichen Wechsel bei der Mutter bzw. beim Vater, sodass das Kind Silvester und dann in der Folge auch Ostern und Pfingsten im Wechsel beim jeweiligen Elternteil verbringt. Der Umgang beginnt am letzten Schultag um 15 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin 20 Uhr.

1.4. Anderer Umgang
Kontakte über Telefon und Internet werden aktiv unterstützt. Es wird ein fester Termin am Montag einer geraden Woche für 19 Uhr vereinbart.

2. Anreise, Orte
Das Kind reist allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zusammen mit dem Vater. Die Übergaben finden an der mütterlichen Wohnung statt.

3. Ausfall von Umgangsbesuchen
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen. Umgangsunterbrechungen von mehr als einem Monat sind zu vermeiden.

4. Ausweise, Dokumente, Sicherheit
Das Kind führt Ausweis und Krankenversicherungskarte stets mit sich, zudem soll es zu seiner Sicherheit über ein eigenes Handy verfügen können.

5. Änderungen und Abweichungen
Änderungen und Abweichungen von dieser verbindlichen Vereinbarung sind nur im Einvernehmen und zusammen mit dem Kind möglich oder aufgrund gerichtlicher Prüfung. 

Datum:

Unterschrift Mutter: Unterschrift Vater:

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 20:02
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

@Martin

Du hast natürlich Recht mit dem was du schreibst. Ansich ist meine Regelung fast fertig bis auf ein paar Kleinigkeiten.

Ich habe Sie dazu aufgefordert und zwar über das JA eine einvernehmliche Regelung via zusammensetzen zu erzielen, das hat Sie aber anders gemacht, zudem was mir ein Rätsel ist, hat Sie über Ihren Anwalt verlauten lassen, das man sich zusammensetzen möchte um eine Regelung auszuarbeiten, doch zwei Anwälte? naja aber es wäre ein Schritt und genau dazu erstelle ich diese Regelung.

@ Wildlachs

Vielen Dank für deinen Entwurf.

Dieser passt natürlich nicht zu meinem Fall, da mein Kind noch in den Kindergarten geht, doch das kan man verändern bzw. kann ich das eine oder andere für meine Regelung einbauen bzw. verändern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 20:33
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

In Beitrag #10 ist das Kind 6 Jahre alt, sollte im Sommer dann wohl eingeschult werden.
Es macht mE wenig Sinn, jetzt für wenige Monate für ein Vorschulkind zu fixieren.

Ein Hinweis noch:
Es sollte festgehalten werden, daß die WE-Umgänge in den großen Schulferien grundsätzlich ausfallen, damit der andere ET in seiner Hälfte ebenfalls ununterbrochene Ferienzeit mit dem Kind hat.
Gib gelegentlich Ärger, wenn diese Feststellung fehlt. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 22:02
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hi,

Ja genau...Kind wird im Sommer eingeschult.
Der Paragraph sollte in jedem all rein?

Ja genau, das mit dem WE während der Ferien fällt flach, darüber haben wir gar nicht gesprochen, da reicht dein Satz. Danke.

3. Ausfall von Umgangsbesuchen
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen. Umgangsunterbrechungen von mehr als einem Monat sind zu vermeiden.

Hier denke ich sollte in der Folgewoche nachgeholt werden, bei bis max einem Monat kann Sie mich dann wieder hinhalten.

4. Ausweise, Dokumente, Sicherheit
Das Kind führt Ausweis und Krankenversicherungskarte stets mit sich, zudem soll es zu seiner Sicherheit über ein eigenes Handy verfügen können.

Eigenes Handy direkt bei Schulbeginn? Ich denke mit 7 oder 8 Jahren wäre es sinnvoller oder wann haben Eure Kids ein Handy bekommen?

5. Änderungen und Abweichungen
Änderungen und Abweichungen von dieser verbindlichen Vereinbarung sind nur im Einvernehmen und zusammen mit dem Kind möglich oder aufgrund gerichtlicher Prüfung.

Zusammen mit dem Kind? Ab wann kann ein Kind mit entscheiden? Und in wie fern? ICh denke einfach darüber nach weil ein Kind auch von der Mutter beeinflussbar ist.

Ich werde das ganze mal mit meiner Regelung anpassen...soll ich es dann posten?

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 22:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier denke ich sollte in der Folgewoche nachgeholt werden, bei bis max einem Monat kann Sie mich dann wieder hinhalten.

Das lässt der Vorschlag von Wildlachs auch so nicht zu. Da steht was von "umgehend" nachholen. Und das wäre tendenziell in der Folgewoche. Es kann nun aber natürlich sein, dass KM am FolgeWE was geplant hat, sodass es tatsächlich nur schwer einzusehen wäre, warum dies aufgrund einer zB Krankheit am UmgangsWE ausfallen sollte. Naja, und da das FolgeWE dann wieder Umgang ist, dann halt notfalls dann darauf.

Eigenes Handy direkt bei Schulbeginn?

Mensch, das war eine spezifische Vorlage von Wildlachs, aber nicht zwangsläufig für einen sechsjährigen Erstklässler. Lass es raus.

Das Einbinden des Kindes ist in dem Alter auch nicht adäquat -> rauslassen.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 00:29




(@fruchteis)
Registriert

Moin Papalein.

Du bist zielsicher über kritische Punkte meines Vorschlages gestolpert, von denen ich mir schon dachte, daß sie nicht von jedem geteilt werden.
Meine Gedanken dazu:

- Handy
Wir können unsere Kids nicht auf Schritt und Tritt begleiten.
Spätestens Schulkindern wird viel Selbständig abverlangt und ihr Leben ist voller Gefahren, Unsicherheiten, Ängste.
ME spricht nichts dagegen, auch Erstklässlern ein einfaches Handy in den Ranzen zu stecken, mit dem sie sich im Notfall bemerkbar machen können. Meine Kids konnten schon im Vorschulalter mit solchen Medien umgehen, kann ja auch den Großen mal 'was passieren.

- Elternvereinbarung "zusammen mit den Kindern"
Dieses "zusammen mit" verstehe ich nicht so, daß die Kids zu entscheiden haben, damit wären sie (bis etwa 10/12) überfordert. Es spricht mE aber nichts dagegen, sie an der Gestaltung, sie mit ihren Wünschen und mit ihren Ideen zu beteiligen, sie ernst zu nehmen. Meine Kids haben tolle Ideen, wenn sich die Großen mal festfahren.
Umgang ist schließlich auch und in erster Linie IHR Anspruch, mit dem umzugehen, den zu besetzen sie auch lernen müssen/sollten.
Das schützt sie, kann ihnen auch bei übergriffigen und manipulierenden Elternteilen helfen...

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 10:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wildlachs.

So sehr ich Deine Ideen, die ja hier durchaus manchmal sehr kritisch kommentiert werden, sonst schätze - in diesem Fall möchte ich Dir energisch widersprechen:

- Elternvereinbarung "zusammen mit den Kindern"
Dieses "zusammen mit" verstehe ich nicht so, daß die Kids zu entscheiden haben, damit wären sie (bis etwa 10/12) überfordert. Es spricht mE aber nichts dagegen, sie an der Gestaltung, sie mit ihren Wünschen und mit ihren Ideen zu beteiligen, sie ernst zu nehmen. Meine Kids haben tolle Ideen, wenn sich die Großen mal festfahren.

So wie der TO hier die KM schildert, öffnet er mit so einer Formulierung Tür und Tor zur manipulativen Beeinflussung oder gar einer puren Ausrede, dass Kind hätte keine Lust.

Ich bin ein großer Fan davon, Kinder frühzeitig zu beteiligen, vielleicht mache ich das sogar schon zu viel. Nur habe ich am anderen Ende keine KM sitzen, die es für sich ausnutzt. Wir müssen also vielmehr aufpassen, dass das Kind es nicht schafft, uns getrennte Eltern gegeneinander ausspielen.

Also im Klartext: Im hier vorliegenden Fall sehe ich überhaupt keinen Raum eine Mitbestimmung des Kindes zum jetzigen Zeitpunkt vorzusehen. Wenn das Kind dann beim KV ist, dann spricht ja nichts dagegen, die Wünsche des Kindes nach bestimmten Aktivitäten zu berücksichtigen.

Und zum Handy: Ja - wenn das Vorschulkind Erfahrung mit solchen Medien hat, dann spricht wenig dagegen. Wahrsch. wird in wenigen Jahren sogar "normal" sein. Aber an der Rückfrage des TO erkennt man doch schon, dass das hier noch nicht der Fall ist. Also hat eine solche Bestimmung in einer Umgangsvereinbarung, die jetzt geschlossen wird nichts zu suchen. Die verwirrt im Zweifelsfall auch die KM mehr, als das sie von Nutzen ist.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 16:23
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für Deine Vorschläge Wildlachs.
Toto hat schon recht, die KM möchte mit allen Mitteln den Umgang aufweichen, genau das darf nicht geschehen. Es ist bei der KM nun wegen einem Fest, wo der kleine anscheinend noch nicht mal etwas von weiß das dieses überhaupt stattfindet. Ein Kind auch in dem Alter muss respektiert werden mit seinen Wünschen und klar wenn er dort hin möcte soll er dort hin, da ich aber Umgang habe mit ihm, fahre ich dann eben mit ihm dort hin, hat die KM Umgang, kann Sie überlegen ob Sie dort hin fährt. Sie macht allerdings ein Riesenfass auf, warum? Weil SIE dort hin wollte und daher den Umgang aufweichen wollte. In der Beziehung gab es ähnliche Muster, nie durfte ich mit dem kleinen irgendwo alleine hinfahren, denn Sie könnte was verpassen, sie war immer schion sehr neidisch und missgünstig und muss überall ihre Nase drin haben, anstatt dem Kind auch mal zu gönnen, etwas mit dem papa alleine zu machen. Sie hat schon immer mich als Vater des gemeinsamen Kindes nicht als ein Elternteil, nein als Konkurrent gesehen, warum das so ist, kann selbst ein Therapeut nicht erklären, der aber sagt das dies nicht so weiter gehen kann und Sie daran arbeiten muss.

Man stelle sich vor ich weiche den Umgang auf so wie Sie es möchte, dann kommt Sie hin und wieder mit neuen Dingen, dann eben ein Lagerfeuer, das Grillfest usw., all das gehört aber nicht in eine Umgangsregelung. Man kann über vieles reden und einvernehmlich beschließen, das Wort einvernehmlich ist KM aber ein Fremdwort.

Die KM benutzt unser Kind, in Ihren Briefen egal ob es ums Geld geht oder andere Dinge, schiebt Sie immer das Kind vor, dem gehts aber gut....ihr geht es nicht ums Kind und ich komme in Ihren Überlegungen schon gar nicht vor, also bleibt erst mal nur eine Regelung wie Sie üblich ist. Das Grundgerüst muss stehen!

Unser Kind hat mit Handys und Nintendos ect. noch nichts hzu tun, er kann zwar schon das eine oder andere schreiben und rechnen, aber ich denke er wäre erst mal überfordert wenn man ihm jetzt ein Handy in die hand drückt. Er soll zum richtigen zeitpunkt ein Handy erhalten was ich ihm gerne kaufe, das braucht KM nicht zu tun und auch nicht zu bezahlen.
Ich verstehe allerdings auch was Wildlachs sagt, die Gefahren und all das , dies stimmt, doch früher kam man auch ohne Handy aus. In ein paar Jahren laufen die Kids im Kindergarten auch damit rum, vllt bin ich da aber zu altmodisch, zudem muss KM dem auch zustimmen und ich kann mir denken das Sie auch da etwas dagegen haben wird.

Ich merke vorallem hier in den Beiträgen und auch den einzelnen Fällen die man sieht, das jeder Fall von sich aus individuell ist und genau so behaldelt werden muss.

Die Regelung die ich hier gepostet hatte, war soweit ok, nur ein paar Kleinigkeiten gefallen mir noch nicht. Wenn man bedenkt mit welchem Werk ich hier begonnen habe und sich das ganze nun verändert hat, von 4 Seiten auf eine Seite, kurz und knapp und nun gehts an die Kleinigkeiten, so das KM möglichst wenig das ganze beeinflussen kann wenn Sie es denn unterschreibt

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:21
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Jetzt möchte ich einfach mal Stück für Stück beginnen, als erstes mit den Regelmäßigen terminen.

Ich denke das ist soweit ok

1. Regelmäßge Termine:

Sohn soll die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter oder seinem Vater verbringen.

1.1 An den geraden Kalender-Wochenenden verbringt Sohn bei seinem Vater und zwar jeweils von Freitag 16Uhr30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

1.2 In der Woche trifft sich Sohn jeden Mittwoch mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit spätestens um 18Uhr abgeholt, übernachtet bei seinem Vater  und wird am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.

Ausnahme: Ist Sohn unerwartet krank und kann deshalb morgens nicht in den Kindergarten, bringt der Vater den Sohn am Mittwoch Abend oder am Donnerstag morgen vor seiner Arbeit zurück zur Mutter.

Die Abholung findet jeweils bei der Mutter zu Hause statt.

Die Abholung da finde ich reicht dieser eine Satz, obwohl das immer klar war!
Die Ausnahme habe ich deshalb reingeschrieben, weil KM gerne auf die Idee kommt, wenn Kind krank und am nächsten tag eben nicht in den KIGA kann, dann ist es mein Problem und ich muss eben auf Arbeit frei nehmen, so einfach wie Sie es sich vorstellt ist es aber nicht.

Ich denke wenn dieser Teil fertig ist, kann man über die Ferien sprechen!?

Noch ein Hinweis Zu dem hier:

An jedem Donnerstag einer Woche mit un-gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Umgang statt. Er beginnt um 17 Uhr an der mütterlichen Wohnung und endet am nächsten Morgen an der Schule pünktlich zum Unterrichtsbeginn.

Das war bisher bei uns klar, aber auch hiermit kann KM ein Schnippchen schlagen, warum? Weil außerhalb der Schulferien auch bedeuten könnte, das ich wenn ich meinen Ferienblock habe, hiermit der in unserem Fall Mittwoch wegfällt, das ist natürlich Auslegungssache, aber Sie ist so!

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:27
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

kurzer Einwurf
Wenn das Kind in deiner Umgangszeit krank ist, dann kannst Du dir durchaus freinehmen, dafür bist du Papa, das muss Mama in ihrer Umgangszeit auch...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 17:31
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo Zwergnase, das stimmt sehr wohl, doch endet morgens wenn Kind in KIGA oder Schule geht, der Umgang, wie ist es denn im Krankheitsfall?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 17:38
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin

Du wirst sicherlich durchdrücken können, dann morgends das Kind zurückbringen zu können...
Jetzt aber mal rein praktisch, das Kind fängt nachts an sich zu übergeben. Du bist also dann eh die halbe Nacht mindestens wach -> morgends völlig durch, auch auf der Arbeit. Dann rufst Du die KM an, und sie muss sich freinehmen auf der Arbeit eventuell, wobei sie fitter wäre arbeiten zu gehen als Du zu dem Zeitpunkt...
Das ist doch Blödsinn. Realistisch gesehen kriegst Du an dem Tag auf der Arbeit eh nichts auf die Reihe... dann sag doch lieber an, dass zurückbringen zur KM im Krankheitsfall dann nachmittags ist

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 17:44
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Das ist soweit richtig, mein Arbeitgeber würde mir auch freigeben auch wenn dadurch ein Urlaubstag flöten geht. Vielleicht sollte man sowas nicht reinschreiben.
Natürlich kann es auch sein das KM arbeiten geht oder einen Arzttermin oder was auch immer gemacht hat und dann komme ich mit einem Kranken Kind an.

Vielleicht so:?

Ausnahme: Ist Sohn unerwartet krank und kann deshalb morgens nicht in den Kindergarten, bringt der Vater den Sohn am Mittwoch Abend oder am Donnerstag gegen Mittag zurück zur Mutter, die Absprache erfolgt kurzfristig und einvernehmlich.

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 18:08
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

das klingt in meinen Augen sehr gut

Vor allem kannst Du dann der KM verkaufen, dass du ihr mit dem Vorschlag ja entgegen kommst, gerade wenn sie dann auch wieder arbeiten geht 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 18:12
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Ok, dann hätten wir das.

Nun Teil zwei:

Mein teil:

2. Schulferien/ Hohe Feiertage:
Wir teilen die Schulferien sowie die hohen Feiertage hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig bis zum 10. Januar eines jeden Jahres absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.

2.1 Ostern: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seiner Mutter, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seinem Vater.

2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter.

2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter.

2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Sohn bei seiner Mutter.
Die jeweiligen Abholzeiten, werden fair und einvernehmlich abgestimmt.

Entwurf von Wildlachs:

Umgang in den Schulferien und an hohen Feiertagen
Die großen Schulferien (Frühjahr, Sommer, Herbst) verbringt das Kind in der ersten Hälfte beim Vater, in der zweiten Hälfte bei der Mutter.

Die erste Hälfte der Winter-Schulferien einschl. der Weihnachtsfeiertage verbringt das Kind im jährlichen Wechsel bei der Mutter bzw. beim Vater, sodass das Kind Silvester und dann in der Folge auch Ostern und Pfingsten im Wechsel beim jeweiligen Elternteil verbringt. Der Umgang beginnt am letzten Schultag um 15 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin 20 Uhr.

Dass wäre dann so, das der KV immer die erste und KM immer die zweite Ferienwoche bekommt, ob man das so festlegen kann ist sicherlich Verhandlungssache, denn in meinem Entwurf wird jährlich gewechselt und die einzelnen Ferien einzelnt aufgezählt was ich schon besser finde.

Zu den Winterferien wenn ich das richtig lese würde ein Jahr der KV komplett Weihnachten erhalten und ein Jahr komplett die KM, umsetzbar wird dies nicht sein in unserem Fall, weil KM natürlich mit unserem Kind genau wie ich auch Weihnachten feiern möchte, allerdings möchte KM die Weihnachtsfeiertage jedes Jahr gleich halten, also KM immer Heiligabend und 2ter Weihnachtsfeiertag und Neujahr, KV 1.Weihnachtsfeiertag und Sylvester….so geht das aber nicht finde ich.

LG,
PaPaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2013 18:44




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