Umgangsregelung via...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsregelung via Excel Tabelle Vorlage

Seite 2 / 6
 
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa,

dazu kommt noch, dass es gerade in solchen "unsicheren Fahrwassern" wie zur Zeit bei Dir der Fall, es keinen Sinn macht, jetzt teure Urlaubsreisen zu buchen. Eine KM mit entsprechender Intention wird nur darauf warten, um Dir dann "mal wieder" in die Parade zu fahren.

Also plane mal offiziel nichts für die Zeit, macht spotanen Kurzurlaub in der Region bzw. etwas ohne Vorausplanung. Gegenüber der KM kannst Du ja erstmal die Illusion des geplanten Urlaubs aufrechterhalten und einfach mal gucken, was dann wirklich passiert.

Erstmal muss eine verbindliche Vereinbarung her, die sich im Alltag bewährt. Dann kannst Du im nächsten Jahr etwas größeres planen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2013 20:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

unabhängig von den Vorschreibern noch ein anderer Gedanke: Deine Ex redet von einem Job, den sie noch nicht einmal (angetreten) hat - und von ihren Urlaubsplänen. Aktuell haben wir Anfang April; die Schulferien in NRW beginnen am 22.7. Und im "richtigen Leben" beginnt ein Job mit Arbeit und nicht mit Urlaub, zumal die meisten der neuen Kollegen Deiner Ex ihren eigenen Jahresurlaub für die Sommerferien bereits eingereicht und genehmigt haben werden. Da muss man als "Neuer" das nehmen, was übrigbleibt - und das ist kaum die Kernzeit der lokalen Schulferien.

Das "Urlaubs-Argument" ist also etwa das unsinnigste, das Deine Ex anbringen kann. Was sie natürlich nicht daran hindern muss, es trotzdem zu tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2013 21:26
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

Also ihr habt alle drei Recht mit dem was ihr schreibt.

Meine Ex redet von einem Job den Sie nicht hat, genau das ist es...Sie redet davon wenn Sie nun tatsächlich einen Job beginnt, nehmen wir an am 1.8, dann müsste Sie in Ihrem drei Wochenblock arbeiten. In erster Linie finde ich das es Ihr Problem ist und man kann sich im Leben eben nicht immer alles aussuchen, man kann das ganze z.b. mit Ostern vergleichen, in Ihrer Osterwoche muss ich arbeiten, habe also für andere Dinge keine Zeit, in meiner Osterwoche kann Sie urlaub machen theoretisch oder renovieren oder sonst was, das kann ich alles nicht weil ich ja arbeite. Nun muss Sie arbeiten gehen und wenn das eben diesesmal in Ihrem Urlaub beginnt, dann ist es eben so.

Wenn Sie tatsächlich einen Job in Ihrem Urlaubszeitraum beginnen sollte, dann wird Sie eh nur morgens arbeiten und dann auch nicht alle Tage, somit sind noch tage für Urlaub übrig. Sie sucht nur eine Halbtagsstelle, weil Sohnemann in der Schule keinen OGS Platz erhalten hat.

Nun wegen Ihrem Job an meinen Urlaub zu wollen und dem kleinen dadurch seinen Urlaub "zu versauen" ist nicht die feine Art.

Ich denke ich muss mit ihr reden und auch abwarten bis es fix ist mit der Regelung, auch wenn Sie dagegen weiterhin nach Lust und Laune verstoßen kann.

LG,
Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2013 22:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

fix ist mit der Regelung, auch wenn Sie dagegen weiterhin nach Lust und Laune verstoßen kann.

Nö - so ist es nun auch wieder nicht. Eine gemeinsam entwickelte, faire Regelung ist natürlich ersteinmal ein Grundgerüst. Wenn KM dagegen verstößt oder es gar nicht zu einer angemessenen Umgangsregelung kommt, dann hast Du allen Grund Dritte einzuschalten - zunächst JA und dann auch zügig eine gerichtliche Umgangsklage - wenn Du es richtig angehst eben auch mit Ordnungsgeld bei Verstoß. Also, Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar!

Aber vielleicht braucht es ja gar nicht die Eskalation. Allerdings musst Du auch mal in die Hufe kommen. Ist nun auch schon wieder 2 Wochen her, seitdem Du mit den ersten Entwürfen hier aufgeschlagen bist. Wenn Du so weiter machst, hast Du vielleicht 2014 eine Urlaubsregelung stehen  😉

nichts für ungut, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2013 01:13
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Dann gib mir mal einen Tip wie man es im Falle der Fälle der hoffentlich nicht eintritt richtig macht was das Ordnungsgeld betrifft. Ich kann mir es denken was die Verstöße betrifft, wie man es macht, aber ich denke wenn es hier frei im Forum beschrieben wird, entspricht es sicherlich nicht den Regeln dieses Forums!

Ich hoffe nicht das es eskaliert.

Was in die Hufen betrifft, meinen nächsten Anwaltstermin habe ich leider erst in knapp 2,5 Wochen, die Gegenseite möchte sich treffen und gemeinsam eine UGR erarbeiten bzw. vereinbaren, bis dahin brauche ich ein vernünftiges Gerüst. Auch wenn es mit zwei Anwälten unüblich zu sein scheint, zeigt KM sich anscheinend offen dafür es mal regeln zu wollen, wobei ihre Vorstellungen sicherlich anders sind als meine (die übrigens finde ich keinesfalls überzogen sind, sondern dem Standard entsprechen), hier vertritt der gegnerische Anwalt meine EX-Frau!

Nun mal zwei Versionen überarbeitet. ich kann mich weder für die eine noch die andere Version entscheiden, ich denke und glaube es muss eher eine Mischung aus beidem sein, bin für jeden Tip dankbar:

Nun mal zu Version 1:

Umgangsvereinbarung

Um unserem Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, vereinbaren wir,
Vater und Mutter
einvernehmlich folgende Umgangsvereinbarung:

Regelmäßge Termine:

Sohn soll die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater verbringen.
An den ungeraden Wochenenden ist er bei seiner Mutter. An den geraden Wochenenden ist er bei seinem Vater und zwar jeweils von Freitag 16Uhr30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
In der Woche trifft sich Sohn jeden Mittwoch mit seinem Vater. Sohn übernachtet bei seinem Vater und wird von ihm am nächsten Morgen zum Kindergarten bzw. Schule gebracht.
Schulferien:

Wir teilen die Schulferien hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig bis zum 10. Januar eines jeden Jahres absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.
Ostern Weihnachten und Neujahr:
Die Feiertage werden wir fair zu gleichen Teilen einplanen. Wir sollten beide ausreichend Gelegenheit haben, um mit unserem Sohn Weihnachten, Silvester und Ostern zu feiern. Wenn Sohn etwa Weihnachten bei seinem Vater feiert, dann ist er am ersten Weihnachtsfeiertag bei seiner Mutter und umgekehrt.
Die notwendigen Absprachen werden wir einvernehmlich und fair treffen. Denn Sohn soll trotz unserer Trennung eine glückliche Jugend haben und mit beiden Elternteilen gleichermaßen zusammen sein können.

Version 2

Umgangsvereinbarung

Um das Recht unseres Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater zu gewährleisten, vereinbaren wir, Vater und/ Mutter
folgende Umgangsregelung:

1. Regelmäßge Termine

1.1 Sohn verbringt die geraden Wochenenden bei seinem Vater. Er wird vom Vater jeweils Freitag um 16Uhr30Uhr abgeholt und Sonntag um 18Uhr zur Mutter zurückgebracht.

1.2 Einmal in jeder Woche verbringt Sohn mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit abgeholt und am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.

2. Schulferien/ Hohe Feiertage:

2.1 Ostern: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seiner Mutter, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seinem Vater.
2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seinem Vater, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seiner Mutter.

2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter. 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die ersten drei Wochen der Sommerferien bei seiner Mutter, die zweiten drei Wochen bei seinem Vater.

2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter. In 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die erste Woche bei seiner Mutter und die zweite bei seinem Vater.

2.4 Pfingsten: 2013 verbringt Sohn die Pfingstfeiertage bei seinem Vater, in 2014 bei seiner Mutter.

2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Noah bei seiner Mutter.
In den geraden Jahren ab 2014 verbringt Sohn die erste Ferienhälfte einschließlich Heiligabend und dem zweiten Weihnachtsfeiertag bei seiner Mutter, die zweite Ferienhälfte einschließlich Silvester bei seinem Vater. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2014 und den folgenden geraden Jahren ist Sohn bei seinem Vater.
Natürlich sind einvernehmlich zwischen den Eltern getroffene Abweichungen von der Umgangsregelung jederzeit möglich.

Beide Versionen passen auf eine Din A 4 Seite.

Feiertage und Familienfeiern habe ich nun mal rausgelassen!

Eventuelle Grundsätze ?
Sollte z.b. durch Krankheit der Umgang ausfallen, wird dieser unabhängig von der generellen Umgangsregelung, in der Folgewoche nachgeholt.
• Zusätzliche Umgangstage/Umgangsabende können flexibel vereinbart werden.

LG,
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2013 01:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

die erste Version legt mal schnell zur Seite, die regelt nichts. Die zweite Version ist besser, aber in einigen Punkten immer noch zu schwammig.

Version 2

Umgangsvereinbarung

Um das Recht unseres Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater zu gewährleisten, vereinbaren wir, Vater und/ Mutter
folgende Umgangsregelung:

1. Regelmäßge Termine

1.1 Sohn verbringt die geraden Wochenenden bei seinem Vater. Er wird vom Vater jeweils Freitag um 16Uhr30Uhr abgeholt und Sonntag um 18Uhr zur Mutter zurückgebracht.

Was heißt gerade Wochenenden? 2. und 4. WE eines jedes Monats oder ist von Kalenderwochen die Rede? Ich empfehle, konkret Kalenderwochen zu verhandeln, da 1. eindeutiger und 2. mehr WE rausspringen / Jahr. Weiter: wo wird er abgeholt? Wenn von der Mutter gemeint ist, warum nicht besser von Kindergarten/Schule? Die Übergaben bei der Mutter haben in der Regel viel Konfliktpotential.

1.2 Einmal in jeder Woche verbringt Sohn mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit abgeholt und am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.

Welcher Wochentag? Du musst doch mit einer Vorstellung in die Verhandlung gehen, z.B. jeder Mittwoch. Wieder: wo wird er abgeholt? Um wieviel Uhr? Mach das möglichst konkret, z.b. wird nach Schulende bis spätestens 16:00 Uhr vom Hort abgeholt. 

2. Schulferien/ Hohe Feiertage:

2.1 Ostern: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seiner Mutter, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seinem Vater. 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seinem Vater, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seiner Mutter.

Wann fängt der Ferienumgang konkret an? Wo erfolgt die Abholung? Wann ist die Ferienwoche zu Ende, wann erfogt die Rückgabe? Dann fängst Du mit Deinem Umgang an, also:

2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt KIND die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seinem Vater, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seiner Mutter.

Vielleicht einfacher: Die Osterferien werden geteilt. In den geraden Kalenderjahren
verbringt KIND beim Vater die erste Woche der Osterferien von jeweils Sa? XX Uhr bis Ostersonntag XX Uhr. In den ungeraden Kalenderjahren verbringt KIND beim Vater die zweite Woche der Osterferien von jeweils Ostermontag XX Uhr bis Sonntag, XX Uhr.

2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter. 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die ersten drei Wochen der Sommerferien bei seiner Mutter, die zweiten drei Wochen bei seinem Vater.

2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter. In 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die erste Woche bei seiner Mutter und die zweite bei seinem Vater.

Gilt das gleiche wie für die Osterferien. Konkrete Zeiten und Abholort rein. Ein häufiger Streitpunkt ist, ob das WE vor Ferienbeginn zum Umgang dazugenommen wird.

2.4 Pfingsten: 2013 verbringt Sohn die Pfingstfeiertage bei seinem Vater, in 2014 bei seiner Mutter.

. Allgemein formulieren: gerade und ungerade Kalenderjahre.
Wann beginnen diese und sind zuende? Abholzeiten?

2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Noah bei seiner Mutter.
In den geraden Jahren ab 2014 verbringt Sohn die erste Ferienhälfte einschließlich Heiligabend und dem zweiten Weihnachtsfeiertag bei seiner Mutter, die zweite Ferienhälfte einschließlich Silvester bei seinem Vater. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2014 und den folgenden geraden Jahren ist Sohn bei seinem Vater.

Einfacher formulieren:
Die erste Ferienwoche einschließlich Heiligabend verbringt Sohn in ungeraden Kalenderjahren beim Vater. Der Umgang beginngt jeweils am Fr/Sa? um XX Uhr und endet am 2. Weihnachstag um XX Uhr. 

In geraden Kalenderjahren verbingt KIND die zweite Ferienhälfte einschließlich Silvester bei seinem Vater. DEr Umgang beginnt jeweils am ersten Weihnachtsfeiertag um XX Uhr und endet Neujahr um XX Uhr. Die Übergabe erfolgt jeweils bei der Mutter.

Natürlich sind einvernehmlich zwischen den Eltern getroffene Abweichungen von der Umgangsregelung jederzeit möglich.

Meiner Meinung nach ganz raus. Dass Abweichungen möglich sind, wird Deiner Ex schon klar sein. Wenn so ein Passus, dann eher: "Die Eltern sind sich darüber einig, dass sie Abweichungen von der oben getroffenen Umgangsregelung nur im gegenseitigen Einverständis vornnehmen werden."

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2013 14:00
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallöchen ,

Ich bin jetzt etwas irritiert, die einen sagen hier ich solle die Dinge kurz und knapp ohne viel schnick schnack posten und nicht so kleinkariert, die anderen sagen ziemlich genau und mit genauer zeit usw. Was ist denn nun besser?

Also was die Geraden ungeraden Wochenenden betrifft, das stimmt, hier sollte ich konkreter werden und das Wort Kalenderwochen einfügen.

Wo wird abgeholt, stimmt auch doch kann ich nur bei der Mutter abholen da ich nicht bis 12 Uhr arbeite, sondern einen Vollzeitjob ausübe und mein Kind erst bei der Mutter abholen kann, also fällt Abholung bei kiga /Schule flach.

Das in der Woche okay das stimmt auch  es ist immer der Mittwoch bisher! Wo klar bei der Mutter und die zeit ist auch klar, allerdings hier kann ich im Stau stecken oder komme mal etwas später aus der Arbeit raus usw. Da stellt sich die frage in wie fern ich mich an die abgemachte zeit halten muss auch wenn ich für eine evtuelle Verspätung gar nichts kann!?

Bei den Ferien mit den Zeiten das wurde hier schon mal kritisiert, deshalb habe ich es rausgenommen. Wann die Ferien beginnen ist soweit auch klar, hier ist die frage ob eine genaue zeit rein sollte oder nicht, bin mit gerade wieder unsicher so ich den Beitrag hier lese.

Das Wochenende vor Ferienbeginn sollte derjenige haben der Umgang hat!

Um Weihnachten herum die Tage ist ja immer sehr schwierig, die Tage kann man genau planen, doch die zeit? Ist man da nicht zu pingelig?

Der letzte Abschnitt ist dein Text lieber Mux besser als meiner!

Lg,
Markus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2013 23:44
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi papalein,

Ich bin jetzt etwas irritiert, die einen sagen hier ich solle die Dinge kurz und knapp ohne viel schnick schnack posten und nicht so kleinkariert, die anderen sagen ziemlich genau und mit genauer zeit usw. Was ist denn nun besser?

Nein, wenn ich das hier richtig übersehe, schreiben wir Dir alle das gleiche. Du brauchst eine überschaubare Umgangsregelung, die Du selbst verstehst und verhandeln kannst, die aber gleichzeitig präzise genug sein muss. Reduktion auf das Wesentliche:

1. Wochenendumgang
2. Umgang unter der Woche
3. Ferienregelung

Damit ist das Meiste abgedeckt. Zu jedem Punkt ein Satz. Der muss aber auch das abbilden, was Du willst. Du holst Deinen Sohn ja nicht "unter der Woche" in Wirklichkeit ab, sondern an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Uhrzeit von einem bestimmten Ort. Und das musst Du in eine konkrete (einfache) Regelung gießen.

z.B. habe ich bei meinem Umgangsantrag die Feiertage komplett rausgelassen, da mir nicht wichtig genug und größtenteils über die Ferienregelung abgedeckt. Ich habe in einer Gerichtsverhandlung mit meiner Ex erlebt, wie 2 Stunden nur über Weihnachten diskutiert wurde. Am Ende gab es kein Ergebnis. Sondern ein weiterer Termin wurde notwendig. Anfängerfehler. Auch in einem Gespräch sollte man in zwei max. drei Sätzen darstellen können, was man sich vorstellt. Außerdem ist es auch wichtig für einen selbst, die Essentials sich immer z.B. in Diskussionen ins Gedächnis rufen zu können. Und was Verhandlungsmasse ist.

Es ist auch richtig, was Martin schreibt, dass ein Plan nicht für alle Zeiten in Stein gemeiselt ist. Das ist der zweite Anfängerfehler, den viele machen. Aber trotzdem bildet er eben idealerweise den Ist-Zustand ab, regelt die nähere Zukunft konkret und hilft die Lage zu entspannen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2013 14:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PL,

Ich bin jetzt etwas irritiert, die einen sagen hier ich solle die Dinge kurz und knapp ohne viel schnick schnack posten und nicht so kleinkariert, die anderen sagen ziemlich genau und mit genauer zeit usw. Was ist denn nun besser?

ich erklär's nochmal ein bisschen anders: Eine private Umgangsregelung zwischen Euch als Eltern ist nichts, was Du bei Verstössen einklagen könntest; die hat sowieso keine rechtliche Bindungswirkung. Es ist also rechtlich egal, ob Deine Ex gegen was Kurzes, Knappes verstösst oder gegen was Ausführliches; sie kann beides folgenlos tun.

Eine umfangreiche Regelung ist allerdings etwas Ähnliches wie eine Versicherung mit seitenlangem Kleingedrucktem: So etwas erzeugt einen Widerwillen, es überhaupt zu unterschreiben - und dann hat man überhaupt nichts. Es geht derzeit daher nicht in erster Linie darum, was drinsteht, sondern um den wechselseitigen Vertrauensbeweis namens "wir schaffen es auch ohne Anwälte und Gerichte, uns zum Wohl unseres gemeinsamen Kindes verantwortungsvoll auf etwas zu einigen". Und damit ist eine private Umgangsvereinbarung nichts anderes als einfach ein Start; alles andere ergibt sich später.

Wenn Du nachts auf einer einsamen Landstrasse ohne Sprit liegenbleibst, brauchst Du auch niemanden, der Dir Dein Auto volltankt, sondern nur einen netten Menschen mit einem 5-Liter-Kanister.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2013 15:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

und ergänzt: all das Geschreibsel, dass man Abweichungen, Ergänzungen einvernehmlich beschließt, braucht es in der Umgangsvereinbarung nicht - weil das doch selbstverständlich ist: Stimmen beide Seiten einer Änderung eines Vertrags zu, dann kann dies jederzeit erfolgen, egal ob die Vereinbarung sowas erwähnt.

Ähnlich verhält es sich mit Eurer Einstellung, dass ihr nur das beste fürs Kind wollt. Ist doch irgendwie klar. Nur dass ihr im Streitfall jeweils etwas anderes darunter verstehen werdet. Also müsstet ihr dieses "Beste fürs Kind" jetzt in allen Einzelheiten definieren, was aber faktisch l unmöglich ist. Also gerne vielleicht den Obersatz in einer Art Präambel aufzunehmen, aber weder den Anspruch haben dies allumfassend umzusetzen , noch dies zu versuchen! Vielleicht so: "Wir sind uns darin einig, als Eltern stets zum Wohl unseres Kindes gemeinschaftlich Entscheidungen zu treffen und zusammen - falls erforderlich - nach konsensualen Lösungen zu suchen sowie dem Kind trotz unserer Trennung gleichberechtigt beide Elternteile zu erhalten." Mal schauen, wie Km darauf reagiert... es wird sich aber nicht lohnen, hierzu viel Verhandlungsmühen  aufsichzunehmen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2013 17:08




(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallöchen.

Danke für die Anworten. Ich werde mir diese Regelung nun mit Euren Kommentaren zur Brust nehmen und erneut mein Werk posten, vllt schaffe ich es noch heute.
Ich habe im Sonderfallforum mal eben einen Brief der KM gepostet, darin sind viele Dinge enthalten, vorallem viele falsche Dinge, es geht aber auch um die regelung und nun Ihre!

Alles weitere zu dem Brief im Sonderfallforum!

LG
PapaL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2013 22:48
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hi,

So da habe ich es mal etwas verbessert, denke noch nicht perfekt, was sagt ihr dazu?

Umgangsvereinbarung

Um das Recht unseres Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater zu gewährleisten, vereinbaren wir, Vater und/ Mutter
folgende Umgangsregelung:

1. Regelmäßge Termine

1.1 Sohn verbringt die geraden Kalender-Wochenenden bei seinem Vater. Er wird vom Vater jeweils Freitag um 16Uhr30Uhr bei der Mutter zu Hause abgeholt und Sonntag um 18Uhr zur Mutter nach Hause zurückgebracht.

1.2 Jede Woche Mittwoch verbringt Sohn mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit spätestens um 18Uhr bei der Mutter zu Hause abgeholt, er übernachtet beim Vater und wird am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.

2. Schulferien/ Hohe Feiertage:

2.1 Ostern: Die Osterferien werden geteilt, In den geraden Kalenderjahren verbringt Sohn beim Vater die erste Woche der Osterferien von jeweils Sonntag 18Uhr  bis Ostersonntag 18 Uhr. In den ungeraden Kalenderjahren verbringt Sohn beim Vater die zweite Woche der Osterferien von jeweils Ostersonntag 18 Uhr bis Freitag, 18 Uhr. Sohn wird vom Vater bei der Mutter abgeholt. Das regelmäßige Umgangswochenende in der Woche vor Ostersonntag und in der Woche nach Ostermontag, wird dadurch nicht angegriffen. 
2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter. 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die ersten drei Wochen der Sommerferien bei seiner Mutter, die zweiten drei Wochen bei seinem Vater.  Sohn wird vom Vater bei der Mutter am Sonntag um 18Uhr vor Beginn des Dreiwochenblocks abgeholt. Das regelmäßige Umgangswochenende vor dem Dreiwochenblock , wie auch nach dem Dreiwochenblock, wird dadurch nicht angegriffen.
2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter. In 2014 und in den folgenden geraden Jahren verbringt er die erste Woche bei seiner Mutter und die zweite bei seinem Vater. In 2013 hat Sohn vor den Herbstferien das Umgangswochenende mit seinem Vater, somit entfällt die Abholung bei der Mutter zu Beginn der Herbstferien. Der Vater bringt Sohn nach der ersten Herbstferienwoche Freitag  um 18Uhr zur Mutter nach Hause zurück.
Das regelmäßige Umgangswochenende vor den Herbstferien , wie auch nach den Herbstferien, wird dadurch nicht angegriffen.
2.4 Pfingsten: 2013 verbringt Sohn die Pfingstfeiertage (Pfingstsonntag, Pfingstmontag )bei seinem Vater, in 2014 bei seiner Mutter.  In 2013 hat Sohn vor den Pfingstfeiertagen das Umgangswochenende mit seinem Vater, somit entfällt die Abholung bei der Mutter an Pfingsten. Der Vater bringt Sohn am Pfingstmontag um 18Uhr zur Mutter nach Hause zurück.

2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, der Umgang beginnt jeweils am Abend vor Heiligabend/zweitem Weihnachtsfeiertag um 18Uhr, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter, beginnend am Abend vor Sylvester um 18Uhr.  Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Sohn bei seiner Mutter.Die Übergabe erfolgt jeweils bei der Mutter.
Wir sind uns darin einig, als Eltern stets zum Wohl unseres Kindes gemeinschaftlich Entscheidungen zu treffen und zusammen - falls erforderlich - nach konsensualen Lösungen zu suchen sowie dem Kind trotz unserer Trennung gleichberechtigt beide Elternteile zu erhalten

LG
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2013 00:29
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin

Himmelfahrt fehlt bei den Feiertagen....
Da Pfingsten und Himmelfahrt ja recht "direkt beieinander liegen würde ich einfach die Regelung treffen "verlängerte Wochenenden finden jeweils bei dem Elternteil statt, der Umgang an dem Wochenende hat"
Dann hat im Normalfall ein Elternteil Himmelfahrt und das andere Elternteil Pfingsten

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2013 12:47
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten. Morgen Abend habe ich eine neue Version fertig und hoffe das diese noch besser sein wird als die letzte.

Hatte nicht so viel Zeit im Moment

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2013 23:18
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Ich habe zwar meine neue Version noch nicht fertig, habe aber nun übers Wochenende etwas mehr Zeit mich damit zu befassen.

Ich habe aber mit meiner Frau gesprochen und Sie auf Ihre Regelung angesprochen und genau wie ich es mir dachte, Sie nimmt den Samstag meines Wochenendes also nächste Woche, weil Sie da mit unserem Kind etwas vor hat also zu einem fest gehen möchte, Sie hat es Quasi bestimmt und Sie hat mich nicht gefragt. Ich lehnte ab und sagte es wird grundsätzlich nicht für belanglose Dinge getauscht, wenn das in Zukunft so praktiziert wird, dann wird jedes Wochenende diskutiert. Sie sagte sehr erbost Sie hätte sich erkundigt denn unser Sohn(6) hat Mitspracherecht wenn er dahin möchte und Sie dürfte mit mir tauschen, ich sagte ich möchte mit Dir darüber gar nicht diskutieren, denn wenn Sohn sich wünscht dahin zu wollen, fahre ich gerne mit ihm dahin, da es mein Umgangswochenende ist, damit Ende der Diskussion.

Sie warf hinterher das Sie aber mit ihm dahin wollte und es nicht okay findet was ich da tue, Sie dachte Ihre schriftliche Regelung wäre eindeutig gewesen.
Ich habe nochmal darauf hingewiesen das wir uns endlich zusammensetzen und gemeinsam eine Regelung ausarbeiten, sowas geht einfach nicht.

Meine Regelung werde ich dann eben zum Wochenende hier einstellen udn hoffe auf gute Meinungen und wenn alles gut ist, werde ich ihr ein Exemplar in die hand drücken und sehen wie Sie darauf reagiert.

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 00:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sie nimmt den Samstag meines Wochenendes also nächste Woche, weil Sie da mit unserem Kind etwas vor hat also zu einem fest gehen möchte, Sie hat es Quasi bestimmt und Sie hat mich nicht gefragt.

Na, da siehst Du ja, dass es langsam Zeit wird, das Dein Entwurf fertig wird und ihr die Umgangsvereinbarung gemeinsam unter Dach und Fach gebracht habt, damit ihr beide ein Gerüst habt, an dem ihr Euch zukünftig orientieren könnt. Gehe im übrigen nicht davon aus, dass die KM Deinen Vorschlag einfach so akzeptieren wird.

Ohne es über die Maßen kompliziert machen zu wollen, hier noch ein paar "Verhandlungstipps":
- Schreibe über Deinen Vorschlag "Entwurf" und gib ihr deutlich zu verstehen, dass ihr dies gemeinsam finalisieren müsst 
- Baue die eine oder andere Regelung, vielleicht sogar Formulierung aus ihrem Entwurf ein - so hat sie ein wenig Wiedererkennungswert
- und baue den einen oder anderen Vorschlag ein, den Du in einer Verhandlung opfern kannst - nicht übertrieben, aber auch sie braucht einen Verhandlungserfolg, um zufrieden zu sein.

Viel Erfolg, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 01:00
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Papalein,

ich möchte Dich noch auf die hilfreiche Quelle Elternvereinbarung aufmersam machen.

Dort findest Du viele rechtliche und sachliche Hinweise, in den Mustern auch gute Formulierungsvorschläge.

Auch wird auf der Site auf die Verbindlichkeit von Elternvereinbarungen hingewiesen. Hier im Forum wird gelegentlich die geradezu gefährliche Auffassung vertreten, eine außergerichtliche Elternvereinbarung sei unverbindlich.

Die URegelung sollte mE 'generisch' formuliert sein, also allgemeingültig und auf ewig, sodaß der Abstimmungsbedarf aller Beteiligten möglichst gering ist. Unter Zuhilfenahme der ortsüblichen Feiertage und von Schulferienvorgaben sollte jeder zweifelsfrei bestimmen können, wo sich ein Kind an einem bestimmten Datum aufhält.
 
W.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 03:50
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Was meinst du damit?

Unter Zuhilfenahme der ortsüblichen Feiertage und von Schulferienvorgaben sollte jeder zweifelsfrei bestimmen können, wo sich ein Kind an einem bestimmten Datum aufhält.

Soll es bedeuten das jeder also beide Elternteile egal wer Umgang hat, bestimmen kann wo sich Kind aufhält?Wir haben ja gerade jetzt das Problem das meine EX an meinem Umgangswochenende bestimmt erstens einen Tag haben zu wollen, weil unser Kind sich wünshct zu einem Kinderfest zu gehen. Unser Kind kann sich genau dies wünschen, aber da es mein Wochenende ist, fahre ich eben mit ihm dort hin, die Aussage meiner EX war aber das Sie dahin fahren möchte mit ihm, es geht ihr also nicht um den Jungen sondern um sich selber und wenn ich nun beginne einmal den Umgang für solche Dinge aufzuweichen, wird jedes Wochenende neu diskutiert und genau das möchte ich vermeiden. Spezielle Dinge wo Kind zu ner Hochzeit oder Geburtstag innerhalb der Famiklie eingeladen ist, sollen kein problem sein mal einen Tag am UGW zu tauschen.

Danke für den Link

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 11:38
(@fruchteis)
Registriert

Moin P.

Das habe ich mißverständlich formuliert. Sorry.
Mit 'bestimmen' meinte ich 'errechnen'.

Bei mir ist das so, und das rate ich auch jedem:
Aus einem Jahresplan mit Feiertagen und Schulferien, Schulferien.org ist auch mein Favorit, zusammen mit der Elternvereinbarung sollte von jedem, jederzeit und für jedes Datum ermittelbar sein, wo sich ein Kind umgangstechnisch befinden soll. Optimal wäre, wenn auch ein Schulkind das hinbekommen könnte:
Einfach, unmißverständlich, ohne weitere Abstimmungen.

Leg Regelung und Plan(mit Feiertagen und Schulferien) dem Kind und Wildfremden vor. Wenn die das verstehen, dann ist gut.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 12:41
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Da bin ich wieder und habe nun etwas zeit mich um die regelung zu kümmern.

Ich habe aus Version 1 und 2 das ganze etwas gemischt, dinge weggenommen und hinzugefügt und bitte um Eure Meinung.

Ich habe da nur der Väterliche Umgang zu regeln ist, egal ob die regelmäßigen oder eben die ferien ect. Die Mutter aus dem Spiel gelassen, weil es nach dieser regelung logisch ist,. das in dem Folgejahr oder der Folgewoche die Mutter an der Reihe ist.

Wo das Kind abgeholt wird, habe ich in einem Satz unter allen Regelungen beschrieben, denke das muss nicht unter jeder Rubrik einzenlt aufgeführt werden.

Wichtig ist noch, bisher war zwischen uns immer klar wo und wann das Kind abgeholt wird, auch habe ich es schon mal etwas später oder früher abgeholt nach telefonischer Absprache.

Die Probleme liegen eher darin das meine EX den eigentlichen Umgang wegen unwichtigen allgeimenen und öffentlichen festen wo Sie gerne hinmöchte, aufweichen möchte, das kann auch mal ein grill Fest, ein Lagerfeuer oder was auch immer sein.

Bei wichtigen Dingen bin ich bereit mal einen Tag herzugeben, wie eben bei einem Familienfest, wenn dieser eben in der Folgewoche nachgeholt wird oder durch ein anderes Familienfest ersetzt wird.

Anbei die jetzige regelung die sicher noch nicht perfekt ist:

Version 1

Umgangsvereinbarung

Um unserem Sohnes XY, geb. XX.XX.XXXX regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, vereinbaren wir,
Vater und Mutter
einvernehmlich folgende Umgangsvereinbarung:

1. Regelmäßge Termine:

Sohn soll die Wochenenden abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater verbringen.
1.1 An den geraden Kalender-Wochenenden verbringt Sohn bei seinem Vater und zwar jeweils von Freitag 16Uhr30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Sohn wird bei der Mutter abgeholt.
1.2 In der Woche trifft sich Sohn jeden Mittwoch mit seinem Vater. Sohn wird von seinem Vater nach dessen Arbeit spätestens um 18Uhr abgeholt, übernachtet bei seinem Vater  und wird am nächsten Morgen zum Kindergarten/Schule gebracht.
Ausnahme: Ist Sohn unverhofft krank oder kann aus welchen gründen auch immer , morgens nicht in den Kindergarten, bringt der Vater den Sohn am Mittwoch Abend oder am Donnerstag morgen vor seiner Arbeit zurück zur Mutter.
Die Abholung findet jeweils bei der Mutter zu Hause statt.
2. Schulferien/ Hohe Feiertage:
Wir teilen die Schulferien sowie die hohen Feiertage hälftig auf und einigen uns darauf, bei wem Sohn die erste und bei wem er die zweite Ferienhälfte verbringt. Wir werden das rechtzeitig bis zum 10. Januar eines jeden Jahres absprechen, damit wir beide unseren Urlaub planen können.
2.1 Ostern: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn die erste Ferienwoche einschließlich Ostersonntag bei seiner Mutter, Ostermontag und die zweite Ferienwoche bei seinem Vater.

2.2 Sommerferien: 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren verbringt Sohn den ersten Dreiwochenblock mit seinem Vater, den zweiten Dreiwochenblock mit seiner Mutter.
2.3 Herbstferien: die erste Woche der Herbstferien verbringt Sohn 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die Zweite Woche bei seiner Mutter.
2.4 Pfingsten: 2013 verbringt Sohn die Pfingstfeiertage bei seinem Vater, in 2014 bei seiner Mutter.
2.5 Weihnachtsferien: Die erste Ferienwoche verbringt Sohn einschließlich Heiligabend und zweiten Weihnachtsfeiertag 2013 und in den folgenden ungeraden Jahren bei seinem Vater, die zweite Woche, einschließlich Silvester bei seiner Mutter. Am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 und den folgenden ungeraden Jahren ist Sohn bei seiner Mutter.

Die Abholung findet jeweils bei der Mutter zu Hause statt.

Natürlich sind einvernehmlich zwischen den Eltern getroffene Abweichungen von der Umgangsregelung jederzeit möglich.
Die Feiertage werden wir fair zu gleichen Teilen einplanen, sollten allerdings nicht mit den Umgangswochenenden kollidieren.
Sollten aus welchen gründen auch immer, ein Umgangswochenende oder auch nur ein Tag dessen ausfallen, so ist dieser in der Folgewoche auszugleichen, somit wird der Wochenendrhythmus nicht beeinflusst.
Weitere notwendigen Absprachen werden wir einvernehmlich und fair treffen. Denn Sohn soll trotz unserer Trennung eine glückliche Jugend haben und mit beiden Elternteilen gleichermaßen zusammen sein können.

Kurz nochmal angemerkt:

Den Umgang möchte meine EX gern flexibel gestalten und zwar nach Ihren Bedürfnissen  Was Sie mir da jetzt geschickt hat, ist keine Umgangsregelung sondern ein Terminplan. Und der ist unvollständig und teilweise unverständlich. Und obendrein möchte Sie die Termine nach Belieben abändern können. Ich möchte nicht jedes zweite Wochenende neu aushandeln, und auch Sohn muss sich mit seinen Wünschen an die Umgangsreglung ein bisschen anpassen. Sonst gäbe das ein heilloses Durcheinander!

Es macht keinen Sinn wenn Sie ständig kurzfristig und einseitig die Besuchstermine verlegt oder kürzt! Sie und Ich müssen beide unsere Termine planen können. Und dazu gehört eine verlässliche Umgangsregelung. Und an die müssen Sie und Ich uns beide halten.
Sie dachte Sie schickt mir Ihren Plan wie oben beschriebn und das ganze hat Gesetz, dabei habe ich gefordert das wir uns zusammensetzen um uns zu einigen und das ganze umzusetzen.

LG,
PapaLein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 15:13




Seite 2 / 6