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Umgangsregelung trotz / mit Umzug?

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(@lieblingsassistentin)
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Hallo, ich schon wieder!

Also, wie schon geschrieben, mein LG hat vor zwei Wochen einen Antrag auf Umgang beim Jugendgericht eingereicht. Zu dem Zeitpunkt war ich hier in unsrer Stadt noch Arbeitslos. Jetzt hab ich eine Arbeit ab Juni 2008 und werde umziehen, mein LG wird auch mitziehen, wenn er eine Stelle dort hat.
Frage: Müssen wir das dem Gericht / JA mitteilen? Oder ist es egal, da das Kind ja wo auch immer wir wohnen, nach Umgangsreglung zu uns darf?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2007 20:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, weder Gericht noch JA sind zu informieren. Es wäre jedoch sinnig, dies in das lfd. Verfahren einzubringen. Am Ergebnis wird es nichts ändern - ist mehr ein Akt der Komplettierung und Höflichkeit. Was die Ex dann draus macht, ist abzuwarten.

DeepThouht

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2007 21:08
(@lieblingsassistentin)
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Was die Ex draus macht?

Hat Sie dann überhaupt noch zu entscheiden, wenn das mal durch ist und vom Gericht der Umgangszeitraum festgelegt wurde. Kann der Ex doch egal sein, von wo das Kind geholt und hingebracht wird. Hauptsache das Kind ist pünktlich wieder da!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 00:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich hatte es so verstanden, dass der KV im lfd. Verfahren umzieht. Das wird die Ex (natürlich) für sich nutzen und Monsterprobleme wegen der Strecke, vertaner Zeit, Dunkelheit im Winter und und und einbringen. Ob das Gericht sich davonbeeindrucken lässt, steht auf einem anderen Blatt.

Auch wird es der Ex nicht egal sein, wo das Kind ist. Als Kinderbesitzerin unterliegt sie der irrigen Auffassung über jeden Atemzug informiert sein zu müssen. Hier sind Recht und Psyche zu trennen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 10:40
(@lieblingsassistentin)
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Also das verfahren ist grad angelaufen. Und wir hoffen, dass wenn wir im Mai / Juni umziehen das ganze durch ist. Oder muß man damit rechnen, dass das nicht so sein wird?

Warum soll das vertane Zeit sein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 14:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum soll das vertane Zeit sein?

Ich nahm die Position der Ex ein und brachte das Argument, die Fahrzeiten seien vertane Zeit, weil während dessen kein Umgang statt finden könne. Mir geht es darum, euch auf Argumente vorzubereiten.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 05.12.2007 14:32
(@lieblingsassistentin)
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Ach so, kapiert!
Aber dann haben wir das Gegenargument: Der Vater, oder ich holen das Kind ja ab, also gemeinsame Zeit, und somit nicht vertan!

Ich hab nochmal  ganz andere Fragen dazu: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass die Fahrtkosten von wem ( JA; Finanzamt, KM, absetzen von der Steuer usw.) übernommen werden? Oder muß der KV die Kosten alleine tragen? Weil er mußte ja umziehen wegen des Jobs, sonst würde ja die Kleine keinen Unterhalt bekommen!!!
Kann man die KM dazu bringen uns auf halber Strecke mit dem Auto entgegen zu kommen ( so macht das eine Bekannte mit Ihrem EX ).
Andere preiswerte Möglichkeit wäre das Kind in den Zug zu setzen. Das wäre dann 1 Stunde, ohne Umsteigen für ein 8-jähriges Kind. ( Kinderbegletung von Bahnhofsmission gibt es ab unsrem Bahnhof nicht, schon erkundigt! )
Kann man das dem Kind zumuten, bzw. der KM? Die da sicher dagegen sein wird! Könnte man das gerichtlich " erzwingen" ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab nochmal  ganz andere Fragen dazu: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass die Fahrtkosten von wem übernommen werden?

Nein.

Oder muß der KV die Kosten alleine tragen?

Ja.

Weil er mußte ja umziehen wegen des Jobs, sonst würde ja die Kleine keinen Unterhalt bekommen!!!

Das interessiert nicht; KU=Kindeswohl.

Kann man die KM dazu bringen uns auf halber Strecke mit dem Auto entgegen zu kommen ( so macht das eine Bekannte mit Ihrem EX ).

Nein.

Andere preiswerte Möglichkeit wäre das Kind in den Zug zu setzen.

Ich würde meine 8-jährige Tochter NICHT in einen Zug setzen ohne Begleitung.

DeepThought

*edit Quoting korrigiert

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 15:57
(@lieblingsassistentin)
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Danke!

Ich würde meine Tochter schon alleine fahren lassen mit 8 Jahren. Sie würde in den Zug gesetzt werdn und direkt am Gleis abgeholt werden. Und für eine Stunde.......... Vorallem, lässt die KM sie mit der Straßenbahn allein in die Stadt fahren ( 25 min. ) da kann ja wohl mehr passieren!

Ich weiß, dass meine Eltern mich mit 7 Jahren per Zug, ohne Begleitung auf ein knapp vierstündige Fahrt zu meiner Oma geschickt haben........

Aber gibt es keine Möglichkeit, dass man das Kind preiswerter zu uns kriegt? Mit dem Auto wird echt teuer, bei den Benzinpreisen und mit Bahn abholen kostet locker mal 80 Euro jedes zweite WE!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 22:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LA,

vielleicht gibt es noch eine andere Option: Jedes Wochenende sind Legionen von Kindern auf "Umgangsreise", teilweise sogar mit Billigfliegern. Vielleicht lässt sich über eine lokale Kleinanzeige jemand finden, der regelmässig die gleiche Strecke mit dem Zug fährt und Töchting begleitet, beispielsweise ein älteres Kind oder ein anderer Umgangselternteil. Evtl auch eine Fahrgemeinschaft mit einem anderen Kind und seinem Vater/Mutter.

Nur mal so als Anregung.

Grüssles
Martin
(der eine 8-Jährige heute auch nicht allein in den Zug setzen würde, auch wenn das "früher" vielleicht mal ging.)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 22:49




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Leute,

nee, also eine 8 Jahre altes Kind würde ich auch nicht alleine fahren lassen. Nicht aus Angst, dass es zu früh aussteigt, sondern wegen der Anziehungskraft, die kleine Kinder auf allerlei kranke Spinner haben. Ich denke da mal an den kleinen Mitja.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 22:56
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Lieblingsassistentin du dürdest dein Kind mit 8 Jahren allein fahren lassen..Du..aber vielleicht die KM nicht..und das wiederum kann viele Gründe haben, auch weil man es dem Kind z.B. nicht zutrauen kann, oder oder..

Das mit dem alleine fahren lassen ist wohl u.a. auch stark abhängig vom Kind selber...

Meine beiden sind auch schon gelegentlich mal allein Bahn gefahren...auch sehr weite Strecken, meinen großen kann ich auch allein los schicken u das schon lange, kein Prob. .. meine Kleine hingegen, würde ich keinesfalls allein los schicken, schon allein weil das bei ihr schief gehen würde....

Von daher obliegt das den Eltern das zu entscheiden..u von daher kann das auch kein Gericht der Welt so festsetzen ...

Kleiner Tipp noch zum Bahnfahren:
Es gibt die BahnCard Jumior 25.
Kostet einmalig 10 € und rentiert sich meist sehr schnell....

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 22:58
(@lieblingsassistentin)
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Die KM gibt Ihr Kind niemanden mit, der nicht von offizieller Stelle ist!
Unsre Städte haben nur ganz kleine Flughäfen, und ob zwischen denen Verbindung besteht gilt es noch raus zu kriegen.

Ansonsten ist Flug eine gute Idee! Aber dann müßte die KM das Kind ja hinbringen! Das wäre das nächste Problem!

Von der Bahnkart junior wissen wir auch schon. Bloß muß man dann trotzdem noch Ihre und die vom KV bezahlen.D.h. über 80 Euro am Wochenende! Denn wie gesagt alleine Fahren geht ja nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2007 23:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meine obige Antwort fiel aus zeitlichen Gründen etwas knapp aus und ich erwähnte nicht das lfd. Verfahren bzgl. der steuerlichen Berücksichtigung von Umgangskosten (>hier<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 23:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ich weiß zwar nicht um welche Städte es sich handelt, aber bei einer Stunde Fahrtzeit mit der Bahn..dürfte es sich dann letztendlich wohl eher um eine theoretische Flugzeit von ca. 15 - 20 min handeln...da wird es sicherlich kaum einen "Anbieter" geben der eine Direktfluganbindung parat hat u das zu günstigen Kontitionen..auch wenn oftmals die Abflugdestinationen kleinere Regionalflughäfen sind...

Aber, bei einer Stunde Fahrtzeit, 80 € ?
Wenn der KV hin fährt u das Kind holt, muß für das Kind eh kein Ticket gelöst werden, da Kids bis 14 bei Eltern kostenlos mitreisen..
Zu überlegen wäre dann auch noch ob evtl. es Angebote gibt, wie schöner Wochenendticket, etc. !

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 00:50
(@ariba)
Registriert

Hi,

also mitfahrgelegenheiten(siehe im www) gibt es doch fast überall.
und meistens ziemlich günstig. also von berlin nach hamburg, nur mal so als beispiel, kostet so etwas in etwa
12-15 euro pro fahrt. günstiger geht es kaum.

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 01:00
(@PhoeniX)

Moin

15 Euro pro Fahrt = 60 Euro UW (4X einfache Strecke) Dabei eine geeignete Mitfahrgelegenheit zu finden ist fast ausgeschlossen, außer ein anderer Umgangspapa.

Aber eine Mitfahrgelegenheit im www anzubieten wäre auch eine Möglichkeit. So macht das der EX einer Freundin. Dabei muß er aber einen 20 Minütigen Umweg in Kauf nehmen, doch für Ihn ist das rentabel und minimiert seine Kosten fast auf 0.

Berlin - Münster - Gescher

Er hat schon feste Mitfahrer die dieses Diskotechnisch nutzen bzw um ihre InetBeziehung zu besuchen, was ein einstellen ins www schon nicht mehr nötig macht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 01:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde eine Achtjährige auch nicht allein reisen lassen.

Bahn:

Ist mir selber schon passiert, dass sich am Freitagabend betrunkene Soldaten im Zug geprügelt haben und ich mit meiner Tochter von einem Abteil in einen anderen Wagon geflüchtet bin. Ohne mich wäre Töchting da sicherlich überfordert gewesen.

Mitfahrzentrale:

Ich würde nie und nimmer einem fremden Fahrer mein Kind anvertrauen, ohne seinen Fahrstil zu kennen und das wäre noch die geringste Befürchtung...

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 02:08
(@PhoeniX)

Hallo eskima

Mitfahrzentrale:

Eben das sehe ich genau so. Auch die nötige Logistik die dazu nötig wäre würde den Rahmen sprengen.

Aber sich noch zwei bis drei Leute zu suchen die Mitgenommen werden wollen könnte eine Option sein.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2007 02:40
(@lieblingsassistentin)
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Vielen Dank, für die vielen Antworten und Tipps!

Also das Kind wohnt in Würzburg und wir würden dann in Kassel wohnen. Die 80 Euro kosten mit Bahn würden so zusammen kommen: Freitag Kind mit Bahn holen, trotz Bahncard 49 Euro und Sontag das gleiche wieder zurück!

Aber mit der Mitfagzentrale ist ne Gute Idee ( hätte ich auch schon früher drauf kommen können!) Von WÜ nach KS und andersrum fährt dauernd jemand, da könnten Papa und Töchterchen zusammen fahren. Ansonsten selber als Fahrer anbieten!

Aber noch läuft das Verfahren und kein Ergebniss in Sicht. Daher sind die ganzen Fahrereien nur spekulativ. Aber lieber zu früh drum kümmern, als zu spät, gell?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 19:33




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