Umgangsregelung tre...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsregelung treffen

Seite 2 / 4
 
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

dass Deine Noch-Partnerin die Dinge in die Hand nimmt und nach Regelungen sucht (obwohl sie doch eigentlich nur Party im Kopf hat

Sie wollte alles ohne Anwalt und JA klaeren. Bin darauf eingegangen. Habe nun heute ein wenig Druck ausgeuebt, und nun wurde wohl ein Termin dort gemacht.
Alle beschreiben Sie grad fuer sehr durch den Wind. Ich sehe es ihr auch an. Ich glaube Sie merkt selbst das Sie sich verzockt hat.
Aber solangsam moechte ich das garnicht anders, als so, wie es gerade laeuft. Ich moechte einfach meine Ruhe und mein Kind.
Es macht mich so boese, das sie von Party und Spass redet, aber jetzt so fleissig auf die Trennung hinarbeitet.
Sprueche wie : Ach jetzt geht das auf einmal...
kann ich mir nicht immer verkneifen.
Trotzdem sieht man ihr an das der erste Traum von Freiheit, wohl eher in ein ganz grossen Haufen Verantwortung wandelt, und sie das so langsam begreift.

Zu dem anstehenden Gespräch beim JA schreiben Dir sicher noch andere. Wichtig ist v.a. sich im Hinblick auf das Kind lösungsorientiert zu zeigen und den anderen Elternteil dort nicht schlecht zu machen...

Ich nehme es mir vor. Ihre Vorstellung ist jedes 2. WE . Das ist bei einer 4 jaehrigen doch zu wenig oder?
Sie will mir echt das liebste nehmen.

Das sie so vorbereitet sei ist nur der Schein. Anscheinend hat sie gerade erst beim Jugendamt angerufen, aufgrund meines Drucks. Eine Nachbarin musste jetzt sofort vorbei kommen und mit ihr eine rauchen und quatschen. Die wiederrum haelt sie fuer unreif das alles alleine zu meistern. Aber naja, ich werd ja gleich hoeren was sie so von sich gegeben hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 16:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo apiii,

wenn du magst, dann können wir uns auch gleich hier im Forum an die Vorarbeit für das Gespräch beim Jugendamt machen. Zuallererst:

Ich moechte einfach meine Ruhe und mein Kind.

Es ist euer Kind. Ich betone: EUER Kind, nicht dein Kind. Und gewöhne dir diese Sprechweise (und die zugehörige Denkweise) bitte umgehend an - auch und gerade gegenüber dem Jugendamt. Wenn du dieses "euer Kind" partout nicht über die Lippen kriegst, dann nenne das Töchterchen bei ihrem Vornamen, wann immer es um sie geht.

Ja, ich weiß: Klingt nach Korinthenkackerei, ist es vielleicht sogar auch, aber es ist ein Teil der Übung, die du in den nächsten Tagen absolvieren solltest: Bereite deine Argumente so auf, dass du mit Blick auf das Interesse des Kindes argumentierst, statt mit Blick auf dein eigenes Interesse. Beispiele: Aus "ich will mein Kind" wird "unser Kind braucht Mutter und Vater"; aus "ich habe ein Recht auf Umgang mit der Tochter" wird "die Tochter hat ein Recht auf Umgang mit mir". Und so weiter ... es geht hier nicht in erster Linie um vorgefertigte Formulierungen (auch wenn es durchaus hilfreich sein kann, ein paar dieser Sprüchlein im Gedächtnis zu haben), sondern dass du mit genau dieser gedanklichen Haltung beim Jugendamt aufschlägst.

Ihre Vorstellung ist jedes 2. WE . Das ist bei einer 4 jaehrigen doch zu wenig oder?

Ich frage mal lieber andersherum: Wie sollte die Regelung denn aus deiner Sicht aussehen? Für das Gespräch beim Jugendamt solltest du wissen, was du selber willst, und idealerweise bereits einen ungefähren Plan parat haben, wie du und deine Ex die Betreuung sinnvoll untereinander aufteilen könntet. Das kann durchaus auch schon sehr konkrete Ideen enthalten, z.B. ob und inwiefern man deine Betreuungszeit mit ihren Spätschichten in Übereinklang bringen kann.

Sie will mir echt das liebste nehmen.

Das kann vermutlich so ziemlich jeder hier im Saal verdammt gut nachvollziehen, aber: pass' auf, dass du dich damit nicht all zu offensichtlich erpressbar machst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 23:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin apiii,

in Ergänzung zu @bagger und @Malachit: Es ist vollkommen uninteressant, was irgendwelche Nachbarn, Familienmitglieder, nahe und ferne Bekannte oder der Kaiser von China über die elterlichen Qualitäten von Deiner Demnächst-Ex oder Dir zu sagen haben: Es wird einfach kein Schwein interessieren, denn das wird nicht beurteilt. Mach Dich frei davon, irgendwen davon überzeugen zu wollen, was "die für eine ist": "Die" ist lediglich die Frau, mit der Du ein gemeinsames Kind hast, für das Ihr auch optimal und am besten gemeinsam sorgen müsst, wenn Ihr Eure Partnerschaft an die Wand gefahren habt. Dafür kann Euer Kind nämlich nichts.

Dabei bitte nicht vergessen: Wenn Du die kriegerische Variante wählst, ziehst Du mit einiger Sicherheit den kürzeren: In der Vergangenheit warst Du arbeiten und Deine DEF hat sich um's Kind gekümmert. Wenn Ihr darüber streiten wollt, wird das genau so fortgesetzt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 23:16
(@manowar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich kann nur anraten so früh wie möglich eine feste sowie detaillierte Umgangsregelung zu treffen bzw. zu vereinbaren. Anschließend ist es notwendig, dass sich jeder Elternteil 1:1 an diese Regelung ohne jegliche Ausnahme hält. Meistens scheitert eine Umgangsvereinbarung im Nachhinein daran, weil ein Elternteil ab und an Extras möchte respektive e.g. Umgangszeiten verlängert.

In meinen Fall endete nun nach 2,5 Jahren eine Umgangspflegschaft für mein Kind.

Bis dato habe ich mich stets selbst vor Gericht explizit vor dem Zivilgericht hier Familiengericht vertreten. Mein Rat ist aber, dass man sich bei Umgangsproblemen an einen kompetenten Anwalt wendet, den man jedoch nicht ausnahmslos selbstständig agieren lassen sollte. Grund hierfür ist, dass bei Umgangsproblemen oder gar Umgangsboykott sehr schnell gehandelt werden muss.

Wichtigste Info für mich nun nach dem Ende der Umgangspflegschaft ist, dass diese auch erneut beantragt werden kann.

In meinem Fall ist jedoch die Umgangsvereinbarung bzw. eine ältere Umgangsvereinbarung auch vollstreckbar. Sprich, insbesondere bei Umgangsboykott werde ich zukünftig einen Anwalt beauftragen ein empfindliches Ordnungsgeld bei Gericht gegen die Kindesmutter zu beantragen.

Vergessen werden darf aber nicht, dass man mit dieser Munition hier Ordnungsgeld gegen eine umgangsboykottierende Kindesmutter sehr sparsam umgehen muss.

Gruß,
ManOwar

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 23:35
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

Aus "ich will mein Kind" wird "unser Kind braucht Mutter und Vater"; aus "ich habe ein Recht auf Umgang mit der Tochter" wird "die Tochter hat ein Recht auf Umgang mit mir". Und so weiter ...

Hast recht. Bin mal gespannt wie der Termin verlaeuft.

Da komme ich gestern Nachmittag nach Hause. Sitzt KM mit besagter Nachbarin, und Schwiegereltern auf dem Spielplatz nebenan. Tochter ein weinen. Gehe ich dahin, nehm sie auf den Arm und geh mit ihr nach einem kurzen Gruss zur Schaukel.
Kam Ex Schwiegervater an und fragte ob ich schon ne neue Wohnung haette usw. Da schau ich ihn nur an und frage was er denn hier machen wuerde ?!
Er kriegte Traenen in  den Augen und war ganz nervoes. : Ja aeh , wir wollten uns fuer nacher verabreden.'' Ich fragte mit angepissten Unterton : Ja mit oder ohne Tochter ? Jetzt oder nacher ?
Ich krieg ja nicht mehr mit wann Tochter wie wo ist " Da stockte er nur : Ja keine Ahnung.
Dann sagte ich Tochter das ich Hunger habe und ich nach oben gehe was essen. Da wollte sie mit.
Also fein mit Tochter und Nachbarskind (denn die hatte dann auch auf einmal Hunger als wir nach oben liefen 😀 ) nach oben und 3. gegessen.
Auf einmal kommt Ex rein und fragt wie der Tag jetzt aussieht. Sagte das wir jetzt hier sind, sie gerne noch wegfahren kann, aber um 18 uhr wollte ich ganz gern zum Training.
So zog sie dann auch von dannen. Als ich um 22 Uhr wieder daheim war, war Sie und Kind nicht da. Whatsapp Nachricht um halb 8 : Wir schlafen heute bei Mama und Papa.
Habe auf diese Nachricht noch nicht reagiert. Aber so lange wie wir in einem Haushalt leben und noch keine feste Umgangsregelung haben, spricht doch nichts von einem langen Schlaf Wochenende bei meinen Eltern ?!
Ich weiss nicht wie ich darauf reagieren soll.
Denn ich durfte nur zum Sport, als ich Tochter versprach, das ich sofort nach den Sport nach Hause komme und dann ganz feste mit ihr kuschel !
(Sie will momentan nur in meinem Bett schlafen). Und auf einmal war keine Tochter da.
Die Nachbarin erzaehlte uebrigens , das als sie eine rauchen war , EX wohl sagte sie muesse hier weg bevor ich von der Arbeit komme,
sie will mich nicht sehen, und 5 Minuten spaeter hiess es dann wohl, ach ne komm, wir gehen auf den Spielplatz, dann sieht er das ich auch was mit der Kleinen mal unternehme
(Die letzten Tage hat sie garnichts mit der Kleinen gemacht, ausser zu ihren Freundinnen oder bei ihren Eltern abzuhaengen.)
Fidne es schade , denn sie wolte doch alles im Guten klaeren und erwachsen sein.
Bevor jetzt Sprueche kommen wie, : Da wirst du dich in Zukunft daran gewoehnen muessen usw.
Das weiss ich! Es geht mir jedoch jetzt um die Art und Weise, und natuerlich macht sie das wieder um mir weh zutun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 08:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus apii,
ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber Deine Schilderungen lassen meine Alarmglocken läuten: es scheint, als ob Demnächst-EX dabei sei, Fakten zu schaffen (Kind bleibt bei Muddi).
Was ihr Vater dabei zu suchen hat, wirst Du bald wissen ... wenn Du nicht ein super Verhältnis zu ihm hast, würde ich mir jegliche Einmischung in Eure Probleme verbitten.

Ich hoffe für Euch und vor allem für Eure Tochter, dass KM auch zum Termin beim JA erscheint.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 09:40
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

Auf jeden Fall wird sie erscheinen . Sie moechte die Umgangsregelung ja nur uebers JA regeln.

Ihr Vater ist dominant. Laesst Toechterchen nicht los. Besetzt Sie und nimmt Sie in Anspruch. War ab und an in der Beziehung Nervig, ab und an nicht.

Soll ich das WE ueber mit der kleinen wegfahren ? Nicht das sie die Gruenen auf mich schickt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 10:11
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

es scheint, als ob Demnächst-EX dabei sei, Fakten zu schaffen (Kind bleibt bei Muddi).

Wenn das Jugendamt fragt, wo denn der Lebensmittelpunkt der Kleinen in Zukunft sein soll, wie soll ich denn dann antworten ?
Soll ich sagen das das Jugendamt eine Empfehlung aussprechen soll , heisst es , "also grundsaetzlich gehoert das Kind zur Mutter" usw.
Wenn ich sage das ich es noch nicht wisse, heisst es zuwenig Gedanken gemacht.
Wenn ich sage bei mir, rastet die aus und wer weiss wie das JA das aufnimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 10:18
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

So ich habe mich mal eben besprochen. Um euch ein wenig mehr Information zu geben.
Die kleine ist nun 3,5 Jahre alt. Sie wurde, bis vor 2 Wochen, in meinem Elternhaus, von meinen
Grosseltern betreut. Meine Ex Freundin arbeitete ein paar Stunden in der Woche, und hat die kleine
oftmals dort abgegeben. Meist die haelfte der Woche.
Gleichzeitig hat meine Ex deutliches unreifes Fehlverhalten an den Tag gelegt, wie zB. die kleine einen Tag lang
mit auf die Arbeitsstelle genommen, weil sie geweint hat und bei Mama bleiben wollte, anstatt zu ihrem neugefundenen Babysitter (weiblich)
Habe das deutlichs verurteilt. Desweiteren habe ich 2 Muttis, die aussagen wuerden, vor JA sowie Gericht. Das Ex Verhalten unreif und nicht foerdern fuers Kind ist.
Desweiteren habe ich meine Arbeit, das letzte halbe Jahr gemindert. Und bin eine deutliche Bezugsperson fuer Tochter geworden.
Wenn ich im gewohnten Umfeld (Elternhaus, jenes Nah an ihrem jetzigen kindergarten liegt) umbauen wuerde, koennte ich dann nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
Sie hat eine grosse Bindung zu ihrem opa (Ex vater) , der sehr viel mit ihr unternimmt. Aber er ist hal tnicht ihr Vater. Das vergisst er leider.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 11:01
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Soll ich das WE ueber mit der kleinen wegfahren ?

Du musst abwägen, was KM in Deiner Abwesenheit anstellen könnte:
Sind (wichtige) Unterlagen oder andere Dinge in Eurer Wohnunng, die Du - materiell oder ideell - schmerzlich vermissen würdest, wenn nach dem WE die Bude quasi leer wäre?

Wenn das Jugendamt fragt, wo denn der Lebensmittelpunkt der Kleinen in Zukunft sein soll, wie soll ich denn dann antworten ?

Wenn Du Dir ein Wechselmodell vorstellen kannst, warum nicht dieses vorschlagen?

Desweiteren habe ich 2 Muttis, die aussagen wuerden, vor JA sowie Gericht. Das Ex Verhalten unreif und nicht foerdern fuers Kind ist.

Das Familiengericht läd üblicherweise keine Zeugen. Das Jugendamt auch nicht.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 11:18




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gleichzeitig hat meine Ex deutliches unreifes Fehlverhalten an den Tag gelegt, wie zB. die kleine einen Tag lang
mit auf die Arbeitsstelle genommen, weil sie geweint hat und bei Mama bleiben wollte, anstatt zu ihrem neugefundenen Babysitter (weiblich)

Das behältst Du für Dich, kein Wort davon beim JA oder sonst wo! Abgesehen davon, dass es keiner Sau interessiert...

Desweiteren habe ich meine Arbeit, das letzte halbe Jahr gemindert. Und bin eine deutliche Bezugsperson fuer Tochter geworden.
Wenn ich im gewohnten Umfeld (Elternhaus, jenes Nah an ihrem jetzigen kindergarten liegt) umbauen wuerde

Ich würde mal ansprechen, wie es bisher geregelt war und dass Du Dir im Sinne von Tochter eine hälftige Betreuung vorstellen könntest.
Danach wirst Du sehen, wohin die Reise gehen soll. Keine Zusagen oder Unterschrifften zu nix, bitte erst um Bedenkzeit, wenn irgendwelche Vorschläge kommen....

Und merke: das JA macht keine Vorschriften hinsichtlich Umgang, es kann bestenfalls beraten!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 11:20
(@bester-papa)
Registriert

Moin apiii!

Gleichzeitig hat meine Ex deutliches unreifes Fehlverhalten an den Tag gelegt, wie zB. die kleine einen Tag lang
mit auf die Arbeitsstelle genommen, weil sie geweint hat und bei Mama bleiben wollte, anstatt zu ihrem neugefundenen Babysitter (weiblich)
Habe das deutlichs verurteilt.

Was willst Du damit beweisen? Dass KM ein schlechte Mutter ist?
Selbst wenn sie euer Kind mit in ein Bordell mitnehmen würde, wäre es keine Kindeswohlgefährdung, solange das Kind m Nebenraum auf Mutti wartet.
Sie hat das Kind nicht alleine gelassen. Im Gegenteil: Sie hat als treusorgende Mutter sogar den ganzen Tag ein Auge auf die Kleine geworfen.
Das gilt noch mehr für die Betreuung durch die Grosseltern. Das ist nix, wodurch Du beim Richter Extrapunkte bekommst. Also vergiss das mal ganz schnell.

Sofern Du ein WM anstrebst: Redet miteinander und macht euch nicht gegenseitig schlecht!

Guss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 11:39
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco ,

ja du hast ja Recht, Kommunikation ist jedoch gerade gleich null !

Ich moechte doch einfach nur das unser Kind gefoerdert wird, nach ihren Eigenschaften. Und nicht das man einfach mit der rumfaehrt und bei Freundinnen abhaengt oder der Opa die kleine stets abnimmt.
Und obwohl ich das so gerne will, muss ich den Ball flach halten, wenn man Abends nach Hause kommt, sie bei A oder B mit Kind schlaeft.
Das ist eine so grosse Ohnmacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 12:06
(@fruchteis)
Registriert

Moin apiii.

Ich habe den Eindruck, daß die Beiträge spurlos an Dir vorbeiziehen und Dein Familienleben zunehmend chaotischer wird.

Was spricht dagegen, Dich jetzt mal konzentriert hinzusetzen und eine Umgangsregelung auszuarbeiten, die Deinen Möglichkeiten und Wünschen entspricht?

Diese Regelung sollte in Form und Inhalt gleich so gefaßt sein, daß sie auch vor einem Familiengericht bestehen kann.

Ämter und Gerichte tun sich mit 'Wechselmodell' schwer. Daher sollte dieser Begriff vermieden werden.
Es macht sich besser, von gleicher Verteilung von Aufgaben und Verantwortung usw. für ein Kind zu sprechen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 12:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin apiii,

so aufgeregt wie Du herumflatterst kann man Dir kaum helfen. Liest Du eigentlich, was man Dir schreibt?

Die kleine ist nun 3,5 Jahre alt. Sie wurde, bis vor 2 Wochen, in meinem Elternhaus, von meinen
Grosseltern betreut. Meine Ex Freundin arbeitete ein paar Stunden in der Woche, und hat die kleine
oftmals dort abgegeben. Meist die haelfte der Woche.

das ist vollkommen in Ordnung. Grosseltern sind wichtige Bezugspersonen.

Gleichzeitig hat meine Ex deutliches unreifes Fehlverhalten an den Tag gelegt, wie zB. die kleine einen Tag lang
mit auf die Arbeitsstelle genommen, weil sie geweint hat und bei Mama bleiben wollte, anstatt zu ihrem neugefundenen Babysitter (weiblich)

das kannst Du einer Parkuhr erzählen; jemand anderen wird das nicht interessieren. Ihr befindet Euch nicht in einem Wettbewerb namens "Wer ist der bessere Elternteil?" oder "Wer kann mehr Dreck auf den anderen schmeissen?" Und es kriegt am Ende auch nicht der das Kind, der gewinnt.

Habe das deutlichs verurteilt.

bist Du Familienrichter? Ansonsten interessieren Deine "Urteile" keine Sau.

Desweiteren habe ich 2 Muttis, die aussagen wuerden, vor JA sowie Gericht. Das Ex Verhalten unreif und nicht foerdern fuers Kind ist.

Du siehst eindeutig zuviel Barbara Salesch. Im richtigen Leben interessiert auch das kein Schwein, denn vor dem Familiengericht werden keine Zeugen gehört. Schon gar nicht, um zu beweisen, was der andere Elternteil "für eine(r) ist" und dass man selbst das natürlich viel besser könnte.

Wenn ich im gewohnten Umfeld (Elternhaus, jenes Nah an ihrem jetzigen kindergarten liegt) umbauen wuerde, koennte ich dann nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

mit welcher Begründung? Vom ABR solltest Du die Finger lassen, denn wenn Du es beantragst, wird mit einiger Sicherheit auch darüber entschieden. Mit grosser Wahrscheinlichkeit liegt es hinterher bei der Mutter, wenn Ihr Euch nicht darüber einigen könnt.

Eure bisherige Rollenverteilung war nun mal: Du gehst arbeiten und schaffst die Kohle ran; Deine Demnächst-Ex kümmert sich ums Kind. Hat ja auch dreieinhalb Jahre gut geklappt. Warum sollte ein Gericht auf die Idee kommen, das jetzt um 180 Grad zu drehen, nur weil Du Dich plötzlich für den besseren Elternteil hältst? (Hint: Die meisten Leute halten sich auch für den besseren Bundeskanzler oder Fussball-Bundestrainer, ohne dass das irgendeine Veränderung bewirkt).

Ob und welche Lösungen ausergerichtlich (!) gefunden werden können, liegt im Moment vor allem bei Dir, und Du hast nicht viel Zeit. Mit Deinem derzeitigen Verhalten und wilden Aktionismus an der falschen Stelle bist Du allerdings auf einem ziemlich geraden Weg zum Gelegenheits-Besuchspapa.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 12:39
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Ich stimme den Vorredner zu.
Den anderen Elternteil schlecht machen bringt überhaupt nichts, das wird sich dann nur aufschaukeln, denn wenn du etwas auszusetzen hast, wird Madame einen anderen Punkt bringen, der ihr bei dir nicht passt.
Bei Umgangs-/Betreuungsdiskussion geht es "lediglich" um EUER Kind und der Bezug zu den beiden Elternteilen.

Überleg dir lieber ganz genau, wie der Umgang für dich persönlich möglich und realisierbar ist.

Und das solltest du in jeglicher Konstellation, egal ob 30/70 oder 50/50 Betreuungsmodell oder wie auch immer das Verhältnis für dich optimal sein kann, durchdenken und aufschreiben. Überlege dir auch, welche Argumente gegen einen deiner Punkte oder deine Sichtweise kommen können und überlege dir entsprechende Antworten, die  immer aus Sicht des Kindes formuliert sind. Wenn es dann mit Hilfe des Jugendamts zur Diskussion kommt, bist du für jegliche Variante vorbereitet.

Nur mal ein paar Gedankengänge:
zu 50/50
- kannst du es mit deinem Job vereinbaren das Kind eine Woche lang um 14:30 Uhr (oder 16 Uhr, keine Ahnung bis wann eurer Kind in den Kiga geht) vom Kiga abzuholen
- du wirst ein Wechselmodell nicht durchsetzen können, aber wenn deine Ex gerne feiern geht, wäre es für sie eher zum Vorteil, wenn es eine 50/50 Betreuung gibt, dann hat sie genug Zeit zum feiern. Das sollte ihr klar sein

zu 30/70 oder 40/60
- jedes 2. WE von Freitag nach dem Kiga bis Montag morgen
- in der Woche 1 - 2 Termine nachmittags bis zum nächsten Morgen
- Ferien hälftig
- Feiertage

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 13:04
(@apiii)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke fuer deine ehrlichen Worte. Auch wenn sie mich hart treffen, aber ich muss
den Tatsachen wohl ins Auge schauen. Wie du merkst, ich bin kein Typ der einfach
etwas hinnehmen kann, was er nicht fuer gut haelt.

Lieber Cheers, das letzte Modell wird wohl jenes sein, welches ich erreichen kann!
Auch die anderen waeren moeglich, aber wenn sich KM nicht drauf einlaesst , was bleibt mir
dann uebrig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 13:31
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

[...] du wirst ein Wechselmodell nicht durchsetzen können, aber wenn deine Ex gerne feiern geht, wäre es für sie eher zum Vorteil, wenn es eine 50/50 Betreuung gibt, dann hat sie genug Zeit zum feiern. Das sollte ihr klar sein [...]

Dieses Argument lese ich hier des öfteren, und es scheint auch schlüssig.
Allerdings kann man es sich ganz einfach schenken. Wenn nicht alles zu 100% harmonisch abläuft, wird seine Ex sich lieber ne Hand abhacken, Unsummen für Babysitter ausgeben oder lieber etwas weniger feiern gehen, als dem TO mehr Umgang zu gewähren.
- Erstens würde Sie ja damit zugeben, dass Sie gerne Feiern geht, und selbst wenn dem so ist, will keine "treusorgende" Mutter, das dies über die Massen breitgetreten wird.
- Zweitens ... nun ja, einfach so ... weil es "ihr" Kind ist, und weil Sie ja alles so "toll alleine hinbekommt" und ihr "Leben im Griff hat". (... auch wenn letztendlich dieses Leben durch dritte finanziert wird)

Bis dann!

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 13:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin apiii,

danke fuer deine ehrlichen Worte. Auch wenn sie mich hart treffen, aber ich muss
den Tatsachen wohl ins Auge schauen. Wie du merkst, ich bin kein Typ der einfach
etwas hinnehmen kann, was er nicht fuer gut haelt.

"einfach hinnehmen" musst Du so etwas ja auch nicht. Nur realisieren, dass die Dinge, die Dir an Deiner Ex nicht passen, keine geeignete Munition sind, um ihr Euer Kind wegzunehmen - denn darum geht es nicht und deshalb hättest Du dabei einfach schlechte Karten. Es gibt keine staatliche Supernanny, die Euch auf die Finger guckt und zuhört und am Ende sagt "also, der Apiii erzählt ja ganz schreckliche Dinge über die Mutter, also nehmen wir der jetzt mal das Kind weg und geben es ihm".

Lieber Cheers, das letzte Modell wird wohl jenes sein, welches ich erreichen kann!
Auch die anderen waeren moeglich, aber wenn sich KM nicht drauf einlaesst , was bleibt mir
dann uebrig?

Ein Wechselmodell bedeutet nicht nur "ich kann 50 oder mehr Prozent der Kinderbetreuung leisten", sondern auch das Anerkenntnis der Tatsache "Mein(e) Ex ist ein gleichberechtigter Elternteil und leistet seinen Betreuungsanteil genauso."

Auf dieser Basis kann man miteinander reden und gute Modelle vereinbaren. Auf der Basis "der/die macht ja sowieso alles falsch und ist schlecht für's Kind und deshalb darf ich ihm/ihr das Kind wegnehmen" kann man es nicht; dann entscheiden Gerichte.

Wenn Deine Ex und Du Euch nicht mehr leiden könnt, ist das nur der Grund, warum Ihr Euch trennt - inklusive des Anerkenntnisses der Tatsache, dass Ihr jetzt im Leben des anderen nichts mehr zu suchen habt. Bestimmte Dinge bei der Kindererziehung und -betreuung macht sie künftig so und Du eben anders. Das müssen getrennte Eltern auszuhalten lernen; keiner von Euch ist im Besitz eines höheren Wissens darüber, was richtig und was falsch sei und was der andere gefälligst nicht tun dürfe.

Grüssles
Martin

PS: Hast Du schon nach einem Mediator Ausschau gehalten? Wenn nein: Beklage Dich nicht darüber, dass Deine Ex die Schlagzahl vorgibt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 13:43
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit Deinem derzeitigen Verhalten und wilden Aktionismus an der falschen Stelle bist Du allerdings auf einem ziemlich geraden Weg zum Gelegenheits-Besuchspapa.

Auch die anderen waeren moeglich, aber wenn sich KM nicht drauf einlaesst , was bleibt mir
dann uebrig?

Hi apiii,
was dir übrig bleibt? Runter kommen. Kreide fressen. Die DEF einlullen.
Ihr Gottweißwas außergerichtlich versprechen. Sie vollschleimen bis zum Erbrechen.
Zeig ihr nicht wie verletzt oder sauer du bist.
Das kannst du sie später spüren lassen wenn du am längeren Hebel sitzt. 
Deine Zeit wird kommen. Rache ist eine Speise die Mann kalt genießt. EISKALT!

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 13:46




Seite 2 / 4