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Umgangsregelung schwierig - Loyalitätskonflikt wie lösen?

 
(@na7nu)
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Hallo!

Bitte gebt mir Tipps, wie der Kontakt zu meinen Kindern am besten weiterbestehen kann.

Zunächst einmal aber die persönlichen Verhältnisse, um die es geht.

Ich war zwei Jahre verheiratet mit einer Frau, 2008 Trennung, 2009 Scheidung. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder Sohn M.(9) und Tochter W. (7) hervorgegangen. (Ex)frau lebt mit den Kindern seit der Trennung bei ihren Eltern ca. eine halbe Stunde von mir weg. Wir haben GSR und ABR.

2010 wurde auf meinen Antrag hin gerichtlich der Umgang einvernehmlich geregelt, 14tägig Samstags für ein paar Stunden. Exfrau und ich einigten uns darauf, im Rahmen einer Mediation den Umgang auszubauen.

Dies geschah sehr zögerlich, erst 2014 hat es die Mutter geduldet, dass die Kinder übernachten dürfen, nachdem ich ihr den alternativen Rechtsweg in Aussicht gestellt hatte. Wir einigten uns im Rahmen der Mediation, dass die Kinder auch in Zukunft Samstag und Sonntag mit Übernachtung bei mir verbringen. Wir hielten dies auch schriftlich fest.

Der Umgang lief bis kurz vor den Sommerferien 2015 relativ regelmäßig.
Allerdings wurden teilweise Umgangstermine seitens meiner Exfrau kurzfristig verschoben oder entfielen aufgrund Freizeittätigkeiten der Kinder oder Familienfeierlichkeiten oder Besuch.

Im Sommer 2014 lernte ich meine neue Partnerin kennen. Ich hatte seit der Scheidung keine Beziehung mehr. Über die Kinder und auch über mich wurde sie darüber in Kenntnis gesetzt.
Das Verhältnis der Kinder zu meiner Partnerin ist sehr gut und freundschaftlich.

Im Sommer 2015 zogen meine Partnerin und ich in eine gemeinsame Wohnung.

Von nun an gestaltet sich der Umgang schwierig. Vergangenen Samstag wollte mein Sohn nicht mitkommen; er weinte. Ich ließ ihn und seine Schwester dann bei der Mutter, weil diese nichts unternahm und meine Überredungsversuche scheiterten. Den Umgangstermin davor schon wollte er nicht mehr übernachten, also brachte ich ihn zurück.

Eine Kontaktaufnahme mit meiner Exfrau ist nicht mehr möglich. Sie reagiert nicht mehr auf Telefonate und SMS. Im Rahmen der Mediation äußerte sie, schriftliche Nachrichten nicht mehr zu lesen, Post sofort zu vernichten.

Ich telefonierte mit dem Mediator. Er konnte zunächst einmal vorschlagen, mit der Mutter Kontakt aufzunehmen. Er rufte mich zurück und sagte, dass ich zunächst einmal mit den Kindern nächsten Sonntag zum Spielplatz gehen könne. Dann würde der Umgang wieder normal weitergehen.

Meine Eindrücke zur Mutter:

- sie hält den Umgang nicht für wichtig, Priorität äußerst niedrig.
- es ist für mich nicht zu erkennen, dass sie den Umgang positiv fördert, an der Haustüre unternimmt sie bei der Übergabe nichts, wenn es bei der Übergabe Schwierigkeiten gibt und die Kinder nicht mitwollen.
- vermutlich ist die Mutter eifersüchtig, weil ich nun mit meiner neuen Partnerin zusammenwohne.
- vermutlich macht die Mutter den Kindern Druck, sie sollen selbst entscheiden.

Meine Beobachtungen:

- mein Sohn schläft ungern ohne seine Mama und Oma, an den Umgangswochenenden hat er Heimweh. Meine Tochter ist dagegen „unkompliziert“, sie scheint gerne bei mir zu sein, allerdings geht sie nicht ohne ihren Bruder mit.
- beim Abholen der Kinder empfinde ich die Stimmung der ganzen Familie dort sehr verfeindet, nicht besonders freundlich. Der Opa hatte mich bereits schon mehrmals verbal im Beisein der Kinder angegriffen.
- der Opa scheint seine Tochter (meine Exfrau) zu diktieren (mischt sich ein).
- den Kindern scheint es bei mir gut zu gehen während des Umgangs. Mein Sohn umarmt mich immer wieder und sagt: ich hab dich lieb.
- die Kinder werden gefragt, ob sie übernachten wollen und wie der Umgang aussehen soll.

Beide Kinder hatten bereits ein Gespräch mit dem Mediator. Erkenntnis daraus: Sie haben beide Eltern lieb und wollen Kontakt zu beiden.

Ich finde, das Hauptproblem ist die vermutlich schlechte Bindungstoleranz der Mutter. Das andere Problem ist, dass ich sie derzeit schlichtweg nur über Umwege z. B. Jugendamt oder Mediator erreiche.
Vermutlich mögen die Kinder – bzw. mein Sohn aber auch nicht gerne das neue Kinderzimmer, weil es im Haus ein Stockwerk höher liegt. Alternativen, bei uns vorübergehend im Wohnzimmer zu schlafen, habe ich ihnen aber angeboten.

Soll ich die Kinder beim nächsten Umgang (die Mutter ließ für nächstes Mal nur wenige Stunden zu) mal fragen, wie sie sich den Umgang für die Zukunft wünschen?
Was wenn sie den Kontakt ablehnen und wenn es wieder nicht zum Umgang kommt?

Oder soll ich besser gleich oder parallel den Rechtsweg gehen (Jugendamt und Gericht)?

LG

Na7Nu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 17:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes solltest Du Dir überlegen wie DU Dir den Umgang vorstellst. Dann fordere den Umgang auch ein. Bisher bist Du doch völlig verunsichert, Du machst alles nur erdenkliche um Mutter und Kinder zufrieden zustellen und zum anderen vermittelst Du den Eindruck, dass immer alles verhandelbar ist, was die Kinder komplett verunsichert. Klar sollst Du auf die Wünsche der Kinder eingehen und es ist nichts dagegen zu sagen, dass Du den Umgang so freundlich wie möglich gestaltest. Aber das sollst Du doch nicht unter Selbstverleugnung machen.
Umgang ist kein Wünsch-Dir-Was für Kinder. Deshalb wirst Du selbstverständlich nicht fragen, weil der selbstverständlich so stattfindet wie er gerichtlich geregelt ist.

Du kannst versuchen über das JA eine Besserung des Umgangs zu erreichen. Vermutlich wird das aber nicht viel bringen, allerdings zeigst Du damit erst einmal guten Willen. Danach kannst Du vor Gericht für die Umsetzung der Umgangsvereinbarung kämpfen. Vielleicht hilft es ja, wenn das JA erklärt, dass die KM den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern hat.

Außerdem kannst Du überlegen ob es nicht auch Möglichkeiten gibt, dass Du die Kinder direkt von der Schule/Hort am Freitag abholen kannst und sie dann am Sonntag zurück bringst. Das würde zumindest das Abholen entspannen. Bei einem Alter von 7 bzw. 9 Jahren sind auch 2 Übernachtungen überhaupt kein Problem. Zumindest wäre es auch ein Grund auf mehr Umgang ggf. zu klagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 18:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Na,

ich muss es leider etwas drastischer formulieren: Aus meiner Sicht hast Du schon schwere Fehler bei der Umgangsdurchführung begangen. Fehler, die man leider immer wieder beim Umgang beobachten kann:

Allerdings wurden teilweise Umgangstermine seitens meiner Exfrau kurzfristig verschoben oder entfielen aufgrund Freizeittätigkeiten der Kinder oder Familienfeierlichkeiten oder Besuch

- Bei funktionierenden Elternbeziehungen ist das gelegentlich kein Problem. Passiert es aber regelmäßig muss umgehend gegensteuert werden. Notfalls auch per FamGericht und Anwalt, da ansonsten Deine Ex schnell "lernt", dass sie mit Dir schalten kann wie sie will

Samstag wollte mein Sohn nicht mitkommen; er weinte. Ich ließ ihn und seine Schwester dann bei der Mutter, weil diese nichts unternahm und meine Überredungsversuche scheiterten. Den Umgangstermin davor schon wollte er nicht mehr übernachten, also brachte ich ihn zurück.

- Ein weiterer, schwerer Fehler. Kinder in diesem Alter haben beim Umgang nichts zu bestimmen. Er wird durchgesetzt. Sprich: Die Kinder werden mitgenommen. Kinder werden auch nicht nach Hause gefahren, weil sie es wollen.

vermutlich ist die Mutter eifersüchtig, weil ich nun mit meiner neuen Partnerin zusammenwohne.

Das ist durchaus möglich. Hat die KM selber einen Partner? Denn normalerweise sind Elternteile immer froh, auch mal kinderfreie Zeit zu erleben. Aus der persönlichen Forenbeobachtung ist der Typ KM der wieder bei den Eltern einzieht meist diesen extrem hörig. Das passt auch mit dem Verhalten der Großeltern zusammen.

Aus meiner Sicht solltest Du Deine Ex noch mal konkret ansprechen und mit ihr über den Umgang sprechen. Du solltest sie dabei darauf hinweisen, dass auch sie dazu gesetzlich verpflichtet ist, den Umgang zu fördern. Sprech sie auch mal konkret darauf an, dass Planbarkeit und Verlässlichkeit auch für Sie sicherlich wichtig ist (auch wenn wahrscheinlich Oma und Opa einfach dann die Betreuung übernehmen, wenn sie es will). Sollte das Gespräch nichts bringen, solltest Du ihr auch aufzeigen, dass Du nun den Rechtsweg gehen willst. Das musst Du dann auch recht zügig durchführen. Aus der Erfahrung kannst Du Umgang noch ca. bis zum 10 Lebensjahr verbindlich durchsetzen, dann wird es langsam schwieriger. Ab 12 Jahren musst Du eh auf ein eher angebotsorientiere Variante umstellen.
Umgangsausfälle oder den (Un)-Willen der Kinder solltest Du allerdings nicht weiter tolerieren. Gruß Ingo
-

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 21:04
(@na7nu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi, hallo Ingo!

Vielen Dank für eure Stellungnahmen und Tipps.
Mit meiner Exfrau ist derzeit gar keine Kontaktaufnahme möglich, da keine Reaktion erfolgt.
Daher schreibe ich ans Jugendamt mit Bitte um Beratung und ein (dringendes) gemeinsames Gespräch.
Werde sodann mich ans Gericht wenden, wenn eine künftige und verbindliche Umgangsregelung zu scheitern droht.
Ich glaube, das ist der etwas bessere Weg.
Stillstand ist Rückschritt... das heißt, Nichtstun ist der schlechtere Weg.

LG
Na7Nu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2015 10:37