Umgangsregelung mit...
 
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Umgangsregelung mittels Vergleich, doch ohne Ferienregelung

 
(@papakind)
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Hallo und guten Morgen,

heute sehe ich mich veranlasst, nochmals Eure Meinung einzuholen.

Zur bisherigen Geschichte, die auch hier im Forum diskutiert wurde:

  • Umgangsverleich liegt vor, mit Buße / Ersatzhaft bei Nichteinhaltung, stammt aus Mai 2013
  • Dort festgelegt 14-tägiger Umgang, jeden Mittwoch und an jedem umgangsfreien Wochenende Freitags für 2 Stunden vor Ort bei Sohnemann
  • bereits seit Herbst letzten Jahres den Versuch einer außergerichtlichen / außeranwaltlichen Ferienregelung, hier gab es längeres Gespräch und wir formten eine Elternvereinbarung
  • Zuvor bereits einmal Kontakt mit Jugendamt mit Vermittlung, zu der es jedoch aufgrund einer Terminabsage der DEF nicht kam (Brief "zu spät" gelesen)

Ich bestand nicht weiter auf einen Termin, weil ich den "guten Willen" der KM honorieren wollte. Im Ergebnis sah die Elternvereinbarung vor, dass mein Regelumgang (2 Stunden) am 1. Weihnachtsfeitertag ausfällt, ich ihn dafür den 2. Weihnachtsfeiertag von morgens bis abends habe. Ferner ein um einen Tag verlängertes Umgangswochenende im Januar, sowie ein weiterer Block mit 4 Übernachtungen im April nach Ostern. Mehr war bei ihr einfach nicht herauszuholen, doch ich wollte mich mit kleinen Schritten ebenfalls zufrieden geben.
Grundsätzlich ist mir klar, dass ich auf dem harten Weg mehr hätte erreichen können, zumal mir aus der damaligen Gerichtsverhandlung eine Bestätigung seitens der Verfahrensbeiständin meines Sohnes vorliegt, dass ab Sommer nichts gegen einen 2-wöchigen Aufenthalt bei Papa sprechen würde. Doch bei der Verhandlung verzichteten wir, damit sich die Situation insgesamt beruhigen kann (Verhandlung war auf Seiten KM sehr tränenreich).

Nun habe ich vor wenigen Wochen per Mail den Wunsch geäußert, im Sommer für 2 Wochen in den Urlaub zu fahren. Ich bat um Rückmeldung, sie stimmte mündlich so halb zu. Ihr sei klar, dass es im wesentlichen ihr eigenes Problem sei, so lange auf ihren Sohn zu verzichten etc...doch es sei ja auch noch Zeit.
Ich habe nun noch nicht gebucht.

Letzten Dienstag erreichte mich folgende Mail von ihr, auszugsweise:
In der Zeit vom 12.02.2014 bis einschließlich 16.02.2014 sind XXX und ich im Urlaub. Der Umgang in dieser Zeit wird folglich ausfallen. Der Umgang am 07.02.2014 kann wie gewohnt stattfinden.

Ich habe meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, auszugsweise:
hinsichtlich Deiner Nachricht bin ich äußerst verwundert.
Es ist bedauerlich, dass Du nach den letzten sehr positiven Wochen unseres Verhältnisses nun diesen Weg wählst. Auch ist die Form mehr als unglücklich gewählt, wie ich finde.
Wäre es nicht sinnvoller, hier zu Fragen, anstelle einfach Dinge festzulegen?

Wir haben gemeinsam eine Regelung bis nach Ostern abgestimmt, in der die Umgänge neben den Wochenenden festgelegt wurden.
Diese Sonderregelung gilt für beide Seiten, also nicht nur für mich. Dazu kommt, dass die Vorlaufzeit erheblich zu knapp ist.

Das besagte Wochenende ist dazu auch noch verplant. Ich bin gerne bereit, mit Dir für die Zeiträume nach der Elternvereinbarung Urlaub abzustimmen.
Gegen den in der Mail angedeuteten Ausfall des Umgangs wehre ich mich entschieden.

Und erhalte nun folgendes Feedback:
Du hast ein Gespräch verlangt, um deinen Urlaub und Weihnachten zu regeln. Das Jugendamt war bereits informiert, ohne Einigung hättest du mich erneut zur Gerichtsverhandlung beordert. Ich musste also deiner Forderung nachkommen und wir haben es geschafft uns zu einigen und deinen Urlaub/ ein paar Tage mit dir und xxx zu regeln. Es ging um DEINE Wünsche, an welchen Tagen DU xxx haben möchtest.
Auch ich habe Anspruch auf ein paar Tage am Stück mit xxx, auch ich habe mal Urlaub. Wir haben uns auf 2x 4 Tage bis Ostern für dich geeinigt. Dementsprechend stehen auch mir diese 8 Tage zu. Da ich mit xxx zusammen bin und wir recht weit voneinander entfernt wohnen, bin ich in der Entscheidung, WANN ich Urlaub mache nicht sehr flexibel. Dich 14 Tage im Voraus darüber zu informieren, wann auch ich 4 Tage mit xxx beanspruche, halte ich für angemessen.
Bitte vergiss nicht dass ich aufgrund von deinem Umgang und den Spielgruppenzeiten am Montag nie mehr als 2 Tage am Stück ohne Termine habe. Mal eben den Freitag freinehmen um meine Freunde im Ruhrgebiet, in Berlin, Freiburg oder Merseburg zu besuchen, oder zu meinem Freund ins Saarland zu fahren ist mir nicht möglich, da unsere Umgangszeiten per Gerichtsbeschluss festgelegt wurden und ich Freitags erst um 18 Uhr abreisen könnte. Da Montags die Woche wieder stramm losgeht, kann ich mit xxx auch nicht erst Sonntag Abend wieder nach Hause kommen, er braucht seine Zeit um anzukommen. An den Wochenenden ohne xxx sieht es ähnlich aus, da ich bereits Sonntags um 13 Uhr aus dem Wochenende zurück sein muss.
Aus diesem Grund sind mir 4 Tage am Stück Zeit zu haben von enormer Wichtigkeit. Die geplanten 4 Tage werde ich also wahrnehmen und bitte dich, deine Planungen für dieses Wochenende zu verschieben.

Ehrlich gesagt bin ich hinsichtlich der Art und Weise, wie DEF hier ans Werk geht mehr als unangemessen.
Dazu kommt, dass dies bereits das zweite mal ist, dass sie ihren Kurztrip exakt in mein Umgangswochenende plaziert.
Im Herbst machte sie ebenfalls einmal Urlaub über 3 Wochen, so gewählt, dass 2 Wochenenden bei mir wegfallen.
Ein nachholen der Termine sah sie als nicht erforderlich.

Ich stelle mir nun die Frage, wie ich damit umgehen soll.
Habe ich eine Chance den Umgang am übernächsten Wochenende über Anwalt durchzuboxen?
Mein Sohn ist nun 3 Jahre und 3 Monate alt. Derzeit ist mir der Umgang bei mir zu Hause von enormer Wichtigkeit, weil er nun auch offen ausspricht, dass er traurig ist bei der Heimfahrt.
Ich erkläre ihm ganz offen die Situation, doch bin dadurch eben auch nicht gewillt, zu reduzieren.

Überlege auch, hier nochmals den harten Weg zu wählen, zum Beispiel 6 Wochen Ferien im Jahr rechtlich einzufordern.
Wie schätzt ihr die Situation ein. Was empfiehlt sich hier?

Es läuft eben alles so, wie sie es will.
Sie macht Urlaub, in der Regel sehr spontan und Punkt.
Ich darf betteln, wirklich betteln um jeden Tag mehr Umgang.

Gruß,
Papakind

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2014 13:08
(@maximahl)
Schon was gesagt Registriert

Hi, Leidensgenosse.....

Könnte Eins zu Eins von mir sein......
Aussitzen hab ich seit 2,5 Jahren auch versucht und immer wieder " haut die DEF ( coole Abkürzung ) so Dinger raus....." bringt deinem Kind aber nicht sonderlich viel...
Aufgrund des Verhaltens der DEF´s rutsch mir diesbezüglich immer die weit bessere Bezeichnung " EmS (Erzeugerin meines Sohnes ) " heraus.
Umgangsregelungen für Ferien, .... " WURDEN VOR GERICHT VERGESSEN " ?????????
Hatte heute einen Anruf vom Jugendamt und dieser SACHBEARBEITER ( Gott sei dank endlich mal ein Mann ) hat mir geraten Sie Aufzufordern Ihren Pflichten mittels eingeschriebenem Brief nach zu kommen und bei Nichteinhaltung den Weg übers Familiengericht zu wählen.....

Wie hast du die Zwangsgeldsache durchgesetzt......

MfG

Ingo Mahl

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 13:30
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Umgangsregelungen für Ferien, .... " WURDEN VOR GERICHT VERGESSEN " ?????????

Nein, nicht vergessen. Der Richter und alle Beteiligten waren froh, dass überhaupt eine Einigung möglich wurde.
KM machte sehr einen auf verzweifelt.
Der Umgangsverhandlung gingen mehrere Monate Boykott voraus (ohne Übernachtung bei mir), sodass bewusst gesagt wurde:
Wir fangen mit der jetzigen Regelung erst einmal an, bis sich die Wogen etwas glätten.
Dazu kommt, dass mein Sohn zum Zeitpunkt der Verhandlung nun auch noch wirklich jung gewesen ist.
Nun ja, ich hatte der Nichtferienregelung zugestimmt, heute wohlwissen, dass das nicht richtig war.

Die Zwangsgeldsache hat der Richter von sich aus rein gebracht. Um KM klar zu machen, dass der Vater sehr wohl ein Anrecht auf Umgang inkl. Übernachtung hat.

Gruß,
papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2014 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

wann Deine Ex und ihr neuer Partner gemeinsam Urlaub machen können, braucht Dich dabei nicht zu interessieren; Du brauchst bei einer bereits vereinbarten Umgangsregelung auch keine Rücksicht darauf zu nehmen.

Zugeständnisse kann man auf Augenhöhe machen; wenn also die Gegenseite ebenfalls zu solchen bereit ist. Davon ist Deine Ex noch meilenweit entfernt. Nachdem Euer Umgangsvergleich eine Strafbewehrung/Zwangsgeld enthält, ist genau das der Anlass, diese jetzt auch zur Anwendung zu bringen; dafür macht man das schliesslich.

Es würde nichts nützen, Dich über die Eigenmächtigkeiten Deiner Ex aufzuregen oder weiter Wattebäuschchen zu werfen - gib das Ding dem Anwalt und lass ihn alles weitere erledigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 14:04
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Moin,

ich habe eine ähnliche Herausforderung bzgl. Urlaubsregelung.
KM informiert mich weniger als eine Woche vorher, wenn sie mit Kind in den Urlaub fährt. Da aber bisher meine Umgangswochenenden nicht betroffen sind, mache ich keinen Aufstand, denn sie darf in ihrer Zeit mit Kind natürlich machen was sie will.
Von mir wird jedoch erwartet, dass ich meine Urlaubszeiten vorher mit KM abspreche (im letzten Jahr waren sogar 6 Monate zu wenig Vorlaufzeit).

Hab KM mal gefragt, ob es ihr Recht ist, wenn ich meine Urlaube ebenfalls mit weniger als einer Woche Vorlaufzeit ankündige. Huuh, da war aber die Laune der KM direkt wieder auf dem Tiefpunkt.

Zu dem Thema Ausfall Umgangs-WE:
Häufig ist es so geregelt, dass ein ausgefallenes Umgangs-WE am darauffolgenden WE nachgeholt wird. Scheinbar ist das bei euch nicht geregelt, sollte nachgeholt werden.

Zum Thema Urlaub:
Auf der einen Seite könntest du natürlich auf Einhaltung der Vereinbarung bestehen, denn es gibt ja Bußgeld, falls sich eine Partei nicht daran hält.
Auf der anderen Seite möchtest du auch deinen Urlaub im Sommer bestätigt bekommen.
Und da es ja auch keine Urlaubs-/Ferienregelung gibt, macht es aus meiner Sicht Sinn sich gegenseitig entgegen zu kommen. D.h. bestätige der KM die paar Tage Urlaub über dein Umgangs-WE wenn das Umgangs-WE im Anschluß direkt nachgeholt wird und KM soll deinen Urlaub im Sommer bestätigen.

In meinem Fall hätte ich gerne eine Lösung, bei der man sich gegenseitig z.B. mindestens 6 Wochen vorher den Urlaub ankündigt. Falls dann ein ausgefallenes Umgangs-WE an einem eigentlich freien WE (an dem man ja vllt auch schon Termine hat) nachgeholt werden muss, kann man noch eine Terminverschiebung organisieren.
Das ganze solange bis Kind in die Schule kommt, dann Urlaubsregelung = halbe Ferien.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 14:07
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Zu dem Thema Ausfall Umgangs-WE:
Häufig ist es so geregelt, dass ein ausgefallenes Umgangs-WE am darauffolgenden WE nachgeholt wird. Scheinbar ist das bei euch nicht geregelt, sollte nachgeholt werden.

Wie erreiche ich dies denn? Ich mir ihr schriftlich ist Unsinn, weil hat eh keinen bestand.
Über den Anwalt? Oder muss das gerichtlich sein?

Zum Thema Urlaub:
Auf der einen Seite könntest du natürlich auf Einhaltung der Vereinbarung bestehen, denn es gibt ja Bußgeld, falls sich eine Partei nicht daran hält.
Auf der anderen Seite möchtest du auch deinen Urlaub im Sommer bestätigt bekommen.
Und da es ja auch keine Urlaubs-/Ferienregelung gibt, macht es aus meiner Sicht Sinn sich gegenseitig entgegen zu kommen. D.h. bestätige der KM die paar Tage Urlaub über dein Umgangs-WE wenn das Umgangs-WE im Anschluß direkt nachgeholt wird und KM soll deinen Urlaub im Sommer bestätigen.

Wie ist es denn überhaupt? Es gibt keine Ferienregelung, ergo haben beide "keinen Anspruch" auf Urlaub?
Natürlich hypothetisch gemeint, doch beide hätten sich an den Vergleich zu halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2014 14:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa,

"normal" getrennte Elternteile sprechen sich über solche Punkte kurz ab und tauschen hier einfach die Umganszeiten und fertig.

Da Deine Exe aber nach Deiner Beschreibung absolut unkooperativ ist und auch keine Anzeichen dazu macht, auf Augenhöhe die Dinge zu verhandeln, solltest Du ihr nochmal klar machen, dass Du umgehend den Anwalt einschalten wirst, wenn sie sich nicht an die Abmachungen hält.

"Liebe Exe,

am xx.xx.2013 haben wir uns in der Elternvereinbarung xx für festgelegte Umgangszeiten entschieden. Diese Planbarkeit ist für Dich und für mich wichtig. Dir steht es frei, Urlaube in der Dir zugewiesenen Umgangszeit zu planen und durchzuführen.
Da diese Verbindlichkeit für uns beide wichtig ist, bin ich nicht bereit von dieser Vereinbarung abzuweichen. Solltest Du dennoch meinen Umgang ausfallen lassen, werde ich umgehend Kontakt zu meinem Anwalt und zum FamGericht aufnehmen. Ich bitte Dich somit freundlich zum Wohle unseres Kindes,  die festgelegten Umgangszeiten einzuhalten. MfG"....Gruß Ingo

P.S. Mit dieser KM wirst Du wahrscheinlich über freiwillige Angebote nicht weiterkommen. Hier muss wahrscheinlich auch das Gericht eine Entscheidung zu den Ferienzeit fällen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 14:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PK,

Wie ist es denn überhaupt? Es gibt keine Ferienregelung, ergo haben beide "keinen Anspruch" auf Urlaub?

es geht nicht um eine Ferienregelung; würde Deine Ex Deine Umgangszeit für Kindergeburtstage oder Gesangswettbewerbe verplanen, an denen Euer Sohn nach ihrem Wunsch teilnehmen soll, würde dasselbe gelten.

Abgesehen davon schliesst man keine strafbewehrten Umgangsvergleiche ab, wenn man hinterher kneifen möchte: Das wäre nur das Signal an Deine Ex namens "ich kann weiterhin machen was ich will!" - und würde nichts zum Besseren verändern. Und wenn Du Dich irgendwann dann tatsächlich mal auf die Hinterfüsse stellen möchtest, könnte das Gericht sagen, "naja, bisher haben Dich die Eigenmächtigkeiten der KM ja auch nicht gestört."

Insofern empfiehlt es sich tatsächlich, jetzt sofort und ohne weiteres Gezackere die Einhaltung des Umgangsvergleichs durchzusetzen. Weitere Schritte - zum Beispiel zu einer Ferienregelung - sind sowieso nur möglich, wenn die Gegenseite Dich ernst nimmt. Jetzt den Schwanz einzuziehen wird Dich in dieser Frage nicht weiterbringen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 14:34
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Wie erreiche ich dies denn? Ich mir ihr schriftlich ist Unsinn, weil hat eh keinen bestand.
Über den Anwalt? Oder muss das gerichtlich sein?

Vermutlich nur per Gericht, da ihr ja bereits einen Teil der Umgangsregelung ebenfalls dort beschlossen (Vergleich) habt

Wie ist es denn überhaupt? Es gibt keine Ferienregelung, ergo haben beide "keinen Anspruch" auf Urlaub?
Natürlich hypothetisch gemeint, doch beide hätten sich an den Vergleich zu halten.

das kann ich nicht beantworten. Meine Umgansgregelung ist mit KM beim JA diskutiert worden, wobei wir auch keine vernünftige Urlaubsregelung haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 14:59
(@maximahl)
Schon was gesagt Registriert

Es ist doch grundlegend so dass man sich immer auf die allgemein gültigen Regeln oder Rechtsprechungen berufen kann,
macht sie es nicht freiwillig dann wird es von Amtswegen eben verordnet,...

Das solltest du ihr mal klar machen,.... und im Grunde willst du ja auch nichts Ungewöhnliches,...

Es fängt im Grunde mit dem Auszug der Ex an, sie darf das Kind nicht mitnehmen,..... und zieht sich dann durch alle möglichen Situationen die dann so anstehen durch....

ist ja auch in den meisten Gegenden mittlerweile auch mehr oder weniger umgesetzt......

o.k. ich sitz hier in Süddeutschland und hab noch mit mittelalterlichen, ( bodenständigen ) Verhaltensmustern zu kämpfen,.....
aber die Rechtsprechung ist doch im Grunde klar.....

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 15:48




(@bester-papa)
Registriert

Hallo Papakind,

auch wenn mich hier nach meinem Posting wieder jemand als Weichei bezeichnen dürfte, so frage ich mich doch, was dagegen spricht, der KM zu sagen: "Ok Du kannst in den Urlaub fahren, sofern der Umgang am darauf folgenden Wochenende nachgeholt wird".
Dann wirst Du ja sehen, wie sie reagiert. Ist sie nicht flexibel, bist Du es auch nicht und umgekehrt.
Umgangsvereinbarung hin oder her. Es wird immer wieder vorkommen, dass ihr Umgänge verschieben müsst.

Natürlich kann man seine dunkle Sonnenbrille aufsetzten und den Rambo spielen. Aber gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen und mit Ordnungsgeld drohen, ich weiss nicht!! Ich verstehe euren Mailverkehr so, dass es noch so was wie Kommunikation gibt. Vielleicht kannst Du sie zu einer Erziehungsberatung bewegen? Da könnt ihr dann auch die Ferien besprechen. 

Ich verstehe überhaupt nicht, warum das Gericht diese nicht angeordnet hat?

Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als wieder einen Antrag bei Gericht zu stellen. Aber dann wird Dich das Gericht schon fragen, warum Du schon wieder da bist, wo Du vor kurzem noch einem Vergleich zugestimmt hast? Wie lange ist der jetzt her?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 16:06
(@maximahl)
Schon was gesagt Registriert

Solange die KM auch als KM handelt wird das auch funktionieren,.....

nur solange es die Ex ist die dem Ex die neue Beziehung nicht gönnt wird es vor Gericht enden.....

MfG

MM

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 17:08
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

auch wenn mich hier nach meinem Posting wieder jemand als Weichei bezeichnen dürfte, so frage ich mich doch, was dagegen spricht, der KM zu sagen: "Ok Du kannst in den Urlaub fahren, sofern der Umgang am darauf folgenden Wochenende nachgeholt wird".
Dann wirst Du ja sehen, wie sie reagiert. Ist sie nicht flexibel, bist Du es auch nicht und umgekehrt.

Hallo BP,

ich verstehe Deine Haltung, doch komme vermehrt an den Punkt, dass die weiche Art nicht funktioniert.
Auch die 3 Wochen im letzten Herbst. Ich wollte sie nachgeholt sehen. Resultat:
Dazu bin ich nicht verpflichtet, Ferien sind Ferien.

Ich habe hier nachgegeben, und stehe nun erneut vor gleichem Thema.

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2014 17:18
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin papakind,

es ist leider so, dass auch die Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen / vergleichen eingeübt werden muss. Man ist ja nicht vor Gericht gegangen, um dann im Anschluss wieder mit der Ex zu verhandeln, mit der man vorher - also vor dem Gang zum Gericht - nicht vorhandeln konnte oder nicht bereit war zu verhandeln. Manchmal braucht es ein bis zwei Ordnungsgelder, bis manche Exen es kapieren, dass ein gerichtlicher Vergleich auch für sie verpflichtend ist.

Jedem Verstoß gegen den gerichtlichen Vergleich muss im Prinzip ein Antrag auf Ordnungsgeld folgen. Ansonsten ist der ganze Schrieb nichts wert.

Allerdings stellt sich mir Deine Situation doch wie folgt dar:

Es gibt einen ordnungsmittelbewehrten gerichtlichen Umgangsvergleich, aber ohne Ferienregelung.

Zur Ferienregelung gibt es eine Elternvereinbarung, die aber nicht Teil des gerichtlichen Vergleiches ist und  - wie hier immer wieder diskutiert wird - eben nicht mit Ordnungsgeld bei Verstoß durchgesetzt werden kann. Diese Ferienregelung legt wohl fest, wann Du Urlaub mit Deinem Kind verbringen kannst. Deine Ex ist nun der Ansicht, dass ihr ebenfalls Urlaub mit Eurem Kind zusteht, was nicht unrichtig ist.

Wenn Du jetzt Theater bei Ihrem Urlaub machst, weil es Deinen Umgang betrifft, kann sie Dir Deinen Urlaub streichen und das ohne dass sie den gerichtl. Verlgeich verletzen würde.
Die Frage ist hier also, ob Du nicht diese Situation benutzen kannst, um eine Ferienregelung mit der Ex zu verhandeln.

Die rechtl. Konstruktion, so wie ich sie verstehe, ist sehr unglücklich. Des Weiteren schwächen einvernehmliche Abweichungen von einem gerichtlichen Vergleich die Durchsetzung mit Ordnungsmitteln.

Das aber nur am Rande.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 18:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn Du jetzt Theater bei Ihrem Urlaub machst, weil es Deinen Umgang betrifft, kann sie Dir Deinen Urlaub streichen und das ohne dass sie den gerichtl. Verlgeich verletzen würde.
Die Frage ist hier also, ob Du nicht diese Situation benutzen kannst, um eine Ferienregelung mit der Ex zu verhandeln.

rein rechtlich kann die Ex jetzt mündlich oder schriftlich Zugeständnisse in Sachen (Ferien von Kind mit Papa" machen, an die sie sich hinterher ohne Angabe von Gründen (oder mit frei erfundenen Gründen) nicht hält. Insofern stellt sich die Frage, was private Verhandlungen mit der Ex bringen sollen, wenn man kein Druckmittel hat, das Verhandlungsergebnis später ggf. auch durchzusetzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 18:08
 Mux
(@mux)
Registriert

@Brille

Insofern stellt sich die Frage, was private Verhandlungen mit der Ex bringen sollen, wenn man kein Druckmittel hat, das Verhandlungsergebnis später ggf. auch durchzusetzen.

Die rechtliche Situation ist für @Papakind verfahren. Der schwerwiegende Fehler einem Vergleich abzunicken, der die Ferien nicht regelt, fällt dem TO nun auf die Füße. Es kehrte auch keine
Ruhe nach dem Verfahren ein, sondern es wurde ja munter weiterverhandelt. Nun ist ein gerichtlicher Vergleich nicht so einfach abzuändern, den beide Parteien erst kürzlich geschlossen haben.

Langfristig muss wohl ein Abänderungs/Ergänzungsantrag gestellt werden, um eine Ferienregelung aufzunehmen. Es kann also nichts schaden in diese Richtung Verhandlungen zu führen und
auch versuchen diese umzusetzen, weil zur Zeit eh keine andere Möglichkeit besteht. Auch zeigt die Email der Mutter, dass sie durchaus dem ja nicht völlig ablehnend gegenüber steht, aber sich auch
beklagt, dass es nur um den Urlaub des Vaters mit dem Kind gehe. Hier kann Reden u.U. doch zu einer Regelung führen, die im gegenseitigen Einvernehmen gelebt wird. Wird dann diese
einseitig gekippt, kann man um so besser einen gerichtlichen Abänderungsantrag begründen.

Was wären denn die Alternativen?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 18:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux,

Auch zeigt die Email der Mutter, dass sie durchaus dem ja nicht völlig ablehnend gegenüber steht, aber sich auch
beklagt, dass es nur um den Urlaub des Vaters mit dem Kind gehe. Hier kann Reden u.U. doch zu einer Regelung führen, die im gegenseitigen Einvernehmen gelebt wird.

da würde ich aber viel eher vermuten, dass die "Kommunikationsbereitschaft" der KM einzig den Zweck hat, den TO erstmal daran zu hindern, seine Rechte aus dem Vergleich wahrzunehmen. Beim nächsten Mal kann man dann erstaunt tun und sagen "letztes Mal hat's dich doch auch nicht gestört". Und ziemlich schnell ist man an dem Punkt, an dem die Strafbewehrung im Vergleich gar nichts mehr wert ist.

Die Ex hat es auch ziemlich clever angestellt: Der projektierte Urlaubsbeginn ist am 12.2., also in gerade mal 9 Tagen. Ich behaupte mal: Sie rechnet damit, dass das zu wenig Zeit ist, um mit juristischen Mitteln etwas dagegen zu unternehmen.

Was wären denn die Alternativen?

der TO könnte ja - wohl wissend, dass das nicht viel wert ist, aber seine Ex zumindest in Erklärungsnöte bringt - zu Muddi sagen "Ok, das können wir ausnahmsweise so machen, wenn Du mir im Gegenzug bis morgen eine schriftliche Erklärung unterschreibst, dass dann auch einer Ferienreise von Junior mit mir vom XX.XX. bis YY.YY.2014 nichts im Wege steht."

Danach kriegt er entweder eine schnelle, kommentarlose Unterschrift von seiner Ex oder irgendwelches weiteres Gewinde und Gezicke. Und sollte im zweiten Fall wissen, was sofort (!) zu tun ist. In kriegerischen Auseinandersetzungen gibt's keine Gummipunkte für "ich war doch auch grosszügig zu Dir".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2014 19:08