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Umgangsregelung im Eilverfahren

 
(@mitdemkopfdurchdiewand)
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Hey.. Leute

In dem dicht gemachten ( begleiteter Umgang) habe ich ja viele Meinungen gehört die mich sehr aufgeregt haben.
Ich wollte jetzt mal den Stand der Dinge schildern und würde gern eure Meinungen hören ob das jetzt eher positiv für mich verläuft oder negativ.
Im Falle des Negativen entschuldige ich mich natürlich ausdrücklich bei den Leuten die den begleiteten Umgang gut gesprochen haben.

Also.. Ich habe eine Anwältin beauftragt die jetzt beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung des Umgangsrechts im Eilverfahren beantragt hat.
Sprich das ich meine fast 5 Monate alte Tochter gegen den Willen der Mutter 3 mal die Woche jeweils 3 Stunden sehen darf. Die Kindesmutter erklärte bei dem Jugendamt, das versucht hat zu vermitteln, das für sie nur begleiteter Umgang in Frage käme da ich unbeständig bin, ich nicht mit dem Kind umgehen kann und das Kind mich nicht kennt und weinen würde. Ich hatte leider erst 2 mal die Möglichkeit meine Tochter zu sehen. Das Familiengericht hat die Verhandlung auf den 27. September festgesetzt, es wird ein mündliche Verhandlung geben, wo beide Elternteile Erscheinungspflicht haben.

Ist das jetzt im positiven Sinne das das Gericht vorab eine Anhörung gestattet? Meine Anwältin kann ich jetzt leider nicht fragen, habe den Brief heute bekommen und ab nächste Woche hat sie eine Woche Urlaub.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2012 23:41
(@hogi48)
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Wow Du hast einenTermin ein Richter Kümmert sich darum ? Herzlichen Glückwunsch. ich versuche seit einem Jahr meine Kiddys 6u.8 zu sehen mit hilfe vom Jugendamt mit hilfe des Gesetzes nichts ist.Das Jugendamt kurz ASD die sachbearbeiterin schafft es nicht meine Rechte bei ihr durchzusetzen. Ich bin weder alki noch bin ich gewaltätig mein Führungs zeugnis ist sauber alles bestens.Nur meine Ex die darf wahrscheinlich alles. ein kleinen Überblick:sie darf mich in Facebook auf schärfste Beleidigen sie darf mir die Kinder entziehen sie darf einfach alles um mich fertig zumachen. ich Habe anzeige bei der Polizei gemacht der Staatsanwalt ist nicht von öffentlichen interesse.ich habe mich aber vorher informiert habe die Urteile anderer Gerichte mit angegeben in der beschwerde . nein ist nicht interessant. wo lebe ich denn das neuste schreiben aktuell vom 11.9.12 die prozesskosten beihilfe wird abgelehnt.Das Verfahren ist mutwillig von mir Icch sollte doch den asd bemühen die können das schneller als ein Gericht. Wirklich Herzlichen Glückwunsch zu deinem Richter ich hoffe Du bekommst deine Tochter so wie es sein soll. Nun zu deiner sache Begleitetes Umgangsrecht.ich habe es zweimal gemacht nie wieder es sei denn es findet bei mir zu Hazuse statt und dann auch allerhöchstens zweimal. ich ahbe einaml im jugendamt und einmal beim kinder schutzbund diese sache gemacht für gerademal höchstens zwei stunden. ich bin wirklich ein Liebevoller Mensch aber da komm ich mir vor wie ein schwerverbrecher. namal sehen was mein anwalt kommende woche sagt es ist mitnerweile der 2. Der will es vor gericht bringen und er hat sich auch richtig zeit genommen und die vorgeschichte dazu aufgenommen.das hat der erste Anwalt nicht gemacht.ich würde mich freuen von deinem Prozess zu hören wie er ausgegagen ist ich drücke dir ganz fest die Daumen das alles so kommt wie sich für uns Papas gehört .

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2012 01:23
(@mitdemkopfdurchdiewand)
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Naja ich denke das ich vielleicht Glück habe. Meine Anwältin hält die Richterin für geistesgestört, viele schlechte Erfahrungen und seltsame Entscheidungen.
Aber dazu muss ich sagen das die KM eine schwere Borderline Störung hat. Dazu kommt noch das ihre Mutter ebenfalls BL ist und die KM als sie im 2.Monat schwanger war, dazu genötigt hat eine Einstweilige gegen mich zu erlassen. Die Klage wurde von der gleichen Richterin abgewiesen. Damals brachte ich vor Gericht auch die ganzen schweren Familienprobleme u.a. die Alkoholabhängigkeit der Eltern zur Geltung. Die Richterin hatte damals ihre Mutter stark kritisiert und ein Verfahren zum Sorgerechtsentzug eingeleitet, aber ehe das durch war war sie schon 18. Die Richterin konnte damals auch die Krankheit der KM sehr gut einschätzen, weil sie sich zur Verhandlung ins Krankenhaus eingewiesen hat. Dort hatte sie ein langes Gespräch mit der Chefärztin ... Zu guter letzt kommt noch die Tatsache das die KM nicht in ihrer Wohnung lebt, sondern auch noch bei ihren alkoholkranken kindesmisshandelnden Eltern. Ich vermute, das die Richterin weiß noch von letztes Jahr was los war und vllt habe ich glück und ich komme zu meinem Recht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2012 05:13
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Das Familiengericht hat die Verhandlung auf den 27. September festgesetzt, es wird ein mündliche Verhandlung geben, wo beide Elternteile Erscheinungspflicht haben.
Ist das jetzt im positiven Sinne das das Gericht vorab eine Anhörung gestattet?

Weder gut noch schlecht. Vollkommen normaler Ablauf. Die Richterin wird euch und vermutlich auch das JA anhören, versuchen zu vermitteln und wenn ihr euch nicht einigen könnt, einen Beschluss fassen.
Alternativ kann auch sowas bei rauskommen: ich ordne hier jetzt erstmal begleiteten Umgang an und entscheide in der Hauptsache dann später. Und ordnet noch einen Bericht durch einen VB oder ein psychologisches Gutachten an.
Aber was dir in dem anderen Threads empfohlen wurde, kennst du ja und hast du ja auch hinreichend ignoriert.

Wow Du hast einenTermin ein Richter Kümmert sich darum ? Herzlichen Glückwunsch. ich versuche seit einem Jahr meine Kiddys 6u.8 zu sehen mit hilfe vom Jugendamt mit hilfe des Gesetzes nichts ist.

Das Jugendamt hat nur beratende Funktion und kann gar nichts durchsetzen. Es kann in einem Verfahren als Beteiligter höchstens Anträge stellen.

ich Habe anzeige bei der Polizei gemacht der Staatsanwalt ist nicht von öffentlichen interesse.

Ist ja auch richtig so. Da bleibt dir nur der Weg de Privatklage. Wenn dir das wichtig ist, mach das so. Kostet allerdings auch einiges an Geld was du wenn du ja PKH beantragt hast scheinbar nicht hast.
Grundsätzlich auch hier vielleicht mal einen Meter weiter denken, wie es wohl nach außen für einen Richter aussieht der über Umgang/Sorgerecht etc. entscheiden soll wenn er 2 Elternteile sieht die sich gegenseitig mit Anzeigen bombardieren.
Und nein, da wird es keinen interessieren wer nun mit irgendwas angefangen hat. Es geht immer um das Wohl des Kindes. Und im Zweifelsfall wirst du spätestens über das Argument "Betreuungskontinuität" stolpern.
Also überleg dir dochmal, ob du nicht einfach über solchen Aussagen stehen solltest ohne dich für deine Ex zum Affen zu machen. Deine Ex wird sich innerlich wohl schon kaputt lachen weil sie dich rumhampeln sieht.

Der will es vor gericht bringen und er hat sich auch richtig zeit genommen und die vorgeschichte dazu aufgenommen.

Seltsam, eben hast du noch geschrieben, kein Richter würde sich für dich interessieren. Ich glaube eher, du bist es bisher einfach noch nicht richtig angegangen.

Naja ich denke das ich vielleicht Glück habe. Meine Anwältin hält die Richterin für geistesgestört, viele schlechte Erfahrungen und seltsame Entscheidungen.
Aber dazu muss ich sagen das die KM eine schwere Borderline Störung hat. Dazu kommt noch das ihre Mutter ebenfalls BL ist und die KM als sie im 2.Monat schwanger war, dazu genötigt hat eine Einstweilige gegen mich zu erlassen. Die Klage wurde von der gleichen Richterin abgewiesen. Damals brachte ich vor Gericht auch die ganzen schweren Familienprobleme u.a. die Alkoholabhängigkeit der Eltern zur Geltung. Die Richterin hatte damals ihre Mutter stark kritisiert und ein Verfahren zum Sorgerechtsentzug eingeleitet, aber ehe das durch war war sie schon 18. Die Richterin konnte damals auch die Krankheit der KM sehr gut einschätzen, weil sie sich zur Verhandlung ins Krankenhaus eingewiesen hat. Dort hatte sie ein langes Gespräch mit der Chefärztin ... Zu guter letzt kommt noch die Tatsache das die KM nicht in ihrer Wohnung lebt, sondern auch noch bei ihren alkoholkranken kindesmisshandelnden Eltern. Ich vermute, das die Richterin weiß noch von letztes Jahr was los war und vllt habe ich glück und ich komme zu meinem Recht.

Ich sage meine Meinung dazu jetzt noch ein aller letztes Mal: konzentriere dich auf das Wesentliche. Nämlich warum es dem Wohle deiner Tochter entspricht, bei dir sein zu dürfen.
Und nicht warum es nicht dem Wohle deiner Tochter entspricht, nicht bei der KM zu sein. Das kannst du allerhöchstens als Nebenargumente verwenden indem du dir "Sorgen um deine Tochter machst".
Wenn die Richterin ohne stichhaltige Beweise auf Basis von Behauptungen von Dir zu BL und Alkoholproblemen eine Entscheidung trifft, wäre es aus Sicht der KM eigentlich schon fast dämlich hier nicht in die nächste Instanz zu gehen.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2012 14:09
(@mitdemkopfdurchdiewand)
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So Leute...

Heute Verhandlung gehabt! Jetzt darf ich meine Tochter 3 mal die woche a 3 stunden sehen montag mittwoch freitag und das gegen den Willen der KM!

Das achso tolle Jugendamt war vor dem Gericht mit einmal richtig klein. Ich freue mich so . Ich hoffe das gibt vllt einigen Vätern Mut.

Das soll besonders Vätern Mut geben die sich mit dem Familiengericht in NAUEN auseinandersetzen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 27.09.2012 17:39
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hallo mitdemkopfdurchdiewand,

herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg! Das freut mich für dich 🙂 Den Umgang hast du für eine Übergangszeit begleitet zugesprochen bekommen oder ist der Umgang von Anfang an ohne Begleitung?

Viele Grüße
papa2011

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Geschrieben : 27.09.2012 18:13
(@hogi48)
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🙂 🙂 Ja hallo Herzlichen Glückwunsch dazu. Ich hänge noch voll in den Seilen habe heute mit der Bearbeiterin vom Asd telefoniert und sie sagt es gibt die vereinbarung 1x im monat 2 std im Kinderschutzbund .Das ist dann die Zusammenführung mit den Kindern und mir. da das Gericht ja sagt das Jugendamt soll sich darum kümmern und die ja meine sorgen nicht teilt vom Asd hänge ich nun da was soll ich noch machen ? ich habe sie gefragt wie es denn ist wenn ich am freitag mittag an der schule bin um die kinder wenigstens da mal zu sehen für 5 min ,Daqrauf die Antwort von der Bearbeiterin Dann bin ich sofort beim Gericht und beantrage eine Unterlassung.Ja super ich glaub ich dreh bald durch.Meine Ex kann gegen jedes Gesetz des Umgangs rechtes und der sorgerechtspflicht umgehen und wenn ich was vor schlage geht es zum Gericht ich hab die schnauze so voll so das ich am liebsten meiner Ex die Fresse polieren möchte .Man ich hoffe mein Anwalt sagt morgen was gutes.

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Geschrieben : 27.09.2012 23:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hogi,

ich hab die schnauze so voll so das ich am liebsten meiner Ex die Fresse polieren möchte .

Von diesem "Lösungsversuch" würde ich, abgesehen von einigen anderen und offensichtlichen Gründen, allein schon deshalb abraten, weil man der anderen Seite damit so viel Munition liefert, dass man sich auf absehbare Zeit nur noch im Schützengraben verkriechen kann ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 01:07
(@hogi48)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Hogi,

Von diesem "Lösungsversuch" würde ich, abgesehen von einigen anderen und offensichtlichen Gründen, allein schon deshalb abraten, weil man der anderen Seite damit so viel Munition liefert, dass man sich auf absehbare Zeit nur noch im Schützengraben verkriechen kann ...

Nix für ungut,

Malachit.

Ja machen tu ich das nicht eher gehe ich in den Wald und fälle Bäume .ja mal abwarten wie immer nur das die Leute die Ja eigentlich darauf geschult sein müssen,nicht erkennen wie so manch ein Elternteil leidet dadurch das es einfach als Mist abgestempelt wird. naja den ersten schritt habe ich nun getan die weiteren fplgen und dann wird es für die Richter von öffentlichem Interesse sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 17:27
(@mitdemkopfdurchdiewand)
Schon was gesagt Registriert

von anfang an unbegleitet!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2012 13:25