Umgangsregelung 2 j...
 
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Umgangsregelung 2 jähriges Kind

 
(@achterpol85)
Schon was gesagt Registriert

Nach langem Lesen hier und hin und her, habe ich mich entschlossen hier anzumelden, ich habe eine fast zweijährige Tochter, wir haben noch nie zusammengelebt, meine ex hat sich vor der Geburt des Kindes von mir getrennt,seither laufe ich hinterher um ein vernünftiges Umgangsrecht zu bekommen, das lief eigentlich recht vernünftig , also zweimal die Woche jeweils am Vormittag oder Nachmittag zwei Stunden, diese Regelung haben wir von einer Beratungsstelle erhalten, bis der Herbst/Winter eintrat, ich sollte mein Kind um 16 Uhr abholen und es wieder zurückbringen, immeer wenn es 16 Uhr war hat es geregnet oder geschneit, sie bat mir an um Kinderzimmer mit ihr zu spielen, das wollte ich nicht, meine Tochter sollte ja auch meine Umgebung kennenleren, da ich für den Weg in meine Wohnung ca. 45 min brauche, habe ich mehr Fahrerei als sonstwas mit dem Kind, deshalb habe ich immer wieder abgesagt, denn im Regen oder Schnne bei Dunkelheit wollte ich nicht mit ihr draussen spielen. Ich suchte wieder Rat beim Jugendamt, wo immer wieder Termine gemacht wurden und ins unenedliche herausgezogen wurde, nach 8 Wochen kam meine ex darauf sich dann endlich mal zu melden und teilte dem Jugendamt mit sie will sich persönlich um Umgangsrecht kümmern, mittlerweile habe ich meine Tochter einmal für drei Stunden abgeholt, ihr hat es sichtlich gefallen bei mir....
Ich bin bereits in anwaltlicher Beratung , das gemeinsamer Sorgerecht werden wir wohl bekommen aber mehr auch nicht.
Gibt es auch anderweitige Regelung ausser nur stundenweise für ein zweijähriges Kind z.B. von Freitag - Sonntag oder Montag bis Mittwoch?

Danke für Antworten ich bin völlig zerstört am Boden, das das Jugendamt immer auf der Seite der Mutter steht...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 22:10
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Kleiner Tipp:
Jeder Umgang, egal ob Regen, Schnee oder Kinderzimmer (bei der KM) ist besser als gar kein Umgang.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 22:40
(@achterpol85)
Schon was gesagt Registriert

naja schon richtig aber wer will sich bei seiner ex ins Haus reinwagen, die einen nur schlecht macht.... Da nehme ich mir mein Kind lieber mit und spiele draussen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 22:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Achterpol,

Jeder Umgang, egal ob Regen, Schnee oder Kinderzimmer (bei der KM) ist besser als gar kein Umgang.

nun ja, auch wenn Dremmi nicht ganz unrecht hat, bestehen hier doch schon Unterschiede. Denn was bei Dir abläuft hat nichts mit Umgang zu tun. Du bist lediglich Spielball der KM. Mit zwei Jahren ist Deine Tochter längst bereit für mehr Umgang. Die zwei Stunden sind lächerlich. Ein Wochenende (Fr 15:00 -So 18:00 Uhr) ist nach kurzer Aufbauphase (um die bekannten Ängste der KM abzubauen) auf jeden Fall möglich und auch anzustreben.

Gerade Übernachtungen sind wichtig für die Vater-Kind-Bindung.

Ich bin bereits in anwaltlicher Beratung , das gemeinsamer Sorgerecht werden wir wohl bekommen aber mehr auch nicht.

Dann solltest Du aus meiner Sicht mal schleunigst den Anwalt wechseln. Umgang ist wesentlich einfacher durchzusetzen als das GSR. Wenn das Dein Anwalt nicht weiß, ist das allerdings ein Armutszeugnis.

Danke für Antworten ich bin völlig zerstört am Boden, das das Jugendamt immer auf der Seite der Mutter steht...

Du wirst hier im Forum einige Väter finden, die bestimmte Jugendämter als absolut mütterfreundlich beschreiben. Da hast Du wohl auch eins von erwischt. Folglich solltest Du jetzt die Versuche dort einstellen und den gerichtlichen Weg mit einem fähigen (!) Fachanwalt für FamRecht angehen. Du kannst zur Orientierung auch das Unterforum Rechtsanwaltssuche nutzen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 22:53
(@achterpol85)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort, habe nochmal am Dienstag einen Termin bei meinem Anwalt, ich will es unbedingt durchsetzen wie Du schon sagst, ich bin ein Spielball und nicht mehr habe viel zu wenig von meinem Kind... ich habe in diversen Foren schon gelesen das OLG´s solche Entscheidungen zu Gunsten von Vätern treffen, die alten Jugendamtmitarbeiter sind viel zu alt für neue Regelungen nach meiner Ansicht, die denken immernoch wir sind in der DDR

Deine Antwort stärkt mein Inneres 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 23:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Achterpol,

ich habe in diversen Foren schon gelesen das OLG´s solche Entscheidungen zu Gunsten von Vätern treffen, die alten Jugendamtmitarbeiter sind viel zu alt für neue Regelungen nach meiner Ansicht, die denken immernoch wir sind in der DDR

da wir die Systemschelte hier auch öfter sehen - es liegt auch viel an Dir selbst. Wie oft machst Du gegenüber der KM Deinen Rücken gerade und sagst was Du willst? Angst ist hier ein schlechter Ratgeber.

Eine Kindsbesitzerin wird Dir gerade im Vorfeld noch weitere Ängste einreden und sogar kurzeitig einen Umgangsboykott starten, um Dich vom gerichtlichen Weg abzuhalten. Auch das musst Du bereit sein auzuhalten, um eine verbindliche Regelgung hinzubekommen.

Das JA hat ausserdem nur beratende Funktion. Es kann weder Dich noch die KM zu irgendetwas zwingen. Eine clevere KM weiss das und wird das Spielchen natürlich noch ausweiten wollen.

Noch mal die Frage an Dich: Hast Du Dir für Deinen Fall einen Fachanwalt für FamRecht gesucht? Denn Deine Ausführungen zum GSR (angeblich aus dem Mund Deines Anwalts) sind absolut nicht stimmig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 23:10
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Warte mit dem gSR noch ein Weilchen, bis das neue Gesetz in einem festen Sattel sitzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 23:21
(@achterpol85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

dachte das Gesetz ist schon in Kraft getreten habe bereits einen Anwalt für Familienrecht, aber es geht schleppend voran

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 18:25
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Nein, das neue Gesetz tritt erst im Sommer in Kraft.
Ich weiß den genauen Termin nicht, aber solange solltest du noch warten. Mach ich übrigens auch.
Ich stehe zwar schon in Kontakt mit dem JA und heute hab ich den Termin für ein Vermittlungsgespräch mit der KM mit geteilt bekommen, aber jetzt so kurz noch einem Anwalt (unnötig) Geld in den Rachen zu schmeissen, halte ich für überflüssig.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 20:08