Umgangsregelung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsregelung

Seite 2 / 4
 
(@mimamause)

dann schlag vor, dass der Umgang 4x2h/Woche betragen soll bis auf Weiteres und für jeweils 4 Wochen im Voraus nach Erhalt des Schichtplans) in Abstimmung mit der KM festgelegt wird. Anders wird es dann wohl nicht gehen.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 14:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du wechselnde Schichten hast, bist du fast zwingend darauf angewiesen, dich mit der Mutter zu einigen, denn gerichtliche Umgangsregelungen sind praktisch immer an eine Regelmäßigkeit gebunden.

Zumindest dann, wenn man mit Sanktionen bei Verstößen drohen will.

Dann muss dann nachvollziehbar sein, ob am Freitag den 13.November 2019 um 17:30 Umgang ist oder nicht.
Nur dann kann, wenn überhaupt, eine Sanktion verhängt werden, wenn das dann nicht klappt.

Wenn die Umgangsregelung nur enthält, dass du Schichtdienst hast und die Mutter darauf Rücksicht zu nehmen hat, wird das nie vollstreckbar sein.

In diesem Fall solltest du so wenig wie möglich drohen und so viel wie möglich überreden.
Du hast einfach nichts in der Hand, womit du drohen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 15:03
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok. Ich habe sie einfach mal gefragt wie es der kleinen geht. Ihr gehts gut. Erst war es sachlich ich solle doch das postgeheimnis wahren und daraufhin habe ich gefragt wie wir das Umgangsrecht wahren sollen und darauf kommt wieder sie müsse etwas klären und sagt mir vescheid und wirft mir dann vor ich hätte sie und unsere tochter um halb 3 nachts aus der wohnung geschmissen. Sie hatte ihre Mutter gebeten sie abzuholen und ich sie zuvor zum amt zu gehen und den auszug zu klären. Was habe ich für Möglichkeiten, wenn sie mir das bei den Behörden unterstellt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 15:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, ihr seid zum momentanen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, alleine ein konstruktives Gespräch zu führen.

Ihr braucht auf jeden Fall jemanden, der euer Gespräch moderiert.
Das könnte jemand aus dem Bekanntenkreis sein, der so etwas kann und dem ihr beide vertraut oder aber eine der professionellen Stellen.

Z.B. das Jugendamt.
Leider lassen diese Stellen sehr oft die nötige Professionalität und/oder Neutralität vermissen aber nicht immer.

Ich würde zunächst mal einen Versuchsballon beim JA steigen lassen, indem du, zunächst alleine, um ein Beratungsgespräch bittest.
Und zwar als Bitt- und Fragesteller.
Du schilderst dein Problem und bittest das JA um Rat, wie du dich verhalten sollst.
Mehr nicht.

Das was dann zu hören bekommst, wird dir ziemlich schnell klar machen, auf welch geistigem Terrain du dich befindest.
Wenn du ein gutes Gefühl hast, kannst du die gleich um ein Vermittlungsgespräch mit der Mutter bitten.
Wenn nicht kommst du wieder hierher und wir denken über Alternativen nach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 15:31
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Nachts um halb 3 bei Eis und Schnee...und nackt natürlich...unfassbar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 15:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

Ok. Ich habe sie einfach mal gefragt wie es der kleinen geht. Ihr gehts gut. Erst war es sachlich ich solle doch das postgeheimnis wahren und daraufhin habe ich gefragt wie wir das Umgangsrecht wahren sollen und darauf kommt wieder sie müsse etwas klären

aus meiner Sicht bist (verständlicherweise) viel zu hektisch und willst zu viel. Das wird Dich über kurz oder lang in Schwierigkeiten bringen. Du machst bereits jetzt den Fehler, die falschen Medien zum benutzen (wie ich schon geschrieben habe, Finger weg von Whatts-App und SMS). Diese Medien sind bei Umgangsschwierigkeiten tödlich, da Du mit 160 Zeichen keine Lösungen für Euer Problem herstellen kannst. Vielmehr werden Gefühle nicht richtig ausgedrückt und es kommt schnell zu schwerwiegenden Missverständnissen.

Wenn eine KM "etwas klären" muss kann das heissen, dass sie längst andere Pläne hat bzw. Dich hinhalten will. Deshalb auch der Briefvorschlag von Dir abschicken (fand ich recht gut formuliert), mit Frist versehen und Rückantwort abwarten. Die Hinweise zur Schichtarbeit hast Du ja erhalten.

Solltest Du keine Reaktion erhalten, solltest Du wie Beppo vorgeschlagen agieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 16:07
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Kann ich das so abschicken:

Umgangsregelung

Hallo xxx,

auch nach unserer Trennung bin ich natürlich bereit, mein bestmögliches für unsere gemeinsame Tochter zu leisten und euch voll und ganz zu unterstützen. Deshalb möchte ich Dir folgende Umgangsregelung bis auf weiteres vorschlagen: 4 Mal die Woche für 2 Stunden und gerne auch in Deinem Beisein. Da ich von Montags bis Freitags zu unterschiedlichen Schichten zwischen 8 und 18 Uhr arbeite und mir mein Dienstplan ca. 4 Wochen im Voraus bereitgestellt wird, würde ich gerne mit Dir, die genauen Tage und Uhrzeiten für den Umgang in jeder 4. Woche abstimmen und schriftlich festhalten. Ich bitte Dich, innerhalb einer Woche auf meinen Vorschlag einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 16:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht ist das so in Ordnung. Vielleicht könntest Du noch anfügen, dass Du auch gern persönlich mit der KM über den Umgang sprechen würdest.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 16:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Finde ich auch ok so.

Auf Dauer ist Umgang unter ihrer Obhut nichts aber um das Ganze erstmal in Gang zu bekommen, ist das i.O.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 16:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch von mir Daumen hoch. Also fertig machen und dann zur Post (wie gesagt Einschreiben Einwurf reicht). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 16:19




 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 16:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn ihr (insb KM) normalerweise auch viel über email kommuniziert, dann würde ich das per Mail senden. Einschreiben hängt es viel zu hoch. Wenn es so gar keine Rückmeldung gibt (ich vermute eh, dass es schnell eine ablehnende sein wird), kannst Du es dann immer noch als Einschreiben hinterherschicken. Dabei verlierst Du nur ein paar Tage, nimmst aber Emotionalität raus.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 17:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier scheiden sich wie immer die Geister. Da es nachher wieder um das Problem der Zustellsicherheit für DA geht("hab ich nie gekriegt") würde ich hier das Einschreiben bevorzugen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 17:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin hier auch eindeutig gegen ein Einschreiben.
Das gibt dem Ganzen gleich wieder einen bedrohlichen Touch, den es aber im Moment nicht haben sollte.

Und ich wüsste auch nicht welchen Nutzen das haben sollte.

Wenn sie das was drin steht nicht will, braucht sie nicht mal den Empfang zu leugnen.
Es reicht, wenn sie es ignoriert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 17:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Einschreiben ist aus meiner Sicht auch nicht nötig, noch geht es darum auf der Basis eines halbwegs guten Willens eine vernünftige Einigung zu erreichen. Aus meiner Sicht wäre ein Email eine Idee oder einfach ein Brief. Reagiert sie innerhalb einer Woche nicht, dann geht das Problem sowieso in die nächste Runde.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 18:01
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Jetzt ist er unterwegs und ich denke der Inhalt ist wichtiger als die Zustellungsart und der ist keineswegs bedrohlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 18:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf welche Art denn?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 18:46
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Als Einwurfeinschreiben und ich bin ehrlich gesagt froh den nachweis in der tasche zu haben. Obs was bringt keine Ahnung aber trotzdem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 18:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das ist jetzt vergossene Milch aber wem willst du denn damit was beweisen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 19:04
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber es hieß hier mehrfach ich solle mich sputen und keine zeit verstreichen lassen. Ich kann beim Jugendamt belegen das ich den heute abgeschickt habe, wenn die sowas verlangen sollten, keine ahnung und auch wenn der nachweis unnütz ist ist mir dies nicht sonderlich wichtig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 19:08




Seite 2 / 4