Umgangsregelung
 
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Umgangsregelung

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 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex und ich haben uns am Dienstag getrennt und eine 3 Monate alte Tochter. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht und will mich natürlich auch um mein Kind kümmern, aber wenn ich die KM frage ob ich meine Tochter sehen kann, heißt es nur nein und sie würde sich melden. Ich befürchte, dass sie mir das Umgangsrecht verweigern will. Ich habe in einem anderen Thread unten stehende Hinweise gelesen:

Die Reihenfolge lautet:
1. und asap: eine vernünftige Umgangsregelung entwerfen (dabei helfen die User Dir).
2. diese direkt bzw. über den von Dir einzuschaltenden Anwalt der KM und dem Jugendamt mit Fristsetzung zur Antwort zur Verfügung stellen (Schritt 2 geht auch ohne Anwalt, da Du aber unsicher und unerfahren bist, ist es besser, dass Du jemanden laufend an Deiner Seite hast, der Deine Interessen offiziell vertritt, das Wichtige vom Unwichtigen trennt und bei Gegenwind gegenhalten kann)
3. Sofern bei 2. nicht kurzfristig eine akzeptable schriftliche Umgangsregelung vereinbart werden kann, stellt Dein Anwalt umgehend den Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht.
4. Erst DANN wird überhaupt ein Richter aktiv und beschäftigt sich mit Deinem Fall. Aber auch dann sind Mails von m.E. wenig hilfreich. Lass Deinen Anwalt zur Sache vortragen!

Ich frage mich wie eine vernünftige Umgangsregelung aussieht und ob es reicht, wenn ich ihr diesen Vorschlag einfach in den Briefkasten stecke, welche Frist ich ihr für eine Antwort setzen soll und welches Jugendamt ich informieren soll? Das an meinem Wohnort oder in der Stadt in die die KM vermutlich ziehen wird?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2015 23:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei Dir geht es ja schnell. Aber egal wie, als erstes wäre zu klären wie ernst  eine vor 2 Tagen ausgesprochene Trennung zu nehmen ist.
Aus einem Nebensatz entnehme ich, dass die KM wegziehen will. Wie weit denn?

Ansonsten kannst Du einen Vorschlag ausarbeiten, dass Du 3- 4 mal pro Woche das Kind 1-2 Stunden sehen kannst.
Du solltest der KM 1 Woche Bedenkzeit für die Antwort geben. Gehe auf ihre Bedenken und Vorstellungen ein, bleibe aber hart beim Umgang, einmal pro Woche eine Stunde ist auf alle Fälle zu wenig.
Dazu wirst Du zumindest zunächst in die Wohnung der KM gehen müssen, aber es sollte schon möglich sein mit dem Kind auch rauszugehen, spazieren zu  fahren, so es das Wetter zulässt. Günstig wäre auch, wenn Du Dich von Deiner Mutter, Tante, ?? in Babypflege einweisen lassen würdest, u.U. kannst Du auch einen Pflegekurs bei einer Hebamme machen, damit Du sicher im Umgang mit dem Kind wirst.
Hast Du eine Wickelkommode oder ähnliches bei Dir?

Zuständig ist das JA am Wohnort das Kindes und das ist zumindest noch, das an Deinem Wohnort. Dort könntest Du auch jetzt schon um Vermittlung bitten, alerdings sind die Mittel des JA in einer solchen Frage eher beschränkt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2015 23:46
 da81
(@da81)
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Naja durch die Aussage, ich darf mein Kind nicht sehen und ich solle warten ohne zu wissen worauf, befürchte ich das schlimmste. Ich nehme an, dass sie wieder in die nähe ihrer Eltern zieht, das sind ca. 30 km. Ja ich rufe direkt morgen beim Jugendamt. Nein, wir hatten vorher aber auch keine Wickelkommode. Meine Wohnung ist recht klein und wir haben sie auf einer auflage gewickelt. Gibt es eine Vorlage für die Umgangsregelung? Möchte bei der Formulierung nichts falsch machen. Vielen Dank für die schnelle Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 00:04
 da81
(@da81)
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Und wie soll ich die Regelung übergeben. Soll ich diese per Einschreiben verschicken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 00:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

willkommen hier. Erster Rat: Schalt erst mal einen Gang runter. Susi hat Dir den richtigen Zeitansatz für Umgang mit einem so kleinen Kind bereits genannt. Sobald Euer Kind nicht mehr gestillt wird, steht auch einer Erweiterung des Umgangs eigentlich nichts im Wege.

Wir empfehlen hier den Umgangsdreisprung. Das heisst für Dich:

1. Schritt: Freundlicher aber bestimmter Brief an die KM, in dem Du ihr Deinen Umgangsvorschlag (siehe Susis Vorschlag) präsentiertst mit der Bitte um Rückantwort (ca. 10 Tage). Du kannst andeuten, dass Du im Falle der Nichteinigung das JA anrufen wirst. Frag Sie doch freundlich, ob sie das Thema Umgang wirklich von Dritten geregelt haben möchte.
2. Schritt: Klappt das nicht, führ der Weg zum JA zum Vermittlungsgespräch. Aufpassen: Es kann Dir passieren, dass Du an ein mütterfreundliches JA gerätst. Dann wirst Du Dinge hören wie "Wir können da leider nichts machen, die KM reagiert nicht" oder "Das Kind braucht Ruhe, der Umgang sollte erstmal entfallen". JAs können keinem von Euch als Elternteil irgendetwas aufzwingen oder befehlen. Weder Dir noch der KM. Somit ist die Rolle des JA eh "bescheiden" und funktioniert nur bei einsichtigen KMs.
3. Schritt: Kommst Du beim JA nicht weiter, auf zum guten Anwalt für FamRecht und dann zu Gericht.

Aus der Forenerfahrung kennen wir hier das Phänomen, dass manche (!) KMs für Lösungen auf Elternebene einfach nicht zugänglich sind. Ob das bei Dir so ist, wissen wir nicht. Diese KMs brauchen stets Vorgaben einer höheren Instanz (entweder JA oder Gericht), bevor sie sich bewegen.
Sollte die KM 400-800 km umziehen wollen (ist ein bewährtes Mittel um Umgang zu erschweren / zum erliegen zu bringen) meld Dich hier im Foren. Auch wenn Du irgendetwas unterschreiben sollst bzw. es um das Thema Geld geht, frag VORHER hier im Forum nach. Gruß Ingo

P.S. Über das Thema Einschreiben herrschen hier im Forum geteilte Ansichten 😉 Ein Einschreiben Einwurf genügt normalerweise. So hast Du die Sicherheit der Zustellung.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 00:17
 da81
(@da81)
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Sie wird nicht gestillt, das hat von Anfang an nicht geklappt und sie bekommt die Flasche. Soll ich dann direkt ein erweitertes Umgangsrecht vorschlagen? Und erstmal nicht zum ja und ihre Antwort abwarten? Bin euch wirklich dankbar, ich hoffe, sie lenkt dann auch ein und streiten deshalb nicht, aber die angst ist eben da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 00:25
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

das Problem ist, dass Du auch von einem Gericht keine andere Umganslösung als den kurzen, dafür aber mehrmaligen Umgang in der Woche in der Wohnung der KM entschieden bekommst. Diese Umgangslösung wird bei so jungen Kindern auch von den JAs so gesehen.

Bei funktionierender Elternbeziehung braucht ihr für die Reglung des Umgangs eigentlich niemanden Drittes. Nur das wäre ja zu einfach. Eine gesamte Scheidungs- und Trennungsindustrie lebt davon, dass ihr Euch schön streitet.

Aus meiner Erfahrung würde ich Euer Kind erstmal bei der KM besuchen und diese Besuchzeiten möglichst bald für Umgänge auch ausserhalb des Wirkbereiches der KM nutzen (Spaziergänge, etc.). Also setz Susies Umgangsvorschlag erstmal um.

Wenn Du magst, setz doch einfach mal einen Brief (ja, Brief, keine Whatts-App, Facebook oder SMS-Nachricht) auf und stell Dein Ergebnis hier ein. Wir schauen gerne drüber und helfen Dir, sachlich zu schreiben. Oftmals sind nach einer Trennung viel zu viele Emotionen und ungerechtfertige Vorwürfe in den Briefen enthalten.
Dann schickst Du den Brief mit Frist ab und wartest mal die Reaktion ab.

Da es bei Trennungen nachher oftmals auch immer ums Geld geht: Wie ist der Unterhalt für Euer Kind geregelt? Bist Du zahlungsfähig und was zahlst Du an KU und Unterhalt an die KM? Auch das Thema Geld hat viel mit dem Thema "Gelingen von Umgang" zu tun. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 00:37
 da81
(@da81)
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Ja ok. Nein ist noch nicht geregelt. Im Augenblick gehe ich davon aus, das ich für die KM keinen Unterhalt zahlen muss, da ich nach Abzug des KU unter 1.200 liege.

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 00:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Da,

existiert denn ein Titel für den KU? Läuft der Kindesunterhalt schon an die KM?

Auch wenn man das Thema Unterhalt und Umgang formal nicht vermischen darf, besteht aus meiner Sicht ein doch recht enger Zusammenhang. Der Mindest-KU liegt bei 225 Euro und muss ab Auszug der KM und Kind gezahlt werden.
Es wäre sinnvoll, wenn Du der KM hier deutlich machst, dass Du zu Deinen Pflichten stehst und Du die Zahlung des KU sicherstellen wirst. Auch das kann zur Entspannung der Situation beitragen.
Sollte kein Titel existieren (was nicht nötig ist, die KM kann aber darauf bestehen) zahlst Du ab Auszug des Kindes den Betrag mit Angabe im Verwenungszweck "Unterhalt für Vorname / Nachname Kind" auf das Konto der KM ein. So ist für alle Beteiligten der Geldfluss nachvollziehbar.

Sollte die KM auf ALGII angewiesen sein, kann es Dir passieren, dass Du Post von der Behörde bekommt, da dann die Rechte auf Unterhaltszahlung an diese abgetreten werden. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 00:51
 da81
(@da81)
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Letzteres trifft zu. Dann warte ich auf einen Brief vom Amt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 00:53




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sollte in diesem Zusammenhang die Unterschrift unter einen Titel von Dir gefordert werden, lass Dich bitte auch hier im Forum beraten. Die Standardtitel sind oftmals ungünstig formuliert und enthalten z.B. keine Beschränkungen der Laufzeit (dies wird dann mal in 18 Jahren für Dich interessant). Es besteht z.B. auch immer die Möglichkeit, bei jedem Notar einen Titel nach Deinen Wünschen aufzusetzen. Dieser ist genauso wirksam, läuft aber nach Deinen Konditionen. Passt der Gegenseite diese nicht, muss diese klagen. Gruß Ingo

P.S. Lies Dir mal den Trennungs-FAQ durch. Er ist sehr wertvoll und es stimmt fast jedes Wort darin: www.trennungfaq.com

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Geschrieben : 02.01.2015 00:58
 da81
(@da81)
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Ich kann nicht pennen und werde heute auch nicht zur Arbeit gehen. Das nimmt mich zu sehr mit. Mir ist noch eine Frage eingefallen. Die Kleine ist über mich familienversichert. Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, z. B. das ich die Kosten tragen muss für irgendwelche Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden?

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 06:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch´n Moin,

Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, z. B. das ich die Kosten tragen muss für irgendwelche Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden?

Notwendige Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Alles darüber hinausgehende wäre ggf. Mehrbedarf.

Da Du ohnehin nur knapp ober-/unterhalb des Selbstbehalts liegst (und somit nicht leistungsfähig für Mehrbedarf), ist das aktuell Deine kleinste Baustelle.

Gruß
United

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Geschrieben : 02.01.2015 10:52
 da81
(@da81)
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Ich hab nun dieses Schreiben wegen der Umgangsregelung aufgesetzt:

Umgangsregelung

Hallo xxx,

auch nach unserer Trennung bin ich natürlich bereit, mein bestmögliches für unsere gemeinsame Tochter zu leisten und euch im Rahmen meiner Möglichkeiten zu unterstützen. Deshalb möchte ich Dir folgende Umgangsregelung vorschlagen: 3 – 4 die Woche für 1 – 2 Stunden und gerne auch in Deinem Beisein. Ich bitte Dich, innerhalb einer Woche auf meinen Vorschlag zu reagieren, da ich die Behörden nur sehr ungern in dieser Angelegenheit bemühen würde und ich es auch für unnötig erachte, einem Dritten die Umgangsregelung mit unserer gemeinsamen Tochter zu überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Soll ich das so abschicken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht kannst du es noch ein klein wenig weicher spülen aber es ist schon mal ganz ok.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 13:35
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für deinen Hinweis.Ist auf meinen Vorschlag einzugehen als darauf zu reagieren besser und vielleicht das ich euch voll und ganz unterstütze anstelle von im Rahmen meiner Möglichkeiten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 14:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Du berufstätig bist. Deshalb sollte Dein Vorschlag schon ganz konkret sein, also
Mo: 17:00 bis 18:30, Die: 17:00 bis 18:30, Do: 17:00 bis 18:00, Sa und So im Wechsel: 9:00- 11:00 oder 15:00 - 17:00 Uhr oder so ähnlich wie es für Dich möglich ist. Dabei bist Du bereit zeitliche Verschiebungen zu akzeptieren und ggf. auch andere Wochentage.

Von Behörden oder Dritten würde ich erst einmal nicht schreiben, sondern davon, dass (wie Du schon geschrieben hast) Dich um das Kind kümmern willst und es auch für die KM einfacher ist, wenn Du ein verlässlicher Vater bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2015 14:16
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe unterschiedliche Schichten zwischen 8 und 18 Uhr von Mo - Fr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 14:35
 da81
(@da81)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich nehme an das sie momentan bei ihren eltern ist. Durch stau bin ich wahrscheinlich erst ne stunde später da und unser schichtplan steht so in der Regel 4 Wochen im Voraus. Wie soll ich das dann formulieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 14:40
 da81
(@da81)
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Muss ich die KM eigentlich fragen per whatsapp bspw. wie es der Kleinen geht und könnte mir negativ ausgelegt werden wenn ich es nicht tue? Mehr als ein wunderbar oder so ist eh nicht zu erwarten. Ich würde mich ja gerne selbst davon überzeugen, aber das wird mir ja verboten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2015 14:43




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