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Umgangsrecht - Wochenende

 
 LeDa
(@leda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

kurze Situationsbeschreibung: Trennung vor gut einem Jahr, unverheiratet, gemeinsamer Sohn knapp 8 Jahre und Tochter 21 Monate alt. KM hat ASR + ABR für beide Kinder. Nie zusammen gewohnt, sondern hauptsächlich am WE anwesend gewesen, da ich 300 km entfernt arbeite und wohne. An den KinderWE bin ich bei meinem Vater, da dieser nur ca. 80 km entfernt wohnt und wesentlich mehr Platz für uns hat.

Normalerweise habe ich meine Kinder jedes zweite WE. Da der Große am Samstag Mittag Ergotherapie hat, hole ich die Kinder um ca. 12:30 Uhr bei der KM ab, fahre zur Therapie, warte mit meiner Kleinen bis die Sitzung beendet ist und bin dadurch erst am Nachmittag (ca. 15:30 Uhr) zu Hause und muss sie sonntags am frühen Abend bereits zurück bringen. Eine Verschiebung der Ergotherapie auf einen Tag unter der Woche lehnt die KM ab, da er wegen der Ganztagsschule zu erschöpft dafür sei. Dadurch bleiben mir am WE nur 25 unverplante Stunden mit meinen Kindern. Sprich: kurz nachdem die 2 sich eingewöhnt haben, geht es schon wieder zurück.

Wie bekomme ich es geregelt, dass ich jeweils das ganze WE von Freitag Nachmittag/früher Abend bis Sonntag habe?

Mittlerweile ist die KM sogar so weit, dass sie mir die Kleine nur von morgens bis abends (ohne Übernachtung) geben möchte. Das letzte halbe Jahr ging das ohne Probleme - sogar verlängere Wochenenden oder eine komplette Ferienwoche waren OK...

Grüße
LeDa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2014 01:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leda,

willkommen hier im Forum.

Normalerweise habe ich meine Kinder jedes zweite WE. Da der Große am Samstag Mittag Ergotherapie hat, hole ich die Kinder um ca. 12:30 Uhr bei der KM ab, fahre zur Therapie, warte mit meiner Kleinen bis die Sitzung beendet ist und bin dadurch erst am Nachmittag (ca. 15:30 Uhr) zu Hause und muss sie sonntags am frühen Abend bereits zurück bringen. Eine Verschiebung der Ergotherapie auf einen Tag unter der Woche lehnt die KM ab, da er wegen der Ganztagsschule zu erschöpft dafür sei.

Halten wir also fest: Du hast einen geregelten Umgang - was schon mal sehr viel wert ist. Du bist grunsätzlich frei darin, was Du in Deiner Umgangszeit machst. Die KM kann Dir hier auch keine Vorschriften machen. Auf der anderen Seite hören wir sehr oft auch die Klagen von KVs, die der KM eine mangelnde Gesundheitsfürsorge vorwerfen. Auch das kann man bei Deiner KM nicht erkennen.

Da die Termine sicherlich wichtig für Euren Sohn sind, solltest Du diese auch wahrnehmen. Ja, es ist ärgerlich bei der Entfernung. Da Ganztagsschulen heute fast immer bis 16:00 Uhr und länger gehen - und auch keine Abwesenheiten dulden, da dadurch das Modell kaputt geht, kann man auch das Argument der KM auch im gewissen Grade nachvollziehen. Auch möchten die meisten Väter hier keine reinen "Wochenend-Spaß-Papis" sein. Auch die ganz normalen Dinge wie Arztbesuche gehören zum Alltag eines Kindes und sollten auch miterlebt werden. Vielleicht gibt Deine Anwesenheit in diesen Momenten schon mehr, als Du denkst.
Persönlich würde ich hier kein großes Faß aufmachen.

Alternativ könntest Du dich auch dazu entscheiden, in die Nähe der Kids zu ziehen, wenn dies für Dich möglich wäre.

Mittlerweile ist die KM sogar so weit, dass sie mir die Kleine nur von morgens bis abends (ohne Übernachtung) geben möchte. Das letzte halbe Jahr ging das ohne Probleme - sogar verlängere Wochenenden oder eine komplette Ferienwoche waren OK

Gibt es Gründe dafür? Gibt es einen neuen Partner (mit dem die Beziehung in den vorher freien Wochenenden aufgebaut wurde)? Hier solltest Du allerdings wachsam sein und Dein Recht auf Umgang auch durchsetzen. Wir empfehlen hier den Umgangsdreisprung:
- Gespräch / Brief an die KM
- Vermittlungsgespräch beim JA
- Klappt auch dies nicht, ab zum FamGericht. Dann muss der Umgang gerichtlich festgelegt werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2014 01:57