Hallo zusammen,
da ich im Moment etwas ratlos bin, hoffe ich hier ein paar Tipps zu finden 🙂
hier erstmal eine kleine Vorgeschichte:
Meine Tochter wurde an Silvester 2014 geboren, ist also jetzt knapp 2 1/2 Jahre alt. Die KM trennte sich bereits kurz vor der Kindesgeburt von mir, verheimlichte mir den tatsächlichen Geburtstermin, ließ beim Amt "Vater unbekannt" eintragen und so weiter. Habe von Anfang an gekämpft meine Tochter regelmäßig zu sehen. Vaterschaft habe ich drei Tage nach der Geburt anerkannt (KM meinte dann "du kannst gar nichts ohne mich", aber sie hat dann wohl einsehen müssen dass Väter nicht ohne Rechte sind). KM meinte anfangs, alle zwei Wochen ein kurzer Besuch bei meiner Tochter würde "ausreichen", dies wurde nach langen Diskussionen dann auf einmal die Woche ausgeweitet. Mir reichte das damals immer noch nicht, aber ich dachte viel mehr würde ich wohl auch nicht vor Gericht erreichen? Also habe ich mein Kind dann jede Woche einmal ca. 2 Stunden besuchen können. Die KM erlaubte es mir nie, das Kind zu mir nach Hause mitzunehmen, Ausrede war immer "sie ist dafür einfach zu klein, brauch ihre Mama, hat alleine Angst", etc.
In den fast zwei einhalb Jahren habe ich einen Umgangs-Termin mit meiner Tochter NIE versäumt oder abgesagt. Ich weiß nicht inwiefern das relevant sein könnte vor einem potenziellen Gerichtstermin, aber da wir fast ausschließlich über whatsapp kommunizieren, könnte ich das sogar "belegen". Mein Töchterchen freut sich jedes mal riesig mich zu sehen, springt mir auch direkt in die Arme. KM weigerte sich aber nach wie vor mit Kind mitzugeben.
In letzter Zeit (2017) kamen dann zwischen KM und mir wieder Gefühle ins Spiel, sodass KM mit Kind dann auch öfter mal bei mir zu Hause waren (vielleicht 6 Samstage für jeweils wenige Stunden). Davon hat sie dann zwei mal auch das Kind alleine bei mir gelassen, was auch super funktioniert hat (hat hier auch eine Spielecke im Wohnzimmer).
Nach einem klärenden Gespräch habe ich der KM dann aber gesagt, dass es für mich für eine Beziehung nicht mehr reicht. Daraufhin hat sie dann gesagt, sie bringt mir das Kind dann alle zwei Wochen samstags und die Woche dazwischen komme ich Kind bei KM besuchen.
Jetzt kommt der nächste Samstag:
Sie teilt mir schon vorher mit, dass sie die kleine nicht mehr in meine Wohnung bringt. Ich soll sie auf dem großen Parkplatz hinter meiner Wohnung einsammeln kommen. Ich komme zum Parkplatz und Kind weint und will nicht alleine mit Papa zur Wohnung kommen. KM weigert sich, das Kind zur Wohnung zu begleiten ("ich zwinge mein Kind nicht zu irgendwas gegen ihren Willen, du siehst doch dass sie Angst hat"). KM fährt mit Kind zurück zu deren Wohnung. Ich hab dann gesagt, ich fahre dann aber hinterher und besuche Kind dann dort. Dort angekommen, Kind springt mir regelrecht in die Arme, kein Anzeichen von Angst oder irgendwas. Lange Rede kurzer Sinn, KM weigert sich seitdem wieder mir Kind mitzugeben (Begründung: Kind hat jetzt aufeinmal Angst vor Papa).
KM ist jetzt wieder auf dem Standpunkt, das Kind nicht rauszurücken, ich dürfte das Kind nur zu Hause bei KM besuchen. Ich durfte davon abgesehen die kleine auch noch NIE bei KM mit Auto abholen. Ich möchte die kleine gerne regelmäßig bei mir haben und auch mal was mit ihr unternehmen! Ich war noch nie alleine mit dem Kind ein Eis essen oder im Zoo oder sonst was.
Ich habe nun mit Jugendamt telefoniert und ein bisschen beraten lassen. Das erste was die mir gesagt haben ist, "wir sind 'voll', wir nehmen keine neuen Fälle an", bitte wenden Sie sich an den Kinderschutzbund. Ich habe dann der KM vorgeschlagen, gemeinsam zum Kinderschutzbund für eine Beratung/Schlichtung zu gehen. Dort seien auch Umgangsbegleiter, die das Kind beim Umgang mit Vater begleiten, sofern die kleine wirklich Angst hätte. Ich hab der KM alles angeboten, auch wenn ich weiß, dass nicht die kleine Angst hat, sondern die KM Angst vor Kontrollverlust oder einfach keine Lust hat. KM lehnt alles ab. "Ich diskutiere nicht mit dir, du kannst Kind hier besuchen und das wars". Weitere Kontaktversuche blieben erfolglos, KM hat mich danach bei whatsapp blockiert.
Jetzt habe ich mich die letzten Tage stundenlang im Internet über Umgangsrecht und Sorgerecht eingelesen. Das erste was ich jetzt gemacht habe, ist gemäß § 1626a die gemeinsame elterliche Sorge beim Familiengericht beantragt.
Jetzt habe ich ein paar Fragen:
1) War das ein guter Zug? Wie stehen die Chancen, dass mir das gemeinsame Sorgerecht erteilt wird? Die KM wird das freiwillig auf keinen Fall zulassen.
2) Muss ich jetzt separat noch einen Antrag/Klage wegen des Umgangs einreichen oder wird das eh im Rahmen des Sorgerechtsverfahren geklärt? Ich meine, ich habe doch ein Anrecht auf einen Umgang in meiner Umgebung ohne KM? Sollte ich mir einen Anwalt suchen?
3) Wie sieht es mit Übernachtungen aus, habe ich Chancen dass das Kind auch mal z. B. alle zwei Wochen bei mir eine Nacht übernachtet?
Sorry, falls es ein bisschen durcheinander geschrieben ist. Ich hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben. Vielen Dank schon mal im Voraus
Die Stories ähneln sich doch irgendwie alle immer wieder und wir erleben wohl beide ähnliches mit den KM, die ihre Kinder als ihr Eigentum ansehen...
Schade das es beim JA nicht klappt, das hat mir - zumindest vorübergehend - weitergeholfen und es wurde eine Vereinbarung zum Umgang (auch alleine am WE) getroffen. Ja, du hast eine sehr gute Chance, dass das Kind bei dir übernachtet - meine kleine ist 14 Monate und wir beginnen jetzt im Mai mit den ersten Übernachtungen. Zumindest die Mitarbeiterin unseren örtlichen JA war absolut für eine Wochenendregelung.
Das gemeinsame Sorgerecht sollte meines Erachtens eine Formsache sein, da es ja nicht dem Wohle des Kindes wiederspricht. Zu den Themen Klage, etc. müssten vielleicht mal andere etwas sagen.
Moin.
GSR und Umgang sind zwei komplett verschiedene Paar Schuhe. Zwar sollte GSR zu bekommen sein (ganz ein Selbstläufer ist es allerdings immer noch nicht) , die Beantragung wird aber vermutlich die Bereitschaft der KM einen vernünftigen Umgang zu regeln, noch weiter sinken lassen.
Und ja - ein geregelter Umgang ist schnellstens durchzusetzen - zunächst Vermittlung via JA od KiSchuBu. Wenn das nicht zum Erfolg führt, dann eben gerichtlich. Standard ist alle zwei Wochenenden selbstverständlich mit Übernachtung. Wieviel Tage es dann am WE sind ist Verhandlungssache, ggf. auch sukzessive auszubauen. und evtl. noch ein zusätzlicher Nachmittag (mit Übernachtung) unter der Woche. Und eine Ferienregelung nicht vergessen!!!
Achja: ein nichtfröhliches Kind bei der Übergabe wird immer wieder vorkommen. Da hilft nur Konsequenz Deinerseits - gegenüber dem Kind und der KM. Gründe sind vielfältig, liegen seltenst beim UmgangsET :knockout:
toto
Hallo,
in Ergänzung zu TotoHH, das gSR verschafft Dir keinen geregleten Umgang. Es gibt zwar zusätzliche Rechte, z.B. Auskunft über Dein Kind im Kiga, beim Arzt, ...
Hinsichtlich des Grundproblems wird sich allerdings nichts ändern sondern die Situation dürfte sich (erst einmal) weiter verschärfen. Das ein 2,5 Jahre altes Kind sich in fremder Umgebung an seine Hauptbezugsperson klammert ist durchaus normal. Die Situation wurde also von der KM provoziert um Dir ein schlechtes Gewissen einzureden.
Trotzdem wirst Du für den Umgang viel stärker kämpfen müssen als bisher und vorallem strukturiert.
Mach einen Plan wie Du Dir den Umgang vorstellst (Standardumgang, Nachmittag(e) unter der Woche, Ferien/Urlaub, Feiertage) und einen Plan wie dieser Umgang in kleineren Schritten innerhalb des nächsten halben Jahres erreicht werden kann. Fordere ruhig ein bisschen mehr (aber ealistisch sollte der Plan trotzdem sein.)
Schicke den Plan der KM und bitte um ihre Stellungnahme, wird das blockiert, dann bleibt nur das JA bzw. der KiSchBu. In dieser Frage können beide aber nur beraten, deshalb bleibt Dir Ernstfall nur der Gang vors Gericht.
Warte nicht zu lange!
Ein strukturierter, planmäßiger Umgang ist für alle das beste, weil er Klarheit schafft und zur Gewohnheit werden kann. Darum geht es. Ausnahmen wird es immer mal geben müssen, aber zunächst sollte man es sehr eng sehen.
Rechtlich hast Du die Pflicht das Kind zu holen und zu bringen, wie ihr das konkret organisiert ist Verhandlungssache. Zu guter Letzt, die KM ist auch verpflichtet den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern aktiv zu födern.
VG Susi
Hi,
vielen Dank für eure schnellen Antworten. Dann hätte ich mit dem gSR-Antrag ja besser noch gewartet. Aber gut, jetzt ist er abgegeben.
Dann mache ich jetzt mal einen Umgangsplan und schick ihn der KM. Wenn Sie erwartungsgemäß gar nicht einlenkt, bringt mir der KiSchBu etwas? Also setzt sich der KiSchBu mit der KM in Verbindung? Eine gemeinsame Lösung über den KiSchBu habe ich der KM ja schon vorgeschlagen (KM: "das kannst du vergessen"). Wenn ich über das Familiengericht gehe, sollte ich mir dann eine Anwältin für Familienrecht suchen?
VG Chris
Hallo,
Wie hier andere schon schrieben, solltest Du Dir eine Umgangsregelung überlegen, welche dem Kind Sicherheit und Kontinuität gibt und mit der es ihm gelingt, eine gute Bindung zu seinem Vater aufzubauen. Rede und schreibe nie von Deinem Recht als Vater auf Umgang, sondern immer vom Recht des gemeinsamen Kindes eine solide Bindung zu Dir aufzubauen. Nimm Dir einen Kalender und ziehe Feiertage und Brückentage mit ein. Versuche ein Maximum an Umgang für das Kind zu fordern, damit Du verhandeln kannst. Da die Kindsmutter bestimmt nicht in Deiner Abwesenheit versucht Dich als Vater für das Kind präsent zu halten, ist je mehr Umgang desto besser für das Kind.
Jede Woche zwei Stunden ist ein Witz und nicht kindgerecht. Das 2 1/2 jähirige Kind versteht noch nicht, wie lange eine Woche ist. Es kann sich darunter nichts vorstellen.
Deinen Umgangsvorschlag mit Fristsetzung schickst Du per Einschreiben. Ist die Frist abgelaufen, machst Du einen Termin beim Kinderschutzbund und stellst Dein Anliegen dar. Er wird dann mit der KM in Kontakt treten und einen gemeinsamen Termin vorschlagen. Also, nicht Du schlägst vor, bittest und bettelst, dass sie mitkommt, sondern der KiSchB schreibt sie an. Scheitert die Mediation, dann geht es zügig vor Gericht.
Die Argumentation mit dem Alter des Kindes ist Humbug. Clevere KM finden immer eine Ausrede. Erst ist Kind zu jung, dann geht es in die Krippe muss den Schock verarbeiten, dann kommt die Schule und da geht es wirklich nicht, dann stirbt sein Goldfisch und es ist zu traurig, dann hat Kind den ersten Liebeskummer und braucht die Mama, Kind wird erwachsen, heiratet, lässt sich scheiden und ist mit 4O psychisch immer noch nicht in der Lage ohne seine Mutter sein Leben zu meistern......
Wie Du selbst scheibt, nicht das Kind hat Angst, sondern seine Mutter, welche es nebenbei noch als Erziehungsinstrument benutzt.
Handle schnell. Kindsmutter wird es dem Kind schwer machen, aber es lohnt sich für das Kind, dass Du den Kampf aufnimmst.
VG,
Tsubame.
Hi,
noch mal danke für eure Hilfe! Ich hab einen Umgangsplan mit Fristsetzung erstellt.
Ich weiß nur nicht ob es taktisch so klug war in dieser Phase das GSR zu beantragen. Kann man den Antrag nochmal zurückziehen? Habe den am Freitag 29.04. beim Familiengericht eingeworfen. Wie schnell sind die da mit dem Anschreiben an die KM?
Besten Dank im Voraus.
VG
Chris
Ich weiß nur nicht ob es taktisch so klug war in dieser Phase das GSR zu beantragen. Kann man den Antrag nochmal zurückziehen? Habe den am Freitag 29.04. beim Familiengericht eingeworfen. Wie schnell sind die da mit dem Anschreiben an die KM?
also ich unterstelle mal, dass das nicht gleich am Freitag raus ist.
Deshalb - wenn Du gleich morgen früh da auftauchst und Dich freundlich durchfragst, vermute ich gute Chancen die rollende Lawine aufzuhalten
ob telefonisch auch funktioniert?
viel erfolg, toto
Danke Toto. Hatte ihn Freitag schon vor den Öffnungszeiten eingeworfen. Aber hoffe mal, dass die bürokratischen Mühlen - wie so oft - dort auch etwas langsamer mahlen. Versuche es gleich morgen früh telefonisch.
Hi noch mal,
also ich habe eben mit dem Familiengericht telefoniert. Der Antrag lag gerade vor dem Sachbearbeiter. Der meinte ich könne den nicht zurückziehen. Der ist als "eingegangen" markiert und muss jetzt auch registriert und einem Richter vorgelegt werden. Ich könnte den erst zurückziehen wenn Post vom Gericht kommt (dann hat sie ja aber auch schon Post bekommen und darum geht es ja....).
Kann das echt wahr sein??
edit: also unter den Voraussetzungen werde ich ihn wohl nicht zurückziehen, denn wenn Sie die Post vom Gericht bekommt, ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen. Dann muss es jetzt eben so sein...
Hallo,
Da Du den Antrag nicht zurückziehen kannst, solltest Du auch hinter dem Wunsch das GSR zu bekommen, stehen. Ich würde nicht rumeiern und der Kindesmutter sagen, ich wollte das eigentlich nicht und sie solle mir nicht bös sein, ich würde den Antrag zurückziehen usw. Die Kindesmutter führt Dich seit der Geburt des Kindes vor und nimmt dich nicht für voll (KM erlaubt nicht, ich darf nicht ... etc.) Ihr ganzes Handeln zeigt, dass sie das Kind als ihren Besitz betrachtet.
In den allermeisten Ländern erhalten beide Eltern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes das GSR. Nichts ist absurder als das deutsche System in dieser Sache, welches unverheiratete Väter diskriminiert und erniedrigt. Diese Argumente werden aber bei der KM mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts bringen, da sie diese Diskriminierung verinnerlicht hat und entsprechend handelt. Aber Dir sollen sie helfen, Dein Selbstverständnis als Vater zu stärken. Du solltest verinnerlichen, dass das GSR für Millionen Mütter und Väter normal und natürlich ist. Die KM wird sich jetzt "verletzt" fühlen oder auf die Barrikaden gehen und dem Kind verbieten den Vater zu sehen (ich schreibe ausdrüklich dem Kind und nicht Dir). Es ist wichtig, dass Du diesen Prozess aus der Perspektive des Kindes betrachtest. Die Kindesmutter bestraft an erster Stelle das Kind.
Falls Kindesmutter und Du über das GSR diskutiert, dann sind Argumente wie : im Falls ihres Todes oder einer schweren Krankheit würde das Jugendamt das Kind zuerst in Obhut nehmen und es könnte zu Pflegeeltern kommen : will sie das dem Kind wirklich antun ? Das GSR gibt dem Kind Sicherheit.
Du solltest wissen, dass der Gesetzgeber nunmehr davon ausgeht, dass die gemeinsam ausgeübte elterliche Sorge in der Regel dem Wohl des Kindes entspricht. Der uneheliche Vater muss nicht mehr nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl zugutekommt. Vielmehr gilt das Prinzip der "negativen Kindeswohlprüfung". Die Richter sprechen den Eltern demnach das gemeinsame Sorgerecht zu, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gericht muss der Mutter vor seiner Entscheidung die Möglichkeit geben, innerhalb einer Frist von mehreren Wochen Einwände gegen das gemeinsame Sorgerecht vorzubringen. Falls die Mutter keine Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht vorträgt, entscheidet das Gericht nach Aktenlage – also ohne persönliche Anhörung der Eltern oder der Vertreter des Jugendamts.
Schicke Deine Umgangsregelung, wie Du schon geschrieben hast.
Alles Gute,
Tsubame.
Hi Tsubame,
danke für deine Meinung. Du hast vollkommen Recht. Da der Antrag jetzt eh nicht mehr zurückzuziehen ist, werde ich das vollumfänglich durchziehen und hinter dem Antrag stehen.
Das Argument "Absicherung für Kind" ist super!
Den Umgangsplan mit 14tägiger Fristsetzung habe ich gestern Abend per Einschreiben an die KM gesendet. Bin gespannt wie es weiter geht. Falls sie nicht reagiert werde ich den KiSchBu einschalten und schließlich das Gericht wenn das erfolgslos ist.
ALARM
KM hat Umgangstermin heute abgesagt. Grund: Kind ist krank und muss sich ausruhen! Letzter Umgangs-Termin ist morgen schon zwei Wochen her. Hab ihr jetzt auch mit Anwalt/gericht gedroht. Ist ihr egal, sie hätte keine Angst vor mir.
Was kann ich tun???? Wie kann ich den Umgang schnellstmöglich durchsetzen? Gericht oder geht auch Polizei?
Hallo,
hast du um einen anderen Termin gebeten bzw. erklärt, dass du in der Lage bist ein krankes Kind zu betreuen?
Wenn die KM dir trotz Nachfrage keinen Ersatztermin anbietet, dann könntest du das Jugendamt informieren und um einen schnellen Termin zur Klärung der Umgangsprobleme bitten.
Sophie
Moin.
Leider erwartungsgemäße Reaktion auf den GSR-Antrag 😡 Kindesbesitzerinnen sind so einfach zu durchschauen...
Nein - Polizei gar nicht.
Und Gericht auch nicht.
Letztlich - das bereits begonnene Procedere (sog. Umgangs3sprung) eine konkrete Umgangsvereinbarung zu schließen konseqent vorantreiben. vermutlich wirst Du damit vor dem Gericht landen.
Das die anstehenden Umgangstermine holpriger verlaufen oder auch mal ganz ausfallen, wird vermutlich die Folge sein. Umso wichtiger, dass Du am Ball bleibst, um möglichst schnell eine Vereinbarung zu bekommen.
toto
Hallo,
keinen Aktionismus! Nein, die Polizei wird Dich auslachen und das Gericht wird Dich an das JA verweisen.
Wenn das Kind krank ist, dann kannst Du es doch zumindest kurz besuchen.
Ansonsten gilt das, was Toto gesagt hat:
Letztlich - das bereits begonnene Procedere (sog. Umgangs3sprung) eine konkrete Umgangsvereinbarung zu schließen konseqent vorantreiben. vermutlich wirst Du damit vor dem Gericht landen.
VG Susi
Danke ihr lieben. Den GSR-Antrag hat sie noch nicht. Aber es war ja abzusehen, dass sie wieder rumzickt, da ich ja fordere, dass der Umgang bei mir stattfindet, und sie das partout nicht (mehr) will.
Ok, wenn Sie nach Hause kommt sollte sie den Umgangsplan im Briefkasten haben. Habe ihr darin eine Frist von zwei Wochen für eine Antwort gesetzt. Sollte angemessen sein?
Falls sich in den zwei Wochen nichts rührt, gehe ich zum KiSchBu. Falls Sie vorher entweder keinen Ersatztermin nennt oder den Ersatztermin versäumt gehe ich bereits dann zum KiSchBu. Jugendamt teilte mir ja mit, dass sie keine neuen Fälle annehmen.
@annasophie:
Klar, hab ich ihr das gesagt. Mein Kind ist ja auch nicht das erste mal krank ;). Ich will mein Kind sehen, egal ob es gut oder schlecht gelaunt, krank oder gesund, schlafend oder wach ist. Die KM hat einfach keinen "Bock".
edit: Wegen des Ersatztermins hat sie nur geantwortet "diese Woche nicht mehr"
Hallo,
Du machst das richtig. Die Kindesmutter wird den Umgangsplan und den GSR-Antrag fast gleichzeitig erhalten.
Stelle Dich darauf ein, dass ihr Boykott dann erst richtig losgeht.
Du solltest ihr nicht mit Gericht und Jugendamt "drohen", sondern immer sachlich sein und bleiben. "Wir kommen leider alleine in der Sache Vater-Kind-Bindung nicht weiter. Wir brauchen Hilfe von Dritten. Unser Kind hat ein Recht darauf." So und nicht anders. Lass sie toben, schreien, diskutieren usw. Wird es Dir zuviel ihr zu zuhören, sage : "Wenn Du Dich wieder beruhigt hast, rufe mich zurück.Ich lege jetzt auf." Lege Dir ein dickes Fell zu, mache Sport etc. , aber gehe so neutral mit ihr um wie es geht. Das ist für Deine Psyche viel besser. Das sind unwürdige egoistische Machtspielchen, welche sie mit dem Kind treibt.
Dokumentiere alle Vorkommnisse. Damit auch Du den Überblick behältst. Ich würde schon einmal bei dem Kinderschutzbund nachfragen, wie das bei ihnen abläuft, wie lange man auf Termine warten muss etc.Erkundige Dich.
VG,
Tsubame