Umgangsrecht? Wer k...
 
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Umgangsrecht? Wer kann helfen?

 
(@dad_1982)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Umgangsrecht.

Ich zahle für meinen Sohn pünktlich Unterhalt.

Die KM hat das alleinige Sorgerecht. Seit einiger Zeit meint Sie, sie müsse sich nicht mehr melden, meine Nachrichten ignorieren und Gespräche abweisen.

Das es meine, mir zur Verfügung stehende Zeit, nicht zulässt mich mit der Sache intensiv auseinander zu setzen und ich jedoch den Kleinen sehen möchte, wende ich mich an dieses Forum.

Inwieweit steht mir ein Umgangsrecht zu? Oder ist das eine Sache die Untereinander geklärt werden muss/kann?
en
Der Kleine wird nun 4 Jahre und ich denke das ich Ihn da auch schon alleine nehmen könnte. Wie seht Ihr das? Was würdet Ihr tun?

Ich denke das der Kleine mittlerweile auch durch Mundpropaganda der Mutter beeinflusst wird.

Abschließend: Was kann man auf juristischem Wege tun?

Ich habe großen Respekt vor allen Vätern, die ein oder mehrere Kinder haben, sich mit der KM nicht mehr verstehen und dies während des Alltages bewältigen.

Ich hoffe und bitte auf Antworten.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2007 09:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dad_1982!!
Erst mal willkommen hier.

Was sagt Sohni dazu, wie lange lebst Du von KM getrennt?
Was meisnt Du mit

und ich denke das ich Ihn da auch schon alleine nehmen könnte

?? War der bisherige Umgang begleitet?

Unabhängig davon zu Deiner Frage:
Euer Kind hat das Recht auf geregelten Umgang mit beiden Elternteilen, BEIDE Elternteile haben die Pflicht, diesen zu ermöglichen (den Paragraphen hierzu habe ich jetzt nicht griffbereit, aber DAS ist Gesetz!).

Ich würde Deiner Ex erst mal schriftlich Umgangstermine vorschlagen und diese schriftlich bestätigen lassen; die Regel sind alle 14 Tage ein Umgangswochenende. Gesetzliche Vorgaben für die Dauer und Häufigkeit des Umganges gibt es nicht.

Wenn dieser Weg nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst evtl. erst mal über das zuständige JA was bewirken, letzter Schritt wäre allerdings eine Klage beim Familiengericht auf geregelten Umgang.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2007 13:00
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dad_1982,
etwas Zeit mußt Du Dir schon nehmen. Hier das Urteil vom BVG zur Übernachtung eines dreijährigen Kindes, mit guter Begründung (steht oben auf der Startseite)

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1200.html

Mein Vorschlag:
1
Druck das Urteil aus und schick es der KM zu. Vermerke, dass das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht ist. Gib einen konkreten Termin an, der sich an die bisherige Regelung anlehnt und lade unabhängig von der Antwort zu einem klärendem Gespräch beim JuAmt oder einer anderen Beratungsstelle (die sind teilweise nicht so mütterzentriert) ein, z,B. Kinderschutzbund.
2
Setze Dich gleichzeitig mit dem JuAmt oder dem Kinderschutzbund etc. in Verbindung und versuche schnellstens ein Vermittlungsgespräch. Hier kannst Du auf das Urteil und auf die gängige Umgangspraxis verweisen. (Kleinkind häufiger als 14-tägig!!). JuÄmter sind zu einem Vermittlungsgespräch verpflichtet und müssen, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen sollte, dem Gericht eine Stellungnahme abgeben.
3
Such Dir einen Anwalt und lass Dich unverbindlich beraten. Falls Du das vor dem JuAmts-Gespräch bzw. Kinderschutzbund schaffst, kannst Du gleich mit einer Klage drohen. Die JuÄmter wissen, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater kaum noch ganz verhindert werden kann (wenn die KM nicht gerade alle Register zieht).
4
Lese Dich hier im Forum rein. Oben beim Button "AUFSÄTZE" findest Du vielen Hinweise. Wenn Du einen Informationsvorsprung hast, tust Du Dich leichter: sei es in Deinen Erwartungen, sei es in den Gesprächen.
5
Sei beharrlich und nehme Dir für Dein Kind Zeit ----- es braucht gerade Dich!!!

Ich wünsche Dir viel Kraft
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2007 13:39
(@dad_1982)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Das hilft mir enorm weiter.

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2007 16:29
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dad!

.... google mal nach § 1684 BGB aus dem hervor geht, daß der Umgang ein Grundrecht des Kindes ist.

Und dann ab zum Anwalt und Antrag auf Regelung des Umgangsrechtes raus hauen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 09:02