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Umgangsrecht, was kann ich tun ?

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 Mad
(@mad)
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Hallo miteinander,

Hab so einige Fragen an Euch, vielleicht kann mir ja jemand mal einen
Ratschlag geben.

Meine Ex hat sich letzten Jahres von heut auf Morgen getrennt von mir,
seiddem gibt es nur Ärger, was zum Beispiel das Umgangsrecht angeht. Ich
habe eine zweieinhalb Jährige Tochter. Verh. waren wir nicht. Nach der
Trennung kam von ihrer Seite, das schriftlich, der Vorschlag, das ich meine
Lütte am Dienstag, Donnerstag, Samstag von 09.00 U. bis 17.00 U. bekomme,
jedes 2 WE. von Freitag 17.00 U. bis Sonntag 17.00 U. mit Übernachtung. Das
ging eine Weile gut, bis sie sich entschied, dieses wieder zu ändern. Nur
noch alle 14 Tage, Freitag bis Sonntag mit Übernachtung. Auch damit ist Sie
heute nicht mehr einverstanden, laut Rechtsanwaltsschreiben vom heutigen
Tag, bekomme ich nur noch meine Lütte jeden zweiten Samstag von 08.00 U bis
18.00 U. So, wie es aussieht, möchte sie mir die kleine garnicht mehr geben.
Dazu schreibt ihre AW., Zitat, Es hat sich gezeigt, dass die Umgänge mit den
Übernachtungsmöglichkeiten bei Ihrem Mandanten dem Kind nicht gut getan habe
und dass das Kind nach den Umgängen stark verängstigt war. - Zitatende.
Allein bei diesen Satz bleibt mir die Spucke weg. Ich kann nur mit den Kopf
schütteln, denn ich habe beweise, das dass nicht den Tatsachen entspricht,
meine Tochter kommt sehr gerne zu mir und zusammen haben wir viel Spaß
miteinander. Angeblich hätte meine Tochter ihr gesagt, 2 Mal, sie möchte
nicht mehr zu Papa.

Vorstellen werde ich mich hier noch, aber das dauert noch ein bissel, weil
es nicht nur diese Problem ist, was meine Tochter angeht.

Bedanke mich schon Mal ganz herzlich, wenn mir einer dazu eine Anwort, bzw.
einen Ratschlag geben kann.

Mfg.  Mad

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2007 17:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mad!

Der RA kann schreiben, was er will, das ist für Dich nicht bindend (abgesehen davon, mach zukünftig  besser RA-Post erst am Montag auf, schont die Nerven übers WE :wink:).

Das Kind hat Recht auf geregelten Umgang und BEIDE Elternteile haben die Pflicht, diesen zu fördern und zu ermöglichen!
Da KM jetzt schon mauert, gehe ich davon aus, dass eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht möglich sein wird.
Deswegen solltest Du Kontakt mut dem zuständigen JA aufnehmen und um ein gemeinsames Beratungsgespräch bitten.

Hilft das auch nicht, wirst Du einen regelmäßigen Umgang einklagen müssen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 18:33
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

Hab vergessen, meine Frage zu stellen, an Euch.

Es wurde diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen, zwischen den RA. und uns.
Mittlerweile möchte Sie nun nicht mehr an diese Vereinbarung festhalten.
Kann Sie also mal JA, dann wieder NEIN sagen , so wie Sie gerade lustig ist ?

Heute lag von Ihrer Seite ein Brief in meinen Briefkasten, in dem Sie mir mitteilt, das Sie genau an diesen WE. wo ich meine Lütte hätte, in den Erholungsurlaub fährt. und das der Termin nicht mehr zu ändern wär.

Naja, was soll man dazu noch sagen. So sehe ich meine Tochter 23 Tage nicht.

Danke Euch für Info und Kommentare

MfG.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2007 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mad,

leider ist es so das eine Vereinbarung, solange sie nicht den Stempel eines Gerichts trägt, so gut wie wertlos ist. Sie muß sich nicht daran halten ,wenn sie beschließt das nicht zu tun. Wirklich verbindlich ist nur ein Urteil zum Thema Umgang, das diesen genau regelt.

Tina

*Threads zusammengeführt*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 18:37
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Servus mad!

Der RA kann schreiben, was er will, das ist für Dich nicht bindend (abgesehen davon, mach zukünftig  besser RA-Post erst am Montag auf, schont die Nerven übers WE :wink:).

Das Kind hat Recht auf geregelten Umgang und BEIDE Elternteile haben die Pflicht, diesen zu fördern und zu ermöglichen!
Da KM jetzt schon mauert, gehe ich davon aus, dass eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht möglich sein wird.
Deswegen solltest Du Kontakt mut dem zuständigen JA aufnehmen und um ein gemeinsames Beratungsgespräch bitten.

Hilft das auch nicht, wirst Du einen regelmäßigen Umgang einklagen müssen!

Hallo Marco,
ich stimme Deinen Ausführungen zu. Ich meine aber, daß im Falle eines Falle nicht unbedingt sofort eine gerichtliche Regelung des Umganges per Urteil erfolge muß.
Man könnte auch ein Vermittelungsverfahren beantragen. Dies hätte den Vorteil, daß das Gericht die Sache schnellstens zu bearbeiten hat. Dabei kann es, um das Verfahren zu beschleunigen, auch erstmal auf die Stellungnahme des Jugendamtes verzichten. Termin zur mündlichen Verhandlung wird also kurzfristig angesetzt.
In einem Vermittelungsverfahren versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Eltern zu bewirken. Dazu werden die Eltern auch über die Bedeutung des Umgangsrechtes für die kindliche Entwicklung belehrt. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, empfiehlt das Gericht den Eltern den Besuch einer Beratungsstelle.
In diesen Fällen ruht das Verfahren dann nur. Es kann jederzeit auf Antrag wieder aufleben, wenn etwa der Besuch der Beratungsstelle oder jede Kooperation verweigert wird. Es kommt dann zu einer gerichtlichen Umgangsregelung, welche man auch mit Erzwingungsgeld auf Antrag durchsetzen kann.
Nutzt auch Erzwingungsgeld oder Beugehaft nichts, kann beantragt werden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht auf den kooperationsbereiten Erziehungspartner zu übertragen.
Don Pedro

Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 23:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mad!

Dir kann nichts mehr helfen außer einer gerichtlich festgelegten Umgangsregelung. Umgang ist ein Grundrecht nach § 1684 BGB und Frau Mama kann da nicht so einfach frei Schnauze dran rumbasteln. Du hast gute Argumente wegen der Kontinuität. Das dürfte kein sehr steiniger Weg werden.

Parallel (!!!!) dazu solltest Du Dich ans JA wenden, Problem schildern und um Hilfe bitten. Die werden sich bemühen aber erreichen können sie nichts. Eingreifen können sie erst, wenn es den o.g. Gerichtsbeschluss zum Umgang gibt.

Die Sprüche aus dem Anwaltschreiben sind stumpfer Standard. Vergiss es. Das schreiben die fast alle. Diese Sätze lesen Richter in jedem 2ten Schriftsatz, den sie von einem boykottierenden Elternteil bekommen. Links rein rechts raus. Nicht der Rede wert. Nur ein jämmerliches Zeichen dafür, daß die Gegenseite keinerlei echte Argumente gegen Dich hat.

Der Umgangsvorschlag (2 Samstage pro Monat) für ein 2.5-jähriges Kind sind vollkommen affig. Ich wüsste nicht, wie die das beim Gericht durchdrücken sollten....

Tu Dir selbst den Gefallen - verschenke keine Zeit und mache keine Experimente. Dein Fall ist sowas von klassisch, der geht am schnellsten auf dem geraden Weg. Ganz sicher!

1) vorletzter Versuch zu einer friedlichen Lösung direkt mit KM (anrufen)
2) letzter Versuch zu einer friedlichen Lösung übers JA (anrufen)
3) Beantragung einer Umgangsregelung bei Gericht (Anwalt)

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2007 01:45
 Mad
(@mad)
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Hallo,

möchte mich erst einmal rechtherzlich bedanken, für die Meinungen, Ratschläge und Tipps.

Naja, mein AW. rief mich noch am Freitag Abend an und berichtete, das er schon wieder am Diensat ein Schreiben seitens ihrer AW. erhalten hat.
Jetzt kommt der Hammer, Sie möchte mit einen Mal, das die Regelung, die zum Schluß, also alle 14 Tage mit Übernachtung , Freitag 15.00 U. bis Sonntag 17.00 U. , vereinbart wurde, das die wieder besteht und bestehen bleibt.

Nah , was will denn nun die gute Frau von mir ? :exclam:

Ich hab eigentlich soweit die Nase voll. Ständig will sie es einmal so und dann wieder nicht, so , wie es ihr gerad passt.

Und, gleich am Freitan Abend lag ein Brief im Briefkasten von ihr, da stand drin, das nächste Umgangswochenende geht nicht , sie fährt in den Erholungsurlaub, naja,
man kann sagen , sie mauert ganz schön.

Naja, hab wenigstens heut beim Spazieren gehen , meine Lütte getroffen, aber nicht etwa mit der Mutter, nein , ihre Schwestern waren dabei.
Naja, die gute Frau muß ja die Sachen schon packen, ihr  Erholungsurlaub ist ja bald.

Jedenfalls hat Sie sich sehr gefreut, auch , wenns nur ein kurzer Moment war.
Ihre beiden Schwestern 12 und 18, dürfen ja mit mir nicht mehr reden, ansonsten schmeißt Sie die Kinder rauß, mit samt ihren Sachen , das war der Kommentar der Mutter, wenn Sie ( Geschwister ) noch mal reden würden, mit mir

Bin mal gespannt, was ihr dazu sagt

MfG.    Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 21:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mad!

Ein geregelter und vor allem regelmäßiger Umgang ist für die Kinder wichtig...daher ist diese Hü-Hott-Vorgehensweise deiner EX absolut kontraproduktiv und nicht akzeptabel.
Es liegt an Dir, hier für häufigen und regelmäßigen Umgang zu sorgen.

Was die Schwestern anbelangt: sind sie auch deine Töchter?
Wie dam auch sei, reden dürfen sie, mit wem sie wollen (selbst mit Dir). Wenn KM so drauf ist, lass sie ruhig, Du wirst eh´nix ändern können...das Süppchen wird sie irgendwann mal selbst auslöffeln müssen...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 11:52
(@ariba)
Registriert

Moin Mad,

deinem eingangspost zu entnehmen wurde von seiten der KM dein umgang mit töchterlein nach und nach immer weiter eingeschränkt. und nun macht sie einmal hü und einmal hott und du stehst für sie da als jemand mit dem man es auch machen kann.
das erinnert mich stark an meine KM: das gleiche spiel, stöckchen werfen und ich hab es zurückgebracht! alle 14 tage für 2 std. sollte/und durfte ich meine kleine sehen. und dann kam, weil ich das SOoo nicht mehr mitmachen wollte, der totale boykott. und das nun schon seit 2 monaten. nun kommt die umgangsklage, gerichtstermin in einem monat.

ich kann dir nur folgenden  ratschlag aus eigener leidvoller erfahrung mit auf den weg geben: halte diesem "hin und her"-salat in sachen umgang der KM deine dir möglichen vorgensweisen entgegen und das heißt,

1) ein letztes mal mit KM(sofern das überhaupt noch einen sinn hat?) darüber sprechen, dass du mit ihr zum wohle eurer tochter eine kontinuierliche, festgeregelte umgangsregelung schriftlich(!) vereinbaren solltet. gebe ihr deinen vorschlag schriftlich, mache dir genau gedanken, wie viel umgang du möchtest und wie viel du auch arbeitstechnisch möglich sind und was du selbst sinnvoll für das kind empfindest.
diese schriftlichen dokumente sind evtl. mal vor JA und gericht "gold" wert, da die als kleine beweise dienlich sein können, die aufzeigen, das du alles erdenkliche auf gütlichem wege versucht hast.

2) gleichzeitig das JA einschalten, um ein gespräch bitten, dann auch ein dreier gespräch vorschlagen. umgangsvorschlag ebenso schriftlich hier abgeben. das zeugt von sichtbarem interesse deinerseits. und verkehrt kann das nicht sein.
wie du im umgang mit dem JA aufzutreten hast, steht hier vielerorts im forum, wird aber bei bedarf hier für dich auch noch mal niedergeschrieben. das wichtigste bei JA, so kann man es hier überall lesen, ist, dass du die KM nie und nie und wirklich niemals(!!!) in irgendeiner form schlecht machen solltest. und ich weiß, dass ist manchmal sehr schwer. auch ich musste mich extrem(!) zusammenreißen.
und wenn du sichtbar erkennen kannst, dass alles nichts hilft, dann

3) unbedingt schnellstmöglich den RA aufsuchen und umgangsklage einreichen.auch hier deinen umgangsvorschlag schriftlich vorlegen.

mach an ort und stelle deutlich, dass du schon viel mehr umgang als bisher hattest und es für deine tochter gut ist, weiterhin MEHR umgang zu haben.
für eine zweieinhalbjährige ist an umgang fast alles möglich. es liegt an der reinen willkür der KM.
minimumvorschlag wäre, alle 14 tage von Fr. nachmittag, bis So. abend8oder Mo früh) und in den umgangsfreien wochen mindestens ein nachmittag z.b. mittwoch ein paar stunden. wie gesagt minimum!
und das sollte auch bei nem gerichtsbeschluss rauskommen. du hattest schon mehr umgang! was soll nun für weniger sprechen?
und du bist dann nicht mehr der willkür der KM ausgeliefert. und diese willkür kotzt mich z.b. bei diesen KM einfach nur noch an!
und mit urteil in der tasche hast du dann auch etwas in der hand, z.b. bei umgangsboykott!

glaube mir: den gerichtswag hatte auch ich nie und never im sinne, muss aber nun erkennen, dass es menschen gibt, die es nicht anders kapieren!
tue dir das mit dieser KM  nicht an! deine tochter braucht dich und sie braucht kontinuität und einen verlässlichen umgang mit dir!
zeige der KM die grenzen auf. JA und RICHTER/IN werden in sachen umgang auf deiner seite stehen. denn umgang es DAS menschen grundrecht deines kindes!!!

also..auf, auf, komm in die hufe...
und ich wünsche dir viel erfolg und kraft

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 13:17
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Guuut Ariba!!! 🙂

Zum bessren Verständnis trage ich noch etwas nach:

Schriftlich ist immer besser als telefonisch, denn das gesprochene Wort ist ja unmittelbar danach verhallt und es kann zu Beweisproblemen kommen. Sowohl gegenüber der Kindesmutter wie gegenüber dem Jugendamt.

Daraus folgert aber auch, man muß eine Kopie des betreffenden Schriftsatzes für alle Fälle sehr sorgfältig in seiner Handakte archivieren.

Und weil, wie schon gesagt, diese Briefe vielleicht einmal als Beweismittel dienen, müssen sie sachlich, höflich und konstruktiv, möglichst geschäftmäßig und ohne alle Emotionen verfaßt sein.  Benutzt etwa jemand die Anrede "Hallo Du altes intrigantes Miststück",  dann schießt er damit garantiert ein Eigentor. 😉

Aber wenn der Versuch unternommen wird, der Mutter eine schriftliche Umgangsregelung vorzuschlagen, dann sollte dabei für eine Rückäußerung unbedingt eine Frist, sagen wir mal 14 Tage, gessetzt werden. Und für den Fall des ergebnislosen Fristablaufes sollten dann auch gleich juristische Schritte angekündigt werden.

Don Pedro

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 15:01




 Mad
(@mad)
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Hallo Ariba und Don Pedro,

Danke Euch für die hilfreichen Hinweise. Eigentlich ist das Maß aller Dinge schon voll genug, das ich der KM noch entgegen kommen müste.
Die erste Vereinbarung , sprich , Diensatg, Donnerstag und Samstag, von 09.00U. bis 17.00 U. und jedes 2 Wochenende mit Übernachtung hatte ich schriftlich von ihr.
Auch, die Reduzierung mit einen Mal, nur noch jedes 2 WE mit Übern. gab sie mir schriftlich. Ich habe jedenfalls keine Lust mehr, ständig diesen Wechsel mit zu machen, bzw. meine Tochter, nur noch jeden 2 Samstag zu sehen, so, wie Sie es heute will.
Habe gerade meine Tochter mit der KM gesehen. Ich muß ja zu Ihr Abstand halten, ansonsten kommt die nächste Klage ins Haus. Also , 3 - 4 Meter weg von ihr und meine Tochter kam zu mir. Kurzes Gespräch mit ihr und dann schickte ich sie hinterher. KM lief indessen weiter. Kein Gesprächskontakt, einfach mit den Kopf stur durch die Wand, mit ihr kann man nicht mehr reden, leider, zum Wohle unserer Tochter , sag ich da nur. Und, da sie nicht gewillt ist, zu Reden, bleibt mir ja nichts anderes übrig, als den Weg übers Gericht zu suchen.
Eine Anzeige habe ich schon von ihr, wegen Stalking.

Hatte nie im meinen Leben vorher etwas mit RA., und Gerichten zu tun und jetzt dieser Sch...

Naja, was soll man da noch sagen

MfG.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 18:09
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke natürlich auch den anderen für die Beantwortung meiner Fragen und hilfreichen Kommentaren.

Nein , die anderen 2 Mädels und noch ein Bub sind nicht von mir, vom Ex - Mann.
Mit Bub gings am Anfang ganz gut, aber das Blatt wendete sich sehr schnell. Das war auch der ausschlaggebende Punkt, warum sich KM getrennt hat von mir.
Bub ist sturköpfig und , wenn man ihn was sagte, dann kam als Anwort, bist nicht mein Vater, hast mir nichts zu sagen. Wenn er aber Hilfe brauchte, dann war ich gut genug. Hat in den 4 jahren genug Mist gebaut, gut, wir waren alle nicht anders, aber , er hat aus seinen Fehlern nicht gelernt. Immer wieder was Neues und ich hab mein Ars.... für Ihn hingehalten. Naja, weil es halt nicht mein Sohn ist.

Hallo 82 Marco,

möchte deine Anfrage mal beantworten, wegen den Geschwistern

Ehrlich gesagt, mir tut der Bub einfach nur leid, aber, Leid, weil er keinen richtigen Ansprechpartner hat, keinen, wo er sich anlehnen kann.
Ist ja auch kein Wunder, bis vor ca.einen halben Jahr hatte er ja keinen Kontakt zum leiblichen Vater. Und, zwischen ihren Ex - Mann und mir waren noch drei andere.
Wie soll sich dann ein Kind auf einen einstellen, wenn KM ständig nach drei Jahren den Partner wechselt. Geht doch nicht. Ich wuste von 2, den dritten hat sie mir verschwiegen.  Nah , schauen wir mal, wieviele noch kommen werden, hab ihr aber auch schon gesagt, das unsere Tochter nicht das gleiche durchmachen muß, wie ihre Kinder.
Sie sollte mal ein bisschen Überlegen langsam.

M.f.g.  Mad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 18:29
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Hei Mad,
wenn hier angeregt wurde, der Kindesmutter nochmals schriftlich einen Vorschlag für eine Umgangsregelung zu unterbreiten, dann natürlich nicht gerade, weil wir große Hoffnungen haben, sie würde darauf eingehen.
Vielmehr ist das alles nur Strategie. Wir wollen, daß Du im Klagefall vor Gericht gute Karten hast und daß dort die mangelnde Kooperationsfähigkeit der Kindesmutter eindeutig belegt wird.
Strategie - schadet nie! :thumbup:
Don Pedro

Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 19:52
(@ariba)
Registriert

Hey

wenn hier angeregt wurde, der Kindesmutter nochmals schriftlich einen Vorschlag für eine Umgangsregelung zu unterbreiten, dann natürlich nicht gerade, weil wir große Hoffnungen haben, sie würde darauf eingehen.
Vielmehr ist das alles nur Strategie. Wir wollen, daß Du im Klagefall vor Gericht gute Karten hast und daß dort die mangelnde Kooperationsfähigkeit der Kindesmutter eindeutig belegt wird.
Strategie - schadet nie!

genau so ist es!!! jede schriftliche unterlage ist im fall des falles ein beweis.
um so mehr du später in der hand hast, desto besser.
sei freundlich zur KM(auch wenn du abkotzen könntest). und du hast kontaktverbot zu ihr?
hab ich da was überlesen?
wenn dem so ist komme KM definitiv nie und rein gar nicht zu nahe! du hast ja schon ne anzeige!
manche KM sind da knallhart und gehen über leichen(oder KV...). und dann haste im zweifelsfall noch ne anzeige an der backe! und das wäre  :thumbdown:

also nochmal:
arbeite dir den dir beschriebenen weg ab, alles schriftlich.
und dir wird, so scheint es zumindest, wohl nur der klageweg bleiben.
ja....es dauert dann alles eine weile. aber nen anderen weg gibt es da kaum oder gar nicht.

an deiner stelle würde ich  alle schritte paralell machen, also schreiben an KM, besuch beim JA und alles mit RA besprechen. denn alles dauert immer ne weile, da vergehen ruck zuck einige wochen.
und frag RA gleich, ob ne EA in deinem fall klappen könnte, dann sparst du nochmal zeit!

hätte ich die tipps die ich hier schreibe selbst so schnell umgesetzt, hätte ich viele wochen gespart - darum: gib gummi, mach hinne und mach überall termine, sonst geht nur zeit verloren.

Gruss

Ariba

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 20:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mad!

Hampel nicht mehr rum. Du und Kind brauchen Kontinuität und Verlässligkeit. Besonders im Umgang. Das ist mit dieser Exe nicht machbar. Das einzig verlässliche, mit dem Du tatsächlich durchgreifen kannst, ist eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung.

Alles andere würde ich bereits als fahrlässig empfinden; als unterlassene Hilfeleistung gewissermassen. Denn Deine Tochter braucht Hilfe um dieses Problem gelöst zu bekommen.

Mit den ganzen neuen Infos würde ich sagen: Diese Frau wird sich an keine schriftlichen Vereinbarungen halten. Das ist sicher genug. JA wird auch nicht helfen. Also brauchst Du nicht erst den einvernehmlichen Weg gehen. Umgang bekommst Du so oder so. Also vergiss die Form und mandatier schnellstens einen Anwalt.

Je eher Du startest, umso eher ist dieser Horror beendet.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 22:30
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Gleichwohl, wer stratgisch denkt ist so oder so immer im Vorteil. Blinder Aktivismus schadet nur.
Don Pedro

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2007 02:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@DonPedro:

Es gibt Situationen im Leben, in denen man einfach kurzentschlossen durchgreifen muß. Und so kompliziert ist diese Umgangsfrage auch nicht, als das man da erst wochenlang taktieren müsste. Von blindem Aktivismus sprach ich nie und mir erschließt sich auch nicht, wo Du den in meinen Postings liest.

Grundsätzlich (!) hast Du ja recht mit Deinen Ratschlägen. Aber Mad´s Fall ist nicht auf langfristig ausgelegt, das braucht keine lange Vorbereitung. Mad hat eine nicht-vollstreckbare UR und einen dauerhaften Umgang mit der Tochter. Es muss hier lediglich der Exe eine verbindliche UR vorgesetzt werden. Sonst nix. Viele Fragen, die man mit Belegen beantworten müsste, stellen sich hier gar nicht.

Ich will Mads Fall nicht als "leicht" abstempeln. Aber ich denke, daß in dieser Frage das ne ganz normale Standardnummer wird. Das wird einfach durchgewunken. Da muß man nicht lange hampeln um für zukünftige Eventualitäten irgendwo in seinen 359 Ordnern einen Beleg zu haben.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2007 17:36
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was zum Mut machen:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1417.html

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2007 16:59
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo....
@Milan: Ist das Urteil wirklich hilfreich und macht Mut? Auf den ersten Blick schon, weil es ausnahmsweise einer den Umgang vereitelnden Mutter bildlich gesehen in den "Allerwertesten" tritt..... aber schaut man sich den Sachverhalt an, dann stelle ich zumindestens fest: frau muss schon sehr, sehr dumm sein, sich sehr, sehr offenkundig und nachweislich gegen den Umgang einsetzen, bevor ein Gericht hier wirklich durchgreift. In den allermeisten vergleichbaren Fällen reicht offenbar ein wenig mehr "Geschick" problemlos aus, um eben nicht vor Gericht auf die Nase zu fallen - und das schaffen in der Realität dann wohl um die 99 %!

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2007 12:38
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Weserfrosch!

Mit %-Zahlen wüsste ich hierbei nicht umzugehen. Sicher hast Du nicht ganz unrecht. Aber es liegt auch an den KVs und daran, wie weit sie gehen und was sie überhaupt beantragen. Mein RA sagte mir mal, daß 3-4x Boykott ausreichen, um ein Zwangsgeldverfahren anzuleiern. Obs beim ersten Mal funzt, weiß man nicht. Aber wenn man dann bei Boykott 8 ein weiteres und bei Nr 12 noch ein drittes anfängt, dann wirds auch irgendwann dem Schwarzkittel zu blöd und er wird durchgreifen.

Mut machend finde ich es insofern, daß der KV sehr wohl eine Reihe von Möglichkeiten hat, einem Boykott zu begegnen. Natürlich ist das zäh und (noch) höchst ungerecht verteilt. Trotzdem ist es eine Chance.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2007 14:20




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