Umgangsrecht; was k...
 
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Umgangsrecht; was kann ich erwarten

 
(@bearpetz)
Schon was gesagt Registriert

Verehrtes Forum,

zunächst einmal ein Lob an dieses Forum, welches mit sehr viel Engagement versucht betroffenen Eltern zu helfen.

Mein Fall:
Einzige gemeinsame Tochter ist fast 3 Jahre alt. Vater und Mutter waren nicht verheiratet, Sorgerecht ausschließlich bei der Mutter, leben seit einem halben Jahr getrennt, aber im gleichen Haus und in verschiedenen Wohnungen. Vater kommt seines Unterhaltspflichten regelmäßig und vollständig nach. Vater und Mutter sind voll berufstätig, das Kind geht Montag bis Freitag von 9.00 – 16.00 in die Kinderkrippe.

Mutter möchte das Umgangsrecht des Vaters wie folgt handhaben:
Zweimal in der Woche um 16.00 Uhr das Kind von der Krippe abholen und es dann in der Wohnung der Mutter betreuen. Mutter kommt ca. gegen 17.30 Uhr von der Arbeit und wünscht dann ab 18.30 Uhr meine Abwesenheit. Zusätzlich noch einen Nachmittag am Wochenende von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr, je nach Wunsch der Mutter mit Mutter oder ohne Mutter. Auch hier soll der Umgang in der Wohnung der Mutter stattfinden.
Meine hervorragenden Betreuungsqualitäten stehen auch bei der Mutter nicht in Frage.

Ich halte diese Regelung für unzureichend, um zu dem Kind eine vertrauensvolle und innige Beziehung aufzubauen. Ich würde sie deshalb gern auch mal längere Zeit, evtl. einen Tag oder gar ein Wochenende bei mir haben. Ich denke, ihr würde es auch gefallen.

Viele friedliche Gespräche mit der Mutter haben zu keiner Änderung des Umgangsumfangs geführt.

Nach langer Überlegung beabsichtige ich jetzt den Umgang durch das Jugendamt prüfen und festlegen zu lassen, habe allerdings Angst, dass evtl. der Umfang noch weiter reduziert wird, da die o.g. Regelung vielleicht schon mehr ist als ich erwarten darf. Ich möchte keinen Krieg, sondern ein friedvolles Miteinander zum Wohle des Kindes.

Was rät mir die Forumsgemeinde?

Gruss.

Bearpetz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2007 10:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bearpetz!

Wieso besteht denn KM auf Umgang in ihrer Wohnung? Da ihr im selben Haus wohnt, wäre es doch kein Thema, wenn Tochter in Deiner Wohung ist, oder?

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 11:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gibt es idealere Bedingungen für das Wechselmodell ? Wohl eher nicht. In diese Richtung sollte deine Argumentation laufen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 11:27
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi bearpetz!

Was Dir an Umgang gewährt wird, ist kein Umgang, sondern ein Witz. Sie braucht Dich für ein bisschen Babysittung und gut ist. Du sollest sehen, dass die Umgangszeiten schleunigst ausgeweitet werden, sonst manifestieren sich diese.
Ich befinde mich (noch) in exakt der gleichen Wohnsituation wie Du (siehe auch http://www.vatersein.de/forum-topic-3531.0.html ).

Was Deep anmerkt ist richtig und ich habe es auch so empfunden. Was gibt es Schöneres für ein Trennungskind beide Eltern in der Nähe zu wissen und zwanglos zwischen beiden Haushalten zu wechseln?

Leider war bei mir nichts zu machen. Ich sehe jetzt meinen 3,5jährigen Sohn mehr oder weniger alle 14 Tage für ein WE und kämpfe jetzt per Gericht mein Kind öfter zu sehen.

Also setzt Dich mit ihr zusammen. Dein Kind kann bei Dir genauso übernachten und Du kannst es genauso zur Kita bringen wie sie. Idealerweise wäre natürlich hälftige Betreuung. Bestehe freundlich, aber nachdrücklich darauf, dass der Umgang in Deiner Wohnung ohne Mami stattfindet.

Da Du schon geschrieben hast, dass Gespräche nichts gebracht haben, kannst Du natürlich das JA um Vermittlung bitten. Achtung: mehr haben die in dieser Phase auch nicht zu sagen und zu machen. Das JA kann keinen Umgang festlegen, sondern nur ein Gericht. Also, Du musst nicht irgendeinem Unsinn zustimmen. Es macht sich immer gut, zumindest einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen zu haben. Wenn das nichts bringt, ab zum Anwalt. Du hast per Gesetz ein Anrecht darauf, dass der Umgang festgelegt wird, wenn ihr Euch nicht einigen könnt. Ich würde ihr gegenüber auch keinen Zweifel lassen, dass Du alle Möglichkeiten ausschöpft, dass Dein Kind Dich öfter sehen kann. Vergiss Deine Angst, dass sich evt. was verschlechtert. Du kannst nur (für Dein Kind) gewinnen, indem Du konsequent bist.

Viel Glück und berichte mal.
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 12:02
(@bronze)
Registriert

Moin,
das ist kein Umgang, den Dir die Ex da gewährt, das ist Kinderbetreuung. Sag mal, hast Du schon eine neue LG? Will Deine Ex noch was von Dir? Ich verstehe diese Fixierung des Umgangs an die Wohnung der Mutter nicht. Sie nimmt dabei ja sogar in Kauf, dass Du Dich allein in ihrem Privatesten aufhältst.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 13:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Bronze,

ist doch echt einfach: Er ist der Babysitter und ein Babysitter kommt doch immer zum Kind in die Wohnung und nicht das Kind zum Babysitter in die Wohnung, alles klar?  😉

Argument von Mum wird dann noch kommen: Für die zwei Stunden bedeutet der Wohnungswechsel für die Kleine zu viel Unruhe/Stress. 

Meine verweigert mir immer noch eine vernünftige Umgangsregelung mit dem Argument, dass sie ja nicht im Voraus weiß, wann sie unser Kind nicht betreuen kann  :knockout:

Der Unterschied zwischen Umgang und Babysitting scheint vielen Exen nicht klar zu sein.

LG
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 13:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich muss mich den anderen anschliessen - das ist kein Umgang, das ist ein Witz. Mehr nicht. Du solltest keine Angst haben, dass Dir eine offizielle Stelle diesen Umgang kürzt. Eher würden sie dafür eintreten ihn auszuweiten bzw das Wechselmodell zu praktizieren.

Für Kinder mit 3 Jahren ist es üblich, dass die Gerichte alle 14 Tage ein Wochenende festlegen, inkl. Übernachtung, ohne Beisein der Mutter, in Deiner Wohnung oder wo auch immer Du willst. Manchmal gibt es auch mehr. Aber weniger nur selten.

Lass Dich nicht weiter zum Larry und zum Babysitter machen. Du und auch Dein Kind habt Rechte. Verankert in § 1684 BGB. Deine Exe hat z.B. überhaupt gar nicht das Recht Dir irgendwelche Vorgaben zu machen, wie und wo Du Deinen Umgang verbringst. Das liegt allein in Deiner Verantwortung.

Zum Jugendamt zu gehen ist sicher ein gutgemeinter Versuch. Aber lass Dir gesagt sein, dass die nichts erzwingen können, wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Das JA kann lediglich Vorschläge machen. Du wirst dort keine verbindliche Regelung bekommen. Die gibts nur bei Gericht. Dafür musst Du über Deinen Anwalt einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. Ich könnte fast wetten, dass Du aufgrund Eurer Wohnsituation vom Gericht mehr Umgang zgesprochen bekommst, als Du derzeit ausübst.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 14:18
(@bronze)
Registriert

Ich könnte fast wetten, dass Du aufgrund Eurer Wohnsituation vom Gericht mehr Umgang zgesprochen bekommst, als Du derzeit ausübst.

Sehe ich wie Milan. Und ich würd's zunächst gefühlvoll aber hurtig einleiten, damit sich da nichts einschleift.
Wenn Du auch das Sorgerecht hättest, könnte man sogar ernsthaft die Frage in den Raum stellen, weshalb Deine Tochter nicht bei Dir wohnen soll. Du scheinst ja durch frühere Heimkehr von der Arbeit die besseren Betreuungsbedingungen zu bieten.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 14:24
(@bronze)
Registriert

Der Unterschied zwischen Umgang und Babysitting scheint vielen Exen nicht klar zu sein.

Das ist vorgeblich sogar der RAin meiner Bald-Ex nicht mal klar.  😉

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 14:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhuchen!

Außerdem ist das Kind DREI. So einen hab ich hier auch rumzuspringen. Der würde von selbst darauf bestehen, zum Papa hochzugehen.
Das nur mal so am Rande...

GLG LBM, die keine Käseglocke über dem goldenen Nachwuchs hat.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 15:21




(@bearpetz)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die vielen Stellungnahmen und Erfahrungsberichte. Inzwischen hat sich der Umgang erneut reduziert. In den letzten 8 Tagen habe ich meine Tochter genau 2 Stunden gesehen, ohne das es eine Veranlassung dazu gab (keine Krankheit, kein Urlaub o.ä.), es so zu handhaben. und daran soll sich nach Aussage der Mutter auch nichts ändern. Bin so verzweifelt.

Kennt jemand von ihnen einen gute/n Anwalt/ Anwältin im Raum Frankfurt, welche(r) mich in dieser Sache vetreten könnte. Gibt es vielleicht eine Liste bei anderen Vereinen/ Organisatoren, welche sich mit dieser Thematik (nein!,... leider Problematik) beschäftigen über geeignete Rechtsanwälte/ innen. Bitte als Private Nachricht oder E-mail senden... ich denke eine öffentliche Empfehlung ist nicht erlaubt.

Meine Tochter und ich sind für jeden Hinweis sehr dankbar.

Gruß,

bearpetz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2007 16:05
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bearpetz!

Einen guten Anwalt des Vertrauens zu haben ist nie schlecht. Aber da Du nur Dein Umgangsrecht einklagen willst, ist es eher nur wichtig, dass der RA spezialisiert ist auf Familienrecht. Deine Hürden sind nicht allzu hoch und daher brauchst Du auch nicht den Besten der Besten. Das, was da auf Dich zukommt, ist eigentlich das 08/15 Standardprozedere. Umgang ist ein Grundrecht. Man muss es aber eben einfordern (gerichtlich) und dann bekommt man es in der Regel auch.

Ein bischl Anwaltsgeballer hin und her, dann einen Termin zur Verhandlung, dann der Beschluss. Mit ziemlicher Sicherheit bekommst Du eine übliche Regelung, dass Du die Tochter mindestens alle 14 Tage für das ganze Wochenende bekommst. Aufgrund Eurer Wohnsituation ist ggf sogar mehr drin. Kommt auf den Richter an.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 16:59
(@babbedeckel)
Registriert

Hi bearpetz,

habe dir eine PN geschickt ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2007 19:07
(@bearpetz)
Schon was gesagt Registriert

Der Umgang gemeinsam mit der Kindsmutter ist nicht das eigentliche Problem. Es geht mir im wesentlichen um den Umgangsumfang.

Ich möchte daher noch mal folgende Frage an die Forumsgemeinde richten:

Wie wird in einem Familiengerichtsprozess in der Regel/ im Großteil der Fälle entschieden, wenn bezüglich dem Umgang mit dem Vater keine Bedenken bestehen?

Damit meine ich:
Vater lebt in geordneten Verhältnissen, keine Vorstrafen, keine Sucht, kein Hang zur Gewalttätigkeit oder Missbrauch. Vater lebt in der Nähe. Vater war bis zur Trennung immer präsent.

Eltern nicht verheiratet. Seit einem halben Jahr getrennt. Kind fast 3 Jahre alt, geht werktäglich bis 16.00 Uhr in die Kinderkrippe.

(Inzwischen beträgt der Umgangsumfang: Einen Nachmittag in der Woche von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, einen Sonntagnachmittag von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr.)

Nochmals Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen!

@babbedeckel
Vielen Dank für Ihren Hinweis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2007 08:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bärenfell,
deine Fragen sind mir zu theoretisch.
Fakt ist, dass der aktuelle Umgang viel zu gering ist. Fakt ist aber auch, dass du ein Wechselnmodell nur in Zusammenarbeit hinkriegen kannst, da es einfachst zu torpedieren ist und deine Ex auf Babysitting ihres Kindes aus ist. Und als letzten Fakt kann ich dir sagen, dass du bei einem unter 3-jährigen zumindest mit 2 x 8h an jedem 2. WE rechnen kannst, ab 3 dann sogar mit Übernachung.
Das Laien-Bundesministerium hat sich recht konkret dazu ausgelassen. Schaust Du mal <hier>

So und jetzt gibt es diesen Dreisprung, der, meiner Meinung nach, stur einzuhalten ist:
1. Sprung: Mama ansprechen. Wenn Mama nicht will dann
2. Sprung: JA ansprechen, falls die VErmittlung nicht funktioniert, dann
3. Sprung 3: Ra suchen, Umgang gerichtlich festlegen lassen.

Du musst nur langsam aufhören zu diksutieren.

Meine Ex hat das Thema auch langsam verstanden. Seitdem setzt sie auf Hinhaltetaktik. hat bisher nicht viel gebracht, aber eine Menge Geld gekostet: Falls Du nicht durch geringen Verdienst auf PKH zurückgreifen kannst, kostet die Geschichte nämlich für beide Parteien 830€, egal wie der Prozess ausgeht.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 09:05
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Dieses hier:

Eltern nicht verheiratet. Seit einem halben Jahr getrennt. Kind fast 3 Jahre alt, geht werktäglich bis 16.00 Uhr in die Kinderkrippe.

ist für einen guten Anwalt ein Ansatz den man als Steilvorlage bezeichnet. Soll bedeuten, wenn Du mehr Umgang möchtest hast Du, wenn Du unterhalb der Woche es einrichten und dich ums Kind kümmern kannst super Chancen den Umgang zu erweitern. Denn, wenn das Kind schon im KiGa sein kann, in dem Alter bis 16.00h (finde ich persönlich ziemlich lang), so wäre das bessere Modell wenn Du Dich kümmerst.
Du solltest allerdings eine gewisse Kontinuität an den Tag legen können, also dem Gericht glaubhaft machen das Du Tag x und y das Kind verlässlich Hier, Heute, aber auch in Zukunft abholst und Dich kümmerst etc. Dann würde ich vorschlagen Dir Gedanken zu machen was Du mit dem Kind in "Eurer" Zeit unternehmen möchtest, wie Du also den Alltag gestalten möchtest.

Ich wünsche viel Glück im Interesse eures Kindes

Gruss aus Wien
Heiko

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 14:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch theoretische Fragen können beantwortet werden ... theoretisch. Ich versuch´s mal:

Wie wird in einem Familiengerichtsprozess in der Regel/ im Großteil der Fälle entschieden, wenn bezüglich dem Umgang mit dem Vater keine Bedenken bestehen?

In BRD berufen sich die Richter gern auf die "Üblichkeit" und beschliessen daher zum Grossteil einen Umgang alle 14 Tage ein komplettes Wochenende inkl. Übernachtungen. Dazu kommt dann eine annähernd hälftige Teilung der Ferien, wobei der Vater hier oft das Nachsehen hat.

(Inzwischen beträgt der Umgangsumfang: Einen Nachmittag in der Woche von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr, einen Sonntagnachmittag von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr.)

Dieser Umfang ist ein riesengroßer WITZ!!!!!! Und er ist nur so gering bemessen, weil Du es (bisher) so hingenommen hast. Bei einem Dreijährigen hast Du -theoretisch- sogar das Recht die Hälfte der Ferien zu bekommen, gemeinsam zu verreisen, etc pp.

Also gib endlich Gas. Du wirst verarscht - aber gaaaaaaanz gewaltig.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 17:57
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

HALLO liebe Forums-Gemeinde,
nach sehr langer Zeit muss ich mich mal wieder einschalten. Denn das was die Umgangsfrage betrifft, die bearpertz hier aufgeworfen hat, da habe ich so eine VÖLLIG andere Erfahrung. Und es sollte sich hier ja ein weites Spektrum zeigen.
Meine Tochter ist heute 4 und wohnt 500 Meter weiter.
Alles was ich an "Umgang" habe, sind zufällige Treffen und sonst mal in fast 2 Jahren jeweils 45 Min. bei der Therapeutin der Mutter, wo auch ergebnislose Gespräche stattfinden.
Da stehe ich heute mit den Gerichten (AG Freiburg/Breisgau mit Richter K*), dem JA und 3200.- EUR Anwaltskosten.
Ich bin ein liebevoller Vater, der eine eng-natürliche Beziehung zu seinem Kind hatte!!!
Die Mutter hat mit einer Anwältin strategisch geschickt das väterliche Auslöschen  verfolgt und erreicht.
Es gibt dafür keinen Grund im Verhältnis von Kind und Vater.
Das Sorgerecht wurde mir genau deshalb entzogen, weil ich ein Wechselmodell, eine hälftige Kinderbegleitung beantragt habe.
KM hat auf absurde Weise mit Kindesentführung argumentiert.
Den Kontakt abgebrochen und steht vor dem Gericht glaubwürdig da.
Von Beruf bin ich angehender *...* mit Schwerpunkt auf *...* ....
So was gibts in DUNKEL DEUTSCHLAND!!!
Gruss,
*...


*keine Klarnamen ... falls es einer war!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 20:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin *...*!

Zwar off-topic, aber dennoch kurze Frage:

Wie kam es zu so einem katastrophalen Urteil? Klingt glatt nach Umgangsausschluss. Mag mir nicht recht in den Kopf, denn Umgang ist ein Grundrecht nach BGB. An den Vorwürfen Deiner Exe kann es eigentlich nicht gelegen haben, denn da haben wir teils noch übleres über uns ergehen lassen müssen.

Vielleicht eröffnest Du mal ein eigenes Topic?

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 22:09