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Umgangsrecht warnehmen / Arbeit

 
(@benjamin-hellmann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle.
Ich versuche es jetzt mal auf diesem wege weil ich nicht mehr weiter weiß.
Ich hab folgendes problem.
Ich habe für meine 4 jährige tochter eine umgangsregelung für alle 14 tage am wochende. kann diese häufig nicht oder nur halb in anspruch nehmen weil ich dann immer arbeiten muss das ich sie nicht holen kann oder erst am nächsten tag.
meine arbeit lässt auch nicht mit sich reden und argumentiert das das mein problem ist.

Wer weiß Rat ????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2015 16:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Benjamin.
Gab es denn diese Arbeitszeiten schon, als die Vereinbarung getroffen wurde?

Was für eine Vereinbarung ist das?
Ist sie vom Gericht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2015 16:45
(@benjamin-hellmann)
Schon was gesagt Registriert

Ja die arbeitszeiten gab es damals schon als die vereinbarung gerichtlich geschlossen wurde.
knackpunkt ist mir wurde mündlich zu gesichert das "wir das schon hin bekommen" davon will man heut natürlich nichts mehr wissen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2015 17:08
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Benjamin.

Da hilft doch nur, die Regelung an Deine Möglichkeiten anzupassen.

Entweder mit der Mutter neu vereinbaren, ggf unter vermittelnder Hilfe des JAmtes oder, wenn das alles nicht hilft, Neuregelung beim Familiengericht beantragen, ggf Abänderungsantrag stellen.

Versuche im bewährten und sog. Dreisprung ans Ziel zu kommen:

- Bitte an die Mutter Deinem Regelungsvorschlag  zuzustimmen.

Wenn das nichts wird, dann
- Antrag auf Vermittlung beim JAmt (§ 18 SGB VIII)

Wenn auch das nicht funzt, dann
- Regelungsantrag nach § 1684 BGB bzw. Abänderungantrag nach  § 1696 BGB beim Familiengericht stellen.

Die ersten Sprünge mit freundlicher Fristsetzung, bei Gericht gilt das gesetzliche Beschleunigungsgebot.

Das ist alles kein Hexenwerk und mit jeweils wenigen Zeilen auf den Weg zu bringen.

Vorrangig sind jetzt Deine Hausaufgaben, die Konstruktion einer Umgangsregelung, die von Dir zuverlässig umgesetzt werden kann.

W.   

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2015 17:14
(@benjamin-hellmann)
Schon was gesagt Registriert

ok, vielen dank .
Alles schon passiert nur tritt die neue Regelung erst ab 1.1.2016 in kraft.
aber solange auf mein kind verzichten  :thumbdown:
da werden mir wohl nur die sonntage bleiben bis zum nächsten jahr  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2015 17:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und warum das nun wieder?

Und ist das nun eine gerichtliche Regelung oder eine private?

Und ist sie so nachvollziehbar, dass sie ggf. auch vollstreckbar ist?

Sonst stehst du doch am 1.2.2016 wieder auf der Matte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2015 18:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kann diese häufig nicht oder nur halb in anspruch nehmen weil ich dann immer arbeiten muss das ich sie nicht holen kann oder erst am nächsten tag

was ist das denn für ein "netter" Arbeitgeber. Du bist kein Sklave, sondern stellst Deine Arbeitsleistung zur Verfügung. Sprich: Du hast auch in vielen Dingen ein Mitspracherecht. Kein Betriebsrat, den Du mal auf Deine Situation ansprechen kannst? Ansonsten solltest Du vielleicht auch mal nach einem familienfreundlicheren Arbeitgeber Ausschau halten (ein Punkt, der auf Grund des demographischen Wandels immer wichtiger wird). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2015 20:21