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Verehrtes Forum,
Frage:
Ist die Durchsetzung eines unverheirateten Vaters auf Umgangsrecht mit seinem leiblichen Kind durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt? In allen Versicherungsbedingungen wird dieses nicht eindeutig dargelegt. Gibt es dort eine grundsätzliche Regelung? Vielen Dank für eine Antwort.
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2007 02:43
Hey!
FamilienSachen sind i.d.R. von Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt.... (die Versicherungen wissen wohl warum )
Kannst natürlich auch einfach Kontakt mit der VS aufnehmen und Fragen ob bei der Angelgenheit Kostenübernahme zugesagt wird ..
Aber Grundsätzlich hießt es hier i.d. R. "Nein" !
Gruß
Jens
Geschrieben : 29.04.2007 11:29