Hallo Sven-Faby,
genau, die Fristenproblematik erst erörtern, wenn jemand anders sie auf den Tisch bringt.
lg
sleepy
Sleepy
Auch ich schließe mich sleepy`s Antwort Nr. 58 an!
Danke werde das morgen gleich aufsetzen , da habe ich frei und genug Ruhe und Zeit dafür ...
Kann mir jemand zu Punkt 4 eine klare Antwort geben , wie wird bei Kleinkindern bei den Ferien entschieden
Gesamte Ferien von 6 Wochen ( Sommer ) halbiert , oder die Kitaferien halbiert ( 4 Wochen ) ebenfalls bei all den anderen Ferien ( Ostern , Herbst , Winter ) . Das wäre wichtig zu wissen , wenn ich den Widerspruch schreibe ...
Danke im Vorraus ....
Hallo habe grade den Widerspruch für die Jugendamtsvereinbarung geschrieben und setze diese hier als Muster rein , vielleicht guckt ihr mal drüber , ob ich noch was verändern kann oder einfügen ... Danke im Vorraus
Ihr Schreiben vom 09.01.2011 habe ich erhalten .
Die darin wiedergegebene Regelung entspricht nicht der getroffenen Vereinbarungen.
Gleichwohl habe ich mir reiflich überlegt ,ob ich der wiedergebenen Regelung zustimmen kann.
Dies ist bedauerlicher Weise nicht der Fall. Die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen fasse ich wie folgt zusammen .
Zu Punkt 1 ist richtig wiedergegeben worden …
Zu Punkt 2
Mit diesem Punkte war ich nicht einverstanden , diesen haben sie selbständig nur unter Ansicht der Wünsche der Mutter wiedergegeben , nach meinen Ausführungen bzw der des Gerichtes wollte ich den jeweiligen Mittwoch und jedes 2 Wochenende von Fr-So behalten ( was ja auch gerichtlich festgelegt ist ) , wo sie der Meinung waren das es dem Kindeswohl schadet , diesem widerspreche ich jetzt wie damals damit das es grade bei Kleinkindern unter 4 Jahren sehr wichtig ist , das ein häufiger und regelmäßiger Kontakt stattfindet.
Zu Punkt 3
Dieser Punkt trifft nicht mit der vereinbarten Situation zu , richtig ist das das Kind Weihnachten und Ostern den ersten Feiertag beim Vater verbringt , aber mit einer zusätzlichen Übernachtung damit Kind das Fest auch mit dem anderen Teil der Familie geniessen und verarbeiten kann … In diesem Punkt haben sie einfach eine Regelung festgesetzt mit der ich nicht einverstanden war , sondern sind in diesem Punkte nur der Ausführung und Wünschen der Mütter nachgekommen .
Zu Punkt 4
Dieser Punkt trifft ebenfalls nicht mit der vereinbarten Situation zu , in diesem Punkte kommen sie wieder nur der Ausführung und Wünschen der Mutter nach , nach meinen Informationen steht heute bei der Ferienhalbierung nicht mehr das Alter des Kindes im Vordergrund , aufgrund seit Monaten praktizierter Übernachtungen , stelle ich unter Beweis das ich in der Lage bin gut für meine Tochter zu sorgen , und das es ihr gut tut und nicht schadet bei ihrem Vater zu sein . Wie im Gespräch besprochen , denke ich an das Wohl meiner Tochter und teilte ihnen mit das ich die Ferien gerne halbiert haben möchte , und schon mehrere Gerichte so geurteilt haben. Leider haben sie dieses übergangen , und wie oben angesprochen wieder nur die Ausführungen und Wünsche der Mutter beachtet , mit diesem bin ich nicht einverstanden. Die Halbierung der Ferien fördert auch die Bindung zwischen Vater und Tochter , und nicht wie sie meinten , schade es dem Kindeswohl.
Sie haben trotz all meiner Ausführungen zu den Punkten 2- 4 jeweils nur die Ansichten und Wünsche der Mutter berücksichtigt , und meine Ausführungen komplett missachtet , und mir die ihre und die mütterlichen Ansichten aufgedrückt , womit ich nach reiflicher Überlegung nicht einverstanden bin und diesen hier wie oben aufgeführt widerspreche.
Bei der 14 tägigen Frist verweise ich darauf hin , dass keine wirksame und berechenbare Fristsetzung gegeben ist , und ein Schweigen unter Privaten keine Zustimmung begründet.
Hallo s-f,
der Entwurf gefällt mir inhaltlich insgesamt gut, es wird deutlich was Du für Deine Tochter und Dich willst.
Allerdings würde ich den letzten Absatz streichen (vgl. Antwort Nr. 60 von @sleepy).
Und "aufgedrückt" im vorletzten Absatz würde ich in "untergeschoben" ändern.
Viele Grüsse
Hallo habe grade den Widerspruch für die Jugendamtsvereinbarung geschrieben und setze diese hier als Muster rein , vielleicht guckt ihr mal drüber , ob ich noch was verändern kann oder einfügen ... Danke im Vorraus
Ihr Schreiben vom 09.01.2011 habe ich erhalten .
Die darin wiedergegebene Regelung entspricht nicht in allen Punktender getroffenen Vereinbarungen.
Gleichwohl habe ich mir reiflich überlegt ,ob ich der wiedergebenen Regelung zustimmen kann.
Dies ist bedauerlicher Weise nicht der Fall. Die seinerzeit getroffenen Vereinbarungen fasse ich wie folgt zusammen .Zu Punkt 1 ist richtig wiedergegeben worden …
Zu Punkt 2
Mit diesem Punktewarbin ich nicht einverstanden,diesen haben sie selbständig nur unter Ansicht der Wünsche der Mutter wiedergegebendieser stellt alleine den Standpunkt der Mutter dar, nach meinen Ausführungen bzw der des Gerichtes wollte ich den jeweiligen Mittwoch und jedes 2 Wochenende von Fr-So behalten ( was ja auch gerichtlich festgelegt ist ).wo sie der Meinung waren das es dem Kindeswohl schadet , diesem widerspreche ich jetzt wie damals damit das esGrade bei Kleinkindern unter 4 Jahren ist es sehr wichtigist, das ein häufiger und regelmäßiger Kontakt stattfindet.Zu Punkt 3
Dieser Punkt trifft nicht
mit der vereinbarten Situationzu , richtig ist das das Kind Weihnachten und Ostern den ersten Feiertag beim Vater verbringt , aber mit einer zusätzlichen Übernachtung damit Kind das Fest auch mit dem anderen Teil der Familie geniessen und verarbeiten kann …In diesem Punkt haben sie einfach eine Regelung festgesetzt mit der ich nicht einverstanden war , sondern sind in diesem Punkte nur der Ausführung und Wünschen der Mütter nachgekommen .
Zu Punkt 4Dieser Punkt entspricht ebenfalls nicht unserer Vereinbarung, sondern stellt lediglich den Standpunkt der Mutter dar.
trifft ebenfalls nicht mit der vereinbarten Situation zu , in diesem Punkte kommen sie wieder nur der Ausführung und Wünschen der Mutter nach
Ich halte weiterhin meine Forderung, nach häftigem Ferienumgang aufrecht, da dies dem Kindeswohl, auch nach regelmäßiger Rechtsprechung, am besten entspricht., nach meinen Informationen steht heute bei der Ferienhalbierung nicht mehr das Alter des Kindes im Vordergrund , aufgrund seit Monaten praktizierter Übernachtungen , stelle ich unter Beweis das ich in der Lage bin gut für meine Tochter zu sorgen , und das es ihr gut tut und nicht schadet bei ihrem Vater zu sein . Wie im Gespräch besprochen , denke ich an das Wohl meiner Tochter und teilte ihnen mit das ich die Ferien gerne halbiert haben möchte , und schon mehrere Gerichte so geurteilt haben. Leider haben sie dieses übergangen , und wie oben angesprochen wieder nur die Ausführungen und Wünsche der Mutter beachtet , mit diesem bin ich nicht einverstanden. Die Halbierung der Ferien fördert auch die Bindung zwischen Vater und Tochter , und nicht wie sie meinten , schade es dem Kindeswohl.
Sie haben trotz all meiner Ausführungen zu den Punkten 2- 4 jeweils nur die Ansichten und Wünsche der Mutter berücksichtigt , und meine Ausführungen komplett missachtet , und mir die ihre und die mütterlichen Ansichten aufgedrückt , womit ich nach reiflicher Überlegung nicht einverstanden bin und diesen hier wie oben aufgeführt widerspreche.Bei der 14 tägigen Frist verweise ich darauf hin , dass keine wirksame und berechenbare Fristsetzung gegeben ist , und ein Schweigen unter Privaten keine Zustimmung begründet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi @ all,
das ist sehr gut.
habs mir schon vorsorglich zurecht gelegt da gleiche Konstellation wie sf 😉
Ich drück Dir ganz feste die Daumen das Du Erfolg hast und hoffe das Du weiterhin aktualisierst. :thumbup:
Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Danke welche Konstellation meinst du meine oder die überarbeitete von Beppo ??
Hallo s-f,
minna meinte wohl nicht die unterschiedlichen Entwürfe, sondern dass seine Lage mit der Deinen vergleichbar ist (d.h. JA ist auf KM-Seite und lässt nur deren Vorschläge gelten).
Schick den Beppo-Entwurf hinaus, am besten vorab per Fax oder Einwurfeinschreiben, damit sich beim JA niemand herausreden kann, Dein Schreiben sei nicht angekommen (Zugang sicherstellen)! Und wenn JA wegen der Widerspruchsfrist kommt, gib hier Bescheid.
Viele Grüsse
Hi sf,
ich meinte in erster Linie den korrigierten Entwurf von Beppo (wobei ich halt auch denke das Du eine echt sehr gute Grundlage erstellt hast, für die feinheiten sind halt die alten erfahrenen Hasen da 😉 )
Das sich hinsichtlich der Umgangsgestaltung und deren Problematik Paralellen in unserer jeweiligen Geschichte auftun könnte sowohl dem einen als auch dem anderen mal zum Vorteil gereichen, deswegen mein Aufruf zur Aktualisierung.
Gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Hey kein Problem können gerne Aktualisieren wie es im Moment steht, bin auch für jede Unterstützung dankbar ...
Gruß