Hallo Zusammen,
sicherlich wurde ueber diesen Puntk schon unzaehlige Male geschrieben, aber jeder Fall liegt sicherlich auch etwas anders.
Meine Tochter ist im November 2005 geboren worden. Jetzt also etwas ueber 18 Monate.
Nach der Trennung von meiner Frau Ende April habe ich meine Tochter das letzte Mal Anfang Mai gesehen als wir den Haushalt aufgeloest haben.
Sie ist jetzt knapp 80 Kilometer weit weg gezogen und will mir nur stundenweises Besuchsrecht am Samstag/Sonntag in der Zeit von 15-18 Uhr gewähren. Und dies auch nur in mütterlicher Umgebung.
Ich habe versucht mich gütlich darauf zu einigen alle zwei Wochen fürs Wochenende meine Tochter abholen zu duerfen, aber da ist wohl kein Weg =(
Die einzige Alternative erscheint der Gang ueber das Gericht und dort um meine Tochter zu kämpfen.
Der Brief ans Gericht ist Ende Mai rausgegangen. Bis heute habe ich nichts weiter gehoert. ISt das normal das da eine Reaktion so lange auf sich warten laesst ?
Ich hatte gedacht das die Belange von kleinen Kindern in unserem Staat als etwas wichtiger eingeschaetzt werden.
Schliesslich geht es doch um eine kleine Seele die es ja auch so schon schwer genug hat.
Sind jetzt 34 Tage her das ich meine Tochter zum letzten Mal gesehen habe =( Ob Sie sich wohl noch an mich erinnern kann ?
Gibt es irgendwie eine Moegichkeit wie ich noch etwas beschleunigen kann das ich meine Tochter wieder sehen darf ?
Einstweilige Verfuegungen oder sowas in der Art ?
Bin fuer jede Hilfe dankbar.
// A_Friend
Hallo Unbekannter ( leider ja kein Name da)
Deine Geschichte ist mir bekannt, ich selber habe das mit meiner Großen Tochter auch erlebt. Nur umgedreht, ich ahbe als Mutter darum gekämpft das er sich regelmäßig um die Kleine kümmert.
Man Staune das Gericht und das Jugendamt hat mir damals Recht gegeben und ein Urteil gesprochen das er sich alle 2 Wochen von FR-SO um sie kümmern muß. Meine Große war damals 2 Jahre alt.
Heute ist sie fast 9 Jahre hat seit nun 5 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm, warum? Weil er nun eine Neue Familie hat ( meine ehemals Beste Freundin mit ihren 3 Kindern) dieses sagte er meienr Tochter auch ins Gesicht, das er für sie keine Zeit mahr nun habe......
Wieder vors Gericht ( er hatte sich ja nun schon Strafbar gemacht, wegen dem Urteil) Sowohl der Richter als auch das Jugendamt waren sauer über sein Verhalten. Ihm wurde das Umgangsrecht entzogen und das Sorgerecht.
Schlußworte nach der 2 Verhandlung vom Richter, in 15 Jahren Amtszait muste ich immer die Mütter zurecht weisen, noch nei so einen Vater. Schon traurig das sich die Mutter dahinter klemmen muß damit das Kind zum Vater kontakt hat und er dieses Ignoriert! Normalerweise streche ich Urteile für die Väter aus weil sie umgang wünschen und die Mutter es verweigert....
Ich kann dir nur einen Tipp geben schalte nicht nur das Gericht ein auch das Jugendamt ein, die setzen sich immer für das Kind ein.
Das Gericht wird euch so oder so das Jugendamt zur Seite stellen, um evtl zu schlichten.
Desweiteren kann ich dir sagen, wenn Ihr verheiratet wart stehen dir eh mehr als 3 Stunden am SA/SO nur bei ihr zu. Das Kind hat eien Bildung zu dir schon lange aufgebaut. Deswegen darfst du auch für 3 Stunden das Haus ohne Mutter mit dem Kind verlassen, zB Spielplatz oder Spazieren gehen.
Denke bitte daran das auch die Paten u Großeltern einen Umgang mit dem Kind einklagen dürfen und sollten.
Schon traurig wenn ich das lese und meinen EX sehe wie er mit mir und seiner Tochter umgeht ( meine 2 Tochter auch 18 Monate alt ) bekomme ich das kotzen. Wir waren nur zusammen nicht in einer Wohnung auch nicht verheiratet. Leider ist er der Meinung ich muß mit dem Kind Rücksicht auf sein Privatleben nehmen. Er will das Kind nur sehen: MI von 17.30-19 Uhr und am FR von 15-17 Uhr.
Der Vater wohnt 10 min Fußweg von uns weg, ihm sind aber am WE die Bundesliga, das Kegeln, Party machen und am Sonntagmorgen ausschlafen wichtiger als seine Tochter.
Auch hier habe ich mir für heute hilfe vom Jugendamt geholt, denn auch ich habe ein Recht auf Freizeit mit den Kindern und will nicht mein Leben so gestallten wie er Zeit hat.....
Die siehst es gibt nihct nur bescheuerte Frauen....
LG und ganz viel Glück Angy
Moin,
Ich habe versucht mich gütlich darauf zu einigen alle zwei Wochen fürs Wochenende meine Tochter abholen zu duerfen, aber da ist wohl kein Weg =(
Das Kindesalter würde diese Lösung aber schon hergeben.
Der Brief ans Gericht ist Ende Mai rausgegangen. Bis heute habe ich nichts weiter gehoert. ISt das normal das da eine Reaktion so lange auf sich warten laesst ?
Es kommt darauf an, was du dem Gericht geschrieben hast. War es "einfach mal nur so" oder ein Antrag auf Regelung des Umgangs? Dein Schriftsatz wird zunächst der Gegenseite zur Stellungnahme zugeleitet. Die haben dann 4 Wochen Zeit und du bekommst dann deren Stellungnahme.
Ich hatte gedacht das die Belange von kleinen Kindern in unserem Staat als etwas wichtiger eingeschaetzt werden.
Naja, da unterliegst du einem weit verbreiteten Irrtum. Zumindest was das Unmgangsrecht angeht.
Gibt es irgendwie eine Moegichkeit wie ich noch etwas beschleunigen kann das ich meine Tochter wieder sehen darf ? Einstweilige Verfuegungen oder sowas in der Art ?
Dem entnehme ich, dass du eben keinen Antrag auf Erlass einer EA gestellt hast. Diesen jetzt nachzuschieben ist möglich. Wegen der anstehenden Sommerpause auch keine arg schlechte Idee. Wichtig ist, dass du bereits mit dem JA Kontakt aufgenommen hast, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Trifft dieses nicht zu, solltest du dies schnellstens nachholen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Angy,
Danke schön für Deine moralische Unterstützung. Kann man sich kaum vorstellen das Jemand für sein Kind keine Zeit hat.
Aber je mehr ich mich mit diesem Thema auseinander setzen muß, je mehr seltsame Geschichten laufen mir über den Weg.
Echt traurig was manche Erwachsene Kindern antun......
Dir und Deiner Tochter auch alles Gute.
// A_Friend
Das Kindesalter würde diese Lösung aber schon hergeben.
Das beruhigt mich etwas. Da hatte ich naemlich selber etwas Bedenken.
Es kommt darauf an, was du dem Gericht geschrieben hast. War es "einfach mal nur so" oder ein Antrag auf Regelung des Umgangs? Dein Schriftsatz wird zunächst der Gegenseite zur Stellungnahme zugeleitet. Die haben dann 4 Wochen Zeit und du bekommst dann deren Stellungnahme.
Dem entnehme ich, dass du eben keinen Antrag auf Erlass einer EA gestellt hast. Diesen jetzt nachzuschieben ist möglich. Wegen der anstehenden Sommerpause auch keine arg schlechte Idee.
EA ??? Einstweilige Anordnung ? Das hat mein Anwalt beim Gericht schon eingereicht. Am 24.Mai. Darin waren zwei Wochenenden genannt in denen ich meine Tochter sehen sollte. Der erste Termin 8.6 ist ja mittlerweile schon rum und gehört habe ich noch gar nichts.
Wichtig ist, dass du bereits mit dem JA Kontakt aufgenommen hast, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Trifft dieses nicht zu, solltest du dies schnellstens nachholen.
Was koennte das Jugendamt tun. Meine Ex wird Ihre Ansichtsweise nicht aendern, dafuer kenne ich Sie gut genug. Leider erst jetzt =(
// A_Friend
Was koennte das Jugendamt tun. Meine Ex wird Ihre Ansichtsweise nicht aendern, dafuer kenne ich Sie gut genug. Leider erst jetzt =(
Das hat den simplen Hintergrund, dass du erst den " friedlichen " Weg gehen musst, bevor du zur Holzhammer Methode ( Gericht ) greifen kannst. Ein Richter will sehen, dass alles unternommen worden ist um die ganze Sache friedlich zu regeln. Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass JA auf seiner Seite zu haben. Wenn du gesprächsbereit bist, aber die KM alles abblockt wird das im allgemeinen zu deinen Gunsten ausgelegt. Dieser Punkt kann dir auch bei zukünftigen Problemen mit der KM noch helfen.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen...
ich komme gerade wegen meienr Kleinen Tochter und dem Verhalten Ihres Vaters vom Jugendamt!
Dort wurde mir als Mutter, die das Sorgerecht u das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ganz klar gesagt das alle Zügel in meiner Hand sind.
Der Sachbearbeiter ( ein Mann) sagte aber auch: Ich staune das Sie als Mutter den Vater zu sein umgang am Wochenende bewegen wollen, das ist doch eigentlich ehr umgedreht das die Väter kämpfen müssen weil die Mütter das nicht wollen.
Ich hätte sogar das Recht vor Gericht zuziehen und den Umgang so einzuklagen das der Kindsvater Samstagsvormittags nicht mehr seine Beruflichenlehrgänge nachzu gehen. Dieses will ich ihm aber uahc nicht verbauen. Deswegen habe ich ihm Vorgeschlagen er kann seine Tochter Samstags nach dem Mittagsschlaf sehen bis 18 Uhr auch mitnehmen oder Sonntagsmorgens von 8 uhr-12 Uhr.
Leider blockt er da ab. Da ihm halt sein persönliches Vergnügen wichtiger ist. Stattdessen will er das seine Tochter nicht zum Schwimmen geht und stattdessen für 1,5 Stunden zu ihm.
Desweiteren beklagt er sich das er mehr Umgang mit Ihr haben will, wo ich mich als KM frage wann??
Wenn sein Wochenplan wie volgt aussieht:
Montag Tischtennis
Dienstag Lehrgang
Mittwoch ist er von 17.30 uhr-19.00 Uhr hier
Donnerstag Lernt er
Freitag ( war er bisher immer 1,5 stunden mit ihr unterwegs wo die kleinen nun zum Schwimmen gehen kann)
Samstag Vormittag Lehrgang
Samstag Nachmittag Bundesliga ( Live im Stadion)
Samstag Abend Kegeln Party
Sonntag Vormittag Ausschlafen
Dazu muß ich erwähnen das sein allzu wichtiger Lehrgang auhc gerne mal Ausfällt wenn er mit dem Fanclub zum Auswärtsspiel fährt.
Fakt ist, das sich sowohl Mutter als auch Vater dem Kind anpassen müssen, aber nicht ds Kind und die Mutter dem Vater...
Traurig aber wahr es gibt schon egoistische Väter.....
Eure Angy
Ein solches Verhalten vom KV ist schon interessant. Allerdings solltest du besser einen eigenen Thread eröffnen. Sonst steigt hier keiner mehr durch und besonders höflich ist es auch nicht.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo,
dazu ebsteht schon ein eigener Bereich, und das hat auch nix mit unhöflich zutun, wenn du meinen ersten Eintrag hier mal genau gelesen hättest habe ich ihm als Kindsmutter sogar noch gesagt was er machen kann.
Entsprechend wie ich es heute beim Jugendamt erfahren habe, habe ich hier nur zeigen wollen das es auch anders rum sein kann und nicht alle Mütter diese (beschissene) Einstellung hat!
In diesem Sinne Angy 😉
Hi Angy 3004,
Jemmy hat Dich höflich darauf aufmerksam gemacht, nicht den Thread mit Beiträgen zu zerfleddern, die nichts mit dem Problem des Openers zu tun haben. Kein Grund rumzupampen (einfach mal Forenregel 5 beachten).
Deine Tipps kann ich leider auch nicht unkommentiert stehen lassen:
Ich kann dir nur einen Tipp geben schalte nicht nur das Gericht ein auch das Jugendamt ein, die setzen sich immer für das Kind ein.
:rofl2: selbsterklärend
Desweiteren kann ich dir sagen, wenn Ihr verheiratet wart stehen dir eh mehr als 3 Stunden am SA/SO nur bei ihr zu.
Unsinn. Umgangsrecht ist in §1684 BGB festgeschrieben. Völlig egal, ob verheiratet oder nicht. Deine Zahlenangaben sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeglicher Grundlage. Jede gerichtl. Regelung berücksichtigt den individuellen Einzelfall. Zustehen tut lediglich das Umgangsrecht. Die Ausgestaltung übernimmt im Streitfalle das Gericht.
Das Kind hat eien Bildung zu dir schon lange aufgebaut.
Hm, Du scheinst ja drin zu stecken.
Deswegen darfst du auch für 3 Stunden das Haus ohne Mutter mit dem Kind verlassen, zB Spielplatz oder Spazieren gehen.
siehe oben.
Denke bitte daran das auch die Paten u Großeltern einen Umgang mit dem Kind einklagen dürfen und sollten.
:knockout: :knockout: :knockout:
Gruß,
Mux
Hallo
die 3 Stunden habe ich aus dieser Äußerung genommen.....
ich habe nie gesagt das es nur 3 Stunden sein dürfen, nur wenn die Mutter nur 3 zulässt muß der Vater nicht mit dem Kind dableiben! Er darf die Mütterliche Wohnung mit dem Kind verlassen!
Ich wäre froh wenn mein Ex-Freund mal 3 Stunden am Stück seine Tochter nehmen würde!!
Umgang können laut gesetz Einklagen: Großeltern Tanten u Onkel von dem Kind insbesondere Paten, steht auch im Gesetz.
Achja und wenn ein Kind von geburt an mit dem Vater und der Mutter zusammen lebt hat es eine Bindung zum Vater, nun versuche mir bitte nicht das gegenteil klar zu machen!!
Traurig das es Mütter gibt die nur an sich denken, ebenso aber auch Väter.....und nicht einmal an das Kind denken....
Sie ist jetzt knapp 80 Kilometer weit weg gezogen und will mir nur stundenweises Besuchsrecht am Samstag/Sonntag in der Zeit von 15-18 Uhr gewähren. Und dies auch nur in mütterlicher Umgebung.
Moin,
ich mahne ein wenig mehr zur Sachlichkeit und mehr auf die Fragestellung des Openers einzugehen. Sollte ein anderweitiger Meinungsaustausch gewünscht sein, so findet dies in eigenen Treads statt.
Weitere Post am Thema vorbei, wandern ab jetzt in die virtuelle Mülltonne.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Zusammen,
man hoere und staune ich habe am 10.7 einen Gerichtstermin bekommen zur Klärung des Umgangsrechtes.
Ich hatte mich schon auf eine etwas laengere Wartezeit eingerichtet. Vielleicht hat aber auch nur die bevorstehende Urlaubszeit dazu beigetragen.
Naja.....ein Termin alleine heißt ja noch nichts Gutes.
Hope the best, expect the worst.
Meld mich sobald es etwas Genaueres gibt.
Gibt es bei einem solchen TErmin irgendwas zu beachten ? Ich meine man faehrt zwar mit Anwalt hin, aber wer weiß.
Greets
A Friend
// A_Friend
Heute habe ich dann doch auch noch einen Termin vom Jugendamt reinbekommen.
Zur eventuell friedlichen Regelung des Umgangsrechtes.
Nach dem Brief den ich gestern von Ihrem Anwalt bekommen habe. :gunman:
By the Way....weiß jemand wie man bei einem achtzehn Monate alten Kind ein kinderpsychologisches Gutachten erstellen will.
Meine Frau will das als Beweis einholen das ich eine sehr schlechte Bindung zu meiner Tochter habe.
Egal. Weiß Jemand worauf man beim Amt achten sollte oder was auf gar keinen Fall zu tun ist ?
Wie bei jedem Amt kann man hier bestimmt viele Fehler machen.
Für jede Hilfe dankbar.
AFriend
// A_Friend
Eindeutig? Ablehnen! Ich glaube nicht das es irgendwem einen "Beweis" brächte ein 18 Monate junges Kind einem Gutachten zu unterziehen, die Mama hat da leicht einen an den Windungen.
Meine Meinung, kann jeder eh sehn wie er will, aber ich seh den Nutzen eher nicht, aber den Schaden.
Gruss
Hey A Frriend,
bei einem achtzehn Monate alten Kind ein kinderpsychologisches Gutachten erstellen
Vermutlich muss jeder die Nippel zeigen und jemand bestätigen von wem das Baby Milch bekommt.
Du hast eindeutig verloren!
Du hast eindeutig gewonnen, stimm zu wenn KM darauf besteht, ist doch absolut absurd bei 18M.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
[wie man bei einem achtzehn Monate alten Kind ein kinderpsychologisches Gutachten erstellen will.
Meine Frau will das als Beweis einholen das ich eine sehr schlechte Bindung zu meiner Tochter habe.
Hier werden wohl wieder viele Begriffe verwechselt. Gemeint dürfte wohl ein familienpsychologisches Gutachten sein.
Denn wenn Du angeblich eine schlechte Bindung zum Kind hast, musst Du in das pschologische Gutachten einbezogen werden. Macht wohl bei einem 18 Monate alten Kind noch keinen Sinn.
Bemühe Dich, das Kind so oft wie möglich zu sehen, damit Du für das Kind ständig präsent bist. Gutachten macht wohl derzeit noch keinen Sinn.
Hallo A_Friend !
Zum JA:
1. Regel: Kein schlechtes Wort über die KM
2. Regel: Kein schlechtes Wort über die KM
3. Regel: Kein schlechtes Wort über die KM
Und in KEINEM Fall darfst du die KM schlecht machen. Ebenso KEINE Bewertung über sie in irgend einer Form!
Du vermisst dein Kind und möchtest einfach nur mit ihm zusammen sein und mit ihm etwas unternehmen um eine liebevolle Bindung aufrecht zu erhalten ( nicht zu bekommen, damit würdest du sagen, dass es zur Zeit keine gibt ) um auch in Zukunft ein guter Vater für deinen Schatz ein zu können.
Ach ja, noch was :Kein schlechtes Wort über die KM
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Jemmy,
Du vergaßt darauf hinzuweisen, dass man nicht schlecht über die KM sprechen sollte 😉 ...!
Ansonsten ist das mal wieder der übliche Quatsch. Bei einem kleinen Kind soll ja man gerade die Bindung aufgebaut werden .... das ist ja der Sinn eines häufigen und regelmäßigen Umgangsrechtes. Wenn dieser nicht stattfindet, dann wird keine Bindung entstehen können.
Für mich klingt das, als wenn auf Zeit gespielt werden soll.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Kasper
Das klingt nich nur so, das wird da sicherlich hinter stecken!
Es mag lustig erscheinen, was ich da zuletzt geschrieben habe, aber es ist meine bittere Erfahrung, die mich gelehrt hat, was die Damen mit dem Doppelnamen hören wollen !
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World