Umgangsrecht/pflich...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht/pflicht während Schulferien

 
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mich würde mal inetressieren, wie ihr das Umgangsrecht während der Schulferien geregelt habt. Aktuell ist der Sohnemann noch in der Kita (5 Jahre alt) und geht dann ab nächsten Sommer/Herbst zur Schule. Da die Schulferien ja länger sind als die Schließzeiten der Kita, gibt es logischerweise ja auch mehr Tage an denen der Kleine nicht betreut ist.

Natürlich würde ich mich freuen, wenn er dann auch mal länger am Stück bei mir wäre (aktuell ist die Regelung jedes zweite WE und einmal die Woche mit Übernachtung) und dann im Sommer mal eine ganze Woche am Stück, jedoch würde ich interessieren, ob das genrelle Problem dafür nicht bei der Mutter liegt (dort lebt der Kleine). Die Ex komtm nicht auf mich zu und fragt wann es bei mir dann ginge, sondern hat scheinbar vor, das selbst festzulegen und ich soll das dann abnicken.

Bin ich da jetzt komplett neben der Spur mit meiner Meinung, oder wie ist sowas generell geregelt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2015 12:38
(@psoidonuem)
Registriert

Die Hälfte der Ferien. Und selbstverständlich auch am Stück. Das ist einhellige, gerichtsfeste herrschende Meinung.
Und zwar auch noch wenn das Kind in der Kita ist. Man muss ja mal in Urlaub fahren können??!?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 12:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass die KM das Problem nur noch nicht erfasst hat. Es gibt mehr Schulferien als ihr beide in aller Regel Urlaub habt! Vielleicht solltest Du das Problem zunächst einmal ganz unverbindlich ansprechen, nach dem Motto, wenn Junior in die Schule geht, dann ändert sich einiges.
Ansonsten sind hälftige Ferien, wie schon psoidonuem gesagt hat, Standard. Man kann sich natürlich jedes Jahr neu darüber streiten wer wann Urlaub macht!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 15:57
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Danke, das hilft mir schon mal.

Eine andere Frage: die KM will immer informiert werden, wenn der Sohn mal bei den Großeltern übernachtet. Auf der anderen Seite denke ich nicht, dass ich "verpflichtet" bin der Ex immer mitzuteilen, wenn das der Fall ist. Oder sehe ich das falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2015 13:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Klaus!
Du siehst das schon richtig, umgekehrt teilt Dir KM wohl auch nicht mit, wann und wo Sohni möglicherweise ausser Haus übernachtet, oder?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2015 13:40