Hallo, vielleicht kann mir einer hier helfen.
Ich habe ein Umgangsrecht mit meine Tochter ( 15 monate ).
Musste es alles vorm Gericht machen da noch nicht mals das Jugendamt was konnte,da die Kindesmutter alles blockte.
Jetzt habe ich ein Vergleich.
Bevor ich dazu komme nur zur Info. Die Kndesmutter ist von SH nach Sachsen-Anhalt gezogen ohne meine zustimmung. Dann wieder nach SH aber nur vorübergehend zur Ihre Mutter weil Sie angeblich krank war. Der Umgangsort wo ich meine Tochter abholen kann war SH ort: Bad Oldesloe. Aber sie war noch in Sachsen-Anhalt gemeldet.
Jetzt ist Sie nach Husum gezogen.
Jetzt kommt meine Frage:
Ist der Ort (Bad Oldesloe) der im Vergleich steht rechtens oder automatisch der Umgansort wo die Mutter hingezogen ist?
Ich hoffe ich konnte es gut beschreiben,würde mich um Antworten freuen.
Moin,
ein solcher Vergleich oder auch ein Umgangsurteil ist immer nur eine Momentaufnahme, die die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Urteils oder des Vergleichs beschreibt. Man kann dort ja nicht alle potenziellen Wohnorte bis zur Volljährigkeit des Kindes festhalten.
Theoretisch kann die Mutter samt Kind auch nach Timbuktu umziehen; dann ist der Übergabeort eben dort. Oder nach Süddeutschland. Oder ins benachbarte Ausland. Deine Zustimmung dafür ist nicht erforderlich.
Es ist immer wieder zu lesen, dass der Elternteil, der eine solche Entfernung schafft, sich auch an den Umgangskosten beteiligen müsse; in der Praxis muss er dafür allerdings finanziell entsprechend leistungsfähig sein, damit man eine solche Kostenbeteiligung (mit ungewissen Erfolgsaussichten) überhaupt einklagen kann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die schnelle Antwort also kann ich nicht bestehen das der Umgansort noch da bleibt? Bis man das neu geklärt hat?
Also Sie kann hinziehen ( Kindesmutter ) wo sie gerne möchte, wenn Sie z.B. nach München ziehen will und ich das nicht möchte das meine Tochter dahin zeiht kann Sie es nicht.
Wie gesagt Kindesmutter ja aber dann ohne Kind.!!
Moin.
Wie ist denn die genaue Formulierung?
Ist es ein Beschluss oder ein Vergleich?
Wenn konkret Bad Oldesloe als Übergabeort angegeben ist, so ist das eben der Übergabeort. Egal wo Mutter und Kind wohnen.
Theoretisch!
Ob du das aber praktisch durchsetzen kannst ist extrem fraglich.
Sind denn irgendwelche Sanktionen oder Ordnungsmittel aufgeführt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Danke für die schnelle Antwort also kann ich nicht bestehen das der Umgansort noch da bleibt? Bis man das neu geklärt hat?
bei wem und wie würdest Du auf einem bestimmten Übergabeort "bestehen" wollen? Und was wolltest Du tun, wenn sie sich nicht daran hält?
Also Sie kann hinziehen ( Kindesmutter ) wo sie gerne möchte, wenn Sie z.B. nach München ziehen will und ich das nicht möchte das meine Tochter dahin zeiht kann Sie es nicht.
Wie gesagt Kindesmutter ja aber dann ohne Kind.!!
als offensichtliche Inhaberin des alleinigen Sorgerechts kann sie samt Kind umziehen, wohin sie will, ohne Dich zu fragen. Nur wenn Du das gemeinsame Sorgerecht hast, hast Du in dieser Frage ein Mitspracherecht. In diesem Fall müsste in einem weiteren Verfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt werden, wenn Ihr Euch als Eltern nicht einigen könnt. Auch dieses ABR würde sie vorhersehbar bekommen (Stichwort: Betreuungskontinuität).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
VERGLEICH: vom 17.12.2012
1. Der Antragsteller hat das Recht, mit dem gemeinsamen Kind Umgang wie folgt wahtzunehmen:
a) am 25.12.2012, in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr. Der 1. Umgang findet gemeinsam mit der Kindesmutter statt. Der antragsteller wird zu diesem Zweck die Kindesmutter mit der gemeinsamen Tochter in Bad Oldesloe abholen.
b) Ab dem 05.01.2013 regelmäßig alle zwei Wochen Samstags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Die Parteien werden sich zu diesem Zweck um 10:00 Uhr vor dem Rathaus treffen.
Beschlossen und verkündet...
Und die Klausel sollte sie den Umgang nicht stattfinden kann ich auch Ordnungsgeld klagen.
Zum Punkt Sorgerecht / Aufenthaltsrecht
Das haben wir gemeinsam !!!!!! Jeder die hälfte
Dann würde ich darauf bestehen, dass der Umgang so stattfindet, wie dort geschrieben ist und bei Verstoß die Verhängung von Ordnungsgeldes beantragen.
Erfolg ist aber Glückssache.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also kann ich darauf bestehen ?
Auch wenn Sie da nicht mehr Wohnt?
Dann muss Sie es ja ändern lassen oder sehe ich das falsch?
Moin,
Also kann ich darauf bestehen ?
Auch wenn Sie da nicht mehr Wohnt?
wir versuchen gerade, Dir den Unterschied zwischen theoretischem und praktischem Recht zu vermitteln; Letzteres bekommt man nicht auf dem Silbertablett serviert. Ja, theoretisch kannst Du darauf bestehen. Praktisch nützt Dir das nichts, wenn sie nicht am Übergabeort erscheint. Dann kannst Du die offensichtlich im Vergleich vorgesehene Möglichkeit nutzen, die Verhängung des Ordnungsgeldes zu beantragen. Das geht aber auch nicht von heute auf morgen, sondern dauert seine Zeit, in der dann kein Umgang stattfindet.
Dann muss Sie es ja ändern lassen oder sehe ich das falsch?
wie bereits gesagt: Ggf. wird sie mit einer ABR-Klage antworten, die sie vorhersehbar gewinnen wird. Und dann ist der Übergabeort eben dort, wo Mutter und Kind jeweils wohnen. Insofern stellt sich die Frage, was das "Bestehen" auf Rechten längerfristig bringen soll. Vor allem, wenn Deine Ex einwendet, sie habe kein eigenes Auto oder sie wolle dem Kind keine stundenlangen Autofahrten zu ihrem früheren Wohnort zumuten.
Grüssles
Martin
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Ja.
Und zumindest nach meiner Rechtsauffassung stellt ein eigenmächtiger Umzug keinen Änderungsgrund zu deinen Lasten dar.
Soll sie doch den Transport übernehmen.
Das ist allerdings nur meine Privatmeinung.
In der deutschen Rechtspraxis stößt eine AE-Mutter aber fast immer auf grenzenloses Verständnis, was immer sie tut.
Deswegen ist der Ausgang offen.
Dennoch solltest du nicht auf deine einzige Möglichkeit auch noch verzichten.
So schlecht finde ich deine Position nicht.
Edit: Brille war schneller.
Ich sehe es allerdings nicht ganz so schwarz.
Ich finde deinen Umgangsvergleich nicht so schlecht.
Der Mutter steht es natürlich frei, hin zu ziehen wo sie möchte nur ist das eben kein Grund, gemeinschaftliche Vereinbarungen nicht mehr einzuhalten.
Sie muss bei ihren Entscheidungen eben berücksichtigen, wie sie es ermöglichen will, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Und stundenlange Autofahrten werden auch nicht dadurch kürzer, dass ein Mann am Steuer sitzt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich sage es auch mal so.
Ich habe eine Klage auf das ABR gestellt und dannach wieder zurück gezogen.
Die Richterin war auf meine Seite aber konnte das ABR nicht ganz von der Mutter nehem weil sie zur zeit die bezugsperson ist.
Die klage kam auf dem Grund weil sie mich nicht gefragt hat ob es inordnung ist. Sondern einfach gemacht ( Umzug ).
Die Richterin hat der EX mal den Kopf gewaschen....
mit den Worten sollte Sie nochmal umziehen oder andere sachen wo ich mit zureden habe dann kann man ihr das Sorgerecht und ABR nehmen.
Ich werde Montag das Gericht anrufen ( Richterin ) und mich genau erkundigen was Rechtens ist ob ich darauf bestehen kann.
Ich werde euch dann mal hier auf dem laufenden halten.
Habe jetzt mit dem Gericht gesprochen und sagten was im Vergleich drin steht ist massgebend.
