Hey liebe Väter,
meine ex-Freundin und ich haben uns vor 6 Monaten getrennt weil wir einfach nicht miteinander konnten.
Nun seit 2 Wochen bin ich Vater und meine ex meint ich düfte das Kind nur einmal im Monat sehen und das ist mir zuwenig.
Was kann ich dagegen tun? (Jugendamt, Anwalt)? Hat jmd Erfahrung? Ich wär froh über jeden Rat.
Was habe ich für Rechte, wie oft darf ich das Kind wirklich sehen?
MfG
Moin.
Bei größeren Kindern hat sich bei den Gerichten die Regel durchgesetzt, alle 14 Tage ein Wochenende und ggf. noch ein Nachmittag in der Woche.
Bei kleineren Kindern öfter aber kürzer.
Bei so einem kleinen Kind, würde man vielleicht einen Nachmittagsspaziergang alle 2 oder 3 Tage durchsetzen können, wenn du das mit deinem Job vereinbaren kannst.
Der richtige Weg ist, ihr das zunächst vorzuschlagen und zu versuchen eine Einigung.
Wenn das nicht klappt, zum JA, vorzugsweise erstmal alleine, um deren (oft mütterlastige) Haltung zu prüfen und die um Vermittlung bitten.
Allerdings darf man deren Worte nicht unbedingt für bare Münze nehmen und sich von denen nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Wenn das auch nicht klappt, ab zum Gericht.
Das geht theoretisch auch ohne Anwalt aber wenn du da noch nie warst empfiehlt es sich vielleicht doch einen mitzunehmen.
Aber darüber reden wir nochmal, wenn du beim JA warst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Gang zum JA könnte von der KM bereits als "kriegerischer Akt" aufgefasst werden. Und wenn die Fronten sich erst mal verhärtet haben, kann sie Dir das leben echt schwer machen. Habe das selbst im Bekanntenkreis erlebt. Ein anonymer Hinweis ans JA ohne Beweise kann genügen, um Dich kindtechnisch für Jahre aus dem Verkehr zu ziehen. Der Amtsschimmel kommt da leider den Müttern manchmal zu sehr entgegen.
Vielleicht wäre ein Mediator ein besserer Schritt, bevor Du das JA einschaltest!? Beispielsweise unter www.diakonie.de findest Du Beratungsstellen, natürlich alles kostenlos. Wenn das nicht hilft oder die KM nicht zum Gespräch erscheint, kannst Du ja immer noch die "schweren Geschütze" auffahren!
Falls die KM Euer Kind stillt, wäre es vielleicht auch vernünftig, zu Gunsten des Kindes erst mal auf Umgang von mehr als ein paar Stunden am Stück zu verzichten, auch wenn's natürlich bitter ist.
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Moin
Der Gang zum JA könnte von der KM bereits als "kriegerischer Akt" aufgefasst werden. Und wenn die Fronten sich erst mal verhärtet haben, kann sie Dir das leben echt schwer machen.
Der kriegerische Akt ist schon der, den Umgang auf nur einmal im Monat auf ein paar Stunden zu beschränken und ist von KM begonnen worden.
Vielleicht wäre ein Mediator ein besserer Schritt, bevor Du das JA einschaltest!? Beispielsweise unter www.diakonie.de findest Du Beratungsstellen, natürlich alles kostenlos. Wenn das nicht hilft oder die KM nicht zum Gespräch erscheint, kannst Du ja immer noch die "schweren Geschütze" auffahren!
Was ist denn ein ''schweres Geschütz'', zum JA zu gehen und um Vermittlung zu bitten?
Nach dem Gespräch der Mutter und dessen Ablehnung, ist der erste Gang zum JA, direkt von da aus ist das Gericht der nächste Punkt.
Man kann natürlich auch von Diakonie zu Diakonie laufen, nichts erreichen und somit wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Gruss Wedi
Die Zeit bringt bei solchen Dingen aber manchmal die Lösung der Probleme. Väter, die zu schnell zu viel Druck ausüben, erreichen manchmal genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich bewirken wollen.
Ich denke, man muss sich jeden seiner Schritte und die möglichen Konsequenzen genau überlegen. Sobald offizielle Stellen eingeschaltet sind, kann es nämlich ganz schnell passieren, dass man sich für seine Entscheidungen und Maßnahmen rechtfertigen muss. Außerdem ist es gut, seine eigene Motivation immer wieder zu überprüfen: Will ich der KM nur aus Rache eins reinwürgen? Handle ich nur impulsiv, ohne wirklich nachgedacht zu haben? Oder geht es mir wirklich um das Wohl des Kindes? Druck erzeugt Gegendruck, und Machtspielchen sind kontraproduktiv.
Jugendamt und Gericht können natürlich adäquate Maßnahmen sein, wenn die KM konsequent dichtmacht, aber meiner Meinung nach sollte man sich zuerst bemühen, konstruktive Wege zu beschreiten. Manchmal kann das auch auf die KM abfärben, und sie zeigt sich einsichtig. Manchmal hilft das auch überhaupt nichts, aber dann hat man wenigstens alle Mittel ausgeschöpft und sich nichts vorzuwerfen.
Außerdem kann es manchmal nützlich sein, "Munition zu sparen" statt sofort loszuballern. Man könnte der KM z.B. zunächst den Gang zum Jugendamt androhen und ihr 1-2 Wochen Bedenkzeit geben, vielleicht erledigt sich das Problem dann von selbst. Ich denke, dass es oftmals besser ist, die Schärfe der Maßnahmen sehr kleinschrittig aber konsequent zu erhöhen, um die KM damit weichzukochen. Und dabei immer sachlich und nüchtern bleiben, überlegt handeln und keine Angriffsfläche durch emotionale Ausbrüche und dergleichen bieten.
Aber das muss natürlich jeder für sich entscheiden. Ich mache es so und fahre damit bisher gut. Außerdem ist es ein gutes Gefühl zu wissen, dass es noch härtere Maßnahmen gibt, die ich bisher nicht angewendet habe, dies aber jederzeit tun kann, sobald es nötig wird. Mein Munitionslager, sozusagen!
Natürlich tut es weh, wenn das Kind aufwächst und man daran nicht oder nur kaum teilhaben darf. Gerade in den ersten Jahren passiert so viel, was man nicht verpassen möchte! Das sollte man auch auf keinen Fall allzu lange hinnehmen, sondern alles tun was nötig ist. Aber das Richtige zum richtigen Zeitpunkt!
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Servus biberpapa,
Außerdem ist es gut, seine eigene Motivation immer wieder zu überprüfen: Will ich der KM nur aus Rache eins reinwürgen? Handle ich nur impulsiv, ohne wirklich nachgedacht zu haben? Oder geht es mir wirklich um das Wohl des Kindes? Druck erzeugt Gegendruck, und Machtspielchen sind kontraproduktiv.
Der TO erklärt doch deutlich, was Sache ist, oder?
Ihm sind die von der KM eingeräumten Umgänge berechtigterweise zu wenig. Rachegedanken kann ich da keine erkennen.
Außerdem kann es manchmal nützlich sein, "Munition zu sparen" statt sofort loszuballern.
Naja, hier ist vom JA die Rede. Großes Munitionsverballern ist mit denen nicht angesagt. Hier wird nichts entschieden. Das ist eher erst mal mit Papierkügelchen werfen gleichzusetzen.
Natürlich tut es weh, wenn das Kind aufwächst und man daran nicht oder nur kaum teilhaben darf.
Und deshalb sollte er nicht lange auf Einsehen der KM warten, sondern die offiziellen Schritte gehen, damit in jedem Fall was weitergeht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Der sachte Weg über elterliche Kommunikation, gegebenenfalls durch Vermittlung über das JA ist schon eionmal der richtige Weg. Zuvor allerdings sollte man als Vater insbesondere eines Säuglings sich erst einmal informieren, was an Minimalumgang regelmäßig gewährt wird. Beim Bundesfamilienministerium gibt es eine Broschüre, die darlegt, was an - meiner Meinung nach - Minimalumgang möglich ist.
Mit dem Hinweis beim JA auf diese Broschüre, dürften Mütter in Argumentationsnot kommen.
hatetepe doppelpunkt doppelslash wehwehweh punkt bmfsfj punkt de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen.html?suchbereich=&suchtext=netz&suchvon=&suchbis=&suchsprache=&x=0&y=0
Hilfreich ist auch, den Begriff "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung" zu googeln und den Link anzuklicken, der auf das Bundesfamilieministerium (bmfsfj) hinweist.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Beim Bundesfamilienministerium gibt es eine Broschüre, die darlegt, was an - meiner Meinung nach - Minimalumgang möglich ist.
Diese feministische Broschüre ist doch ein schlechter Witz.
Man lese aufmerksam:
Säuglinge (erstes Lebensjahr)
Besuche sollten nach Möglichkeit häufig (wöchentlich oder öfter) sein, aber nicht länger als wenige Stunden dauern.
Zweites und drittes Lebensjahr
Übernachtungen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, z.B. wenn das Kind mit dem Elternteil zusammengelebt hat und dessen Haushalt gut kennt.
Viertes und fünftes Lebensjahr
Übernachtungen sind nur dann sinnvoll, wenn das Kind zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, Bindungen entwickelt hat. Unter Umständen sind dann auch schon kürzere Ferienaufenthalte möglich.
Erste Schuljahre (sechs bis neun Jahre)
Längere Aufenthalte in den Ferien sind sinnvoll. Sie setzen aber voraus, dass bereits regelmäßig Besuche mit Übernachtungen stattgefunden haben.
http://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/zuv/zuv.dezIII.abt1/familie/pdf/Wegweiser-Trennung-Scheidung_bmfsfj.pdf
Besonders beim Thema Übernachtungen bemerkt man schnell, dass sich die Empfehlungen des Ministeriums im Kreis drehen.
Beim genauem Lesen stellt man fest, dass sogar Ferienregelungen eines Schulkindes nur empfohlen werden, wenn das Kind auch mit dem Vater in einer Wohnung zusammengelebt hat.
Betrachtet man dann noch das Impressum und stellt fest, dass dort tatsächlich die allseits bekannte feministische und kinderfeindliche Edith Schwab als Juristischer Beirat agierte, erübrigt sich jeder ernstgemeinte Hinweis auf dieses Machwerk.
Auch die beiden anderen JuristInnen Lore Maria Peschel-Gutzeit und Ingeborg Rakete-Dombek sind erwähnenswert.
Im Jahr 1988 veröffentlichte die Zeitschrift EMMA einen Anti-Porno-Gesetzentwurf, der gemeinsam mit der Juristin und Politikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit erarbeitet worden war.
Im tatsachenverdrehenden und höchst polemischen Aufsatz von 2002 der gerne öffentlich auftretenden Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek im Forum Familienrecht liest man zum Thema Wechselmodell:
"Sie [die Eltern] nehmen also die gemeinsame elterliche Verantwortung nicht zu Gunsten des gemeinsamen Kindes wahr, keiner kann loslassen und sich die Situation des Kindes als Wanderpokal ausmalen. Der kaukasische Kreidekreis wird auf besonders strikte und starre Weise zementiert. Nützt das vielleicht auch und gerade dem Unterhaltsverpflichteten ?"
http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0102/s_16-18.pdf
@diskurso
es ist völlig zutreffend, dass die genannte Broschüre viel zu wenig Umgang zubilligt. Wenn man aber sich noch einmal vor Augen führt, dass die EX des Threadbegründers nur EINEN kurzen Umgang monatlich zugestehen will, dann ist es für ihn doch gut zu wissen, dass die Broschüre des Bundesfamilienministeriums, die aus dem Jahr 2005 stammt und noch unter der "Frauschaft" von Renate Schmidt als seinerzeitige Familienministerin unter maßgeblichen Einfluss des feministischen VAMV und anderen entstanden ist, "wöchentliche oder öfter" stattfindende Umgänge über mehrere Stunden anrät.
Würde ich als Trennungsvater eines Säuglings meinen Zwerg alle zwei bis drei Tage oder vielleicht schlechtestensfalls auch nur einmal wöchentlich für mehrere Stunden sehen können, so wäre mir das lieber, als das, was die Ex des Threadbegründers - und sicherlich auch so manches Jugendamt bzw. Familiengericht - zugestehen will. Ihm geht das sicherlich auch so.
Die Broschüre ist wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Wenn man aber seitens der Mutter seines Kindes noch weniger zugestanden bekommt, als das, was die Broschüre für richtig darstellt, dann kann man sich guten Gewissens darauf und auf die feministischen Verfasserinnen berufen.
Man darf die Broschüre nicht verteufeln, sondern man muss sie im Bedarfsfall zu nutzen wissen.
Übrigens: hinsichtlich der Weihnachtsregelung zieht die Broschüre - kleiner Hinweis für die nahenden Festtage - ziemlich fortschrittlich durchaus in Betracht, dass die Kinder unter Umständen das ganze Weihnachtsfest beim Vater verbringen.
Was Frau RAin Rakete-Dombeck angeht, sei ihr nachgesehen, dass sie schon 62 Jahre alt ist und beruflich aus einer Zeit stammt, in der der Feminismus für die heutige moderne, weitgehend gleichberechtigte Gesellschaft zwingend erforderlich gewesen ist. Aber sie scheint trotz ihres Alters lernfähig zu sein, wie diese Aussage zum Unterhaltsrecht vermuten lässt:
"Ich könnte mir vorstellen, dass Frauen und Männer künftig ihre Beziehung partnerschaftlicher planen. Es ist ja kein Naturgesetz, dass die Frau eine längere Kinderpause macht, weil sie (oft für die gleiche Arbeit) weniger verdient. Beide hätten mehr davon, wenn jeder eine Zwei-Drittel-Stelle macht. Gut ist auch, dass die Gerichte gezwungen werden, stärker den Einzelfall zu bewerten. Das kann mehr Gerechtigkeit für die Nachscheidungsfamilie schaffen."
http://www.fr-online.de/politik/interview-mit-ingeborg-rakete-dombek--mehr-gerechtigkeit-,1472596,3344818.html
Höre ich da nicht ganz zart anklingen, dass sie irgendwann einmal die Doppelresidenz für möglich hält, obwohl sie bisher jedenfalls hiervon nichts wissen will?
Viele Grüße
Marcus Gnau