Hallo zusammen. :yltype:
ich schreibe diesen Fall für einen Bekannten, der über keinen Internet-Anschluss verfügt.
Wahrscheinlich ist sein Fall so etwas wie „Standard“. :phantom:
Seine Freundin und er bekamen im Juli 2007 ihre gemeinsame Tochter. Sie lebten nicht zusammen. Er verdient so leidlich und seine Freundin erhielt und erhält Alg2. Für die Tochter zahlt er den vom Jugendamt festgesetzten Unterhalt. Nun haben sie sich getrennt. Seine Ex-Freundin verweigerte schon direkt nach der Geburt der Tochter bei der Standesbeamtin die Eintragung des gemeinsamen Sorgerechts. Er wurde als Vater angegeben, das war es dann aber auch.
Nun – nach der Trennung des Paares – verweigert sie ihm den Umgang mit seiner Tochter. :gunman:
Ich wurde von ihm um Rat gefragt und könnte – da ich auch von ihr akzeptiert werde – als neutraler Dritter etwas vermitteln. Bevor ich da jetzt an rechtliche Schritte denke, werde ich einen friedlichen Kompromiss suchen.
Wenn das aber nicht klappt, was dann? Er scheut – mangels finanzieller Möglichkeiten – den Gang zum Anwalt. Kann das Jugendamt helfen? Wäre das ein Fall für den Schiedsmann? Wie sieht seine rechtliche Position überhaupt aus? In welchen Gesetzen finde ich dazu etwas?
Viele Fragen, ich weiß. Aber für Antworten bin ich – und mein Bekannter - wirklich dankbar. 😉
P.S.: Super Smileys !!!!!!
MM - Max Mustermann
Servus MM!
Erst mal willkommen im Forum ... hier kriegst Du bestimmt ein paar Antworten, die Euch weiterhelfen.
Vorab erst mal:
Das Recht auf Umgang hat nicht nur Dein Freund, sondern vor allem das Kind (§1684 BGB). Darin heissts, dass BEIDE Elternteile verpflichtet sind, den Umgang zu fördern und möglich zu machen.
Es gibt einen "Standardweg", um Umgang zu vereinbaren:
1. Versuch einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung mit KM , wenn das nicht funzt, dann
2. Versuch einer Beratung/Mediation beim JA oder gleichw. Stellen (Caritas). Gibts danach immer noch keine Umgangsvereinbarung, dann
3. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung. Wegen meiner Einleitung wird meistens (Standard)Umgang zugesprochen werden.
Dein Freund hätte hierbei die Möglichckeit PKH (Prozeßkostenhilfe) zu beantragen...
Wenn Du mit KM gut reden kannst, mach ihr klar, dass sie durch ihr Verhalten das Recht ihres Kindes verletzt, ihren Vater sehen zu dürfen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke, 82Marco !
Jetzt habe ich einmal etwas durch das BGB geblättert (ab §§ 1616 ff. BGB), aber noch nicht so ganz das Richtige zum Umgangsrecht gefunden.
Nehmen wir einmal an ich schaffe es, die beiden Elternteile in Puncto Umgangsrecht von einer Kompromisslösung zu überzeugen (z.B. der KV sieht seine Tochter an zwei WE im Monat von Samstag auf Sonntag). Und stellen wir uns weiter einmal vor, das würde alles ohne die Einschaltung von Jugendamt, Caritas, Diakonie etc. klappen. Wenn wir den Kompromiss schriftlich fixieren - muss ich Formvorschriften beachten? Ist das dort Niedergeschriebene später im Streitfall vor Gericht einklagbar?
Eine solche Vereinbarung bringt ja nichts, wenn sich jeder Elternteil das in ein, zwei Monaten wieder anders überlegen kann und möchte nichts mehr davon wissen. :question:
MM - Max Mustermann
Ist das dort Niedergeschriebene später im Streitfall vor Gericht einklagbar?
Eine solche Vereinbarung bringt ja nichts, wenn sich jeder Elternteil das in ein, zwei Monaten wieder anders überlegen kann und möchte nichts mehr davon wissen. :question:
hallo Max,
Einklagbar ist das Umgansrecht allemal. Üblicherweise wird dann alle 2 Wochen das WE von Fr.- So und die Hälfte der Ferien sowie jeder 2. sog. hohe Feiertag (also 2. Weihnachtsfeiertag, Stermontag, Pfingstmontag)
Mit der Vereinbarung ist es so ne Sache. Wenn einer keine lLust mehr hat sich daran zu halten ist gibt es (erstmal) keine rechtliche handhabe. Nur ein Urteil hat eine Rechtskraft an die sich beide Parteien halten müssen (oftmals wird aber auch das umgangen). Vor einem Urtei lsteht dann aber wieder der Versuch sich friedlich zu eingien udn dann führt kein Weg am JA oder einer caritativen Einrichtung vorbei.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Mensch Max, 82Marco hat es doch gesagt.
Jetzt_Kopf_nehm_und_Nase_drauf_stoß
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) 1Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. 2Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) 1Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. 2Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) 1Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 2Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. 3Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. 4Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Viel mehr Dich betreffendes wirst Du nicht finden, aber das reicht doch allemale.
Am geschilderten Weg mit erstens, zweitens, drittens ist nichts zu änderm, wenn Du max. Erfolg haben möchtest. So ist der Lauf der Dinge. Wie der Umgang dann selber praktiziert wird ist dann Einzelfallentscheidung (mit oder ohne Gericht), durchgesetzt hat sich das von midnightwish beschriebene.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin MM,
erst einmal ein herzliches Dankeschön, dass Du Dich so für Deinen Freund engagierst.
Zu Deinen Fragen: Du wirst feststellen, dass Familienrecht eine wachsweiche Sache sein kann. Auch wenn es gerichtliche Umgangsurteile gibt, heisst das noch lange nicht, dass diese dann auch buchstabengetreu umgesetzt werden. Eine umgangsboykottierende Mutter kann - zumal, wenn sie im Besitz des alleinigen Sorgerechts (ASR) ist - eine Menge Unsinn anstellen, ohne dass sie negative Folgen für sich befürchten muss. Dann ist das Kind eben fortlaufend krank, auf irgendwelchen Kindergeburtstagen, bei Oma und Opa, hat keine Lust etc. Dann jedes Mal zu Anwälten und Gerichten zu rennen ist kein Spass - und darauf verlassen die so genannten "Kinderbesitzerinnen" sich durchaus. Du siehst: Auch eine gerichtliche Regelung ist keine Garantie für irgendwas; man braucht nur mehr Kreativität, um dagegen zu verstossen.
Wenn die Ex Deines Freundes ein wenig auf Dich hört, kannst Du Dich aber als "Hobby-Mediator" einbringen; den beiden vermitteln, dass ihre Zeit als Paar Vergangenheit ist, aber ihre Zeit als Eltern noch eine lange Zukunft hat. Dass sie im Interesse des Kindes vernünftig und respektvoll miteinander umgehen sollen. Dass es - abseits aller Paragraphen - für ein Kind einfach wichtig ist, unbelasteten Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen. Und dass es auch für eine alleinerziehende Mutter eine Menge Vorteile hat, wenn da noch ein Vater ist, der sich gerne kümmert. Du könntest >>>DAS HIER<<< ausdrucken und bei diesem Gespräch auf den Tisch legen: Damit klar ist, dass es jetzt nur noch um das Wohl des gemeinsamen Kindes geht und nicht darum, den anderen mit Hilfe seine Liebe zum Kind zu verletzen.
Vielleicht schafft Ihr es ja zu dritt, die negativen Emotionen aus der Angelegenheit herauszukriegen und das Ganze auf vernünftige, sachliche Füsse zu stellen. Falls nicht, wäre bei dieser Konstellation der Gang zu einem professionellen Familienberater der nächste Schritt, sofern Gesprächsbereitschaft von beiden Seiten besteht. Nur wenn gar nichts anderes geht, sollte man die gerichtliche Lösung wählen - zum einen kostet sie Geld; zum anderen verhärtet sie die Fronten.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo erstmal 😉
Find das wirklich nobel von dir wie du deinem freund versuchst zu helfen,ich habe eine ähnliche situation wie dein freud und ich konnte mit der
Km keine gütliche einigung erziehlen (leider) hat alles was ich versuchte nicht funktioniert Jugendamt,Beratungsstellen,usw.
Dann habe ich einen Ra hinzugezogen und ich muß dir sagen das war das aller beste was ich machen konnte,weil die Km auf nichts reagierte :gunman: :wink:.
Ich war im März beim Anwalt und hatte letzten Do die Verhandlung ging recht zügig und war wirklich überrascht wie schnell das ging wo ich auch sehr froh darüber war :)gut ich mußte ein paar abstriche machen ich habe meine Tochter 9 monate seit 5 monaten nicht sehen dürfen,
und sie wird mich kaum als ihren Pappa erkennen.
Muß jetzt für 4-8 wochen einen Bu machen 1 pro woche ein Treffen um die kleine wieder an mich zugewöhnen und nach der Zeit darf ich sie
endlich mit nachhause nehmen,worüber ich mich sehr freue :).
Denn ich muß dir sagen egal was für strapazen auf deinen Freund zukommen es wird sich lohnen.
Also wenn dein Freund nicht mit der Km reden kann weil sie jeden kontakt vermeidet Rate ich ihm schnellstens einen Anwalt aufzusuchen und wie schon gesagt wurde Prozesskostenhilfe beantragen,bevor nochmehr zeit vergeht.
Grüße
Babba
@babba07 und @brille007:
Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich bin von meinem Bekannten (Freund im platonischen Sinne, da man hier Forum nicht immer sofort das Geschlecht sieht bzw. beachtet) gefragt worden, weil ich als Beamter im gehobenen Dienst (Kommunalverwaltung) zumindest in Ansätzen mit Rechtsvorschriften umgehen kann. Nun habe ich mich in meiner Laufbahn zwar zumeist erfolgreich vor dem Sozialdezernat (Sozialamt, Jugendamt etc.) gedrückt und die Staatsprüfung ist auch schon etliche Jahre her, aber trotzdem kann ich die wesentlichen Regelungen für ihn schneller ermitteln. Er ist Kfz-Schlosser und kümmert sich eben im Bedarfsfall um meinen fahrbaren Untersatz. So ist das mit dem gegenseitigen Händewaschen.....
Und dabei hat mir und ihm dieses Forum in wenigten Tagen sehr geholfen. Vielen Dank dafür!!!!!
Ich werde weiter berichten. Als nächstes werde ich mit meinem Bekannten am Freitagabend die Sachlage noch einmal besprechen und dabei das wissen aus diesem Forum und der Gesetzeslektüre verwenden. Wahrscheinlich werden wir es erst einmal sehr friedlich mit einem höflichen Anschreiben an die KM versuchen. Zudem werde ich mich wohl mal als Emissär (mit der weißen Fahne) versuchen. Auchg wenn das erst einmal Zeit kostet, gleich zur Brechstange greifen halte ich für gut.
Aber natürlich besteht die Möglichkeit, dass dieser Weg scheitert und mein Bekannter später klüger ist. Ich werde berichten.
MM - Max Mustermann