Hi Keks,
also hier gehts ja wohl auch rechtlich eindeutig zu weit. Erstens ist eine Wohnung ein grundgesetzlich geschützter Bereich. Hier haben nur Menschen Zutritt, die Du oder Deine Partnerin auch dort haben wollt. Das ist mit dem Umangangspfleger sicherlich kein Problem, die Ex geht aber natürlich zu weit. Weiter wird ja auch Deine Partnerin damit belastet, die mit dem ganzen Verfahren überhaupt nichts am Hut hat offiziel. Würde ich mir persönlich auch nicht bieten lassen sowas. Das geht die Ex einen feuchten Kehricht an. Schlag doch mal vor, dass Du dann bei ihrem nächsten Freund auch mal ein paar Kontrollbesuche machen möchtest.
Die Exe kann sich doch vom JA briefen lassen, wie es bei Euch aussieht. Wenn dort keine Mängel festgestellt werden, passt doch alles. Ich denke, da ist was richtig schief gegangen zwischen JA und dem Umgangspfleger. Gruß Ingo
Hallo Keks,
ich bin teils immer wieder erstaunt, wie sich Dinge so entwickeln können.
Was willst Du Dir eigtl. noch so alles vorschreiben lassen von Unbefugten?
Dein Faden zum Thema Umgang wurde am 18.6. eröffnet. Deine außergerichtlichen Bemühungen beim JA sind belegt und offenkundig nicht erfolgreich bzw. gehen sämtliche Diskussionen am eigentlichen Kernthema (Festlegung und Verwirklichung eines ausreichenden Umgangs) vorbei und werden hier unsinnige Nebenkriegsschauplätze eröffnet.
M.E. hilft da nur ein gerichtlicher Umgangsantrag, so wie bereits wiederholt empfohlen.
Und darin kann man ja auch Deine bisherigen "Erfolge" gut darstellen, nämlich dass Deine umfänglichen Bemühungen aufgrund eines Umgangsboykotts zu 3 begleiteten "Miniumgängen" geführt haben und dies natürlich bei weitem nicht ausreichend ist für eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung.
Viel Erfolg
PS: Allein die abwiegelnde Haltung der JA-Mitarbeiterin zu einer gerichtlichen Entscheidung zeigt m.E., dass sich hier jemand seine "Spielwiese" bereits abgesteckt hat. Ob dies wirklich zum besten für alle Beteiligten ist, darf angezweifelt werden und solltest Du aufpassen, dass Du Dich nicht zu sehr in Kleinklein verzettelst, nur um es allen recht zu machen.
Moin
Hier läuft mal wieder das alte Spiel "besorgte Mutter - uneinsichtiger Vater". Maßstab sind die persönlichen Auffassung überbesorgter und parteiischer Beteiligter, und das Kind fällt wie so oft hinten runter. Mache dem JA klar, dass begleiteter Umgang für Dich nicht in Frage kommt und Du Dein Elternrecht genauso verantwortlich wie die Mutter ausüben kannst und möchtest. Ansonsten hilft wirklich nur eine Umgangsklage, mit dem Nachsatz: hoffentlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
der User Beppo hatte Dir vor Monaten bereits folgendes geschrieben:
Deine momentane Umgangsregelung steht nicht nur hinter dem zurück, was gut für euer Kind und dich ist, sondern sogar, hinter dem, was die Justiz für angemessen empfindet und das will was heißen.
Um das auf ein angemessenes Maß zu bringen solltest du den "Umgangsdreisprung" anwenden.
1. Direkt mit der Mutter sprechen, evtl. auch schriftlich, und klar deine Wünsche formulieren, verbunden mit der Ankündigung, auf weitergehende Schritte.
2. JA um Vermittlung bitten
3. Gerichtliche Umgangsklage.
Du dürftest SPÄTESTENS jetzt und heute an Punkt 3 angekommen sein!
Und in Ergänzung zu den letzten Posts von bagger und oldie nun auch noch meinen Senf:
Also ich würde SPÄTESTENS jetzt und sofort den Anwalt für Familienrecht kontaktieren und binnen 7 Tagen eine Umgangsklage raus hauen. Muss ja nicht auf Konfrontation aus sein. Du bist ein guter Vater, sämtliche(!) außergerichtlichen Bemühungen bei dieser Mutter sind GESCHEITERT, es gibt vorliegend Null Gründe gegen normalen Umgang, der da zu beantragen wäre mindestens
- alle 14 Tage Fr - So oder Mo
- alle 14 Tage (in der dazwischenliegenden Woche) zusätzlich einen Tag ein paar Stunden, ggf. mit Übernachtung zum nächsten Kita-/Schultag
- Feiertage im Wechsel, alternativ jeden Zeiten Feiertag
- hälfte Ferien
- Nachholregelung bei Umgangsausfall
- SANKTIONSMITTEL bei Vereitlung durch die Mutter!
Nicht weniger wird beantragt - DEINEM Kind zu liebe :wink:.
Ein guter und halbwegs motivierter Anwalt wird das in wenigen Tagen ausreichend formuliert haben. Da gibts nichts groß zu recherchieren. Ob nun mit über VKH, oder Selbstbezahlung. In einer Stunde sollte das Schreiben fertigstellt sein, ansonsten: Zum nächsten Anwalt.
Da Dir vermutlich kein Richter "sofort" den "vollen" Umgang zusprechen wird, aufgrund der Vorgeschichte, erklärst Du Dich dann zur Not(!, und nicht vorher!) in der irgendwann stattfindenden Gerichtsanhörung dazu bereit, dann notgedrungen erst mal jede Woche, bspw.. samstags für ein paar Stunden, nach 4 Wochen dann samstags von 9-17 Uhr Umgang zu pflegen. Danach kann zur "vollen" Umgangsregelung übergegangen werden.
Parallel zum Umgangsantrag leitet Dein Anwalt gleich noch eine vorläufige Regelung - sofern das für Dich ok ist - bezüglich des Umgangs ein. Also bis zur mündlichen Anhörung. Z.B. 3 Stunden jeden Samstag oder Sonntag, oder notfalls auch Begleiteter Umgang. Letzteres ist leider ein zweischneidiges Schwert. Es gibt kein eindeutiges Pro oder Contra dazu. Bestenfalls siehst Du Dein KInd noch ein paar mal vor dem Gerichtstermin und erhält als Rückenwind sozusagen noch einen knappen positiven Bericht des Umgangsbegleiters, was Du für ein toller Papa im Umgang mit Deinem Kind bist.
Ich an Deiner Stelle würde auch ab sofort merklich(!) die (Emotionale)Kommunikation mit Deiner EX einstellen. Per E-Mail sollte ausreichend sein, zur Not die nötigsten Telefonate. Nie beleidigen, immer ganz ruhig und wohlwollend verhalten. E-Mails dienen später bestenfalls als Beweis, dass Du immer freundlich warst und es etwaig diese oder jene Absprache zwischen Euch gab. Du auch der KM mehrfach ggf. Hilfe angeboten hast etc.
Ansonsten: Hör jetzt(!) auf zu jammern, zu fluchen, Dich im Übermaß zu Sorgen und Dir zu viele Gedanken über die Exe zu machen. Diese will offenbar nicht, dass Du gesunden Kontakt zum Kinde pflegst. Auch kein JA der Welt wird sie da besinnen können. Kinderbesitzerin, und jene KMs die das noch zu werden scheinen, verwahren sich hartnäckig jedweden Ratschlägen von Dritten in Bezug auf den doch positiven und wichtigen Vater-Kind Kontakt.
Wenn überhaupt geht das nur mit Hilfe des Gerichts. Und zu guter Letzt meine Empfehlung:
1. Anwalt aufsuchen
2. Umgangsklage raus hauen
3. in der Zwischenzeit das Beste aus Deinem Leben zu machen.
Danach sehen wir hier weiter und können weitere Hilfestellungen geben.
Grüße
Ariba
Hallo Keks,
Ich war außer mir als ich bin der zuständigen Person beim JA telefonierte und sie meinte, dass das alles nur zum Besten für alle sei. Sie rät mir von einem Gerichtsurteil ab, da dies Monate dauern könne.
Bereits vor zwei Monaten hatte ich geschrieben:
Lass Dich nicht länger an der Leine herumführen und werde endlich aktiv - wenn Dir wirklich etwas an dem Kind liegt.
Was ist inzwischen passiert?
Du lässt Dich nun nicht nur von der Mutter an der Leine herumführen, sondern auch zusätzlich noch vom JA.
Aktiviere mal Dein Gehirn - warum rät das JA wohl von einem Rechtsstreit ab ?
Die vorgebliche Begründung der Verfahrensdauer nützt nur der KM, um Dich auch weiterhin schön an der Leine herumzuführen und damit den Prozess zu verschleppen - es funktioniert ja auch bestens mit Dir.
Von einem Gerichtsurteil wird mir vielerseits abgeraten.
Du hast hier im Forum um Rat gebeten - und bekommen.
Nahezu jeder (der selbst Erfahrungen hat), der Dir geantwortet hat, riet Dir zu einem gerichtlichen Weg.
Wie kann soetwas noch geregelt werden, ohne das meine Kleine ihren Vater verliert.
Überhaupt nicht !!
Wenn Du (warum auch immer Du Dich derart dagegen sträubst) nicht sofort mit einem RA Antrag auf eine gerichtliche Umgangsregelung stellst, wird Deine Kleine definitiv ihren Vater verlieren.
Ein (positives) Umgangsverfahren ist mittlerweile keine große Sache mehr und durchaus erfolgversprechend - Du hast ja nun wirklich nichts mehr zu verlieren.
Ich habe kein Verständnis für solche Väter, die laut nach Hilfe rufen, um diese dann anschließend zu ignorieren und die derart naiv glauben, dass sie sich mit der KM (die sich längst als Kindesbesitzerin geoutet hat) "einvernehmlich" einigen können.
Du scheinst Dich wirklich freiwillig verarschen zu lassen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen:
Ab zum Fachanwalt und vor Gericht!
Mein Sohn ist inzwischen 4 Jahre alt, als wir uns getrennt haben war er 1,5 Jahre. Bis Februar diesen Jahres habe ich alles versucht - persönliche Gespräche, Bitten..., Jugendamt, Sozialdienst katholischer Frauen usw...- das war alles nicht Fisch und nicht Fleisch! Es ging nur ganz langsam weiter, zu langsam wie ich finde....
Deswegen bin auch ich zum Anwalt und schließlich vors Gericht...und siehe da...es geht doch! Mein Sohn übernachtet inzwischen bie mir, bald sogar das ganze Wochenende...und alle 2 Wochen in der Woche kann ich ihn auch sehen! Herrlich!
Jetzt nicht mehr zögern, Ärmel hoch krämpeln und Gas geben für DEINE TOCHTER!!
Ich habe mir auch Rat hier im Forum geholt und habe es dann so gemacht!
Dafür noch einmal D A N K E !!!