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Umgangsrecht mit meinem fast 3 jährigen Sohn

 
(@lennox05)
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Hallo ersteinmal,

bin Vater eines fast 3 jährigen Sohnes und neu hier, habe mich ein wenig in die Beiträge eingelesen und entdecke viel Positives und Nützliches in Eurem Forum!
Bin froh, dass es Foren wie diese gibt!

Zu meiner Frage;

Die Mama meines Sohnes und ich haben uns im Spätherbst 2006 getrennt, da es eine nicht unproblematische Trennung war und ich Abstand brauchte, zog ich an die Nordseeküste, besuchte meinen Kleinen so oft es mir möglich war (1-2 x im Monat). Da die räumliche Distanz zu dem Kleinen einfach zu groß für mich wurde, zog ich im Herbst 2007 wieder ins Umfeld meines Kleenen zurück. Seitdem habe ich ihn jedes 2. Wochenende für 1 Tag von ca. 11.00-18.00
bei mir.
Das Verhältnis zwischen dem Lütten und mir hat trotz der für mich relativ  langen Trennung von ihm nicht gelitten,
er freut sich sehr wenn er bei mir ist.

Nun zu meiner Frage;

Ich würde mir wünschen, dass er jedes 2. Wochenende für beide Tage bei mir ist und somit auch bei mir übernachtet.

Das alleinige Sorgerecht liegt bei meiner Exfreundin (ich habe bei seiner Geburt diesbezüglich leider geschlafen...)

Sie sagt, dass man im Laufe des Jahres über eine Übernachtung seinerseits bei mir reden könne.

WAS STEHT MIR RECHTLICH ZU, AN BESUCHS-/UMGANGSRECHT MIT DEM KLEINEN SONNENSCHEIN???

Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir mit eurem Rat helfen könntet!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 21:19
(@furbie30)
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Hallo
eigentlich ist es so üblich das Kinder ab 3 Jahren das ganze WE von freitag bis Sonntag bei dem KV sind.
Man kann aber nicht vom rechtlichen sprechen, da jedes Gericht (wenn es vor Gericht geht) anders entscheidet (wie bei mir zb).
Hast du schon mal ausführlich mal mit der KM geredet wenn ja wann war das und wann wird dein Sohn 4 Jahre alt und hat euer Sohn schon erfahrungen gemacht mit auswärts schlafen?
Ansonsten wenn mit KM nicht zu reden ist würde ich mich ans JA wenden.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 21:24
(@lennox05)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Furbie,

]der Kleine WIRD IM März 2008 3 Jahre alt. Ausführlich habe ich mit der Mutter noch nicht sprechen können, es kommt immer nur zu kurzen Begegnungen mit ihr bei der Übergabe des Kleinen.
Ob er Erfahrungen mit auswärtigen Übernachtungen hat, entzieht sich leider meiner Kenntnis, da sich die Mutter in solchen Dingen bedeckt hält.

Wie verhält es sich mit dem Umgangsrecht und Übernachtung bei ihm wenn er NOCH NICHT 3 Jahre alt ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 21:46
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen bei VS!

Wenn Deine Ex schon signalisiert hat, im laufe des Jahres darüber zu sprechen, warum wartest Du das nicht ab?

So, wie es es lese, redet Ihr ja noch miteinander. Wenn Du damit vors Gericht ziehst, schaffst Du Gegnerschaft :thumbdown:

Behutsam übers JA den Wunsch vorzutragen ist sicherlich ein sinnvoller Vorschlag. Die werden ohnehin in einem Gerichtsverfahren beraterisch tätig werden.

Ich ginge da sehr vorsichtig ran, noch dazu es keine allgemeinverbindlichen Regeln für sowas gibt. Ich hatte seinerzeit bei meinem dreijährigen Sohn einen wöchentlichen Umgang von 4 Stunden erkämpft.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 21:49
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Nein es hat eigentlich nichts damit zu tun ob der kleine jetzt schon 3 Jahre alt ist oder erst wird.
Bei Eltern die sich trennen und gut miteiander reden können da geben die Mütter ohne bedenken ihre Kinder schon Übernacht obwohl die Kinder gerade mal 1 Jahr alt sind.
Es gibt aber auch Mütter die sich nach der trennung so ans Kind klammern,daß sie Übernachtungen so lange hinaus zögern wie es nur geht (qar bei mir so) und daher frage ich wie eure verhältniss ist und manche Richter sagen ok ein 3 Jahre altes Kind kann wenn die bindung gut ist schon beim Papa Übernachten, aber manche Richter sagen sogar das ein über 4 Jähriges Kind noch nich tbeim Vater schlafen darf (war zb auch bei mir so).
Biete der KM einfach an das du euren Sohn noch einen zusätzlichen Nachmittag nehmen würdest und du gerne mehr zeit mit eurem Sohn verbringen möchtet.
Sollte dies dir nicht reichen (was jeder Vater verstehen kann) gehe einfach mal zum JA und bitte dort um ein gespräch mit der KM.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 21:54
(@lennox05)
Schon was gesagt Registriert

Danke Thomas!

Ich hege nicht den Gedanken vorschnell eine Sache vor's Gericht zu tragen, sondern bin grundsätzlich gütlich interessiert.
Das Verhältnis zur KM ins grundsätzlich gut, nur es hat etwas unzuverlässiges und auch stimmungsabhängiges von ihrer seite, daher wäre ich natürlich froh, wenn es eine klare Rechtsprechung gäbe, im Sinne von:
Einem Vater ohne Sorgerecht steht dieses und jenes Umgangsrecht zu...
Einfach um Sicherheit im Umgang mit der KM zu haben was meine Rechte betrifft, wenn es mal wieder dazu kommt, dass sie sich Dinge anders überlegt und Zusagen zurück nimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 22:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lennox,

ganz wichtig umdenken:

Einem Vater ohne Sorgerecht steht dieses und jenes Umgangsrecht zu..

Das gleiche Umgangsrecht, wie einem Vater MIT Sorgerecht. Umgangsrecht und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun. Und sie hat auch nicht die "Macht", Dir den Umgang mit eurem Kind wegen ihres alleinigen Sorgerechts zu verbieten. Das Recht auf Umgang hast Du UND euer Kind.

Ich würde sie bitten, eine verlässliche Regelung mit Dir zu treffen, JA oder andere Institutionen aber erst ins Boot holen, wenn ihr euch nicht einigen könnt oder sie eine getroffene Regelung regelmäßig kippt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 22:52
(@lennox05)
Schon was gesagt Registriert

Lieben Dank Lausebackesmama,

deine Zeilen beruhigen mich und zeigen mir wie unsicher und unwissend ich in der Materie bin.
Es geht mir nicht um Macht, viele Eltern die sich trennen benutzen Kinder für Machtspiele.
Ich denke einfach, dass beide Elternteile für ein Kind wichtig sind und es bereitet mir Sorge, dass
der Elternteil mit mehr 'Macht' , über das Kind hinweg entscheidet, ohne die Prämisse des Kindeswohls,
sondern als Mittel gegen den Expartner...

Vielleicht macht es Sinn die verläßliche Regelung schriftlich zu fixieren...für den worse oder worst case?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 23:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

rein rechtlich hätte die keine Bedeutung, protokolliert aber, dass ihr euch geeinigt habt und diese ggf. mal aufgekündigt wurde. Bindend ist nur ein gerichtlicher Beschluss, aber selbst diesen haben KM schon ignoriert...

Am besten wäre, wenn ihr zueinander ein Vertrauensverhältnis aufbauen könntet, dass so eine Vereinbarung nicht nötig wird. Aber das ist natürlich schwer zu beurteilen, ob es in eurem Fall möglich ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 23:27
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Schriftlich fixieren kannst Du das, nur damit kannst Du im Ernstfall nix anfangen. Du müsstest dann tatsächlich vor Gericht ziehen. Wenn Du das vermeiden kannst, tue Di das um Himmels Willen nicht an.

Den worst case, den Du meinst, kannst Du hier zigfach nachlesen. Und wie sich das dann entwickeln kann!! Sowas braucht kein Mensch.

Wenn es auch nur einen Hauch einer Chance gibt, das unter Euch zu regln, dann mach das so. Alles andere kann dann eine Eigendynamik entwickeln, die ich nur als widerlich bezeichnen kann.

Mit anderen Worten: Die Mutter hat momentan das Heft in der Hand, aber übertreibt es wohl nicht gar so sehr. Solange das im Bereich des noch erträglichen bleibt, lass es so.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 23:34