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Umgangsrecht mit Kind / Informationspflicht der KM mir gegenüber

 
(@manfred1987)
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Hallo!

Hier zuerst einmal ein paar Fakten:

- von KM getrennt ( vorher nicht verheiratet )
- kein gemeinsames Sorgerecht
- Kind 7 Monate

Nun zur Thematik:

1. Habe z.Zt. kein gutes Verhältnis zur KM. Wenn ich mich bei ihr über mein Kind informieren will ( z.b. wann ich es wieder sehen darf/kann etc. ) geht sie nicht
ans Telefon und antwortet auch nicht auf SMS oder Sonstiges. Sie schreibt allerdings nur wenn ihr etwas nicht in den Kragen passt und sie etwas zu nörgeln hat.
Letztens machte sie mir klipp und klar, dass ich zu ihr keinen Kontakt mehr suchen soll und alles was meinen Sohn betrifft mit ihrer Mutter (also meiner Ex-Schwiegermutter) klären sollte, wofür ich aber keinen Grund sehe, da sie ja die Mutter meines Sohnes ist und nicht die Schwiegermutter ( denke es liegt daran, dass sie nun in einer neuen Beziehung ist ) Nun bin ich ewtwas ratlos und auch verunsichert, was nun rechtens ist und was nicht?! Weiß mir im Moment nicht wirklich zu helfen...

2. Habe meinen Sohn anfangs auch mehrere Tage in der Woche bei mir gehabt, an denen er auch bei mir schlief. Jedoch verschlechterte sich das Verhältnis zur KM in letzter Zeit enorm wobei sie nun schon so weit ist und den Kontakt zu meinem Sohn nur noch gelgentlich zulassen will (d.h. 1-2 mal die Woche, für 3-4 std). Wofür es jedoch überhaupt keinen Grund gibt ausser die Sturheit der KM. Habe auch schon von mehreren Personen grehört, dass ich mich überhaupt nicht für meinen Sohn interessieren würde (lt. KM), was aber überhaupt nicht der Fall ist!!! Bemühe mich sogar sehr darum!!! Es hängt eigtl nur am Verhalten der KM. Ich wäre für ein gemeinsames Gespräch sehr offen, jedoch sie nicht. Komme auch überhaupt nicht an sie heran, da ich ja alles mit ihren Eltern klären soll...Hat jmd einen Rat wie ich nun weiter vorgehen könnte um meinen Sohn öfter zu sehen?

Vielen Dank schonmal im Voraus! 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 15:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Manfred.

Leider gibt das Familienrecht dir kaum mehr Rechte, als die paar Krümel, die deine Ex dir hin wirft.
Das Recht auf Information beschränkt sich i.d.R. auf einen A4 Zettel und ein Foto pro Jahr und das auch nur, wenn gar kein Umgang besteht.
Und selbst der gnädigerweise gewährte Umgang 1-2 mal die Woche für 3-4 Stunden liegt noch oberhalb dessen, was Richter oft für ausreichend für einen Vater erachten.

Dennoch solltest du gerade jetzt noch schnell den Rückenwind nutzen, der sich aus eurer bisherigen Regelung ergibt und eine Umgangsklage auf Basis der bisherigen Praxis einreichen.
Evt. noch vorher das JA um Vermittlung bitten, nur darfst du dich davon nicht zu lange aufhalten lassen.
Spätestens 2 Wochen nach deiner Bitte sollte die Klage zum Gericht.

Ich würde auch gerade jetzt eine Klage auf gemeinsames Sorgerecht einreichen.
Lies dir dazu auch mal die letzten Beiträge in diesem Faden durch

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 15:51
(@manfred1987)
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Vielen Dank für deine Antwort Beppo!

War auch zugegeben schon beim Jugendamt zu einem Beratungsgespräch...habe dort auch schon meinen Sachverhalt geschildert.
Habe mich dort darauf geeinigt weiterhin den Kontakt zu meiner Ex-Freundin zu suchen und um ein klärendes Gespräch zu bitten...Muss mich
nach den Ostern wohl oder übel wieder mit dem Jugendamt in Verbindung setzen um dort ein Gespräch mit der KM zu führen, da es
auf diesem Wege wohl nicht funktioniert.
Gemeinsames Sorgerecht wollte die Kindesmutter schon vor Geburt des Kindes nicht, da sie es vermutlich schon wusste, dass sie sich von mir trennen will (bzw. wollten dies die Schwiegereltern nicht, was sich aber nur vermuten lässt).
Hatte ihr damals auch schon klar gemacht, dass ich davon überhaupt nicht begeistert bin...jedoch habe ich den Sachverhalt ruhen lassen, um unsere Beziehung nicht zu gefährden. Gingen auch nach der Trennung gemeinsam mit unserem Sohn zum Arzt etc. Aber auf einmal drehte sich alles um 180grad. Die wirklich freundliche und nette Dame vom Jugendamt riet mir allerdings davon ab das gemeinsame Sorgerecht zu *beantragen*, da ich so gut wie keine Chancen hätte...jedoch weiß ich, dass es möglich ist, sofern es das Kindeswohl nicht beeinträchtigt. Sie wusste davon allerdings nichts und hat davon auch noch nie etwas gehört...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 16:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, wenn du schon da warst, brauchst du da nicht nochmal hin, sondern kannst direkt zum Gericht.
Das spart Zeit.

Dass die gute Frau "nett" ist, ist zwar schön, nützt dir aber nichts, wenn sie dir nicht hilft und dich mit ihren "guten Ratschlägen" nur von deinem Kind fern halten will.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:14
(@manfred1987)
Schon was gesagt Registriert

Genau das dachte ich mir auch Beppo! :/
Jedoch bin ich nicht alltäglich mit einer solchen Thematik befasst, im Gegensatz zu der Dame, welche vom Fach sein sollte und welcher ich dann natürlich
Glauben schenke.
Ob ich Chancen habe ein gemeinsames Sorgerecht zu erreichen weiß ich nicht...vor allem weil nun schon einige Urteile, mangels Kommunikationsfähigkeit der Eltern, gegen ein GSR gefällt worden sind. Wobei ich dies nicht verstehe, da ein Vater der enorm dazu bereit ist sich mit der KM zu verständigen, nichts dafür kann dass die KM ihren Sturkopf durchsetzt. Letztendlich hängt es dann anscheinend doch am Wohlwollen der KM ob sie das GSR will oder nicht.
Wenn es um das alleinige SR geht würde ich es verstehen, jedoch will ich nur an der Erziehung, am Werdegang und an wichtigen Entscheidungen, welche für die Entwicklung meines Sohnens entscheidend sind, teilhaben. Es geht mir auch nicht darum der Mutter ein Keil vor die Füße zu treiben, es geht lediglich darum, dass 4 Augen mehr sehen als 2 und dies auf jeden Fall zum Wohle des Kindes ist, welches ein Recht darauf hat, dass sich beide Eltern um es sorgen und es nicht davon abhängig gemacht wird ob die KM dazu bereit ist oder nicht. Wenn sie nicht dazu bereit ist entspricht wohl eher dies nicht dem Wohle des Kindes...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 16:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

im Gegensatz zu der Dame, welche vom Fach sein sollte und welcher ich dann natürlich Glauben schenkte.

Ja, dass man diesen unfähigen und verlogenen Schwengeln vom JA glauben schenkt, gehört zu den typischen Anfängerfehlern.
Das sollte aber nun vorbei sein.

Die Chancen auf das GSR sind, trotz der Urteile des EUGMR und BVerfG noch lange nicht so gut, wie sie sein sollten.
Die Richter sind durch diese noch keineswegs zu Väterfreunden mutiert.

Genau deswegen solltest du aber den verlinkten Faden zu der Thematik lesen, der dir evtl. ein kleines Zwischenhoch ermöglicht.
Und selbst wenn du das GSR nicht bekommen solltest, kannst du damit vielleicht als Gegenleistung ein wenig mehr Umgang durchsetzen.
Auf jeden Fall demonstrierst du damit deiner Ex, dass du zu aufrechtem Gang fähig bist und dich nicht so einfach abwimmeln lässt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Manfred,

wenn Du dich hier im Forum noch etwas einliest, wirst Du feststellen, dass manche Väter die JAs auch als "Verbrecher" und ähnliches titulieren. Das soll keine Vorverurteilung werden (da es hier auch sehr engagierte Mitarbeiter gibt). Es ist jedoch oft die Tendenz zur "mütterfreundlichkeit" erkennbar. Für jemand ohne Vorerfahrung wirken solche Aussagen des JAs somit verbindlich und abschließend - was sie nicht sind. Das JA kann nur beraten und vielleicht fürs Gericht einen Bericht schreiben - "machen" kann es aber gar nichts. Das kann nur das Gericht - und da wird Dich wahrscheinlich auch irgendwann Dein Weg hinführen.

Das Recht auf Umgang hast Du auf jeden Fall und das kann auch recht schnell beantragt werden. Diese ganze GSR-Klamotte ist dabei eine ganz andere Baustelle (und wieder ganz anders zu behandeln). Das GSR ist natürlich eine feine Sache - in der Alltagsrealität wird es jedoch oft in seiner Wirkung überschätzt. Du rennst dann auch nicht ständig mit einem Schild herum auf dem steht "ich hab GSR". Du kannst auch so am Leben Deines Sohnes teilhaben - das Wichtigste dafür ist aber regelmässiger Umgang. Und den hat Dir auch Deine liebe Exe zu gestatten. Ob sie einen neuen Lover am Start hat oder nicht ist dafür völlig belanglos. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:42
(@manfred1987)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die vielen Antworten!
Werde mir das alles mal noch durch den Kopf gehn lassen und sehen wie sich die Situation in den nächsten Wochen entwickelt.
Ich weiß dass ich auch ohne GSR am Leben meines Sohnes teilhaben kann, jedoch nicht in der Form in der ich es mit GSR tun könnte.
Habe auch schon öfter gehört, dass JÄ systematisch davon abraten, jedoch kann man sie auch nicht alle unter einen Kamm scheren, darüber bin ich mir bewusst.
Beim GSR geht es meines Wissens ja auch nicht um alltägliche Fragen Ingo und dass es in der Realität schwierig ist einen gemeinsamen Nenner zu finden weiß ich auch, jedoch finde ich, dass dazu immer 2 gehören die sich verständigen müssen und ich von meiner Seite aus auf jeden Fall dazu bereit bin Kompromisse einzugehen und sich  auf elterlicher Ebene zu begegnen und Entscheidungen zu treffen. Dass das Umgangsrecht eine andere Baustelle ist wusste ich schon, geht mir aber um beides dieser, wenn man es unbedingt so nennen muss, *Rechte*. Zum Wohl des Kindes heißt für mich, im Zusammenhang mit GSR, dass beide Elternteile für ihr Kind Sorge tragen. Alltägliche Dinge sollten meiner Meinung auch bei demjenigen bleiben, bei dem sich das Kind dauerhaft aufhält ( in diesem Fall bei der Mutter ). Also ich bin, was das GSR angeht, für alles offen und sehr sehr sehr gerne dazu bereit Kompromisse einzugehen und gemeinsame Entscheidungen zu treffen, welche meinem Sohn zu gute kommen sollen! Sollte nicht im Ermessen der KM liegen, dann muss sie halt ihre Sturheit mal überwinden und sich zusammenreißen um GEMEINSAM das Ding zu schaukeln, sollte auch normalerweise im Ermessen der Mutter liegen, dass ihr Kind ein Recht auf gemeinsame Sorge hat!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 17:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Manfred,

JAs beginnen bei nichtverheirateten Paaren in der Regel schon bei der vorgeburtlichen Festlegung des GSRs, dieses Vorhaben den werdenden Eltern gezielt auszureden ("brauchen Sie doch nicht....überlegen Sie es sich nochmal..."). Und diese Tendenz setzt sich natürlich weiter fort.

Wo siehst Du für Dich Vorteile mit dem GSR? Im Alltagsbereich sind das meist zwei Baustellen: Die Kinderarztbesuche, wo sich Väter gerne aussen vor fühlen und dann Auskunft haben wollen. Das "kann" wichtig sein, wenn Du eine Exe vom Typ "mein Kind ist dauerkrank und kann deshalb keinen Umgang mit dem KV haben" am Start hast. Bei unprolematischen Exen ist aber auch dies kein Problem.

Zweite Baustelle: Unterschriften. Für manche KMs schon Grund genug, niemals einem GSR zuzustimmen. Und wir reden hier über eine Unterschrift für den KIGA oder später mal für die Schulanmeldung.

Und das wars im Großen auch schon mit den Vorteilen vom GSR. Wichtig ist der Umgang - nicht eine rechtliche Stellung, die Dir im Alltag nicht allzuviele Vorteile einräumt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die sachlichen Vorzüge des GSR sind tatsächlich überschaubar aber die psychologischen Vorteile sind schon ganz nett.

Ich würde es im Moment versuchen. Ist allerdings kein muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 17:49




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Und das wars im Großen auch schon mit den Vorteilen vom GSR.

Das Folgende gehört zwar definitiv nicht zur Rubrik "Alltagsbereich", aber eine Sache gibt es m.E. schon noch zu beachten bei der Frage, wie wichtig das gemeinsame Sorgerecht ist: Wenn der KM mal ein abstürzendes Klavier auf den Kopf fallen sollte oder sie aus sonstigen Gründen den Löffel abgibt, dann kann es ohne GSR für den Vater u.U. deutlich schwieriger werden, das eigene Kind zu sich zu nehmen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 18:08
(@bagger1975)

Servus Manfred,

Deine aktuelle Situation, d.h. kein GSR und ein von der KM einseitig diktierter Umgang mit einem Kleinkind (in der Tendenz rückläufig), ist mir noch gut erinnerlich und es ist schon einmal gut, dass Du hier gelandet bist und Dich jetzt auch einmal einschlägig und richtig informierst.

Wie oben bereits angemerkt, solltest Du auf das JA, das nur beratende Funktion hat und selbst nichts bestimmen kann, nicht zuviel geben. Die meisten Sachbearbeiter sind, wie dies hier:

Die wirklich freundliche und nette Dame vom Jugendamt riet mir allerdings davon ab das gemeinsame Sorgerecht zu *beantragen*, da ich so gut wie keine Chancen hätte...

wieder einmal belegt, mütterorientiert, z.T. freundlich inkompetent und informieren z.T. auch gezielt unrichtig, was die tatsächliche rechtliche Situation anbelangt, um so betroffenen Vätern, die sich kümmern wollen, von Anfang das Wasser abzugraben. 

Ganz davon abgesehen, befindest Du Dich, was die gerichtliche Durchsetzung eines regelmäßigen und ausreichenden Umgangs mit einem Kleinkind und das GSR anbelagt, aktuell in einer schlechten prozesstaktischen Position.

Denn die Erfahrungen zeigen, dass notwendige gerichtliche Umgangsverfahren nur allzugerne als Grund angeführt werden, einem Vater deswegen das GSR zu verweigern, weil sich die Eltern angeblich nicht "einig" seien. Andererseits ist wegen dem Alter des Kindes davon auszugehen, dass es bei Euch die "großen Entscheidungen" oder "Nagelproben" im Hinblick auf GSR noch gar nicht gab, weswegen man Dir nicht schon von vornherein "Uneinigkeit" unterstellen kann und darf.   

Im Gegensatz zu anderen hier, bin ich ein strikter Verfechter und Befürworter des GSR, welches ich erst nach (nun möglicher) gerichtlicher Antragstellung bekommen habe, weil es v.a. psychologisch wichtig ist. Die KM kann nicht mehr so leicht Alleinbesitzansprüche im Hinblick auf das Kind vortragen und zumindest die Informationsbeschaffung oder die Teilnahme oder Teilhabe an Kiga- oder Schulaktivitäten des Kindes sind leichter realisierbar (Stichwort Elternabend o.ä.), was sehr wichtig ist.

Weil es nicht angeht, dass KM die kindlichen Belange und notwendige elterliche Absprachen wegschiebt und auf die Großeltern abwälzt und deligiert, solltest Du jetzt alle Dir noch offenstehenden Möglichkeiten sorgfältig prüfen, der KM konkrete außergerichtliche Gesprächs- und Lösungsmöglichkeiten eröffnen und dann auch glasklar auf die von Dir dann einzuleitenden Konsequenzen hinweisen.

In diesem Sinne würde ich mich um eine Beratung bei einem guten Fachanwalt(in) für Familienrecht bemühen, ggfs. mit dessen Hilfe einen persönlichen, freundlichen aber deutlichen Brief an die KM verfassen, mit der Bitte die Punkte Umgang (d.h. regelmäßig, ungestört und ausreichend) und GSR durch Gespräche auf Elternebene einvernehmlich zu klären, ggfs. unter Mithilfe eines neutralen Dritten (Mediation) und hierzu dann auch gleich konkrete Vorschläge machen.

Ich will nicht verhehlen, dass Dir ggfs. ein mühsamer Weg bevor steht und sich die Blockadehaltung der KM evtl. auch hierdurch nicht beseitigen lässt und Du ggfs. zur Klage gewzungen bist. Ich bin jedenfalls der gleichen Auffassung wie @Beppo, dass ein weiteres Zuwarten Dich nicht weiter bringt. Ganz im Gegenteil, denn der Vorwurf der KM wegen "Nichtkümmerns" wird Dir ja schon über Dritte kommuniziert.

Also wird es höchste Zeit, der KM zu zeigen, dass Du das GSR anstrebst, weil Du Dich kümmern willst und nichts dagegen spricht und dazu auch ein regelmäßiger, ausreichender und ungeströrter Umgang gehört, den ein Kind zu beiden(!) Elternteilen haben muss, weil dies für eine gute Kindesentwicklung unverzichtbar ist. 

Viele Grüsse     

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 23:38